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   OLG Bamberg, 21.03.2012 - 3 U 219/11   

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https://dejure.org/2012,23724
OLG Bamberg, 21.03.2012 - 3 U 219/11 (https://dejure.org/2012,23724)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21.03.2012 - 3 U 219/11 (https://dejure.org/2012,23724)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21. März 2012 - 3 U 219/11 (https://dejure.org/2012,23724)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.05.1954 - I ZR 178/52

    Cupresa, Cupresa/Kunstseide

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.03.2012 - 3 U 219/11
    Dementsprechend hat es der Bundesgerichtshof als irreführend angesehen, wenn eine Kunstfaser als "Kupferseide" oder "Cupresa-Kupferseide" und ein Betonstein als "Betonklinker" beworben wird (vgl. BGH, Urteil vom 11.05.1954 - I ZR 178/52 " Cupresa/Kunstseide" , veröffentlicht in BGHZ 13, 244-259; Urteil vom 18.02.1982 - I ZR 23/80 " Betonklinker" , veröffentlicht in GRUR 1982, 563-564).
  • BGH, 22.03.1967 - Ib ZR 88/65

    Geschützte Materialbegriffe der Arbeitsgemeinschaft Holz - Verwendung unlauterer

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.03.2012 - 3 U 219/11
    Geschieht dies - wie hier - durch zusammengesetzte Worte, ist nach dem deutschen Sprachgebrauch in der Regel davon auszugehen, dass der letzte Wortbestandteil den Gegenstand, der vorangestellte Zusatz hingegen die besondere Eigenschaften dieses Gegenstands, etwa seine stoffliche Beschaffenheit, kennzeichnet (ebenso BGH, Urteil vom 22.03.1967 - Ib ZR 88/65 " Rhenodur" , veröffentlicht u.a. in GRUR 1967, 600-604 m.w.Nachw.).
  • BGH, 18.02.1982 - I ZR 23/80

    Betonklinker

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.03.2012 - 3 U 219/11
    Dementsprechend hat es der Bundesgerichtshof als irreführend angesehen, wenn eine Kunstfaser als "Kupferseide" oder "Cupresa-Kupferseide" und ein Betonstein als "Betonklinker" beworben wird (vgl. BGH, Urteil vom 11.05.1954 - I ZR 178/52 " Cupresa/Kunstseide" , veröffentlicht in BGHZ 13, 244-259; Urteil vom 18.02.1982 - I ZR 23/80 " Betonklinker" , veröffentlicht in GRUR 1982, 563-564).
  • BGH, 20.10.2005 - I ZB 21/05

    Geltendmachung der Abmahnkosten

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.03.2012 - 3 U 219/11
    Der BGH ist dieser Ansicht nicht gefolgt und rechnet die für die Abmahnung entstehende Geschäftsgebühr nicht zu den Kosten des Rechtsstreits im Sinne des § 91 ZPO (BGH, Beschluss vom 20.10.2005 - I ZB 21/05, veröffentlicht in GRUR 2006, 439).
  • BGH, 23.10.2008 - I ZR 197/06

    Sammelmitgliedschaft VI

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.03.2012 - 3 U 219/11
    Vielmehr reicht es aus, wenn sich im Wege des Freibeweises feststellen lässt, dass es dem Verband nach der Struktur der Mitglieder um die ernsthafte kollektive Wahrnehmung der Mitgliederinteressen geht (BGH, Urteil vom 23.10.2008 - I ZR 197/06, veröffentlicht u.a. in NJW 2009, 1886-1887 m.w.Nachw.; Köhler/Bornkamm a.a.O. Rdnr. 3.42a).
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 04.05.2012 - L 3 U 219/11   

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https://dejure.org/2012,14272
LSG Berlin-Brandenburg, 04.05.2012 - L 3 U 219/11 (https://dejure.org/2012,14272)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.05.2012 - L 3 U 219/11 (https://dejure.org/2012,14272)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Mai 2012 - L 3 U 219/11 (https://dejure.org/2012,14272)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 14/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - arbeitstechnische

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.05.2012 - L 3 U 219/11
    Fehlt eine dieser Voraussetzungen, liegt eine BK 2108 nicht vor (vgl. Urteil des BSG vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 4/06 R -, in SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 2108 Nr. 5 sowie Urteile vom 18. November 2008 - B 2 U 14/07 R - und - B 2 U 14/08 R - jeweils zitiert nach Juris) und ist nicht anzuerkennen.

    Von diesem Verständnis geht auch das aktuelle Merkblatt des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung zur BK 2108 aus, das für eine zusammenfassende Bewertung der Wirbelsäulenbelastung auf das MDD verweist (BArbBl 2006, Heft 10 S. 30 ff.) Danach sind zwar die arbeitstechnischen Voraussetzungen für eine BK 2108 zu bejahen, wenn die Richtwerte im Einzelfall erreicht oder überschritten werden; umgekehrt schließt aber ein Unterschreiten dieser Werte das Vorliegen der BK nicht von vornherein aus (vgl. BSG Urteile vom 30. Oktober 2007 a. a. O. sowie vom 18. November 2008 a. a. O.).

    Werden die Orientierungswerte jedoch so deutlich unterschritten, dass das Gefährdungsniveau nicht annähernd erreicht wird, so ist das Vorliegen einer BK 2108 zu verneinen, ohne dass es weiterer Feststellungen zum Krankheitsbild und zum medizinischen Kausalzusammenhang im Einzelfall bedarf (vgl. BSG Urteile vom 30. Oktober 2007 a. a. O. sowie vom 18. November 2008 a. a. O.).

    Das BSG hat daher in seinen Entscheidungen vom 30. November 2008 - B 2 U 14/07 R und B 2 U 14/08 R - Modifizierungen zur Anwendung des MDD für notwendig erachtet.

  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.05.2012 - L 3 U 219/11
    Fehlt eine dieser Voraussetzungen, liegt eine BK 2108 nicht vor (vgl. Urteil des BSG vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 4/06 R -, in SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 2108 Nr. 5 sowie Urteile vom 18. November 2008 - B 2 U 14/07 R - und - B 2 U 14/08 R - jeweils zitiert nach Juris) und ist nicht anzuerkennen.

    Von diesem Verständnis geht auch das aktuelle Merkblatt des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung zur BK 2108 aus, das für eine zusammenfassende Bewertung der Wirbelsäulenbelastung auf das MDD verweist (BArbBl 2006, Heft 10 S. 30 ff.) Danach sind zwar die arbeitstechnischen Voraussetzungen für eine BK 2108 zu bejahen, wenn die Richtwerte im Einzelfall erreicht oder überschritten werden; umgekehrt schließt aber ein Unterschreiten dieser Werte das Vorliegen der BK nicht von vornherein aus (vgl. BSG Urteile vom 30. Oktober 2007 a. a. O. sowie vom 18. November 2008 a. a. O.).

    Werden die Orientierungswerte jedoch so deutlich unterschritten, dass das Gefährdungsniveau nicht annähernd erreicht wird, so ist das Vorliegen einer BK 2108 zu verneinen, ohne dass es weiterer Feststellungen zum Krankheitsbild und zum medizinischen Kausalzusammenhang im Einzelfall bedarf (vgl. BSG Urteile vom 30. Oktober 2007 a. a. O. sowie vom 18. November 2008 a. a. O.).

  • BSG, 20.02.2001 - B 2 U 10/00 R

    Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit in der Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.05.2012 - L 3 U 219/11
    Hinsichtlich der Frage des Unterlassungszwangs sei die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 20. Februar 2001 - B 2 U 10/00 R - zu berücksichtigen.

    Soweit sich die Klägerin auf die Entscheidung des BSG vom 20. Februar 2001 - B 2 U 10/00 R - zur Stützung ihrer Ansicht bezieht, führt dies nicht weiter.

  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 14/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - arbeitstechnische

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.05.2012 - L 3 U 219/11
    Fehlt eine dieser Voraussetzungen, liegt eine BK 2108 nicht vor (vgl. Urteil des BSG vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 4/06 R -, in SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 2108 Nr. 5 sowie Urteile vom 18. November 2008 - B 2 U 14/07 R - und - B 2 U 14/08 R - jeweils zitiert nach Juris) und ist nicht anzuerkennen.

    Das BSG hat daher in seinen Entscheidungen vom 30. November 2008 - B 2 U 14/07 R und B 2 U 14/08 R - Modifizierungen zur Anwendung des MDD für notwendig erachtet.

  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 27/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Stichtagsregelung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.05.2012 - L 3 U 219/11
    Der hier bei der BK 2108 geforderte Unterlassungszwang setzt laut dem BSG in der Regel voraus, dass die Tätigkeiten, die zu der Erkrankung geführt haben, aus arbeitsmedizinischen Gründen nicht mehr ausgeübt werden sollen und der Versicherte die schädigende Tätigkeit und solche Tätigkeiten, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich sein können, tatsächlich aufgegeben hat, wobei es auf das Motiv des Versicherten nicht ankommt (ständige Rspr., vgl. Urteil des BSG vom 19. August 2003 - B 2 U 27/02 R -, zitiert nach Juris; BSG in SozR 3-5670 Anl. 1 Nr. 2108 Nr. 2 m. w. N).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.05.2012 - L 3 U 219/11
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (vgl. BSG in SozR 4-2700 § 9 Nr. 7 und SozR 4-2700 § 8 Nr. 17) Ein Zusammenhang ist hinreichend wahrscheinlich, wenn nach herrschender ärztlich-wissenschaftlicher Lehrmeinung mehr für als gegen ihn spricht und ernste Zweifel an einer anderen Ursache ausscheiden (vgl. BSG a. a. O.).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 13/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wirbelsäule - Ursachenzusammenhang -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.05.2012 - L 3 U 219/11
    Der Senat geht daher weiterhin davon aus, dass diese nach wie vor den aktuellen Stand der nationalen und internationalen Diskussion zur Verursachung von Bandscheibenerkrankungen der LWS durch körperliche berufliche Belastungen darstellen (vgl. auch BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 16/08 R -, zitiert nach Juris, und Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 13/05 R - in SozR 4-2700 § 9 Nr. 9).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.05.2012 - L 3 U 219/11
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (vgl. BSG in SozR 4-2700 § 9 Nr. 7 und SozR 4-2700 § 8 Nr. 17) Ein Zusammenhang ist hinreichend wahrscheinlich, wenn nach herrschender ärztlich-wissenschaftlicher Lehrmeinung mehr für als gegen ihn spricht und ernste Zweifel an einer anderen Ursache ausscheiden (vgl. BSG a. a. O.).
  • BSG, 27.10.2009 - B 2 U 16/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.05.2012 - L 3 U 219/11
    Der Senat geht daher weiterhin davon aus, dass diese nach wie vor den aktuellen Stand der nationalen und internationalen Diskussion zur Verursachung von Bandscheibenerkrankungen der LWS durch körperliche berufliche Belastungen darstellen (vgl. auch BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 16/08 R -, zitiert nach Juris, und Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 13/05 R - in SozR 4-2700 § 9 Nr. 9).
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2014 - L 3 U 219/11   

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https://dejure.org/2014,104248
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2014 - L 3 U 219/11 (https://dejure.org/2014,104248)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.03.2014 - L 3 U 219/11 (https://dejure.org/2014,104248)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. März 2014 - L 3 U 219/11 (https://dejure.org/2014,104248)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Bayern, 27.11.2013 - L 2 U 104/13

    Arbeitsunfähigkeit, Außenmeniskusschaden, Behandlungsbedürftigkeit,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2014 - L 3 U 219/11
    Denn insoweit handelt es sich um eine bloße Elementenfeststellung (vgl Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl, § 55 Rn 9), weil der Kläger hiermit jeweils eine einzelne tatbestandliche Voraussetzung seiner Ansprüche auf Heilbehandlung (§§ 27 ff Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII)) bzw auf Verletztengeld (§ 45 ff SGB VII) geklärt haben möchte (Bayerisches LSG, Urteil vom 27. November 2013 - L 2 U 104/13; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. September 2012 - L 3 U 629/08 - jeweils juris).
  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verletztenrente - Einfrieren der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2014 - L 3 U 219/11
    Für den Nachweis der Kausalität zwischen dem Unfallereignis und den geltend gemachten Gesundheitsstörungen ist nach st BSG-Rspr (vgl etwa SozR 3-1300 § 48 Nr. 67, mwN) die hinreichende Wahrscheinlichkeit ausreichend, die zu bejahen ist, wenn mehr für als gegen die Annahme des Ursachenzusammenhangs spricht und ernstliche Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden müssen (BSG aaO, mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - L 3 U 629/08

    Wegeunfall - Behandlungsbedürftigkeit - Subsidiarität - HWS-Distorsion -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2014 - L 3 U 219/11
    Denn insoweit handelt es sich um eine bloße Elementenfeststellung (vgl Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl, § 55 Rn 9), weil der Kläger hiermit jeweils eine einzelne tatbestandliche Voraussetzung seiner Ansprüche auf Heilbehandlung (§§ 27 ff Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII)) bzw auf Verletztengeld (§ 45 ff SGB VII) geklärt haben möchte (Bayerisches LSG, Urteil vom 27. November 2013 - L 2 U 104/13; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. September 2012 - L 3 U 629/08 - jeweils juris).
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