Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.05.2005 - 3 U 21/04   

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OLG Frankfurt, 12.05.2005 - 3 U 21/04 (https://dejure.org/2005,3136)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.05.2005 - 3 U 21/04 (https://dejure.org/2005,3136)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - 3 U 21/04 (https://dejure.org/2005,3136)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 35 InsO, § 613a BGB
    Insolvenzverfahren: Massezugehörigkeit eines unter Vorbehalt gewährten unwiderruflichen Bezugsrechts aus der Direktversicherung eines Arbeitnehmers

  • Judicialis

    BGB § 613a; ; BetrAVG § 1 Abs. 1 a.F.; ; InsO § 103

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a; BetrAVG § 1 Abs. 1 a.F.; InsO § 103
    Im Rahmen betrieblicher Altersversorgung dem Arbeitnehmer unter Vorbehalt eingeräumtes unwiderrufliches Bezugsrecht aus einer Direktversicherung in der Insolvenz des Arbeitgebers; Rechte des Insolvenzverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zugehörigkeit eines unter Vorbehalt eingeräumten und deshalb eingeschränkt widerruflichen Bezugsrechts zur Insolvenzmasse; Abhängigkeit der dem Insolvenzverwalter zustehenden Rechte sowie deren Umfang von der Ausgestaltung des Versicherungsverhältnisses; Umfang des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 1036
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 4 U 93/00

    Lebensversicherung - Direktversicherung des Arbeitgebers für Arbeitnehmer -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2005 - 3 U 21/04
    [- entgegen OLG Düsseldorf (VersR 2002, 86), nach welchem ein im Rahmen der Versorgungszusage eingeräumtes eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht des Arbeitsnehmers bei Insolvenz des Arbeitgebers strikt unwiderruflich wird und sich deshalb nach Kündigung des Versicherungsvertrages durch den Insolvenzverwalter dieses Bezugsrecht an dem Auflösungsguthaben fortsetze].

    Der hierzu zitierten Rechtsauffassung des OLG Düsseldorf (VersR 2002, 86), nach welcher ein im Rahmen einer Versorgungszusage eingeräumtes eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht des Arbeitnehmers bei Insolvenz des Arbeitgebers strikt unwiderruflich werde und sich deshalb nach Kündigung des Versicherungsverhältnisses durch den Konkursverwalter dieses Bezugsrecht an dem Auflösungsguthaben fortsetze, vermag sich der Senat in dieser Allgemeinheit nicht anzuschließen.

    Der Senat sieht die Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision nach § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO angesichts der abweichenden Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 30.1.2001 (VersR 2002, 86) als gegeben an.

  • BGH, 19.06.1996 - IV ZR 243/95

    Vorbehalt eines Bezugsrechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2005 - 3 U 21/04
    Erst dann gehört das Bezugsrecht zum Vermögen des Arbeitnehmers mit der Wirkung, dass trotz Kündigung der Versicherung dem Arbeitnehmer der Anspruch auf Auszahlung des Rückkaufswerts verbleibt und im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers der Anspruch auf Versicherungsleistungen nicht zur Insolvenzmasse gehört (BGH VersR 1996, 1089; BAG VersR 1991, 21; 942).

    Denn ein wie vorliegend unter Vorbehalt eingeräumtes und deshalb eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht fällt in die Insolvenzmasse, sofern die Voraussetzungen des Vorbehalts erfüllt sind (BGH NJW 1993, 1994 f - betreffend ein widerrufliches Bezugsrecht - ; Umkehrschluss aus BGH VersR 1996, 1089; BAGE 92, 1-10 = VersR 2000, 80 = BB 1999, 2195; OLG Hamm VersR 1998, 1494; OLG Karlsruhe VersR 2001, 1501).

    Erst dann gehört das Bezugsrecht zum Vermögen des bezugsberechtigten Arbeitnehmers (BGH VersR 1996, 1089) mit der Wirkung, dass trotz einer Kündigung durch den Arbeitgeber dem Arbeitnehmer der Anspruch auf Auszahlung des Rückkaufswerts verbleibt oder dass im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers der Anspruch auf Versicherungsleistungen nicht zur Insolvenzmasse gehört (BAG VersR 1991, 211 und 942).

  • BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 651/88

    Versicherungsleistungen - Unwiderrufliches Bezugsrecht -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2005 - 3 U 21/04
    Die dort zum Beleg herangezogenen Entscheidungen des BAG ( VersR 1991, 211, 1991, 942) tragen die Entscheidung nicht, sie betreffen Fälle, bei denen die Voraussetzungen der Vorbehalte zur Unwiderruflichkeit des Bezugsrechts nicht erfüllt gewesen sind, demnach Unwiderruflichkeit bestand.

    Erst dann gehört das Bezugsrecht zum Vermögen des bezugsberechtigten Arbeitnehmers (BGH VersR 1996, 1089) mit der Wirkung, dass trotz einer Kündigung durch den Arbeitgeber dem Arbeitnehmer der Anspruch auf Auszahlung des Rückkaufswerts verbleibt oder dass im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers der Anspruch auf Versicherungsleistungen nicht zur Insolvenzmasse gehört (BAG VersR 1991, 211 und 942).

  • OLG Karlsruhe, 15.03.2001 - 12 U 299/00

    Anspruch auf Erstattung des Rückkaufwerts einschließlich Gewinnbeteiligungen bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2005 - 3 U 21/04
    Ein im Rahmen betrieblicher Altersversorgung einem Arbeitnehmer unter Vorbehalt eingeräumtes unwiderrufliches Bezugsrecht (= eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht) aus einer Lebensversicherung (Direktversicherung) fällt in die Insolvenzmasse, sofern die Voraussetzungen des Vorbehalts erfüllt sind (BAGE 92, 1-10 = VersR 2000, 80 = BB 1999, 2195; OLG Hamm VersR 1998, 1494; OLG Karlsruhe VersR 2001, 1501).

    Denn ein wie vorliegend unter Vorbehalt eingeräumtes und deshalb eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht fällt in die Insolvenzmasse, sofern die Voraussetzungen des Vorbehalts erfüllt sind (BGH NJW 1993, 1994 f - betreffend ein widerrufliches Bezugsrecht - ; Umkehrschluss aus BGH VersR 1996, 1089; BAGE 92, 1-10 = VersR 2000, 80 = BB 1999, 2195; OLG Hamm VersR 1998, 1494; OLG Karlsruhe VersR 2001, 1501).

  • BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 136/98

    Widerruf des Bezugsrechts im Konkurs bei Entgeltumwandlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2005 - 3 U 21/04
    Ein im Rahmen betrieblicher Altersversorgung einem Arbeitnehmer unter Vorbehalt eingeräumtes unwiderrufliches Bezugsrecht (= eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht) aus einer Lebensversicherung (Direktversicherung) fällt in die Insolvenzmasse, sofern die Voraussetzungen des Vorbehalts erfüllt sind (BAGE 92, 1-10 = VersR 2000, 80 = BB 1999, 2195; OLG Hamm VersR 1998, 1494; OLG Karlsruhe VersR 2001, 1501).

    Denn ein wie vorliegend unter Vorbehalt eingeräumtes und deshalb eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht fällt in die Insolvenzmasse, sofern die Voraussetzungen des Vorbehalts erfüllt sind (BGH NJW 1993, 1994 f - betreffend ein widerrufliches Bezugsrecht - ; Umkehrschluss aus BGH VersR 1996, 1089; BAGE 92, 1-10 = VersR 2000, 80 = BB 1999, 2195; OLG Hamm VersR 1998, 1494; OLG Karlsruhe VersR 2001, 1501).

  • BGH, 04.03.1993 - IX ZR 169/92

    Bezugsberechtigung der Lebensversicherung im Konkurs des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2005 - 3 U 21/04
    Denn ein wie vorliegend unter Vorbehalt eingeräumtes und deshalb eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht fällt in die Insolvenzmasse, sofern die Voraussetzungen des Vorbehalts erfüllt sind (BGH NJW 1993, 1994 f - betreffend ein widerrufliches Bezugsrecht - ; Umkehrschluss aus BGH VersR 1996, 1089; BAGE 92, 1-10 = VersR 2000, 80 = BB 1999, 2195; OLG Hamm VersR 1998, 1494; OLG Karlsruhe VersR 2001, 1501).

    Aus dem Umkehrschluss ergibt sich, dass bei Widerruflichkeit des Bezugsrechts (vgl. BGH VersR 1993, 689) oder Fortbestehen bzw. Eintritt eines vereinbarten Vorbehalts für den Widerruf des Bezugsrechts die Ansprüche aus der Versicherung in die Insolvenzmasse fallen und der Insolvenzverwalter diese nach Maßgabe der vereinbarten Versicherungsbedingungen beanspruchen kann.

  • OLG Düsseldorf, 18.08.1997 - 4 W 36/97

    Fragliches Bezugsrecht des Begünstigten an einer abgeschlossenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2005 - 3 U 21/04
    Die dem Insolvenzverwalter zustehenden Rechte sowie deren Umfang hängen allein von der Ausgestaltung des Versicherungsverhältnisses ab (BAG a.a.O.; OLG Düsseldorf VersR 1998, 1405).

    Dabei hängen die dem Insolvenzverwalter zustehenden Rechte sowie deren Umfang allein von der Ausgestaltung des Versicherungsverhältnisses ab (BAG a.a.O.; OLG Düsseldorf VersR 1998, 1405).

  • OLG Hamm, 19.12.1997 - 20 U 150/97

    Einziehung des Rückkaufswertes einer Direktversicherung durch Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2005 - 3 U 21/04
    Ein im Rahmen betrieblicher Altersversorgung einem Arbeitnehmer unter Vorbehalt eingeräumtes unwiderrufliches Bezugsrecht (= eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht) aus einer Lebensversicherung (Direktversicherung) fällt in die Insolvenzmasse, sofern die Voraussetzungen des Vorbehalts erfüllt sind (BAGE 92, 1-10 = VersR 2000, 80 = BB 1999, 2195; OLG Hamm VersR 1998, 1494; OLG Karlsruhe VersR 2001, 1501).

    Denn ein wie vorliegend unter Vorbehalt eingeräumtes und deshalb eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht fällt in die Insolvenzmasse, sofern die Voraussetzungen des Vorbehalts erfüllt sind (BGH NJW 1993, 1994 f - betreffend ein widerrufliches Bezugsrecht - ; Umkehrschluss aus BGH VersR 1996, 1089; BAGE 92, 1-10 = VersR 2000, 80 = BB 1999, 2195; OLG Hamm VersR 1998, 1494; OLG Karlsruhe VersR 2001, 1501).

  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 689/00

    Versorgungsverschaffung nach Betriebsübergang

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2005 - 3 U 21/04
    Der Arbeitnehmer hat lediglich einen Versorgungsverschaffungsanspruch gegen den neuen Arbeitgeber in dem Umfang, den er bei dem vorherigen Arbeitgeber erworben hatte (BAG NZA 2002, 1391).
  • BGH, 10.02.1993 - XII ZB 80/88

    Einbeziehung einer betrieblichen Altersversorgung in den Versorgungsausgleich bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2005 - 3 U 21/04
    Vielmehr folgt aus der Trennung des Versicherungsverhältnisses und des Versorgungsverhältnisses zwischen dem Unternehmer und dem Beschäftigten, dass der vom Arbeitgeber abgeschlossene Versicherungsvertrag als Vertrag zugunsten Dritter keine vertraglichen Beziehungen zwischen dem Arbeitnehmer und dem Versicherer entstehen lässt (vgl. BGH VersR 1993, 728) und außerdem, dass ein zwischen Arbeitgeber und Versicherer vereinbartes Widerrufsrecht bei dessen Ausübung wirksam bleibt, auch wenn sich aus dem Arbeitsvertrag ergibt, dass der Arbeitgeber hiervon keinen Gebrauch machen darf; der Arbeitgeber macht sich aber ggf. schadensersatzpflichtig.
  • ArbG Dortmund, 16.11.2005 - 9 Ca 2269/05

    Kapitallebensversicherung, Direktversicherung, umgewandelter Lohn, Rückkaufswert,

    Mit dem Übergang des Betriebes, den die Insolvenzschuldnerin führt, enden die Arbeitsverhältnisse zwischen den dort beschäftigten Arbeitnehmern und der Schuldnerin (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 12.05.2005 - 3 U 21/04).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 U 21/04   

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https://dejure.org/2006,6936
OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 U 21/04 (https://dejure.org/2006,6936)
OLG Rostock, Entscheidung vom 27.03.2006 - 3 U 21/04 (https://dejure.org/2006,6936)
OLG Rostock, Entscheidung vom 27. März 2006 - 3 U 21/04 (https://dejure.org/2006,6936)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Werklohnanspruchs Zug um Zug gegen Mängelbeseitigung; Abgrenzug zwischen Aufrechnung und Verrechnung; Erforderlichkeit bzw. Entbehrlichkeit einer Fristsetzung zur Mängelbeseitigung; Ersatzfähigkeit der Kosten von Malerarbeiten für eine Wohnung

  • Judicialis

    VOB/B § 13 Abs. 2; ; VOB/B § ... 13 Abs. 5 Nr. 2; ; VOB/B § 13 Nr. 5; ; VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 2; ; VOB/B § 13 Nr. 7; ; VOB/B § 13 Nr. 7 Abs. 1; ; VOB/B § 13 Nr. 7 Abs. 2; ; VOB/B § 16 Nr. 5; ; VOB/B § 16 Nr. 5 Abs. 3; ; BGB § 254 Abs. 1; ; BGB §§ 280 ff.; ; BGB § 320 Abs. 2; ; BGB § 286 Abs. 1 a. F.; ; BGB § 389; ; BGB § 387; ; ZPO § 139; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 634 Nr. 4

  • rechtsportal.de

    VOB/B § 13
    Vorschussanspruch gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B ohne Fristsetzung bei Ablehnung der Mängelbeseitigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verrechnung oder Aufrechnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verrechnung oder Aufrechnung von Schadensersatzansprüchen? (IBR 2007, 1149)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 1481
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.07.2002 - X ZR 242/99

    Anforderungen an die Funktionstauglichkeit eines herzustellenden Werks;

    Auszug aus OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 U 21/04
    Auch im nachhaltigen Bestreiten eines Mangels - selbst noch im Prozess - kann eine Ablehnung des Nachbesserungsverlangens gesehen werden (BGH NJW-RR 2002, 1533; OLG Celle Baurecht 2002, 97).
  • OLG Celle, 15.08.2001 - 20 U 15/01

    Gewährleistung bei Verpflichtung zur Lieferung von Fließestrich

    Auszug aus OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 U 21/04
    Auch im nachhaltigen Bestreiten eines Mangels - selbst noch im Prozess - kann eine Ablehnung des Nachbesserungsverlangens gesehen werden (BGH NJW-RR 2002, 1533; OLG Celle Baurecht 2002, 97).
  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80

    Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu

    Auszug aus OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 U 21/04
    Nach der auf § 320 Abs. 2 BGB basierenden Rechtsprechung darf der Besteller in der Regel das Dreifache der zu schätzenden Nachbesserungskosten zurückbehalten (sogenannter Druckzuschlag, vgl. BGH NJW 1981, 1449, 2801; 84, 727 ).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.1995 - 5 U 72/94

    Wann ist Fristsetzung für Nachbesserung entbehrlich?

    Auszug aus OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 U 21/04
    Zwar reicht für die Annahme einer Verweigerung der Nachbesserung das lediglich prozessuale Bestreiten von Mängeln im Allgemeinen nicht aus (OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 16).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2013 - 22 U 81/13

    Bestreiten von Mängeln ist keine Erfüllungsverweigerung!

    Dabei handelte es sich - jedenfalls bei der notwendigen Gesamtschau bzw. -bewertung des o.a. beiderseitigen Verhaltens bzw. der o.a. Erklärungen im vorangegangenen Schriftverkehr keineswegs um "reine Förmelei" (vgl. OLG Rostock, Urteil vom 27.03.2006, 3 U 21/04, BauR 2006, 1481; Werner/Pastor, a.a.O., Rn 2182 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 25.07.2014 - 22 U 192/13

    Keine Untersuchungs- und Rügepflicht beim (reinen) Werkvertrag!

    Denn allein der Umstand, dass der Auftragnehmer auf vollständigen Werklohn klagt und die Erbringung der zum Vertrag gehörenden weiteren Teilleistungen abgelehnt hat bzw. eine diesbezügliche Vertragspflicht auch prozessual weiterhin ausdrücklich ablehnt, lässt regelmäßig den Schluss darauf zu, dass er sich auch durch eine (weitere) Fristsetzung nicht noch hätte umstimmen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 20.01.2009, X ZR 45/07, ZGS 2009, 239; BGH, Urteil vom Urteil vom 09.01.2008, VIII ZR 210/06, NJW 2008, 1359; BGH, Urteil vom 21.12.2005, VIII ZR 49/05, NJW 2006, 1195; BGH, Urteil vom 05.12.2002, VII ZR 360/01, BauR 2003, 386; BGH, Urteil vom 12.01.1993, X ZR 63/91, NJW-RR 1993, 882; BGH, Urteil vom 08.12.1983, VII ZR 139/82, NJW 1984, 1460; vgl. auch OLG Koblenz, Urteil vom 23.04.2009, 5 U 1124/08, NJW-RR 2009, 985; OLG Koblenz, Urteil vom 27.04.2004, 3 U 625/03, IBR 2005, 12; OLG Rostock, Urteil vom 27.03.2006, 3 U 21/04, BauR 2006, 1481; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Auflage 2008, 6.
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2014 - 22 U 134/13

    Wann kann der Auftraggeber vor der Abnahme von einem Werkvertrag zurücktreten?

    Denn allein der Umstand, dass die Auftragnehmerin auf Werklohn klagt und die Erbringung der zum Vertrag gehörenden Teilleistungen abgelehnt hat bzw. eine diesbezügliche Vertragspflicht auch prozessual weiterhin ausdrücklich ablehnt, lässt regelmäßig den Schluss darauf zu, dass sie sich auch durch eine (weitere) Fristsetzung nicht noch hätte umstimmen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 20.01.2009, X ZR 45/07, ZGS 2009, 239; BGH, Urteil vom Urteil vom 09.01.2008, VIII ZR 210/06, NJW 2008, 1359; BGH, Urteil vom 21.12.2005, VIII ZR 49/05, NJW 2006, 1195; BGH, Urteil vom 05.12.2002, VII ZR 360/01, BauR 2003, 386; BGH, Urteil vom 12.01.1993, X ZR 63/91, NJW-RR 1993, 882; BGH, Urteil vom 08.12.1983, VII ZR 139/82, NJW 1984, 1460; vgl. auch OLG Koblenz, Urteil vom 23.04.2009, 5 U 1124/08, NJW-RR 2009, 985; OLG Koblenz, Urteil vom 27.04.2004, 3 U 625/03, IBR 2005, 12; OLG Rostock, Urteil vom 27.03.2006, 3 U 21/04, BauR 2006, 1481; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Auflage 2008, 6.
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   OLG Karlsruhe, 22.12.2004 - 3 U 21/04   

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https://dejure.org/2004,42767
OLG Karlsruhe, 22.12.2004 - 3 U 21/04 (https://dejure.org/2004,42767)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.12.2004 - 3 U 21/04 (https://dejure.org/2004,42767)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Dezember 2004 - 3 U 21/04 (https://dejure.org/2004,42767)
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   OLG Hamm, 16.06.2004 - 3 U 21/04   

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OLG Hamm, 16.06.2004 - 3 U 21/04 (https://dejure.org/2004,61653)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.06.2004 - 3 U 21/04 (https://dejure.org/2004,61653)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Juni 2004 - 3 U 21/04 (https://dejure.org/2004,61653)
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