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   OLG Frankfurt, 28.11.2002 - 3 U 239/01   

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https://dejure.org/2002,2621
OLG Frankfurt, 28.11.2002 - 3 U 239/01 (https://dejure.org/2002,2621)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.11.2002 - 3 U 239/01 (https://dejure.org/2002,2621)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. November 2002 - 3 U 239/01 (https://dejure.org/2002,2621)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 12 Abs 1 UAbs 1 Buchst b AKB, § 61 VVG
    Kfz-Kaskoversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls durch Steckenlassen des Zündschlüssels

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche aus einer abgeschlossenen Teilkaskoversicherung wegen Fahrzeugentwendung; Vorwurf grober Fahrlässigkeit bei Steckenlassen des Zündschlüssels im Fahrzeug; Hilfeleistungsabsicht bei einer nicht erkennbaren vorgetäuschten Panne; Beweislast für vorgetäuschten ...

  • verkehrsrechtsforum.de

    Keine Leistungsfreiheit der Versicherung bei KFZ-Diebstahl, wenn ausreichende Darlegung der Fahrzeugentwendung erfolgte.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    KFZ-Diebstahl - Leistungsfreiheit der Versicherung - Darlegung der Fahrzeugentwendung

  • Judicialis

    AKB § 12; ; AKB § 13; ; VVG § 61

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 12 § 13 Abs. 2, Abs. 9; VVG § 61
    Versicherungsrecht: Grobe Fahrlässigkeit des Fahrzeugführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 632
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.12.1995 - IV ZR 54/95

    Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2002 - 3 U 239/01
    Der Kläger hat nach Auffassung des Senats das äußere Bild einer Fahrzeugentwendung vom 10.12.1999 dargelegt und voll bewiesen, was als Nachweis für den Eintritt des Versicherungsfalles ausreicht; diese Beweiserleichterung kommt dem Kläger als redlichen Versicherungsnehmer zugute (ständige Rechtsprechung des BGH, s. NJW 96, 993; Römer NJW 96, 2329).
  • BGH, 19.05.1978 - IV ZR 78/77

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers hinsichtlich eines Kfz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2002 - 3 U 239/01
    Dafür reicht allerdings die Anzeige bei der Polizei allein noch nicht aus (BGH VersR 78, 732); auch auf Zeugen kann sich der Kläger diesbezüglich nicht beziehen, da ihm solche nicht zur Verfügung stehen.
  • OLG Hamm, 26.10.1990 - 20 U 163/90

    Pflichtverstoß; Objektiv grobe Fahrlässigkeit; Sicherungsmaßnahme gegen unbefugte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2002 - 3 U 239/01
    Dabei ist der Beklagten zuzugeben, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der der Senat folgt, in derartigen Fällen in aller Regel von grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers auszugehen sein wird (vgl. z. B. OLG Hamm VersR 82, 1137 und NZV 91, 195; OLG Karlsruhe in Schaden-Praxis 2001, 243).
  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2002 - 3 U 239/01
    Mithin wäre es Sache der Beklagten gewesen, Tatsachen darzulegen und zu beweisen, aus denen sich mit erheblicher Wahrscheinlichkeit ergeben würde, dass der Diebstahl nur vorgetäuscht ist (BGH NJW 95, 2169).
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2002 - 3 U 239/01
    Der Kläger hat zwar fahrlässig gehandelt, indem er den Zündschlüssel stecken ließ, er hat jedoch nicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und unbeachtet gelassen, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (vgl. BGH NJW 89, 1354).
  • OLG Hamm, 26.03.1982 - 20 U 343/81
    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2002 - 3 U 239/01
    Dabei ist der Beklagten zuzugeben, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der der Senat folgt, in derartigen Fällen in aller Regel von grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers auszugehen sein wird (vgl. z. B. OLG Hamm VersR 82, 1137 und NZV 91, 195; OLG Karlsruhe in Schaden-Praxis 2001, 243).
  • OLG Rostock, 07.11.2008 - 5 U 153/08

    Kasko-Versicherung: Grobe Fahrlässigkeit bei Verlassen des Fahrzeuges und

    Die obergerichtliche Rechtsprechung und mehrere Landgerichte gehen davon aus, dass die Entwendung eines Fahrzeuges in der Regel grob fahrlässig herbeigeführt wird, wenn der Versicherte sein unverschlossenes Fahrzeug mit im Zündschloss steckenden Schlüssel verlässt und sich von seinem Fahrzeug entfernt (OLG Koblenz VersR 2001, 1278; OLG Hamm NZV 1991, 195; OLG Koblenz, Beschluss vom 15.12.2006 - 10 U 903/06; OLG Frankfurt MDR 2003, 632; LG Köln VersR 1993, 348; LG Traunstein VersR 1993, 47).
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