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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.10.2009 - 3 U 22/09   

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https://dejure.org/2009,25002
OLG Karlsruhe, 26.10.2009 - 3 U 22/09 (https://dejure.org/2009,25002)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.10.2009 - 3 U 22/09 (https://dejure.org/2009,25002)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Oktober 2009 - 3 U 22/09 (https://dejure.org/2009,25002)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG Karlsruhe - 4 O 263/05
  • OLG Karlsruhe, 26.10.2009 - 3 U 22/09
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.07.2003 - VIII ZB 55/03

    Ermittlung der Berufungsbeschwer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.10.2009 - 3 U 22/09
    Die von der Klägerin zitierte Rechtsprechung des BGH (Beschl. v. 29.07.2003, VIII ZB 55/2003 [nicht 2008]) betrifft eine anders gelagerte Frage, nämlich die nach der Bemessung des Streitwerts im Rahmen des § 91a Abs. 2 Satz 2 ZPO.
  • BGH, 15.03.1995 - XII ZB 29/95

    Beschwer des Berufungsführers bei Antragsänderung im Berufungsverfahren; Befugnis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.10.2009 - 3 U 22/09
    Nach ständiger Rspr. des BGH (Beschl. v. 15.03.1995, XII ZB 29/95, NJW-RR 1995, 1089, 1090) erhöhen die anteiligen Prozesskosten nach übereinstimmender Teilerledigung weder den Gebühren- noch den Rechtsmittelstreitwert, solange auch nur der geringste Teil der Hauptsache im Streit ist.
  • BGH, 06.11.2013 - XII ZB 434/12

    Zugewinnausgleich: Tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer gemischten

    Demgegenüber besteht keine Veranlassung, eine tatsächliche Vermutung dieser Art auch zugunsten eines Zuwendungsempfängers zuzulassen, der - wie hier aufgrund der Beweislastregeln zu § 1374 Abs. 2 BGB - ausnahmsweise die Unentgeltlichkeit der Zuwendung in seinem Interesse beweisen muss (zutreffend OLG Karlsruhe ErbR 2010, 296, 298; ebenso jurisPK-BGB/Sefrin [Bearbeitungsstand: 1. Oktober 2012] § 516 Rn. 77).
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Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 04.05.2010 - L 3 U 22/09   

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LSG Hamburg, 04.05.2010 - L 3 U 22/09 (https://dejure.org/2010,18724)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 04.05.2010 - L 3 U 22/09 (https://dejure.org/2010,18724)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 04. Mai 2010 - L 3 U 22/09 (https://dejure.org/2010,18724)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 36/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren -

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.05.2010 - L 3 U 22/09
    Unabhängig davon weist das Gericht darauf hin, dass die Feststellung einer bestimmten MdE durch die Beklagte bei gleichzeitiger Ablehnung einer Verletzten- bzw. Stützrentengewährung schon mangels Rechtsgrundlage nicht zulässig ist (vgl. Bundessozialgericht, Urteile vom 22.6.04, B 2 U 36/03 R, HVBG-INFO 2005, 17 und vom 22.3.83, 2 RU 37/82, BSGE 55, 32).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.05.2010 - L 3 U 22/09
    Für die Berücksichtigung einer Folge eines Arbeitsunfalls ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheits-(erst-)schaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheits-(erst-)schadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196).
  • BSG, 22.03.1983 - 2 RU 37/82

    Gesetzliche Unfallversicherung - Feststellung einer MdE - Rentengewährung

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.05.2010 - L 3 U 22/09
    Unabhängig davon weist das Gericht darauf hin, dass die Feststellung einer bestimmten MdE durch die Beklagte bei gleichzeitiger Ablehnung einer Verletzten- bzw. Stützrentengewährung schon mangels Rechtsgrundlage nicht zulässig ist (vgl. Bundessozialgericht, Urteile vom 22.6.04, B 2 U 36/03 R, HVBG-INFO 2005, 17 und vom 22.3.83, 2 RU 37/82, BSGE 55, 32).
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   OLG Rostock, 19.05.2009 - 3 U 22/09   

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https://dejure.org/2009,21283
OLG Rostock, 19.05.2009 - 3 U 22/09 (https://dejure.org/2009,21283)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19.05.2009 - 3 U 22/09 (https://dejure.org/2009,21283)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19. Mai 2009 - 3 U 22/09 (https://dejure.org/2009,21283)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bei der Berechnung der für die Berufung notwendigen Beschwer bleiben die Verfahrenskosten außer Betracht / § 511 Abs. 1 ZPO

  • openjur.de

    Zulässigkeit der Berufung: Berücksichtigung der erstinstanzlichen Kostenlast des Berufungsführers bei Ermittlung der Beschwer

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Kosten des Rechtsstreits bei der Berechnung der Rechtsmittelbeschwer

  • Judicialis

    ZPO § 91a Abs. 1; ; ZPO § 91a Abs. 2; ; ZPO § 91a Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 522 Abs. 1; ; ZPO § 569 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1
    Berücksichtigung der Kosten des Rechtsstreits bei der Berechnung der Rechtsmittelbeschwer

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.03.1995 - XII ZB 29/95

    Beschwer des Berufungsführers bei Antragsänderung im Berufungsverfahren; Befugnis

    Auszug aus OLG Rostock, 19.05.2009 - 3 U 22/09
    Nach ständiger Rspr. des BGH (Beschl. v. 15.03.1995, XII ZB 29/95, NJW-RR 1995, 1089, 1090) erhöhen die anteiligen Prozesskosten nach übereinstimmender Teilerledigung weder den Gebühren- noch den Rechtsmittelstreitwert, solange auch nur der geringste Teil der Hauptsache im Streit ist.
  • BGH, 29.07.2003 - VIII ZB 55/03

    Ermittlung der Berufungsbeschwer

    Auszug aus OLG Rostock, 19.05.2009 - 3 U 22/09
    Die von der Klägerin zitierte Rechtsprechung des BGH (Beschl. v. 29.07.2003, VIII ZB 55/2003 [nicht 2008]) betrifft eine anders gelagerte Frage, nämlich die nach der Bemessung des Streitwerts im Rahmen des § 91a Abs. 2 Satz 2 ZPO.
  • LG Nürnberg-Fürth, 30.12.2021 - 2 O 3834/21

    Prozessuale Folgen einer Verweisung auf eine günstigere Fachwerkstatt

    Denn bei einer teilweisen übereinstimmenden Erledigung bemisst sich der zukünftige Streitwert aus dem Streitwert für die rechtshängig gebliebene Hauptsache; das Kosteninteresse bzgl. des für erledigt erklärten Teils der Hauptsache bleibt grundsätzlich unberücksichtigt (BGH NJW-RR 1995, 1089; OLG Rostock BeckRS 2009, 19117).
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