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   OLG Bamberg, 18.02.2015 - 3 U 210/14   

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OLG Bamberg, 18.02.2015 - 3 U 210/14 (https://dejure.org/2015,3029)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18.02.2015 - 3 U 210/14 (https://dejure.org/2015,3029)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18. Februar 2015 - 3 U 210/14 (https://dejure.org/2015,3029)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • webshoprecht.de

    Blickfangwerbung mit sog. Sternchenhinweis bezüglich einschränkender Bedingungen auf Internetseite - 19% MwSt geschenkt

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bei Sternchen-Werbung in Printmedium darf die Erläuterung zum Sternchen nicht allein auf einer (verwiesenen) Internetseite zu finden sein

  • JurPC

    Keine Erläuterung eines Sternchenhinweises durch Verweis auf eine Internetseite

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Preisnachlasses in Höhe der Mehrwertsteuer; Anforderungen an die Darstellung der Bedingungen für den Preisnachlass

  • online-und-recht.de

    Einschränkungen für Warenangebote müssen in der Anzeige selbst stehen, Verweis auf Homepage reicht nicht aus

  • rewis.io

    Erfolgreiche Unterlassungsklage gegen Blickfangwerbung in Printmedium mit Verweis auf nähere Angebotsbindungen im Internet

  • ra.de
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Blickfangwerbung mit Sternchenhinweis auf Fußnote

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Einschränkungen für Warenangebote in der Anzeige

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Verweis auf Webseite bei Blickfangwerbung nicht ausreichend

  • Jurion (Kurzinformation)

    Bewerbung eines Preisnachlasses in Höhe der Mehrwertsteuer kann wettbewerbswidrig sein

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Rabatt: Einschränkung muss in Anzeige stehen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Hinweis auf Angebots-Einschränkungen direkt in der Anzeige selbst erforderlich, Homepage-Verweis genügt nicht

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Online Shops & Händler: Wie darf mit Preisrabatten geworben werden?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Unzulässiger Verweis auf Internet bei Print-Blickfangwerbung

  • mgup-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Blickfangwerbung mit Sternchenhinweis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rabatte mit Fußnoten: Das Wettbewerbsrecht und die Prospekt-Werbung

  • tw-law.de (Kurzinformation)

    Angabe von Einschränkungen für Warenangebote zwingend

  • wettbewerb.law (Kurzinformation)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Preisnachlasses in Höhe der Mehrwertsteuer

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Blickfangwerbung mit Sternchenhinweis auf Fußnote

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 934
  • GRUR-RR 2015, 211
  • MMR 2015, 449
  • K&R 2015, 422
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 195/07

    Preisnachlass nur für Vorratsware

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.02.2015 - 3 U 210/14
    Die in § 4 Nr. 4 UWG vorgesehene Pflicht, über die Bedingungen der Inanspruchnahme von Verkaufsförderungsmaßnahmen zu informieren, steht mit der Richtlinie 2005/29/EG in Einklang (BGH GRUR 2010, 649, Tz. 15 - Preisnachlass nur für Vorratsware; ausführlich in GRUR 2009, 1064, Tz. 16-19 - G.).

    Dementsprechend hat der Werbende auch darüber zu informieren, wenn der Preisnachlass nur für bestimmte Waren oder Produktgruppen gilt, da dies eine für die Entscheidung des Verbrauchers wesentliche Information sein kann (BGH GRUR 2010, 649, Tz. 18 - Preisnachlass nur für Vorratsware).

    Der Kunde muss daher über die Beschränkungen einer angekündigten Preisvergünstigung unmissverständlich informiert werden (BGH GRUR 2010, 649 - Preisnachlass nur für Vorratsware, Tz. 20).

    Unter Berücksichtigung der räumlichen und zeitlichen Beschränkungen des verwendeten Werbemediums reicht es in solchen Fällen aus, dem Verbraucher diejenigen Informationen zu geben, für die bei ihm nach den Besonderheiten des Einzelfalls schon zum Zeitpunkt der Werbung ein aktuelles Aufklärungsbedürfnis besteht (vgl. BGH, GRUR 2008, 724 Rn. 11 - Urlaubsgewinnspiel; GRUR 2010, 649 Rn. 23 - Preisnachlass nur für Vorratsware).".

  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 194/06

    Geld-zurück-Garantie II

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.02.2015 - 3 U 210/14
    Die in § 4 Nr. 4 UWG vorgesehene Pflicht, über die Bedingungen der Inanspruchnahme von Verkaufsförderungsmaßnahmen zu informieren, steht mit der Richtlinie 2005/29/EG in Einklang (BGH GRUR 2010, 649, Tz. 15 - Preisnachlass nur für Vorratsware; ausführlich in GRUR 2009, 1064, Tz. 16-19 - G.).

    Daher hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung G. (GRUR 2009, 1064) im Falle der Fernsehwerbung die Möglichkeit, hinsichtlich der Bedingungen der Inanspruchnahme auf eine Internetseite zu verweisen, grundsätzlich für zulässig erachtet.

    Diese Rechtsprechung hat durch die bereits in Bezug genommene Entscheidung des BGH GRUR 2009, 1064 -G., Tz. 39 keine Änderung oder Einschränkung erfahren: Dort ist für unerwartete Beschränkungen oder sonstige überraschende Teilnahmebedingungen die Parallele gezogen worden zu blickfangmäßig herausgestellten, mit Sternchenhinweis versehenen Angaben, die für sich genommen keinesfalls nicht unrichtig oder missverständlich sein dürfen.

  • EuGH, 12.05.2011 - C-122/10

    Ving Sverige

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.02.2015 - 3 U 210/14
    Nach der Entscheidung des EuGH (GRUR 2011, 930) könne es genügen, nur bestimmte, ein Produkt kennzeichnende Merkmale anzugeben, wenn der Gewerbetreibende im Übrigen auf seine Website verweise, sofern sich dort wesentliche Informationen über die maßgeblichen Merkmale des Produkts, dessen Preis und die übrigen Erfordernisse gem. Art. 7 der UGP-RL finden.

    Maßgebend sind jedoch in jedem Fall die jeweiligen Umstände des Einzelfalles, auf die auch die Entscheidung des EuGH vom 12.05.2011, C-122/10 Konsumentenombudsmann / V. abstellt, die zwar die Werbeanzeige in einem Printmedium betraf, sich allerdings im Wesentlichen mit den Anforderungen an die Informationen bei der sog. Aufforderung zum Kauf gemäß Art. 7 Abs. 4a der UGP- Richtlinie befasste (vgl. dort Tz. 54/55).

  • BGH, 21.07.2011 - I ZR 192/09

    Treppenlift

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.02.2015 - 3 U 210/14
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 21.07.2011, Az. I ZR 192/09 -T., GRUR 2012, 402 Tz. 16/17) müssen die Bedingungen für die Inanspruchnahme einer Verkaufsförderungsmaßnahme schon zum Zeitpunkt der Werbung mitgeteilt werden, weil die Anlockwirkung, die der Unternehmer mit der Verkaufsförderungsmaßnahme bezweckt, den Verbraucher bereits durch die Werbung für die angekündigte Maßnahme erreicht.

    Auch in der Entscheidung des BGH -T. (GRUR 2012, 402, Tz. 18) findet sich diese Ausnahme wieder:.

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 57/05

    150 % Zinsbonus

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.02.2015 - 3 U 210/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Einschränkungen in diesem Fall auch am Blickfang teilhaben (BGH GRUR 2007, 981 Tz. 23 - 150% Zinsbonus; vgl. auch Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl. 2015, § 4 Ziffer 4.13 a. E.; OLG Stuttgart, WRP 2009, 236 Tz. 51).
  • OLG Stuttgart, 30.10.2008 - 2 U 56/08

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung eines Möbelhauses für eine Rabattaktion

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.02.2015 - 3 U 210/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Einschränkungen in diesem Fall auch am Blickfang teilhaben (BGH GRUR 2007, 981 Tz. 23 - 150% Zinsbonus; vgl. auch Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl. 2015, § 4 Ziffer 4.13 a. E.; OLG Stuttgart, WRP 2009, 236 Tz. 51).
  • OLG Karlsruhe, 28.08.2013 - 6 U 57/13
    Auszug aus OLG Bamberg, 18.02.2015 - 3 U 210/14
    Dementsprechend hat das OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.08.2013, Az. 6 U 57/13 - gebrauchter F., GRUR-RR 2014, 161, hinsichtlich der Zumutbarkeit nicht auf die Kosten der Anzeige abgestellt.
  • LG Bamberg, 24.10.2014 - 2 O 344/14

    Anzeigenwerbung, Gewinnspielteilnahme, Rabattaktion

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.02.2015 - 3 U 210/14
    Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts Bamberg vom 24.10.2014, Az. 2 O 344/14, wird zurückgewiesen.
  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 196/05

    Urlaubsgewinnspiel

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.02.2015 - 3 U 210/14
    Unter Berücksichtigung der räumlichen und zeitlichen Beschränkungen des verwendeten Werbemediums reicht es in solchen Fällen aus, dem Verbraucher diejenigen Informationen zu geben, für die bei ihm nach den Besonderheiten des Einzelfalls schon zum Zeitpunkt der Werbung ein aktuelles Aufklärungsbedürfnis besteht (vgl. BGH, GRUR 2008, 724 Rn. 11 - Urlaubsgewinnspiel; GRUR 2010, 649 Rn. 23 - Preisnachlass nur für Vorratsware).".
  • OLG Bamberg, 22.06.2016 - 3 U 18/16

    Bedingungen einer Verkaufsförderungsmaßnahme - Sternchenhinweis in Printwerbung

    Da in Print-Medien blickfangmäßig herausgestellte und mit sog. Sternchenhinweis versehene Angaben einer Verkaufsförderungsmaßnahme für sich genommen nicht unrichtig oder missverständlich sein dürfen, ist zur Erläuterung dieser Angaben die bloße Verweisung auf eine Internetseite nicht ausreichend (Bestätigung Senat WRP 2015, 459 = GRUR-RR 2015, 211 = NJW-RR 2015, 934).

    Die hiergegen gerichtete Berufung hat der Senat durch Endurteil vom 18.02.2015 (Az. 3 U 210/14) zurückgewiesen.

    Der Senat hat bereits im vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren (Az. 3 U 210/14; LG Bamberg Az. 2 O 344/14) einen Unterlassungsanspruch des Klägers aus §§ 2, 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 4 UKlaG in Verbindung mit §§ 8 Abs. 3 Nr. 3; 3 Abs. 1 UWG 2008 wegen des Verstoßes gegen das Transparenzgebot des § 4 Nr. 4 UWG 2008 bejaht.

  • OLG Karlsruhe, 17.07.2015 - 4 U 49/15

    Sternchenhinweis auf Bedingungen einer Verkaufsförderungsmaßnahme

    Das Transparenzgebot des § 4 Nr. 4 UWG wird erst erfüllt, wenn die Bedingungen für die Inanspruchnahme einer Verkaufsförderungsmaßnahme schon zum Zeitpunkt der Werbung mitgeteilt werden (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 18. Februar 2015 - 3 U 210/14 -, Rn. 38 nach juris).
  • LG Bamberg, 18.01.2016 - 2 O 343/15

    Verstoß gegen Transparenzgebot durch irreführende Anzeige für Rabattaktion

    Die hiergegen gerichtete Berufung hat das OLG Bamberg mit Endurteil vom 18.02.2015 zurückgewiesen (Az.: 3 U 210/14, Anlage K 10).

    Das erkennende Gericht macht sich die diesbezüglichen Ausführungen des OLG Bamberg in dessen Endurteil vom 18.02.2015 (Az.: 3 U 210/14, Anlage K 10) in vollem Umfange zu eigen, weil von ihnen abzugehen keine Veranlassung vorliegt.

  • OLG Naumburg, 27.08.2015 - 4 U 90/14

    Steuerberaterhaftung: Anhaltspunkte des Steuerberaters in 2006 für eine

    das Urteil des Landgerichts Halle vom 21. November 2014, Az.: 3 U 210/14, abzuändern und den Beklagten zu verurteilen, an sie 6.351,77 ? nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12. Dezember 2013 sowie die durch die Inanspruchnahme des Rechtsanwalts O. K. aus H. entstandenen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 337, 07 ? nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem auf die Rechtshängigkeit folgenden Tag zu zahlen.
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