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   OLG Hamburg, 16.02.2017 - 3 U 194/15   

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OLG Hamburg, 16.02.2017 - 3 U 194/15 (https://dejure.org/2017,18541)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.02.2017 - 3 U 194/15 (https://dejure.org/2017,18541)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. Februar 2017 - 3 U 194/15 (https://dejure.org/2017,18541)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    HSA frei

    § 3 UWG vom 03.03.2010, § 3 UWG, § 3a UWG, § 4 Nr 11 UWG vom 03.03.2010, § 5 UWG vom 03.03.2010
    Irreführende Bewerbung eines Impfstoffs: Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung im Eilverfahren; Werbung mit einem Oberbegriff für eine Gruppe von Erkrankungen; Werbung mit der Abwesenheit eines Stoffes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Eilbedürftigkeit einer einstweiligen Verfügung im gewerblichen Rechtsschutz; Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Impfstoffs gegen durch Zecken übertragene FSME mit der Abwesenheit eines bestimmten Stoffes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2018, 27
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamburg, 21.12.2006 - 3 U 77/06

    Irreführende Arzneimittelwerbung: Gesundheitsbezogene Werbung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.02.2017 - 3 U 194/15
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass der angesprochene Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (OLG Hamburg, PharmaR 2007, 204).

    Eine Werbeaussage kann dann unzulässig sein, wenn auf Studien gestützt wird, die diese Aussage nicht tragen (BGH, GRUR 2015, 1244 Rn. 16 - Äquipotenzangabe in Fachinformation; OLG Hamburg, PharmR 2007, 204, 206 m. w. Nachw.).

  • BGH, 04.02.2016 - I ZR 194/14

    Fressnapf - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Voraussetzungen der

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.02.2017 - 3 U 194/15
    Nach § 4 Nr. 11 UWG aF handelt unlauter, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.Da der Unterlassungsanspruch in die Zukunft gerichtet ist, muss das Verhalten der Antragsgegnerinnen allerdings sowohl nach dem zur Zeit der beanstandeten Werbung geltenden Recht als auch nach dem zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Senat geltenden Recht wettbewerbswidrig sein (vgl. BGH, GRUR 2016, 399 Rn. 10 - MeinPaket.de; BGH, GRUR 2016, 403 Rn. 9 - Fressnapf).
  • BGH, 28.01.2016 - I ZR 231/14

    Richtlinie 2005/29/EG Art. 7 Abs. 4; UWG § 5a Abs. 2 und 3

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.02.2017 - 3 U 194/15
    Nach § 4 Nr. 11 UWG aF handelt unlauter, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.Da der Unterlassungsanspruch in die Zukunft gerichtet ist, muss das Verhalten der Antragsgegnerinnen allerdings sowohl nach dem zur Zeit der beanstandeten Werbung geltenden Recht als auch nach dem zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Senat geltenden Recht wettbewerbswidrig sein (vgl. BGH, GRUR 2016, 399 Rn. 10 - MeinPaket.de; BGH, GRUR 2016, 403 Rn. 9 - Fressnapf).
  • BGH, 07.05.2015 - I ZR 29/14

    Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Irreführende Werbung für ein Arzneimittel

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.02.2017 - 3 U 194/15
    Eine Werbeaussage kann dann unzulässig sein, wenn auf Studien gestützt wird, die diese Aussage nicht tragen (BGH, GRUR 2015, 1244 Rn. 16 - Äquipotenzangabe in Fachinformation; OLG Hamburg, PharmR 2007, 204, 206 m. w. Nachw.).
  • OLG Hamburg, 14.03.1996 - 3 U 28/96

    Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung in Wettbewerbssachen;

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.02.2017 - 3 U 194/15
    Maßgebend sind dabei die Umstände des Einzelfalls (Senat WRP 1996, 774 ff. - Warengutschein; GRUR-RR 2008, 366, 367 - Simplify your Production).
  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.02.2017 - 3 U 194/15
    Insoweit sind - wie allgemein bei gesundheitsbezogener Werbung - besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussage zu stellen, da mit irreführenden gesundheitsbezogenen Angaben erhebliche Gefahren für das hohe Schutzgut des Einzelnen sowie der Bevölkerung verbunden sein können (BGH, GRUR 2013, 649 Rn. 15 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil BGH, GRUR 2002, 182, 185 - Das Beste jeden Morgen).
  • OLG Hamburg, 10.04.2008 - 3 U 78/07

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung gemäß § 12 Abs. 2 UWG bei Hinnahme eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.02.2017 - 3 U 194/15
    Maßgebend sind dabei die Umstände des Einzelfalls (Senat WRP 1996, 774 ff. - Warengutschein; GRUR-RR 2008, 366, 367 - Simplify your Production).
  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.02.2017 - 3 U 194/15
    Insoweit sind - wie allgemein bei gesundheitsbezogener Werbung - besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussage zu stellen, da mit irreführenden gesundheitsbezogenen Angaben erhebliche Gefahren für das hohe Schutzgut des Einzelnen sowie der Bevölkerung verbunden sein können (BGH, GRUR 2013, 649 Rn. 15 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil BGH, GRUR 2002, 182, 185 - Das Beste jeden Morgen).
  • OLG Düsseldorf, 02.08.2018 - 15 U 21/18

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens von Fertigarzneimitteln auf der Basis von

    Auch ist es grundsätzlich nicht dringlichkeitsschädlich, wenn der Berufungsführer die gesetzlichen Berufungseinlegungs- und -begründungsfristen voll ausschöpft (OLG Stuttgart MD 2010, 876 (882); KG WRP 2010, 129 (136); OLG Bremen GRUR-RR 2011, 466; OLG München WRP 2016, 1404 (1414); OLG Hamburg WRP 2017, 1129 Rn. 43); dies ist hier nicht einmal der Fall.
  • OLG Hamburg, 20.06.2019 - 3 U 137/17

    Gute Wirksamkeit - Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung in einer

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass der angesprochene Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 21. Dezember 2006 - 3 U 77/06, PharmR 2007, 204, 206; Urteil vom 16. Februar 2017 - 3 U 194/15, GRUR-RR 2018, 27, Rn. 45 - HSA frei; Urteil vom 26. April 2018 - 3 U 96/17, GRUR-RR 2018, 479, Rn. 54).
  • OLG Karlsruhe, 27.03.2019 - 6 U 113/18

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen die Vergabe von Wegenutzungsverträgen im

    Im dortigen Zusammenhang wird vertreten, dass die Beantragung und anschließende Ausschöpfung einer verlängerten Berufungsbegründungsfrist im Fall einer Berufung gegen die Ablehnung eines Verfügungsantrages in Frage stellen können, ob das Verfahren dem Gläubiger noch dringlich ist (zum UWG: OLG Karlsruhe WRP 2012, 1579 Rn. 15; OLG Hamburg WRP 2017, 1129 Rn. 43; Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Aufl., § 12 Rn. 3.16).
  • OLG Hamburg, 26.04.2018 - 3 U 96/17

    kausale Therapie - Arzneimittelwerbung: Irreführung durch Verwendung des Begriffs

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass der angesprochene Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (OLG Hamburg, WRP 2017, 1129 , juris-Rn. 80 - "HSA frei"; OLG Hamburg, PharmaR 2007, 204, 206).
  • OLG Hamburg, 29.05.2019 - 3 U 95/18

    Fehlende Doppelverblindung, Heilmittelwerbung - wissenschaftliche Studien -

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass der angesprochene Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (OLG Hamburg, PharmaR 2007, 204, 206; OLG Hamburg, GRUR-RR 2018, 27, Rn. 45 - HSA frei).
  • OLG Hamburg, 28.01.2021 - 3 U 66/20

    Eisenpräparat - Irreführende Angaben bei Bewerbung von Eisenpräparaten;

    Die Abwesenheit eines Risikos kann einen Vorteil darstellen, welcher werblich geltend gemacht werden kann (Senat, WRP 2017, 1129 - HSA frei).
  • LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2019 - 3 HKO 4987/18

    Unzulässige gesundheitsbezogene Werbung für ein apothekenpflichtiges Arzneimittel

    Auch eine an Fachpublikum gerichtete Werbung für ein Phytopharmakon ist zur Beeinträchtigung der Interessen der Verbraucher als Kunden der Adressaten der Werbung geeignet, da die Empfehlung eines apothekenpflichtigen Arzneimittels durch Apothekenpersonal durch eine wissenschaftlich nicht gesicherte Angabe in einer an Apotheker und PTA gerichteten Werbung beeinflusst und die Gesundheit der Bevölkerung gefährdet werden kann; der Schutzzweck der verletzten Marktverhaltensregel ist tangiert, die Spürbarkeit wird vermutet (Köhler/Bornkamm/Feddersen UWG 37. Aufl. § 3a, Rdnr. 1.102, OLG Hamburg WRP 2015, 1021; WRP 2017, 1129; KG WRP 2016, 389).
  • OLG Hamburg, 19.12.2019 - 3 U 172/18

    Asthmapräparat - Irreführende Werbeaussagen zu einem Arzneimittel -Asthmapräparat

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass der angesprochene Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (OLG Hamburg, PharmaR 2007, 204, 206; OLG Hamburg, GRUR-RR 2018, 27, Rn. 45 - HSA frei).
  • OLG Hamburg, 04.02.2021 - 3 U 39/19

    Antikoagulationstherapie - Irreführende Arzneimittelwerbung:

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass der angesprochene Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (OLG Hamburg, GRUR-RR 2018, 27, Rn. 45 - "HSA FREI"; OLG Hamburg, PharmaR 2007, 204, 206).
  • OLG Hamburg, 05.04.2018 - 3 U 177/17

    Post-Marketing-Surveillance-Studie - Irreführende Bewerbung eines Impfstoffs

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass der angesprochene Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (OLG Hamburg, PharmR 2007, 204 - juris Rn. 40; WRP 2017, 1129, juris Rn. 80 - "HSA frei").
  • OLG Hamburg, 09.04.2020 - 3 U 54/19

    Wettbewerbsverstoß: Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung bei nach Fristablauf

  • OLG Hamburg, 27.02.2020 - 3 W 13/20

    Irreführende Heilmittelwerbung: Zulassung eines Arzneimittels zur

  • OLG Hamburg, 01.04.2021 - 3 U 3/20

    Halsschmerzmittel - Wissenschaftliche Absicherung der Werbeaussage "... überzeugt

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 3 U 194/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,60317
OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 3 U 194/15 (https://dejure.org/2017,60317)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.02.2017 - 3 U 194/15 (https://dejure.org/2017,60317)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Februar 2017 - 3 U 194/15 (https://dejure.org/2017,60317)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 a VVG, 242 BGB
    Zur Wirksamkeit eines Widerspruchs gegen einen vor Jahren abgeschlossenen Rentenversicherungsvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 27.01.2016 - IV ZR 130/15

    Altvertrag über eine Lebensversicherung im sog. Policenmodell: Anforderungen an

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 3 U 194/15
    Die erteilte Widerspruchsbelehrung genüge den gesetzlichen Anforderungen entsprechend dem maßgeblichen rechtlichen Maßstab, wie er zuletzt durch den BGH mit Beschlüssen vom 27.01.2016, IV ZR 130/15, und 22.03.2016, IV ZR 161/15, bestätigt worden sei.

    Im Übrigen komme ein Widerspruch entsprechend der mittlerweile verfestigten Rechtsprechung des BGH (BGH, Beschlüsse vom 27.01.2016, IV ZR 130/15, und 22.03.2016, IV ZR 161/15,) aufgrund von Verwirkung bzw. rechtsmissbräuchlichen Verhaltens nicht mehr in Betracht.

    Zu derartigen Umständen, kann der Umstand gehören, dass der Versicherungsnehmer die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag zur Kreditsicherung abgetreten hat, sofern ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen dem Abschluss des Versicherungsvertrages und dessen Einsatz zur Kreditsicherung besteht, oder in Fällen einer mehrfachen Abtretung (BGH r+s 2016, 230; r+s 2016, 339; Urt. v. 01.06.2016 - IV ZR 482/14, juris Rn. 24).

  • OLG Karlsruhe, 15.01.2015 - 12 U 78/13

    Lebensversicherungsvertrag nach dem Policenmodell: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 3 U 194/15
    Der Begriff "Textform" muss nicht näher erläutert werden (BGH, VersR 2015, 876 und juris; OLG Köln, Urteil vom 04. Dezember 2015 - 20 U 160/15 -, juris; OLG Karlsruhe Urt. v. 15.1.2015, 12 U 78/13, Rdnr. 4, 44).

    (dd) Eine Erläuterung der Rechte nach Ausübung des Widerspruchsrechts ist nicht erforderlich (OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.1.2015, 12 U 78/13 Rdnr. 49).

  • BGH, 01.06.2016 - IV ZR 482/14

    Altvertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung: Rückabwicklung eines nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 3 U 194/15
    Erforderlich sind vielmehr besonders gravierende Umstände, die nach § 242 BGB eine Versagung der Rückabwicklung rechtfertigen, was von den Umständen des Einzelfalls abhängt (BGH, Urteil vom 11. Mai 2016, IV ZR 334/15, r+s 2016, 339; BGH, Urt. v. 01.06.2016, IV ZR 482/14, juris Rn. 24).

    Zu derartigen Umständen, kann der Umstand gehören, dass der Versicherungsnehmer die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag zur Kreditsicherung abgetreten hat, sofern ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen dem Abschluss des Versicherungsvertrages und dessen Einsatz zur Kreditsicherung besteht, oder in Fällen einer mehrfachen Abtretung (BGH r+s 2016, 230; r+s 2016, 339; Urt. v. 01.06.2016 - IV ZR 482/14, juris Rn. 24).

  • BGH, 10.06.2015 - IV ZR 105/13

    Versicherungsvertrag nach dem sog. Policenmodell: Begriff der "Textform" in der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 3 U 194/15
    Der Begriff "Textform" muss nicht näher erläutert werden (BGH, VersR 2015, 876 und juris; OLG Köln, Urteil vom 04. Dezember 2015 - 20 U 160/15 -, juris; OLG Karlsruhe Urt. v. 15.1.2015, 12 U 78/13, Rdnr. 4, 44).

    In diesem Verständnis wird er durch den in der Belehrung enthaltenen Hinweis bestärkt, dass zur Wahrung der Frist die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs genüge (BGH, VersR 2015, 876 und juris).

  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 3 U 194/15
    Die Unwirksamkeit von Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist nicht mit der Unvollständigkeit der Unterlagen im Sinne von § 5a VVG gleichzusetzen (BGH, Urteil vom 26. September 2007 - IV ZR 321/05 -, juris; BGH, Urteil vom 12. Oktober 2005, IV ZR 162/03, juris mwN).

    Das durch den Transparenzmangel verursachte Informationsdefizit des Versicherungsnehmers bei der Produktwahl führt nicht dazu, die Vertragsergänzung durch ein Widerspruchsrecht in entsprechender Anwendung von § 5a VVG auszuschalten (BGH, Urteil vom 12. Oktober 2005, IV ZR 162/03, BGHZ 164, 297-324 und juris).

  • BGH, 11.05.2016 - IV ZR 334/15

    Fortbestehen des Widerspruchsrechts bei der Kapitallebensversicherung wegen nicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 3 U 194/15
    Erforderlich sind vielmehr besonders gravierende Umstände, die nach § 242 BGB eine Versagung der Rückabwicklung rechtfertigen, was von den Umständen des Einzelfalls abhängt (BGH, Urteil vom 11. Mai 2016, IV ZR 334/15, r+s 2016, 339; BGH, Urt. v. 01.06.2016, IV ZR 482/14, juris Rn. 24).

    Zu derartigen Umständen, kann der Umstand gehören, dass der Versicherungsnehmer die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag zur Kreditsicherung abgetreten hat, sofern ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen dem Abschluss des Versicherungsvertrages und dessen Einsatz zur Kreditsicherung besteht, oder in Fällen einer mehrfachen Abtretung (BGH r+s 2016, 230; r+s 2016, 339; Urt. v. 01.06.2016 - IV ZR 482/14, juris Rn. 24).

  • BGH, 26.09.2007 - IV ZR 321/05

    Klauselersetzung und Mindestrückkaufwert bei einer fondsgebundenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 3 U 194/15
    Die Unwirksamkeit von Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist nicht mit der Unvollständigkeit der Unterlagen im Sinne von § 5a VVG gleichzusetzen (BGH, Urteil vom 26. September 2007 - IV ZR 321/05 -, juris; BGH, Urteil vom 12. Oktober 2005, IV ZR 162/03, juris mwN).
  • BGH, 14.10.2015 - IV ZR 155/14

    Rentenversicherungsvertrag im Policenmodell: Anforderungen an eine ordnungsgemäße

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 3 U 194/15
    (ee) Die Angabe eines Widerspruchsadressaten ist nicht erforderlich (vgl. BGH, Urteile vom 14. Oktober 2015 - IV ZR 155/14 - r+s 2015, 594, Rn. 13 und vom 23. September 2015 - IV ZR 496/14 - r+s 2015, 538, Rn. 12; Beschluss vom 19. August 2015 - IV ZR 254/14 - r+s 2015, 537, Rn. 8).
  • OLG Bremen, 24.04.2014 - 3 U 63/13

    Wirksamkeit eines Kapitallebensversicherungsvertrages nach dem sog.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 3 U 194/15
    Eine unzulässige Rechtsausübung oder Verwirkung gemäß § 242 BGB ist denkbar im Fall des vertraglichen Zustandekommens gemäß § 5a Abs. 2 S. 1 - 3 VVG a.F. und bei ordnungsgemäßer Belehrung des Versicherungsnehmers, wenn der Widerspruch erst nach jahrelanger Durchführung des Vertrages erfolgt (BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 2.2.2015, 2 BvR - 12 - Seite 12 von 15 2437/14, Rdnr. 47, zitiert nach Juris; ähnlich: Hanseatisches OLG Bremen, Urteil vom 24.4.2014, 3 U 63/13).
  • BGH, 13.01.2016 - IV ZR 38/14

    Zur Unwirksamkeit zweier Klauseln betreffend die Kostenüberschussbeteiligung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 3 U 194/15
    Die Klauseln zur Überschussbeteiligung unterliegen grundsätzlich der AGB-rechtlichen Klauselkontrolle (BGH, Urteil vom 13. Januar 2016, IV ZR 38/14, juris).
  • BGH, 28.01.2004 - IV ZR 58/03

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerspruchsrecht

  • BGH, 19.08.2015 - IV ZR 254/14

    Lebensversicherung nach dem Policenmodell: Ordnungsgemäßheit der

  • BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 82/10

    Fernabsatzgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

  • BGH, 14.10.2015 - IV ZR 388/13

    Lebensversicherung im Policenmodell: Anforderungen an eine ordnungsgemäße

  • BGH, 23.09.2015 - IV ZR 496/14

    Fondsgebundene Rentenversicherung nach dem Policenmodell: Ordnungsgemäßheit der

  • OLG Köln, 04.12.2015 - 20 U 160/15

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer fondsgebundenen

  • BGH, 24.06.2015 - IV ZR 57/12

    Anspruch eines Versicherungsnehmers auf Rückzahlung geleisteter

  • BGH, 01.06.2016 - IV ZR 343/15

    Fondsgebundene Lebensversicherung nach dem sog. Policenmodell: Widerspruchsrecht

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13

    VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite

  • LG Wiesbaden, 08.10.2015 - 7 O 171/15

    Widerspruch gegen einen nach dem Policenmodell zunächst nur schwebend unwirksam

  • OLG Stuttgart, 21.12.2017 - 7 U 80/17

    Private Rentenversicherung: Fehlerhaftigkeit der Verbraucherinformation in einem

    Eine Intransparenz (dazu BGH, Urteil vom 26.09.2007 - IV ZR 321/05 -, VersR 2007, 1547, und OLG Frankfurt, Urteil vom 02.02.2017 - 3 U 194/15 -, Anl. BLD 23, Bl. 420 - 439) liegt nicht vor.
  • OLG Frankfurt, 14.02.2023 - 18 U 33/22

    Ewiges Versicherungsrecht bei Basisrentenvertrag; Konditionalsatz in

    Ein irgendwie vertragsbestätigender Wille lässt sich dem nach Auffassung des Senats nicht entnehmen (so auch OLG Frankfurt, Urteil vom 19. Mai 2021 - 7 U 199/19 (n.v.); a.A. OLG Frankfurt, Urteil vom 2. Februar 2017 - 3 U 194/15, Rn. 63, juris).
  • OLG Frankfurt, 21.07.2023 - 3 U 325/21

    Ordnungsgemäße Information über Widerspruchsrecht nach § 5a VVG a.F.

    So hat der Senat in seinem Urteil vom 02.02.2017 (3 U 194/15) Folgendes ausgeführt:.
  • OLG Frankfurt, 29.01.2020 - 7 U 127/19

    Kein Widerspruch gegen 1998 geschlossenen Versicherungsvertrag im Jahr 2015 bei

    Selbst wenn die Verbraucherinformation intransparent oder ungenügend wäre, folgte daraus kein eigenständiges Widerspruchsrecht des Klägers (so OLG Frankfurt, Urteil vom 02.02.2017 - 3 U 194/15 - OLG München, Urteil vom 27.01.2017 - 25 U 2567/16 - OLG Dresden, Beschluss vom 15.01.2018 - 4 U 1596/17 - zit. n. Juris).
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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 06.10.2015 - 3 U 194/15   

Zitiervorschläge
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LG Hamburg, 06.10.2015 - 3 U 194/15 (https://dejure.org/2015,82535)
LG Hamburg, Entscheidung vom 06.10.2015 - 3 U 194/15 (https://dejure.org/2015,82535)
LG Hamburg, Entscheidung vom 06. Oktober 2015 - 3 U 194/15 (https://dejure.org/2015,82535)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2012 - L 3 U 194/15   

Zitiervorschläge
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LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2012 - L 3 U 194/15 (https://dejure.org/2012,123535)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.12.2012 - L 3 U 194/15 (https://dejure.org/2012,123535)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. Dezember 2012 - L 3 U 194/15 (https://dejure.org/2012,123535)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 31/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - unmittelbare und mittelbare

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2012 - L 3 U 194/15
    Ausnahmsweise kann indes bereits vor Ablauf der 26. Woche nach dem Versicherungsfall entschieden werden, wenn bereits feststeht, dass eine dauerhafte rentenberechtigende MdE bestehen wird - etwa im Hinblick auf die besondere Schwere des Unfalls (vgl. BSG, Urteil vom 15. Mai 2012 - B 2 U 31/11 R -, juris, Rn. 38 f.; Kranig in: Hauck/Noftz, SGB VII, § 56 Rn. 25; Nehls in: Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, Nr. 480).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2012 - L 3 U 194/15
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitsschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitsschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls (etwa Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 02. April 2009 - B 2 U 29/07 R -, zitiert nach juris).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2012 - L 3 U 194/15
    Ob der Gesundheitsschaden eines Versicherten durch einen Arbeitsunfall (wesentlich) verursacht wurde, entscheidet sich - bei Vorliegen einer Kausalität im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne - danach, ob das Unfallereignis selbst - und nicht eine andere, unfallunabhängige Ursache - die wesentliche Bedingung für den Eintritt des Gesundheitsschadens war (BSG, Urteil vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, zitiert nach juris).
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