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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.10.2002 - 3 U 200/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3887
OLG Hamm, 28.10.2002 - 3 U 200/01 (https://dejure.org/2002,3887)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.10.2002 - 3 U 200/01 (https://dejure.org/2002,3887)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Oktober 2002 - 3 U 200/01 (https://dejure.org/2002,3887)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche wegen Schlechterfüllung des Behandlungsvertrages ; Wundversorgung mit Wasserstoffsuperoxyd; Ärztlicher Behandlungsfehler; Eigenschaften bei Kontakt mit Blut im Röhrensystem; Besondere Risiken bei Neugeborenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 200
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2013 - 1 U 68/12

    Pflichten des Führers eines U-Bahn- oder Straßenbahnzuges

    So hat das OLG Hamm im Jahre 2002 (OLG Hamm, Urteil vom 28.10.2002, Az. 3 U 200/01, zitiert nach juris = Slizyk, Becksche Schmerzensgeldtabelle, 8. Auflage 2012, Seite 457, Rn. 3431) auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 127.823,00 EUR bei einer Alleinhaftung des Schädigers für einen Säugling erkannt, dem aufgrund eines Behandlungsfehlers ein Oberschenkel amputiert werden musste.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.08.2002 - 3 U 200/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7566
OLG Frankfurt, 06.08.2002 - 3 U 200/01 (https://dejure.org/2002,7566)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.08.2002 - 3 U 200/01 (https://dejure.org/2002,7566)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. August 2002 - 3 U 200/01 (https://dejure.org/2002,7566)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Haftung des Gastwirtes für den Nerzmantel eines Gastes; Schadensersatzanspruch wegen Verlustes eines Pelzmantels; Risiko für mitgebrachte und abhanden gekommene Garderobenstücke; Stillschweigende Übernahme der Verwahrung

  • Judicialis

    ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Ziff. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 543 Abs. 2 n.F.

  • rechtsportal.de

    Zur Haftung eines Gastwirtes für die Garderobe der Gäste

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Gastronomie: Gastwirt haftet nicht für verschwundenen Nerzmantel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Restaurant-Besuch: Kein Schadensersatz wegen Verlust eines Pelzmantels in Gastwirtschaft

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 03.05.1984 - 12 U 4097/83

    Anspruch gegen einen Gastwirt wegen eines während einer Feierlichkeit abhanden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.08.2002 - 3 U 200/01
    Eine stillschweigende Übernahme der Verwahrung liegt beispielsweise vor, wenn die Garderobe außerhalb des Gastraumes aufbewahrt wird, also in einem Bereich, den der Gast nicht einsehen kann (KG, MDR 1984, Seite 846; LG Hamburg, NJW-RR 19986, Seite 829).
  • BGH, 13.02.1980 - VIII ZR 33/79

    Gastwirt - Garderobenhaftung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.08.2002 - 3 U 200/01
    Die Rechtsprechung, der der Senat folgt, erlegt grundsätzlich dem Gast das Risiko für mitgebrachte und abhanden gekommene Garderobenstücke auf und lehnt eine Haftung des Gastwirtes ab (BGH in MDR 1980, Seite 485).
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