Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 15.02.2017

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 22.06.2017 - 3 U 223/16   

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https://dejure.org/2017,35004
OLG Hamburg, 22.06.2017 - 3 U 223/16 (https://dejure.org/2017,35004)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.06.2017 - 3 U 223/16 (https://dejure.org/2017,35004)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. Juni 2017 - 3 U 223/16 (https://dejure.org/2017,35004)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Athlete Wheels

    Art 9 Abs 2 Buchst b EGV 207/2009, Art 52 Abs 1 Buchst b EGV 207/2009, Art 101 Abs 2 EGV 207/2009, Art 102 Abs 1 EGV 207/2009
    Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung einer Unionsmarke: Indizien für rechtsmissbräuchliches Vorgehen eines ausschließlichen Lizenznehmers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    UMV Art. 102 Abs. 1; UMV Art. 9 Abs. 2
    Benutzung einer Marke durch eine sogenannte "Dormant Campany"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch durch ausschließlichen Lizenznehmer zahlreicher Marken wenn dieser keine Nutzung der Marken beabsichtigt

Besprechungen u.ä.

  • loeffel-abrar.com (Entscheidungsbesprechung)

    Missbräuchlicher Einsatz von Markenrechten durch einen Marken-Troll

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2018, 16
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuG, 07.07.2016 - T-82/14

    Copernicus-Trademarks / EUIPO - Maquet (LUCEO) - Unionsmarke -

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.06.2017 - 3 U 223/16
    Zum anderen setzt sie ein subjektives Element voraus, nämlich die Absicht, sich einen gemeinschaftsrechtlich vorgesehenen Vorteil dadurch zu verschaffen, dass die entsprechenden Voraussetzungen willkürlich geschaffen werden (vgl. EuGH, Urteil vom 14.12.2000, C-110/99, Rn. 52f - Emsland Stärke; EuG, Urteil vom 7.7.2016, T-82/14, Rn. 52 - Luceo).

    Diese Absicht lasse sich normalerweise anhand objektiver Kriterien feststellen, zu denen unter anderem die unternehmerische Logik gehöre, in die sich die Anmeldung einfüge (vgl. EuG, Urteil vom 7.7.2016, T-82/14, Leitsätze - Luceo).

    Die Antragstellerin hat aber auch nicht, wozu sie vorliegend aufgrund ihrer sekundären Darlegungslast verpflichtet gewesen wäre, ausreichend dargelegt, dass sie entsprechend der anerkannten Grundsätze ethischen Verhaltens oder den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe und Handel (vgl. EuG, Urteil vom 7.7.2016, T-82/14, Rn. 52 Leitsätze - Luceo) vorentwickelte Marken bzw. Markenrechte verwaltet und Unternehmen zum Kauf anbietet.

    Diese Absicht lässt sich anhand objektiver Kriterien feststellen, zu denen unter anderem die unternehmerische Logik gehört (vgl. EuG, Urteil vom 7.7.2016, T-82/14, Leitsätze - Luceo).

  • LG Hamburg, 11.08.2016 - 416 HKO 111/16

    Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch, Rechtsmissbräuchlichkeit wegen

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.06.2017 - 3 U 223/16
    Die Berufung der Antragstellerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11.08.2016, Az. 416 HKO 111/16, wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des LG Hamburg (Az. 416 HKO 111/16) werden die Antragsgegner im Wege der einstweiligen Verfügung verurteilt:.

  • EuGH, 14.12.2000 - C-110/99

    Emsland-Stärke

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.06.2017 - 3 U 223/16
    Zum anderen setzt sie ein subjektives Element voraus, nämlich die Absicht, sich einen gemeinschaftsrechtlich vorgesehenen Vorteil dadurch zu verschaffen, dass die entsprechenden Voraussetzungen willkürlich geschaffen werden (vgl. EuGH, Urteil vom 14.12.2000, C-110/99, Rn. 52f - Emsland Stärke; EuG, Urteil vom 7.7.2016, T-82/14, Rn. 52 - Luceo).
  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.06.2017 - 3 U 223/16
    Von einer missbräuchlichen Ausnutzung einer formalen Rechtsstellung sei auszugehen, wenn ein Markeninhaber (1) eine Vielzahl von Marken für unterschiedliche Waren oder Dienstleistungen anmeldet, (2) hinsichtlich der in Rede stehenden Marken keinen ernsthaften Benutzungswillen hat - vor allem zur Benutzung in einem eigenen Geschäftsbetrieb oder für dritte Unternehmen aufgrund eines bestehenden oder potentiellen konkreten Beratungskonzepts - und (3) die Marken im wesentlichen zu dem Zweck gehortet werden, Dritte, die identische oder ähnliche Bezeichnungen verwenden, mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen zu überziehen (Vgl. BGH, GRUR 2001, 242, Rn. 35 - Classe E).
  • BGH, 11.09.2012 - VI ZB 59/11

    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Kostenfestsetzungsverfahrens bei Verfolgung

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.06.2017 - 3 U 223/16
    Rechtsmissbrauch ist allerdings auch ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, der nicht nur im deutschen Recht (vgl. BGH, NJW 2013, 66, Rn. 9), sondern auch im europäischen Recht anerkannt ist.
  • OLG Frankfurt, 07.02.2013 - 6 U 126/12

    Rechtsmissbräuchliche Eintragung einer "Spekulationsmarke"

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.06.2017 - 3 U 223/16
    Das Oberlandesgericht Frankfurt habe bereits ein Verfahren der C. ... Ltd. wegen der Marke "Furioso" als rechtsmissbräuchlich eingestuft (vgl. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2013, 211).
  • BGH, 27.11.2014 - I ZR 91/13

    STAYER - Einwilligungsverlangen für eine Markenschutzentziehung: Rechtserhaltende

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.06.2017 - 3 U 223/16
    Vorliegend lag es jedoch an der Antragstellerin angesichts des unterschiedlichen Informationsstands nach Treu und Glauben im Wege der sekundären Darlegungslast zu den näheren Umständen ihres Geschäftsbetriebes vorzutragen (vgl. BGH, GRUR 2015, 685, Rn. 10 - STAYER).
  • LG Berlin, 11.11.2018 - 16 O 278/17
    Darüber hinaus bezieht sich der Begriff der Bösgläubigkeit auf ein Verhalten, das von den anerkannten Grundsätzen ethischen Verhaltens oder den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe und Handel abweicht (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 22. Juni 2017 - 3 U 223/16 -).

    Diese Absicht ist anhand objektiver Kriterien festzustellen, zu denen unter anderem die unternehmerische Logik gehört, in die sich die Anmeldung einfügt (OLG Hamburg, Urteil vom 22. Juni 2017 - 3 U 223/16, vgl. EuG, Urteil vom 7.7.2016, T-82/14, Leitsätze - Luceo).

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   LSG Niedersachsen-Bremen, 15.02.2017 - L 3 U 223/16 B   

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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15. Februar 2017 - L 3 U 223/16 B (https://dejure.org/2017,97039)
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