Rechtsprechung
OLG Celle, 24.03.2010 - 3 U 222/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Rechtsanwaltshaftung: Pflicht eines Rechtsanwalts zur Überwachung der Klageerhebungsfrist in einer Kaskoangelegenheit
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Pflichten eines Rechtsanwalts zur Geltendmachung eines Kaskoschadens nach einem Verkehrsunfall; Bindungswirkung der im Haftpflichtprozess getroffenen Feststellungen für das Kaskoversicherungsverhältnis
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflichten eines Rechtsanwalts zur Geltendmachung eines Kaskoschadens nach einem Verkehrsunfall; Bindungswirkung der im Haftpflichtprozess getroffenen Feststellungen für das Kaskoversicherungsverhältnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280 Abs. 1; BGB § 675; VVG § 61 (a.F.)
Pflichten des Rechtsanwalts zur Geltendmachung eines Kaskoschadens nach einem Verkehrsunfall; Bindungswirkung der im Haftpflichtprozess getroffenen Feststellungen für das Kaskoversicherungsverhältnis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- brak-mitteilungen.de , S. 24 (Leitsatz und Kurzanmerkung)
Mandatsumfang
Besprechungen u.ä. (2)
- BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)
Mandatsumfang
- brak-mitteilungen.de , S. 24 (Leitsatz und Kurzanmerkung)
Mandatsumfang
Verfahrensgang
- LG Hannover, 24.08.2009 - 20 O 220/08
- OLG Celle, 24.03.2010 - 3 U 222/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 68
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Frankfurt, 21.09.2007 - 7 U 222/06
Anwaltshaftung: Regressprozess wegen anwaltlicher Pflichtverletzung bei der …
Auszug aus OLG Celle, 24.03.2010 - 3 U 222/09
Im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität im Regressprozess ist vielmehr entscheidend, wie der gegen den Kaskoversicherer zu führende (Ausgangs-)Prozess hätte entschieden werden müssen (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21. September 2007 - 7 U 222/06, Juris). - BGH, 01.03.2007 - IX ZR 261/03
Beratungspflichten eines Rechtsanwalts; Pflicht zur Belehrung über verschiedene …
Auszug aus OLG Celle, 24.03.2010 - 3 U 222/09
Dazu hat er dem Auftraggeber den sichersten und gefahrlosesten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant zu einer sachgerechten Entscheidung in der Lage ist (Senatsurteil vom 21. Mai 2008 - 3 U 48/08, BGH Urteil vom 1. März 2007, IX ZR 261/03, Juris Rn. 9 m. w. N.). - BGH, 25.01.1978 - IV ZR 122/76
Freiwerden einer Versicherung von ihrer Leistungspflicht - Für die Geltenmachung …
Auszug aus OLG Celle, 24.03.2010 - 3 U 222/09
Als unschädlich werden von der Rechtsprechung folgende Formulierungen angesehen, die mit der hier verwendeten Wortwahl vergleichbar sind: "In Erfüllung einer gesetzlichen Obliegenheit machen wir noch darauf aufmerksam...", "Pflichtgemäß weisen wir darauf hin...", "nach der Rechtsprechung sind wir gehalten ..." (BGH, VersR 69, 26; 78, 313).
- OLG München, 19.06.1986 - 24 U 624/85
Bindungswirkung; Haftpflichtprozeß; Deckungsprozeß; Risikoausschlüsse; …
Auszug aus OLG Celle, 24.03.2010 - 3 U 222/09
Wenngleich das Oberlandesgericht München auch bezogen auf die Bindungswirkung des rechtskräftig entschiedenen Haftpflichtprozesses für den nachfolgenden Deckungsprozess (Rückforderung wegen vorsätzlich herbei geführten Unfalls) zu einem anderen Ergebnis kommt (Urteil vom 19. Juni 1986 - 24 U 624/85, Juris), schließt sich der Senat der vom OLG Köln vertretenen Auffassung an. - BGH, 27.05.1957 - II ZR 132/56
Umfang der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers durch den Versicherer
Auszug aus OLG Celle, 24.03.2010 - 3 U 222/09
aa) Ein Ablehnungsschreiben des Versicherers genügt den Anforderungen des § 12 Abs. 3 VVG a. F. zwar nur dann, wenn sein Inhalt so eindeutig und allgemein verständlich ist, dass dem Versicherungsnehmer, an den es sich richtet, keine Zweifel über die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen entstehen können (BGHZ 24, 308, 316). - OLG Köln, 11.11.1971 - 12 U 142/67
Auszug aus OLG Celle, 24.03.2010 - 3 U 222/09
Zwar trifft es zu, dass die im Haftpflichtprozess getroffenen Feststellungen für das Kaskoversicherungsverhältnis keine Bindungswirkung haben (OLG Köln, Urteil vom 11. November 1971 - 12 U 142/67, VersR 1973, 518, hier zitiert nach Juris, 2. Leitsatz). - RG, 23.08.1935 - VII 24/35
1. Unter welchen Umständen darf sich der Versicherer auf eine dem …
Auszug aus OLG Celle, 24.03.2010 - 3 U 222/09
Die Belehrung nach § 12 Abs. 3 VVG a. F. ist nur dann nicht hinreichend deutlich und damit unwirksam, wenn sie den Eindruck der Vorläufigkeit erweckt (RGZ 148, 298).
Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2013 - L 14/3 U 222/09 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Osnabrück, 19.01.2009 - S 19 U 313/06
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2013 - L 14/3 U 222/09
- BSG, 02.05.2013 - B 2 U 63/13 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 19.03.1996 - 2 RU 19/95
Unfallversicherungsschutz bei einem auf persönlichen Gründen beruhenden …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2013 - L 14/3 U 222/09
Das SG hat hinsichtlich der abzulehnenden Anerkennung des streitgegenständlichen Ereignisses als Arbeitsunfall in den Gründen seines Urteils vom 19. Juni 2009, auf die der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen gem. § 153 Abs. 2 SGG verweist, umfassend und unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (zur Frage der Betriebsbezogenheit von auf persönlichen Gründen beruhenden vorsätzlichen Angriffen auf Versicherte vgl. auch BSG, SozR 3-2200 § 548 Nr. 28; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. Januar 2008 - L 14 U 88/06 -) zutreffend darauf abgestellt, dass die tätliche Auseinandersetzung zwischen dem Kläger und Herrn F. am 1. Dezember 2005 nicht rechtlich wesentlich auf Umstände oder Beweggründe zurückzuführen ist, die in einem inneren Zusammenhang mit bei der Beklagten versicherten Betriebsteilen standen. - BSG, 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2013 - L 14/3 U 222/09
Auch ein Racheakt könne nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 18. November 2008 - B 2 U 27/07 R -) als Arbeitsunfall anerkannt werden, wenn der Angriff - wie vorliegend - einen besonders engen, sachlichen, örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der eigentlichen versicherten Tätigkeit aufweise. - BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2013 - L 14/3 U 222/09
Zur Durchsetzung jenes sich auch auf den Privatweg am Rande des Ferienhausgebietes erstreckende Verbots hatte der Kläger am Morgen des 1. Dezember 2005 die Gartenpforte vor dem Ferienhausgrundstück des Herrn F. mit einem großen Heuballen versperrt, was diesen derart in einen anhaltenden Wutzustand gebracht hatte, dass der am Nachmittag desselben Tages aufkommende Disput um die Entsorgung der Gartenabfälle lediglich als zufälliger Anlass der gegen den Kläger gerichteten Körperverletzung im Sinne einer Gelegenheitsursache (vgl. dazu allgemein BSG, Urteil vom 30. Januar 2007 - B 2 U 23/05 R -, Juris) zu werten ist.
Rechtsprechung
LSG Hessen, 13.06.2014 - L 3 U 222/09 |
Verfahrensgang
- SG Gießen, 29.05.2009 - S 1 U 237/07
- LSG Hessen, 13.06.2014 - L 3 U 222/09
- LSG Hessen, 13.06.2014 - L 9 U 222/09
- LSG Hessen - L 6 U 222/09 (anhängig)