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   OLG Brandenburg, 12.08.2009 - 3 U 2/07   

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https://dejure.org/2009,10968
OLG Brandenburg, 12.08.2009 - 3 U 2/07 (https://dejure.org/2009,10968)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.08.2009 - 3 U 2/07 (https://dejure.org/2009,10968)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. August 2009 - 3 U 2/07 (https://dejure.org/2009,10968)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herausgabepflicht des Mieters nach fristloser Kündigung des Mietverhältnisses

  • Judicialis

    BGB § 546 Abs. 1; ; BGB § ... 569 Abs. 1; ; BGB § 578 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 314 Abs. 3; ; BGB § 535 Abs. 2; ; BGB § 536 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 987 Abs. 1; ; BGB § 990 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 546a Abs. 1; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 287

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 546 Abs. 1
    Herausgabepflicht des Mieters nach fristloser Kündigung des Mietverhältnisses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwirkung eines fristlosen Kündigungsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/90

    Substantiierung des Klagevortrages; Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.08.2009 - 3 U 2/07
    Hierzu hätte unter anderem vorgetragen werden müssen, durch wen, mit welchem Inhalt und aus welchem Anlass welche Vereinbarung getroffen worden sein soll (vgl. dazu BGH, Urt. v. 25.02.1992 - X ZR 88/90, NJW 1992, 1967 = VersR 1993, 593).

    Es fehlt bereits an Vortrag zum konkreten Inhalt und zum Anlass der behaupteten Vereinbarung (zum Umfang der Substanziierungspflicht vgl. BGH, Urt. v. 25.02.1992 - X ZR 88/90, NJW 1992, 1967 = VersR 1993, 593).

  • BGH, 15.03.2000 - XII ZR 81/97

    Schaden eines Mieters nach fristloser Kündigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.08.2009 - 3 U 2/07
    i) Ausgehend von den Grundsätzen, auf denen die Entscheidung des BGH, Urt. v. 15.03.2000 - XII ZR 81/97 (WM 2000, 1017 = NJW 2000, 2342) beruht, sind in Fällen der streitgegenständlichen Art als Nichterfüllungsschaden grundsätzlich nur die Kosten für die Herrichtung der Ersatzräume erstattungsfähig; auf diesem Wege erlangt der Mieter einen vollumfänglichen Ausgleich für alle Investitionen in die alten Räume, die sich infolge des Umzugs als nutzlos erweisen oder sonst keine Verwendung mehr finden können.
  • OLG Köln, 20.01.2009 - 3 U 106/08
    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.08.2009 - 3 U 2/07
    Eine mangelbedingte Minderung des Nutzungsentgelts analog § 536 Abs. 1 BGB käme nur dann in Betracht, wenn die Arbeiten während des hier streitgegenständlichen Zeitraumes, also in der Zeit vom 29. Mai bis einschließlich 31. August 2004, zu einer erheblichen Beschränkung des unmittelbaren Zugangs zum Mietobjekt von gewisser Dauer geführt hätten (vgl. dazu jüngst OLG Brandenburg, Urt. v. 17.06.2009 - 3 U 106/08, Umdr. S. 5 f., n.n.v., m.w.N.).
  • BGH, 06.04.2005 - XII ZR 225/03

    Einbeziehung der Nebenkosten in die Minderung des Mietzinses

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.08.2009 - 3 U 2/07
    Nicht beigetreten werden kann dem Landgericht allerdings insoweit, wie es - ausgehend von der Bruttomiete als Bemessungsrundlage der Minderung (vgl. BGHZ 163, 1) - die Beklagte im Ergebnis mit der Hälfte der Nebenkostenvorschüsse belastet hat, die im Streitfall wegen des Eintritts der Abrechnungsreife ohnehin nicht mehr mit Erfolg eingeklagt werden konnten.
  • BGH, 21.06.1995 - XII ZR 167/94

    "Offenbare Unrichtigkeit" eines Schiedsgutachtens zur Feststellung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.08.2009 - 3 U 2/07
    Hier kann aber auf die im Gutachten ermittelten Werte schon aus prozessualen Gründen nicht zurückgegriffen werden, weil die Befundtatsachen vom Sachverständigen nicht - wie es zur Wahrung des Rechtsstaatsprinzips erforderlich wäre - in nachprüfbarer Weise offengelegt wurden (vgl. dazu BVerfGE 91, 176; BVerfG, Beschl. v. 16.07.1997 - 1 BvR 860/97, WuM 1998, 13 = RES XI, Anh. I Nr. 104; BGH, Beschl. v. 21.06.1995 - XII ZR 167/94, NJW-RR 1995, 1225 = WuM 1995, 650).
  • OLG Brandenburg, 16.08.2006 - 3 U 30/05

    Grundstückspachtvertrag mit einer brandenburgischen Gemeinde: Schaffung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.08.2009 - 3 U 2/07
    Selbst wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der ihn zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, steht es in der freien Entscheidung des Mieters, ob und - solange der Kündigungsgrund fortbesteht (vgl. dazu OLG Brandenburg, Urt. v. 16.08.2006 - 3 U 30/05, juris; ferner Palandt/Weidenkaff, BGB, 68. Aufl., § 626 Rdn. 27) - prinzipiell auch wann er von seiner Kündigungsbefugnis tatsächlich Gebrauch macht, womit er zugleich sein Recht zum Besitz des Mietobjekts beendet.
  • BVerfG, 16.07.1997 - 1 BvR 860/97

    Effektiver Rechtsschutz; Mieterhöhung; Sachverständigengutachten; Offenlegung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.08.2009 - 3 U 2/07
    Hier kann aber auf die im Gutachten ermittelten Werte schon aus prozessualen Gründen nicht zurückgegriffen werden, weil die Befundtatsachen vom Sachverständigen nicht - wie es zur Wahrung des Rechtsstaatsprinzips erforderlich wäre - in nachprüfbarer Weise offengelegt wurden (vgl. dazu BVerfGE 91, 176; BVerfG, Beschl. v. 16.07.1997 - 1 BvR 860/97, WuM 1998, 13 = RES XI, Anh. I Nr. 104; BGH, Beschl. v. 21.06.1995 - XII ZR 167/94, NJW-RR 1995, 1225 = WuM 1995, 650).
  • BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 1398/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde nach nicht vollständiger Offenlegung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.08.2009 - 3 U 2/07
    Hier kann aber auf die im Gutachten ermittelten Werte schon aus prozessualen Gründen nicht zurückgegriffen werden, weil die Befundtatsachen vom Sachverständigen nicht - wie es zur Wahrung des Rechtsstaatsprinzips erforderlich wäre - in nachprüfbarer Weise offengelegt wurden (vgl. dazu BVerfGE 91, 176; BVerfG, Beschl. v. 16.07.1997 - 1 BvR 860/97, WuM 1998, 13 = RES XI, Anh. I Nr. 104; BGH, Beschl. v. 21.06.1995 - XII ZR 167/94, NJW-RR 1995, 1225 = WuM 1995, 650).
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   OLG Hamburg, 24.07.2008 - 3 U 2/07   

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https://dejure.org/2008,40873
OLG Hamburg, 24.07.2008 - 3 U 2/07 (https://dejure.org/2008,40873)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.07.2008 - 3 U 2/07 (https://dejure.org/2008,40873)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. Juli 2008 - 3 U 2/07 (https://dejure.org/2008,40873)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG München I, 13.08.2008 - 1 HKO 8390/07

    Wettbewerbsverstoß: Bonusgewährung im grenzüberschreitenden Versandhandel mit

    a) Entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Hamburgs (Urteil vom 26.07.2007, 3 U 2/07, Rn. 47 zitiert nach juris) ist auch im Bereich der Gewährung von Rabatten § 7 HWG nicht lex specialis zu den Normen der AMPreisV.
  • LG München I, 18.06.2008 - 1 HKO 20716/07

    Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente: Bindung ausländischer

    a) Entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Hamburgs (Urteil vom 26.07.2007, 3 U 2/07, Rn. 47 zitiert nach juris) ist auch im Bereich der Gewährung von Rabatten § 7 HWG nicht lex specialis zu den Normen der AMPreisV.
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