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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.05.2006 - 3 U 203/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5496
OLG Köln, 23.05.2006 - 3 U 203/05 (https://dejure.org/2006,5496)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.05.2006 - 3 U 203/05 (https://dejure.org/2006,5496)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Mai 2006 - 3 U 203/05 (https://dejure.org/2006,5496)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Beseitigung einer Werbeeinrichtung an einer Giebelwand nach Ablauf des Mietvertrages; Nutzungsrechte der Parteien an einer im Miteigentum stehenden Giebelwand nach Abriss des Hauses bei Beabsichtigung einer Neuerrichtung

  • Judicialis

    BGB § 286 Abs. 3; ; BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 546 a; ; BGB § 743 Abs. 2; ; BGB § 921; ; BGB § 922

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nutzungsrecht bei gemeinsamer Giebelwand - Entschädigungsanspruch des Vermieters bei verspäteter Rückgabe der Mietsache als Entgeltforderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarrecht - Eigentumsverhältnisse an der Grundstücksgrenze nach Hausabriss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gemeinsame Giebelmauer nach Abriss eines Hauses: Wer darf die freie Fläche zu Reklamezwecken nutzen? (IMR 2006, 167)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2006, 772
  • BauR 2006, 1949 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.02.1965 - V ZR 247/62

    Gemeinschaftliche Giebelmauer

    Auszug aus OLG Köln, 23.05.2006 - 3 U 203/05
    Eine Giebelmauer ist sowohl nach ihrer objektiven Beschaffenheit wie nach der mit ihr von den Nachbarn (beim Bau und Anbau) verfolgten Zweckrichtung dazu bestimmt, von jedem der beiden Nachbarn in Richtung auf sein eigenes Grundstück, nicht auch in Richtung auf das Nachbargrundstück benutzt zu werden (BGHZ 43, 127, 133).

    Nichts anderes gilt, wenn man in der Giebelmauer auch nach der Zerstörung des einen Hauses noch eine Grenzeinrichtung im Sinne der §§ 921, 922 BGB sehen will (vgl. BGH 43, 127, 134).

  • BGH, 28.11.1980 - V ZR 148/79

    Beeinträchtigung der Kommunmauer durch Abriß eines angebauten Hauses

    Auszug aus OLG Köln, 23.05.2006 - 3 U 203/05
    Damit sind beide Grundstücksnachbarn Miteigentümer der Giebelwand geworden (vgl. BGHZ 43, 128, 129; BGHZ 78, 397, 398).
  • BGH, 25.11.1970 - VIII ZR 101/69

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts -

    Auszug aus OLG Köln, 23.05.2006 - 3 U 203/05
    Der Verzug war auch nicht mit Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts beendet, da die Beklagte ihre Leistung nicht Zug um Zug gegen Ausstellung einer Rechnung angeboten hat (vgl. BGH NJW 1971, 421).
  • OLG Rostock, 09.07.2004 - 3 U 91/04

    Zur Frage der Aufrechnung eines Erstattungsanspruches des Mieters und eines

    Auszug aus OLG Köln, 23.05.2006 - 3 U 203/05
    Auch die Beklagte, die eine Rechnung gemäß § 14 UStG verlangt, sieht die Nutzungsentschädigung als Gegenleistung für erbrachte Leistungen und damit als Entgeltforderung an (vgl. auch OLG Rostock MDR 2005, 139).
  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 323/03

    Verzinsung eines Zug um Zug gegen Vorteilsausgleichung zu erfüllenden

    Auszug aus OLG Köln, 23.05.2006 - 3 U 203/05
    Das wäre nur der Fall, wenn es vor oder bei Eintritt der Verzugsvoraussetzungen ausgeübt worden wäre, da der Gläubiger Gelegenheit haben muss, von seiner Abwendungsbefugnis (§ 273 Abs. 3 BGB) Gebrauch zu machen (vgl. BGH NJW-RR 2005, 170).
  • BGH, 21.04.2010 - XII ZR 10/08

    Verzugszinsen bei Nichtbeteiligung eines Verbrauchers: Vorliegen einer

    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte sind als Entgeltforderungen gemäß § 288 Abs. 2 BGB angesehen worden: Mietzinsansprüche (OLG Rostock MDR 2005, 139), Ansprüche auf Nutzungsentschädigung nach § 546 a BGB (OLG Köln ZMR 2006, 772, 773) und der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach § 89 b HGB (OLG München MDR 2009, 339; a.A. KG Urteil vom 27. August 2009 - 23 U 52/09 - juris).
  • OLG Hamm, 21.02.2013 - 28 U 224/11

    Anwaltshonorar; Verwirkung; Verjährung; Pflichten eines "Stempelanwalts";

    (1) Die eingeklagten Forderungen ließen sich allerdings als Entgeltforderungen im Sinne dieser Vorschrift einordnen, und zwar auch, soweit als Anspruchsgrundlage nicht § 535 Abs. 2 BGB (Miete), sondern § 546 a BGB (Entschädigung in Miethöhe bei verspäteter Rückgabe) im Raum stand (vgl. OLG Köln, Urt. v. 23.05.2006, 3 U 203/05, BeckRS 2006 09818).
  • OLG Brandenburg, 14.11.2018 - 7 U 43/17

    Maschinenmiete: Vorenthaltung der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses

    Bei dem Anspruch der Klägerin aus § 546a BGB auf Nutzungsentschädigung handelt es sich - ebenso wie bei dem Anspruch auf Mietzahlung - um eine Entgeltforderung im Sinne der §§ 286 Abs. 3 S. 1, 288 Abs. 2 BGB (vgl. OLG Köln, Urteil vom 23. Mai 2006 - 3 U 203/05, ZMR 2007, 772).
  • OLG Hamburg, 17.08.2023 - 4 U 161/22

    Kann eine Nutzungsvereinbarung ein Mietverhältnis sein?

    Die Nutzungsentschädigung nach § 546a BGB ist eine Entgeltforderung im Sinne des § 288 Abs. 2 BGB, da sie das Äquivalent für die (weitere) Nutzung der Mietsache ist (OLG Köln, Urteil vom 23. Mai 2006, Az: 3 U 203/05).
  • OLG Naumburg, 28.07.2022 - 2 U 4/22

    Splitterflächen - Landpachtvertrag: Rechtsfähigkeit einer Evangelischen

    Die Nutzungsentschädigung bei verspäteter Rückgabe der Pachtsache ist eine Entgeltforderung i.S.v. §§ 286 Abs. 3, 288 Abs. 2 BGB (vgl. OLG Rostock, Beschluss v. 09.07.2004, 3 U 91/04, MDR 2005, 139, in juris Rz. 13; OLG Köln, Urteil v. 23.05.2006, 3 U 203/05, ZMR 2006, 772, in juris Rz. 13).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.04.2007 - 3 U 203/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7139
OLG Frankfurt, 20.04.2007 - 3 U 203/05 (https://dejure.org/2007,7139)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.04.2007 - 3 U 203/05 (https://dejure.org/2007,7139)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. April 2007 - 3 U 203/05 (https://dejure.org/2007,7139)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 1 Abs 1 CMR, Art 32 Abs 1 CMR
    Internationaler Straßengüterverkehr: Verjährung der Schadensersatzansprüche eines am Transport nicht beteiligten Dritten

  • rabüro.de

    Zur Haftung des Absenders für die Explosion eines Tankwagens

  • Judicialis

    BGB § 670; ; BGB § 677; ; BGB § 683; ; CMR § 32; ; GGVS § 2; ; GGVS § 4; ; VVG § 67

  • bld.de PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Absenderhaftung nach der CMR im internationalen Strassengütertransport (RA Jochen Boettge; TranspR 2008, 472 ff.)

  • rechtsportal.de

    Zur Verantwortlichkeit für die Explosion eines Tankwagens, mit dem der Gefahrstoff "Phenodur" transportiert wird.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Direktanspruch eines Kraftfahrtversicherers gegen einen Absender, Befüller und Verlader von Gefahrgut auf Ersatz von Aufwendungen für Drittgeschädigte im Zusammenhang mit einer Tankwagenexplosion; Anspruch eines Spediteurs und Frachtführers auf Schadensersatz wegen eines ...

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Regressansprüche des Kraftfahrtversicherers bei "Explosion" eines Tanklastzuges wegen thermischer Reaktion des Gefahrgutes

Besprechungen u.ä.

  • bld.de PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Absenderhaftung nach der CMR im internationalen Strassengütertransport (RA Jochen Boettge; TranspR 2008, 472 ff.)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.03.1995 - III ZR 177/93

    Verjährung von Ansprüchen des Versenders gegen den Grenzspediteur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2007 - 3 U 203/05
    bb) Damit werden grundsätzlich von der Verjährung nach dem CMR alle Ansprüche erfasst, die im Zusammenhang mit dem Transport stehen, einschließlich deliktischer Ansprüche (OLG Düsseldorf, TranspR 1984, 276) und auch solcher, die nicht aus dem CMR abgeleitet werden (BGH VersR 1995, 940; Koller a.a.O., Art. 32 CMR Rn 1).

    Das CMR und insbesondere Art. 32 erfasst aber nur Ansprüche der unmittelbar am Transport beteiligten Personen wegen der mit dem Transport zusammenhängenden Ansprüche (BGH VersR 1995, 940; OLG München TranspR 2000, 123; Herber/Piper, CMR, Art. 22 Rn 3; Koller a.a.O., Art. 32 CMR Rn 1; Fremuth/Thume, CMR, Art. 32 Rn 2; Thume/Demuth, CMR, Art. 32 Rn 18) sowie solcher Dritter, die Kenntnis von der Beförderung und den sich daraus ergebenden Gefahren hatten (Fremuth/Thume a.a.O., Art. 28 Rn 5).

  • BGH, 29.11.1984 - I ZR 121/82

    Begriff der Ablieferung; Räumlicher Geltungsumfang eines Speditionsauftrags

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2007 - 3 U 203/05
    Es liege z.B. auch keine Ablieferung vor, wenn der Absender das beschädigte Gut an einen Dritten weiterbefördern lasse, damit es dort wegen der weiteren Verwertung von einem Sachverständigen begutachtet werden könne (BGH VersR 1985, 258).

    Mangels Ablieferung des Transportguts, die den unmittelbaren Besitz des Empfängers (hier gleichzeitig Absender) voraussetzt, war der Transport nicht beendet (Koller a.a.O., Art. 17 CMR Rn 6; vgl. BGH VersR 85, 258, BGHZ 86, 172).

  • BGH, 20.12.1982 - II ZR 28/82

    Beginn der Ausschlußfrist des § 612 HGB

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2007 - 3 U 203/05
    Mangels Ablieferung des Transportguts, die den unmittelbaren Besitz des Empfängers (hier gleichzeitig Absender) voraussetzt, war der Transport nicht beendet (Koller a.a.O., Art. 17 CMR Rn 6; vgl. BGH VersR 85, 258, BGHZ 86, 172).
  • BGH, 05.05.1969 - VII ZR 176/66

    Klage einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung auf Schadensersatz aus einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2007 - 3 U 203/05
    § 67 VVG ist nicht anwendbar, wenn wegen fehlender Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmerin ein Versicherungsfall nicht gegeben ist und der Versicherungsnehmerin deshalb nicht Gesamtschuldner mit dem Schädiger ist (BGH VersR 1969, 641).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 09.02.2006 - 3 U 203/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10576
OLG Hamburg, 09.02.2006 - 3 U 203/05 (https://dejure.org/2006,10576)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09.02.2006 - 3 U 203/05 (https://dejure.org/2006,10576)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09. Februar 2006 - 3 U 203/05 (https://dejure.org/2006,10576)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,10576) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch gegen eine wettbewerbswidrige Werbung für ein Diätmittel; Gemeinschaftswidrigkeit nationaler Vorschriften, die die Werbung für Diätmittel ohne weitere Voraussetzungen generell verbieten; Rechtmäßigkeit eines solchen Verbotes für irreführende ...

  • Judicialis

    DiätV § 1 Abs. 4 a; ; DiätV § 3; ; DiätV § ... 14 a; ; DiätV § 14 b; ; DiätV § 21; ; LFGB § 11; ; LFGB § 12; ; Nährwert-KennzeichnungsV (NKV) § 6 Abs. 1; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8; ; Richtlinie 2000/13/EG Art. 18; ; EG Art. 28; ; EG Art. 30

  • rechtsportal.de

    Werbung mit der schlankmachenden Eigenschaft eines Lebensmittels - Verstoß gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98

    Abgasemissionen

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.02.2006 - 3 U 203/05
    Diese Vorbereitungshandlungen sind zwar geschäftliches Handeln, aber (noch) ohne jeden Marktbezug und insoweit (noch) betriebsinternes Tun und demgemäß über UWG-Vorschriften nicht verbietbar (BGH WRP 2000, 1116 - Abgasemissionen; vgl. zu dem nicht gegebenen Unterlassungsanspruch betreffend die Herstellung von Plagiaten, deren Vertrieb nach § 4 Nr. 9 UWG unlauter wäre: BGH GRUR 1999, 751 - Güllepumpen; Harte/Henning/Sambuc, UWG, § 4 Nr. 9 Rz. 206).
  • BGH, 14.01.1999 - I ZR 203/96

    Güllepumpen - Unbillige Behinderung; wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.02.2006 - 3 U 203/05
    Diese Vorbereitungshandlungen sind zwar geschäftliches Handeln, aber (noch) ohne jeden Marktbezug und insoweit (noch) betriebsinternes Tun und demgemäß über UWG-Vorschriften nicht verbietbar (BGH WRP 2000, 1116 - Abgasemissionen; vgl. zu dem nicht gegebenen Unterlassungsanspruch betreffend die Herstellung von Plagiaten, deren Vertrieb nach § 4 Nr. 9 UWG unlauter wäre: BGH GRUR 1999, 751 - Güllepumpen; Harte/Henning/Sambuc, UWG, § 4 Nr. 9 Rz. 206).
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