Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.08.2011 - I-3 U 196/10   

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https://dejure.org/2011,2991
OLG Hamm, 03.08.2011 - I-3 U 196/10 (https://dejure.org/2011,2991)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.08.2011 - I-3 U 196/10 (https://dejure.org/2011,2991)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. August 2011 - I-3 U 196/10 (https://dejure.org/2011,2991)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Telemedicus

    Recht auf anonymisierte Internetnutzung

  • Telemedicus

    Recht auf anonymisierte Internetnutzung

  • webshoprecht.de

    Veröffentlichung von anonymen Äußerungen in einem Arzt-Berufsbewertungsportal

  • IWW
  • aufrecht.de

    KEIN Auskunftsanspruch gegen den Blogbetreiber bei persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerungen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Anonyme Beurteilung im Internet rechtmäßig

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Internetkommentar über Dritten - Löschungsanspruch des Dritten

  • kanzlei.biz

    Bewertungen sind stets Meinungen?

  • rabüro.de

    Kein Auskunftsrecht über Klarnamen eines anonymen Forenbenutzers bei Meinungsäußerung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Meinungsfreiheit braucht Anonymität

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Anonymität im Netz ist eine gute Sache

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Die Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 GG umfasst auch das Recht seine Meinung im Internet anonym zu äußern

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Meinungsfreiheit umfasst auch anonyme Negativbewertungen im Internet

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Plädoyer für anonyme Internetnutzung

  • heise.de (Pressemeldung, 27.09.2011)

    OLG Hamm stärkt Recht auf Anonymität im Internet

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Meinungsfreiheit umfasst auch anonyme Negativbewertungen im Internet

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Arzt hat keinen Auskunftsanspruch gegen Berufsbewertungsportal

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    User hat bei Bewertung auf Online-Portal über behandelnden Arzt Recht auf Anonymität

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Gericht erlaubt anonyme Arztbewertungen

  • auw.de (Kurzinformation)

    Anonyme Arztbewertungen in Internetportalen zulässig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Bissiges im Bewertungsportal? Anonyme Äußerungen im Web sind legitim

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch gegen den Blogbetreiber bei persönlichkeitsrechtsverletzender Äußerung eines Dritten im Blog

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Plädoyer für anonyme Internetnutzung

Besprechungen u.ä. (4)

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    Recht auf Anonymität im Netz

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Auskunftsanspruch eines Betroffenen gegen den Betreiber eines Bewertungsportals?

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Ist die Nutzung von Bewertungsportalen im Internet anonym möglich oder nur unter Verwendung des Klarnamens?

  • rpmed.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Anonyme Bewertungen von Ärzten im Internet

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2011, 733
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2011 - 3 U 196/10
    Dieser Gefahr der Selbstzensur soll durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung entgegen gewirkt werden (BGH, Urteil vom 23.06.2009 - VI ZR 196/08 -, MMR 2009, 608, 612).

    Der Umstand, dass vorliegend - im Unterschied zu der das Lehrerbewertungsportal "spickmich.de" betreffenden Entscheidung BGH, MMR 2009, 608 ff. - nicht nur registrierte Nutzer die Bewertung des Klägers auf der Homepage der Beklagten zu 1) einsehen können, führt ebenfalls zu keiner zugunsten des Klägers vorzunehmenden Abwägung seines Persönlichkeitsrechts mit dem Recht auf Meinungsäußerung.

    Die grundgesetzlich relevanten Vorgaben und Abwägungskriterien zu dem rechtlichen Problemkreis bei Veröffentlichungen von anonymen Äußerungen in Berufsbewertungsportalen sind bereits in der zitierten Entscheidung des BGH zu dem Lehrerbewertungsportal "spickmich.de" (MMR 2009, 608 ff.) aufgeführt worden.

  • BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 193/05

    Schmähkritik und Zitate

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2011 - 3 U 196/10
    Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG greift unabhängig davon ein, ob die Äußerung zugleich einen tatsächlichen Kern aufweist, denn der Schutzbereich des Grundrechts erstreckt sich auch auf Äußerungen, in denen sich Tatsachen und Meinungen vermengen und die insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt sind (BVerfG, NJW 2008, 358, 359).
  • BGH, 01.07.2014 - VI ZR 345/13

    Kein Anspruch auf Auskunft über Anmeldedaten gegen den Betreiber eines

    Offen bleiben kann, ob § 13 Abs. 6 Satz 1 TMG, wonach ein Diensteanbieter die Nutzung von Telemedien anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen hat, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist, einer Auskunftserteilung über Nutzerdaten entgegensteht (vgl. hierzu einerseits OLG Hamm, CR 2012, 128; andererseits Harting, Internetrecht 5. Aufl., Rn. 2189; Rössel, ITRB 2011, 253, 254; Lauber-Rönsberg, MMR 2014, 10, 13; Siebert, Geheimnisschutz und Auskunftsansprüche im Recht des Geistigen Eigentums, S. 217; zweifelnd OLG Dresden, aaO).
  • OLG Stuttgart, 26.06.2013 - 4 U 28/13

    Internetportal für die Bewertung von Ärzten: Unterlassungsanspruch eines Arztes

    Hinsichtlich des geltend gemachten Auskunftsanspruchs habe sich das Landgericht zu einseitig auf die Ansicht des Oberlandesgerichts Dresden gestützt, dabei jedoch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 03.08.2011 (3 U 196/10) ignoriert, die ausdrücklich einen Auskunftsanspruch verneint habe.

    Das OLG Hamm hat zwar einen Auskunftsanspruch verneint, da diesem die Wertung des § 13 Abs. 6 Satz 1 TMG entgegen stehe, wonach ein Diensteanbieter die Nutzung von Telemedien anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen habe, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist (OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2011, 3 U 196/10, I-3 U 196/10, juris Rn. 3).

  • OLG Düsseldorf, 08.08.2014 - 16 U 30/14

    Anspruch einer Hebamme auf Begrenzung des Zugangs zu einem

    Unter Beachtung der aufgestellten Grundsätze handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, da die vorzunehmende Abwägung für jede einzelne Fallkonstellation gesondert vorgenommen werden muss (OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2011, 3 U 196/10, juris).

    Bei Berufsbewertungsportalen wird dieser davon ausgehen, dass mangels objektiver Nachprüfbarkeit regelmäßig subjektive Werturteile der Bewertenden und keine Tatsachenbehauptungen vorliegen, die die persönliche Sicht auf die bewertete Person und ihre Eigenschaften darlegen (OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2011, 3 U 196/10, juris).

    Soweit die in den Bewertungen erfolgten Einschätzungen der Klägerin auch persönliche Eigenschaften betreffen, werden sie ihr erkennbar allein aufgrund ihres Auftretens innerhalb ihres beruflichen Wirkungskreises beigelegt, so dass die Bewertung ausschließlich ihrer Sozialsphäre zuzuordnen ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2011, 3 U 196/10, juris).

    Bei Personen, wie der Klägerin, die ihre beruflichen Dienstleistungen öffentlich gegenüber jedermann anbieten, wird man im Gegensatz zu Lehrern, deren berufliche Öffentlichkeit auf die Tätigkeit in bestimmten Klassen einer bestimmten Schule beschränkt ist, ein generelles Interesse annehmen können, ihre Bewertung durch Dritte zu erfahren, um eine Markttransparenz zu schaffen, die der Öffentlichkeit bei der Wahl von potentiellen Vertragspartnern hilft (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2011, 3 U 196/10, juris; Schröder VerwA 2010, S. 205, 223).

    Zwar kann es nicht ausgeschlossen werden, dass bei Freiberuflern ein wirtschaftliches Risiko mit negativen Bewertungen verbunden ist (OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2011, 3 U 196/10, juris).

  • OLG Dresden, 08.02.2012 - 4 U 1850/11

    Internet; Drittauskunft

    a) Allerdings scheitert der Anspruch nicht bereits am Fehlen einer Anspruchsgrundlage wie das Landgericht unter Bezug auf den von den Beklagten vorgelegten Hinweisbeschluss des OLG Hamm vom 3.8.2011 (I-3 U 196/10, Bl. 162 d.A.) angenommen hat.
  • LG Kiel, 06.12.2013 - 5 O 372/13

    Unerlaubte Handlung: Löschung einer Notenbewertung im Internet

    Die Verpflichtung, sich namentlich zu einer bestimmten Meinung zu bekennen, würde die Gefahr begründen, dass der Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen eine Selbstzensur vornimmt und davon absieht, seine Meinung zu äußern (BGH NJW 2009, 2888 ff.; OLG Frankfurt NJW 2012, 2896 f.; OLG Hamm CR 2012, 128 ff.).
  • OLG Hamm, 07.08.2013 - 3 U 71/13

    YouTube muss identifizierende Berichterstattung über einen Verkehrsunfall mit

    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat, steht die eindeutige gesetzliche Wertung des 13 Abs. 6 S.1 TMG einem Auskunftsanspruch aus § 242 BGB entgegen (Senat, 3 U 196/10, Beschluss vom 03.08.2011, veröffentlicht z. B. in CR 2012, 128).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.09.2011 - I-3 U 196/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,17374
OLG Hamm, 12.09.2011 - I-3 U 196/10 (https://dejure.org/2011,17374)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.09.2011 - I-3 U 196/10 (https://dejure.org/2011,17374)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. September 2011 - I-3 U 196/10 (https://dejure.org/2011,17374)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss nach vorher ergangenem Hinweisbeschluss

  • rechtsportal.de

    ZPO § 522 Abs. 2 S. 1
    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss nach vorher ergangenem Hinweisbeschluss

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Schutz der Anonymität des Internets

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Schutz der Anonymität des Internets

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein generelles Verbot von anonymen Äußerungen im Internet

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 27.04.2011 - 3 U 196/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,16566
OLG Celle, 27.04.2011 - 3 U 196/10 (https://dejure.org/2011,16566)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.04.2011 - 3 U 196/10 (https://dejure.org/2011,16566)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. April 2011 - 3 U 196/10 (https://dejure.org/2011,16566)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Pflichten der Bank bei Verwertung einer Bürgschaft bei Vorsteuerabzugsberechtigung des Bürgen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1681
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 01.04.1993 - V R 126/89

    Verwaltung von Krediten i. S. des § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG 1980 ist eine

    Auszug aus OLG Celle, 27.04.2011 - 3 U 196/10
    Zur Finanzierungsbearbeitung i. S. v. § 4 Nr. 8a UStG gehört auch die bankmäßige Verwaltung von Krediten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der steuerfreien Kreditgewährung steht (vgl. BFH, Urteil vom 1. April 1993 - V R 126/89, juris Rn. 20, 23).
  • BFH, 23.07.2009 - V R 27/07

    Umsatzsteuer bei Verwertung von Sicherungseigentum

    Auszug aus OLG Celle, 27.04.2011 - 3 U 196/10
    Zur Lieferung wird der Übereignungsvorgang vielmehr erst, wenn der Sicherungsnehmer das Sicherungsgut mit dem Ziel seiner Befriedigung im eigenen Namen an Dritte veräußert, wodurch ein sogenannter Doppelumsatz entsteht (vgl. BFH, Urteil vom 23. Juli 2007 - V R 27/07, juris Rn. 31).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.03.2012 - 3 U 196/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,51662
OLG Frankfurt, 06.03.2012 - 3 U 196/10 (https://dejure.org/2012,51662)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.03.2012 - 3 U 196/10 (https://dejure.org/2012,51662)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. März 2012 - 3 U 196/10 (https://dejure.org/2012,51662)
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Verfahrensgang

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