Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 18.02.2009 - 3 U 232/08   

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https://dejure.org/2009,11117
OLG Stuttgart, 18.02.2009 - 3 U 232/08 (https://dejure.org/2009,11117)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.02.2009 - 3 U 232/08 (https://dejure.org/2009,11117)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Februar 2009 - 3 U 232/08 (https://dejure.org/2009,11117)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Schadensersatzanspruch aus einem Pferdetransportunfall: Wirksamkeit einer Haftungsausschlussklausel; Überwachungskamera und -mikrofon auf der Ladefläche als notwendiger Standard

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sorgfaltsanforderungen beim Transport von Pferden; Formularmäßige Vereinbarung eines Haftungsausschlusses

  • Judicialis

    BGB § 305c II; ; BGB § 833; ; BGB § 280

  • rabüro.de

    Zum Schadensersatz aus einem Transportunfall eines Pferdes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 305c Abs. 2; BGB § 833; BGB § 280
    Sorgfaltsanforderungen beim Transport von Pferden; Formularmäßige Vereinbarung eines Haftungsausschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.06.1996 - IX ZR 106/95

    Entstehung des Schadens bei Haftung des Rechtsanwalts; Mitverschulden des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.02.2009 - 3 U 232/08
    Ein Drittschutz kommt dann nicht in Betracht, wenn - wie hier - der Dritte wegen des Sachverhalts, aus dem er den Anspruch herleitet, einen inhaltsgleichen Anspruch gegen den Gläubiger oder einen anderen hat (BGHZ 70, 330; BGHZ 129, 169, BGH NJW 1996, 2929).

    Sie ist im allgemeinen dann zu verneinen, wenn dem Dritten eigene vertragliche Ansprüche - gleich gegen wen - zustehen, die denselben oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben wie diejenigen Ansprüche, die ihm über eine Einbeziehung in den Schutzbereich eines Vertrages zukämen (BGH NJW 1996, 2929).

  • BGH, 03.10.1980 - V ZR 125/79

    Rechtskräftiges Teilurteil - Bedeutung - Revisionsentscheidung - Schlußurteil -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.02.2009 - 3 U 232/08
    Dies gilt unabhängig davon, ob der Anspruchsgrund nur unter Beschränkung auf den entschiedenen Anspruchsteil oder aber generell für den gesamten geltend gemachten Anspruch erörtert und bejaht worden ist (BGH NJW 1981, 1045 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 16.04.2002 - 10 U 205/01

    Tierhalterhaftung: Mithaftung des von einem frei laufenden Schäferhund verletzten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.02.2009 - 3 U 232/08
    Allein das bloße "Dasein" eines angeleinten Hundes ergebe noch keine Mithaftung (OLG Stuttgart NJW-RR 2003, 242).
  • BGH, 06.07.1976 - VI ZR 177/75

    Tierhalterhaftung für Deckakte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.02.2009 - 3 U 232/08
    Der BGH hat zwar bereits entschieden, dass § 254 BGB entsprechend anwendbar ist, wenn der dem Verletzten zugefügte Schaden an seinem Tier entstanden und von diesem mitverursacht ist (BGH NJW 1976, 2130).
  • BGH, 15.07.1997 - VI ZR 142/95

    Umfang der Rechtskraft einer Entscheidung über einen Schadensersatzanspruch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.02.2009 - 3 U 232/08
    Daraus folgt, dass auch die Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage wie die Pflichtverletzung bzw. das Verschulden für einen weitergehenden Anspruch des Klägers neu geprüft und neu entschieden werden muss, denn die Rechtskraft der teilweisen Verurteilung bezieht sich nicht auf den vorliegend noch im Streit befindlichen Rest des Anspruches (BGH NJW 1997, 3019).
  • BGH, 20.07.2005 - XII ZR 155/04

    Bestimmung des Streitgegenstandes eines Berufungsverfahrens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.02.2009 - 3 U 232/08
    Denn der Streitgegenstand eines Berufungsverfahrens bestimmt sich nach den Anträgen, die allenfalls unter Berücksichtigung des Parteivortrages auszulegen sind (BGH NJW-RR 2005, 1659).
  • BGH, 31.01.1978 - VI ZR 7/77

    Ausschluß der Tierhalterhaftung - Tierhalterhaftung - Eigene Gefahr

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.02.2009 - 3 U 232/08
    Denn weitere Voraussetzung ist, dass der Schutzbereich des § 833 BGB auch eröffnet ist, was dann der Fall ist, wenn der Tierhalter für einen Schaden einzustehen hat, der einem Dritten durch die Unberechenbarkeit des Verhaltens eines Tieres entsteht und dabei die typischen Auswirkungen der Tiergefahr sich verwirklichen (BGH VersR 1978, 515).
  • OLG Celle, 12.04.1990 - 5 U 291/88
    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.02.2009 - 3 U 232/08
    Die entschiedenen Fälle betreffen allerdings eine Konstellation, in denen dann der jeweils Verletzte als Trainer das Tier in seinem Obhutsbereich hatte (OLG Celle VersR 1990, 794 und OLG Köln VersR 1982, 559).
  • OLG Köln, 12.06.1981 - 20 U 246/80
    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.02.2009 - 3 U 232/08
    Die entschiedenen Fälle betreffen allerdings eine Konstellation, in denen dann der jeweils Verletzte als Trainer das Tier in seinem Obhutsbereich hatte (OLG Celle VersR 1990, 794 und OLG Köln VersR 1982, 559).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 05.03.2009 - 3 U 232/08   

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https://dejure.org/2009,47373
OLG Bamberg, 05.03.2009 - 3 U 232/08 (https://dejure.org/2009,47373)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 05.03.2009 - 3 U 232/08 (https://dejure.org/2009,47373)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 05. März 2009 - 3 U 232/08 (https://dejure.org/2009,47373)
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 25.03.2010 - 1 BvR 882/09

    Zurückweisung einer zivilprozessualen Berufung durch Beschluss (§ 522 Abs 2 ZPO)

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 5. März 2009 - 3 U 232/08 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2012 - L 3 U 232/08   

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https://dejure.org/2012,124369
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2012 - L 3 U 232/08 (https://dejure.org/2012,124369)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.04.2012 - L 3 U 232/08 (https://dejure.org/2012,124369)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. April 2012 - L 3 U 232/08 (https://dejure.org/2012,124369)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2012 - L 3 U 232/08
    Hierbei ist die sogenannte Bedingungstheorie anzuwenden, wonach jedes Ereignis Ursache eines Erfolges ist, das nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele (BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

    Insgesamt hat die Kausalitätsbeurteilung auf der Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstands zu erfolgen (BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

    Nach der mittlerweile stRspr des BSG kann bei einem komplexen Krankheitsgeschehen allein aus dem zeitlichen Zusammenhang zwischen einem Unfall und dem Auftreten von Gesundheitsbeschwerden nicht auf einen wesentlichen Ursachenzusammenhang geschlossen werden (vgl hierzu BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verletztenrente - Einfrieren der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2012 - L 3 U 232/08
    Im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung gilt insoweit der erleichterte Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, die zu bejahen ist, wenn mehr für als gegen die Annahme des Ursachenzusammenhangs spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (vgl hierzu BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 67 mwN).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 13/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wirbelsäule - Ursachenzusammenhang -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2012 - L 3 U 232/08
    Maßgeblich sind demnach die durch Forschung und praktische Erfahrung gewonnenen Erkenntnisse, die von der großen Mehrheit der auf dem betreffenden Gebiet tätigen Fachwissenschaftler anerkannt werden, über die mithin, von vereinzelten, nicht ins Gewicht fallenden Gegenstimmen abgesehen, Konsens besteht (BSG SozR 4-2700 § 9 Nr. 9).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2012 - L 3 U 232/08
    a) Die als Gesundheitsstörung vom Kläger geltend gemachte Flake fracture im linken Kniegelenk (Abscherfraktur) kann schon deshalb nicht in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem AU stehen, weil sie nicht im Vollbeweis - also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit (vgl zu diesem Beweismaßstab in der gesetzlichen Unfallversicherung BSGE 96, 291 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 7) - nachgewiesen ist.
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2012 - L 3 U 232/08
    Danach sind nur die Ursachen rechtserheblich (für eine Gesundheitsstörung), die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg an dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 und Nr. 17).
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