Weitere Entscheidungen unten: OLG Köln, 06.02.2007 | OLG Bamberg, 08.11.2006

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 24.08.2006 - 3 U 22/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7710
OLG Hamburg, 24.08.2006 - 3 U 22/06 (https://dejure.org/2006,7710)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.08.2006 - 3 U 22/06 (https://dejure.org/2006,7710)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. August 2006 - 3 U 22/06 (https://dejure.org/2006,7710)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,7710) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Arzneimittelwerbung für eine nicht zugelassene Indikation; Beschreibung bloß zusätzlicher Wirkungen eines Arzneimittels durch eine Werbung; Einschränkungslose Bewerbung eines Arzneimittels zur "Therapie der postmenopausalen Osteoporose"; Beanstandung ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    HWG § 3 a Satz 2; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HWG § 3a Satz 2
    Wettbewerbswidrigkeit von Arzneimittelwerbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 102 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Stuttgart, 08.06.2017 - 2 U 127/16

    Extraportion Vitamin C - Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: Werbung für ein

    Sowohl der ursächliche Zusammenhang dieser zusätzlichen Wirkungen mit der zugelassenen Indikation als auch das Fehlen einer eigenständigen Indikation müssen verdeutlicht werden (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteile vom 26. September 2002 - 3 U 69/02, juris Rn. 13 und vom 27. Januar 2005 - 3 U 145/03, juris Rn. 56; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 24. August 2006 - 3 U 22/06, juris Rn. 21; Brixius in Bülow/Ring, Heilmittelwerbegesetz, 5. Aufl. (2016), § 3a HWG Rn. 34).
  • OLG Hamburg, 31.10.2013 - 3 U 171/12

    Canesten - Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Werbung für ein die Zulassung

    Anwendungsgebiet im Sinne der Vorschrift ist demnach nicht nur ein bestimmter Krankheitszustand, sondern etwa auch eine in der Zulassung vorgesehene Anwendungseinschränkung, so etwa die Zulassung eines Antimycoticums als sog. Second-Line-Präparat, dessen Anwendung also nur nach Fehlschlagen einer anderweitigen (First-Line-) Therapie vorgesehen ist (vgl. Senat, Beschluss v. 6.7.2009, Az. 3 W 65/09; Beschluss v. 9.6.2010, Az. 3 W 60/10) oder die Zulassung eines Osteoporose-Präparats mit Nennung der örtlichen Zweckbestimmung (Senat PharmR 2007, 127 ["zur Reduktion des Risikos von vertebralen Frakturen"]).
  • OLG Hamburg, 12.04.2007 - 3 U 261/06

    Heilmittelwerbung: Zulässigkeit der einschränkungslosen Werbung mit einem

    Auf die dagegen gerichtete Berufung der Antragstellerin hatte der Senat mit Urteil vom 24. August 2006 (HansOLG Hamburg 3 U 22/06 - PharmR 2007, 127) das landgerichtliche Urteil abgeändert und die einstweilige Verfügung des Landgerichts vom 11. Oktober 2005 mit der Maßgabe erneut erlassen, .
  • OLG Hamburg, 12.04.2007 - 3 U 256/06

    Heilmittelwerbung; Zulässigkeit der einschränkungslosen Werbung mit einem

    6.) Die bei der Änderung der Fachinformation geltenden EMEA-Leitlinien im Bereich der Osteoporose-Therapie ("Note for Guidance on postmenopausal osteoporosis in women") hatte der Senat schon in seinem Urteil vom 24. August 2006 (HansOLG 3 U 22/06 - Beiakte) herangezogen, aus ihnen ergibt sich in der Zusammenschau mit der geänderten Fachinformation ebenfalls kein in sich geschlossenes Bild.
  • LG Bielefeld, 28.01.2015 - 16 O 2/15

    Unzulässige Werbung für homöopathisches Mittel

    Der Begriff bezeichnet die dem Arzneimittel gegebene Zweckbestimmung, insbesondere die körperlichen und seelischen Zustände, die durch das betreffende Arzneimittel beeinflusst werden sollen (OLG Hamburg, Urteil vom 24.08.2006 - Az.: 3 U 22/06 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.02.2007 - 3 U 22/06 BSchRh   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11480
OLG Köln, 06.02.2007 - 3 U 22/06 BSchRh (https://dejure.org/2007,11480)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.02.2007 - 3 U 22/06 BSchRh (https://dejure.org/2007,11480)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Februar 2007 - 3 U 22/06 BSchRh (https://dejure.org/2007,11480)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,11480) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04

    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2007 - 3 U 22/06
    Angesichts des Umstandes, dass die selbst sachkundigen Parteien hier von Beginn des Rechtsstreits an auch darüber gestritten haben, welche Folgerungen aus dem Schadensbild zu ziehen sind, wäre es - unbeschadet der Tatsache, dass eine Partei grundsätzlich nicht gehalten ist, ihre Einwendungen gegen das Gutachten eines gerichtlich bestellten Sachverständigen durch Einholung eines Privatgutachtens zu untermauern (vgl. BGH, Urt. v. 18.10.2005, VI ZR 270/04, NJW 2006, 152 ff.) - erforderlich gewesen, hierzu frühzeitig detaillierter vorzutragen und ein solches Gutachten nicht erst wenige Tage vor dem auch aus Sicht der Klägerin erkennbar nicht als "Durchlauftermin" geplanten Termin zur Anhörung des bereits im Verklarungsverfahren 2004 tätig gewesenen Sachverständigen Dr. G. einzuholen und vorzulegen.
  • BGH, 13.07.1970 - II ZR 163/69

    Rechtmäßigkeit der Durchführung eines Überholmanövers durch ein Rheinschiff -

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2007 - 3 U 22/06
    Dieses Ergebnis geht aber zu Lasten der insoweit darlegungs- und beweispflichtigen Beklagten (dazu vgl. BGH, Urt. v. 13.07.1970, II ZR 163/69, VersR 1970, 948 ff.).
  • BGH, 30.09.1974 - II ZR 17/73

    Gesamtschuldnerischer Ausgleich eines Schadensersatzanspruchs nach dem

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2007 - 3 U 22/06
    Zwar gibt es keine allgemeine Beweisregel, wonach die Aussagen von Besatzungsmitgliedern unfallbeteiligter Schiffe stets von der Interessenlage beeinflusst sind (BGH, Urt. v. 30.09.1974, II ZR 17/73, VersR 1974, 1197 f.).
  • OLG Köln, 06.02.2007 - 3 U 21/06

    Voraussetzungen der Haftung eines Schiffsführers

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2007 - 3 U 22/06
    Soweit er ausdrücklich eingeräumt hat, zu dem mit Schriftsatz vom 07.12.2006 im Parallelverfahren 3 U 21/06 BSchRh vorgelegten Untersuchungsbericht der E.-L.-GmbH vom 04.12.2006 nicht näher Stellung nehmen zu können, stellt dies keinen Mangel seines Gutachtens dar.
  • BGH, 03.02.1975 - II ZR 126/73

    Revision wegen fehlerhafter Umgehung von Zeugenaussagen - Anforderungen an

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2007 - 3 U 22/06
    Soweit zu Lasten der TMS "F." ein Verstoß gegen die gem. § 6.09 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung den Überholenden treffenden besonderen Sorgfaltspflichten in Rede steht, ist zwar nicht auszuschließen, dass TMS "F." gegebenenfalls wegen der fortgeschrittenen Annäherung an das vorausfahrende "S." im Rechtssinne schon zum Überholen angesetzt hatte (dazu vgl. BGH, Urt. v. 03.02.1975, II ZR 126/73, VersR 1975, 639 f.).
  • BGH, 04.03.1980 - VI ZR 6/79
    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2007 - 3 U 22/06
    Der Einholung eines Obergutachtens bedarf es nur bei besonders schwierigen Fragen, bei groben Mängeln der vorhandenen Gutachten und dann, wenn ein neuer Gutachter über überlegene Forschungsmittel verfügt (BGH, Urt. v. 04.03.1980, VI ZR 6/79, VersR 1980, 533 f. m.w.Nachw.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 08.11.2006 - 3 U 22/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,36869
OLG Bamberg, 08.11.2006 - 3 U 22/06 (https://dejure.org/2006,36869)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08.11.2006 - 3 U 22/06 (https://dejure.org/2006,36869)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08. November 2006 - 3 U 22/06 (https://dejure.org/2006,36869)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,36869) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.12.2005 - III ZR 191/03

    Gerichtsstand für eine Klage aus einer Gewinnzusage

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.11.2006 - 3 U 22/06
    Soweit sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1.12.2005, Az.: III ZR 191/03, etwas anderes ergebe, könne dem nicht gefolgt werden.

    Außerdem trägt sie vor, das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1.12.2005, Az.: III ZR 191/03, sei nicht haltbar.

    Damit handelt es sich bei der Klage, mit der Ansprüche aus § 661a BGB geltend gemacht werden, nicht nur um eine solche aus einem Vertrag im Sinn von Art. 5 Nr. 1a EuGVVO (so BGH, a.a.O., abgedruckt in NJW 2006, 230 bis 234 = MDR 2006, 737 bis 739, und EuGH NJW 2005, 811, jeweils zu Art. 5 Abs. 1 Halbsatz 1 und Art. 13 Nr. 3 EuGVÜ), sondern auch um eine Klage aus einem Vertrag im Sinn von Art. 15 Abs. 1c EuGVVO (Geimer/Schütze, EuZVR A. 1 - Art. 15 EuGVVO Rdnr. 17; Lorenz NJW 2006, 472, 475; vom Bundesgerichtshof a.a.O. offen gelassen).

    Insoweit wird auf das bereits zitierte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1.12.2005 - III ZR 191/03 -, dem sich der Senat anschließt, Bezug genommen.

  • BGH, 24.11.1976 - IV ZR 3/75

    Ausbleiben einer Partei in der Revisionsinstanz - Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.11.2006 - 3 U 22/06
    Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf § 708 Nr. 10 ZPO (vgl. BGH JZ 1977, 232, 233 [BGH 24.11.1976 - IV ZR 3/75]; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 25. Aufl., § 538 Rdnr. 59).
  • EuGH, 20.01.2005 - C-27/02

    Engler - Brüsseler Übereinkommen - Auslegung der Artikel 5 Nummern 1 und 3 und 13

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.11.2006 - 3 U 22/06
    Damit handelt es sich bei der Klage, mit der Ansprüche aus § 661a BGB geltend gemacht werden, nicht nur um eine solche aus einem Vertrag im Sinn von Art. 5 Nr. 1a EuGVVO (so BGH, a.a.O., abgedruckt in NJW 2006, 230 bis 234 = MDR 2006, 737 bis 739, und EuGH NJW 2005, 811, jeweils zu Art. 5 Abs. 1 Halbsatz 1 und Art. 13 Nr. 3 EuGVÜ), sondern auch um eine Klage aus einem Vertrag im Sinn von Art. 15 Abs. 1c EuGVVO (Geimer/Schütze, EuZVR A. 1 - Art. 15 EuGVVO Rdnr. 17; Lorenz NJW 2006, 472, 475; vom Bundesgerichtshof a.a.O. offen gelassen).
  • BGH, 11.03.1983 - V ZR 287/81

    Zahlung einer Leibrente bei Eintritt einer Ertragsverschlechterung des

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.11.2006 - 3 U 22/06
    Die Entscheidung über die sachlichen Streitpunkte ist nunmehr in der ersten Instanz nachzuholen, weil die Parteien andernfalls eine Instanz verlieren würden (vgl. BGHZ 14, 11, 14 /15; BGH NJW 1984, 126, 128 [BGH 11.03.1983 - V ZR 287/81]).
  • BGH, 04.06.1954 - V ZR 67/53

    Frist für Klageerhebung

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.11.2006 - 3 U 22/06
    Die Entscheidung über die sachlichen Streitpunkte ist nunmehr in der ersten Instanz nachzuholen, weil die Parteien andernfalls eine Instanz verlieren würden (vgl. BGHZ 14, 11, 14 /15; BGH NJW 1984, 126, 128 [BGH 11.03.1983 - V ZR 287/81]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht