Rechtsprechung
OLG Celle, 05.05.2010 - 3 U 227/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 138 Abs. 1 BGB; § 765 BGB
Sittenwidrigkeit der Mithaftung des wirtschaftlich krass überforderten Ehegatten für die Finanzierung der Trennung der Ehegatten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sittenwidrigkeit der Mithaftung des wirtschaftlich krass überforderten Ehegatten für die Finanzierung der Trennung der Ehegatten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 138 Abs. 1; BGB § 765
Sittenwidrigkeit der Mithaftung des wirtschaftlich krass überforderten Ehegatten für die Finanzierung der Trennung der Ehegatten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Darlehensverträge von Ehepartnern: Wie kann dem finanziell überforderten Ehepartner geholfen werden?
Verfahrensgang
- LG Hannover, 13.08.2009 - 3 O 371/08
- OLG Celle, 05.05.2010 - 3 U 227/09
- BGH, 08.02.2011 - XI ZR 195/10
Papierfundstellen
- WM 2011, 1508
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.01.2005 - XI ZR 28/04
Sittenwidrigkeit der Verbürgung des kraß überforderten Ehepartners für ein …
Auszug aus OLG Celle, 05.05.2010 - 3 U 227/09
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht in Fällen, in denen ein Ehegatte oder naher Angehöriger durch die von ihm übernommene Mithaftung krass überfordert wird, eine tatsächliche, jedoch widerlegliche Vermutung dafür, dass die Mithaftung ohne rationale Einschätzung der Interessenlage und der wirtschaftlichen Risiken aus emotionaler Verbundenheit übernommen worden ist und dass das Kreditinstitut die emotionale Beziehung zwischen Hauptschuldner und Mithaftendem in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (vgl. BGH NJW 1999, 2584; 2005, 971; ständige Rechtsprechung). - BGH, 29.06.1999 - XI ZR 10/98
Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen finanzieller Überforderung des Bürgen
Auszug aus OLG Celle, 05.05.2010 - 3 U 227/09
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht in Fällen, in denen ein Ehegatte oder naher Angehöriger durch die von ihm übernommene Mithaftung krass überfordert wird, eine tatsächliche, jedoch widerlegliche Vermutung dafür, dass die Mithaftung ohne rationale Einschätzung der Interessenlage und der wirtschaftlichen Risiken aus emotionaler Verbundenheit übernommen worden ist und dass das Kreditinstitut die emotionale Beziehung zwischen Hauptschuldner und Mithaftendem in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (vgl. BGH NJW 1999, 2584; 2005, 971; ständige Rechtsprechung). - BGH, 16.06.2009 - XI ZR 539/07
Zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften finanziell überforderter Ehepartner
Auszug aus OLG Celle, 05.05.2010 - 3 U 227/09
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH WM 2009, 1460; ständige Rechtsprechung), ist echter Mitdarlehensnehmer ungeachtet der konkreten Bezeichnung im Vertrag nur derjenige, der für den Darlehensgeber erkennbar aufgrund eines eigenen sachlichen oder persönlichen Interesses an der Kreditaufnahme seine Verpflichtung eingegangen ist und der als wesentlich gleichberechtigter Partner über die Auszahlung bzw. Verwendung der Darlehensvaluta mitentscheiden darf.