Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 06.05.2009 - 3 U 239/07   

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OLG Stuttgart, 06.05.2009 - 3 U 239/07 (https://dejure.org/2009,31339)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.05.2009 - 3 U 239/07 (https://dejure.org/2009,31339)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. Mai 2009 - 3 U 239/07 (https://dejure.org/2009,31339)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG München, 13.03.2008 - 1 U 4314/07

    Verkehrssicherungspflicht: Schadensersatz wegen eines glatteisbedingten Sturzes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.05.2009 - 3 U 239/07
    Vielmehr ist es eine Frage des Einzelfalles, ob dem Geschädigten vorgeworfen werden kann, er habe durch ein Verhalten, das den durch Schnee und Eis herbeigeführten winterlichen Verhältnissen nicht genügend Rechnung getragen habe, zur Schadensentstehung beigetragen (BGH NJW-RR 1997, 1109; OLG München, Urteil vom 13.03.2008 - 1 U 4314/07, zitiert nach juris).

    Bei Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht kommt ein Mitverschulden immer dann in Betracht, wenn ein sorgfältiger Mensch Anhaltspunkte für eine Verkehrssicherungspflichtverletzung hätte rechtzeitig erkennen können und er die Möglichkeit besaß, sich auf die Gefahr einzustellen (OLG Saarbrücken OLGR 2004, 623; OLG München, Urteil vom 13.03.2008 - 1 U 4314/07, zitiert nach juris).

  • KG, 30.01.1989 - 22 U 3213/88

    Schmerzensgeld; Verkehrsunfall; Fraktur; Hüfte; Sprunggelenk; Dauerschaden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.05.2009 - 3 U 239/07
    Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 % auf Dauer und einer Frühberentung als Folge einer fahrlässigen Körperverletzung mit Sprunggelenksfraktur und Verletzungen im Hüftbereich hielt das Kammergericht ein Schmerzensgeld in Höhe von ca. 4.000,00 EUR für adäquat (Urteil vom 30.01.1989, 22 U 3213/88; zitiert nach juris).
  • BGH, 23.11.2010 - VI ZR 185/09

    Erfordernis der Begründung eines Beschlusses über eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.05.2009 - 3 U 239/07
    Aktenzeichen des BGH: VI ZR 185/09.
  • BGH, 29.02.1956 - VI ZR 352/54

    Ersatzpflicht hinsichtlich seelischer Störungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.05.2009 - 3 U 239/07
    Wer einen Kranken verletzt, kann nicht so gestellt werden, als habe er einen Gesunden geschädigt (BGH NJW-RR 2002, 868; BGH NJW 1956, 1108).
  • OLG München, 31.10.2007 - 1 U 3776/07
    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.05.2009 - 3 U 239/07
    Ein Glatteisunfall wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung bei einer 67 Jahre alten Frau mit einer Sprunggelenksfraktur rechtfertigt bei normalem Heilungsverlauf ein Schmerzensgeld von ca. 5.500,00 EUR (OLG München, Urteil vom 31.10.2007 - 1 U 3776/07; zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 16.10.1992 - 19 U 81/92

    Gastwirt ; Pflicht; Vorkehrungen; Rutschgefahr; Zugang; Waschräume;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.05.2009 - 3 U 239/07
    Das OLG Köln hat mit Urteil vom 16.10.1992 (NJW-RR 1993, 350) bei einem Sturz infolge Glatteis mit Sprunggelenksfraktur, mehreren nachfolgenden Operationen, die Gefahr einer Versteifung und Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 % ein Schmerzensgeld von ca. 7.000,00 EUR zuerkannt.
  • OLG Frankfurt, 10.11.1987 - 22 U 115/87

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.05.2009 - 3 U 239/07
    Bei einem Sprunggelenksbruch mit einer Absplitterung des Fersenbeines hat der Geschädigte, dem der vorher ausgeübte Leistungssport unmöglich gemacht wurde, ein Schmerzensgeld in Höhe von ca. 2.500,00 EUR erhalten (OLG Frankfurt, Urteil vom 10.11.1987 - 22 U 115/87, ebenfalls zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 55/07

    Schmerzensgeldklage des schwerverletzten Beifahrers gegen die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.05.2009 - 3 U 239/07
    Das OLG Brandenburg hat einem Verkehrsunfallopfer mit Wirbel-, Olecranon- und Oberschenkelfrakturen, einem stumpfen Bauchtrauma mit Milzkapseleinriss und Rissverletzungen mit der Folge posttraumatischer Belastungsstörungen und teilweisen Bewegungseinschränkungen ein Teilschmerzensgeld in Höhe von 20.000,00 EUR zuerkannt (VRR 2007, 468).
  • BGH, 06.05.1997 - VI ZR 90/96

    Mitverschulden des Geschädigten bei Sturz im Schnee

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.05.2009 - 3 U 239/07
    Vielmehr ist es eine Frage des Einzelfalles, ob dem Geschädigten vorgeworfen werden kann, er habe durch ein Verhalten, das den durch Schnee und Eis herbeigeführten winterlichen Verhältnissen nicht genügend Rechnung getragen habe, zur Schadensentstehung beigetragen (BGH NJW-RR 1997, 1109; OLG München, Urteil vom 13.03.2008 - 1 U 4314/07, zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 28.08.2002 - 14 U 154/01

    Zum Haftungsausschluss gem. § 104 SGB VII - Unfall auf einem Betriebsweg

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.05.2009 - 3 U 239/07
    25.000,00 EUR Schmerzensgeld wurde einem Verkehrsunfalloper mit Schädel-Hirntrauma, einer offenen Ellenbogengelenks-Luxationstrümmerfraktur links, einer Fraktur der proximalen Ulna, einer Abrissfraktur am großen Rollbügel des Oberschenkelknochens und einer Komplexinstabilität des linken Kniegelenks mit Zerreißung des vorderen Kreuzbandes und des inneren Seitenbandes etc. durch das brandenburgische Oberlandesgericht mit Urteil vom 28.08.2002 (14 U 154/01; zitiert nach juris) zugebilligt.
  • KG, 15.02.1991 - 9 U 8014/89
  • OLG Schleswig, 08.10.2013 - 11 U 16/13

    Pflicht zur Laubreinigung auf Gehwegen - Räumintervalle

    Bei Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht kommt ein Mitverschulden immer dann in Betracht, wenn ein sorgfältiger Mensch Anhaltspunkte für eine Verkehrssicherungspflichtverletzung hätte rechtzeitig erkennen können und er die Möglichkeit besaß, sich auf die Gefahr einzustellen (OLG Stuttgart, Urt. v. 6. Mai 2009 - 3 U 239/07 -, juris, Rn. 74).
  • OLG Brandenburg, 23.07.2013 - 6 U 95/12

    Glatteis: Wann trägt der Geschädigte Mitschuld?

    Ein allgemeiner Grundsatz dahingehend, dass bei Stürzen infolge von Schnee- oder Glatteis stets ein Mitverschulden des Fußgängers zu bejahen ist, besteht nicht (vgl. OLG München, Urt. v. 13.03.2008 - 1 U 4314/07; OLG Stuttgart, Urt. v. 06.05.2009 - 3 U 239/07).
  • LG Karlsruhe, 22.03.2013 - 6 O 205/12

    Verkehrssicherungspflicht: Mitverschulden bei Sturz infolge Eisglätte

    Vielmehr ist es eine Frage des Einzelfalles, ob dem Geschädigten vorgeworfen werden kann, er habe durch ein Verhalten, das den durch Schnee und Eis herbeigeführten winterlichen Verhältnissen nicht genügend Rechnung getragen habe, zur Schadensentstehung beigetragen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 1997, VI ZR 90/96, in NJW-RR 1997, 1109, juris Tz 14; OLG Stuttgart, Urteil vom 6. Mai 2009, 3 U 239/07, zitiert nach juris Tz 44; OLG München, Urteil vom 13. März 2008 - 1 U 4314/07, zitiert nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 12.02.2014 - 2 U 113/13

    Glatteisunfall eines Fußgängers: Umfang der winterlichen Räum- und Streupflicht

    Vielmehr ist es eine Frage des Einzelfalles, ob dem Geschädigten vorgeworfen werden kann, er habe durch ein Verhalten, das den durch Schnee und Eis herbeigeführten winterlichen Verhältnissen nicht genügend Rechnung getragen habe, zur Schadensentstehung beigetragen (vgl. BGH, NJW-RR 1997, 1109; OLG Stuttgart, Urt. v. 6. Mai 2009, 3 U 239/07; OLG München, Urt. v. 13. März 2008, 1 U 4314/07).
  • OLG Karlsruhe, 28.03.2012 - 7 U 104/11

    Materieller und immaterieller Schadensersatzanspruch: Sturzunfall eines

    Die Beweislast für ein Mitverschulden trägt dabei der Schädiger, der auch die Kausalität eines möglichen Eigenverschuldens für den Schaden belegen muss (vgl. BGH, NJW-RR 1997, 1109 ff.; OLG Stuttgart, Urteil vom 06.05.2009, Az. 3 U 239/07, juris Tz. 44; OLG München, Urteil vom 13.03.2008, Az. 1 U 4314/07, juris Tz. 23).
  • LG Neuruppin, 25.05.2012 - 1 O 321/11

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Glätteunfall auf einem Bürgersteig bei

    Bei Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht kommt ein Mitverschulden immer dann in Betracht, wenn ein sorgfältiger Mensch Anhaltspunkte für eine Verkehrssicherungspflichtverletzung hätte rechtzeitig erkennen können und er die Möglichkeit besaß, sich auf die Gefahr einzustellen (OLG Stuttgart 3 U 239/07, zitiert nach Juris; OLG Saarbrücken, OLGR 2004, 623).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.03.2009 - L 3 U 239/07   

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https://dejure.org/2009,22157
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.03.2009 - L 3 U 239/07 (https://dejure.org/2009,22157)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.03.2009 - L 3 U 239/07 (https://dejure.org/2009,22157)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. März 2009 - L 3 U 239/07 (https://dejure.org/2009,22157)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Teilhabe am Arbeitsleben - berufliche Ausbildung - Erforderlichkeit - erhebliche Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit - Kostenerstattung einer selbstbeschafften Rehabilitationsmaßnahme - objektiver Rehabilitationsbedarf - Änderung des ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 Abs. 1 S. 4 Fall. 2 SGB IX; § 33 Abs. 1 SGB IX; § 33 Abs. 3 Nr. 4 SGB IX
    Erstattung von Kosten einer Berufsausbildung als Rehabilitationsleistung der gesetzlichen Unfallversicherung; Unfall während des Sportunterrichts in der Realschule; Voraussetzungen für die Gewährung einer Berufsausbildung als Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Erstattung der Kosten einer Berufsausbildung als Rehabilitationsleistung der gesetzlichen Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Kosten einer Berufsausbildung als Rehabilitationsleistung der gesetzlichen Unfallversicherung; Unfall während des Sportunterrichts in der Realschule; Voraussetzungen für die Gewährung einer Berufsausbildung als Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Übernahme der Kosten einer beruflichen Ausbildung - fehlender Rehabilitationsbedarf - unfallbedingte Änderung des bisherigen Berufswunsches nicht entscheidend - Maßgeblichkeit des objektiven Rehabilitationsbedarfs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)

  • LSG Hessen, 30.01.2018 - L 3 U 56/15

    Gesetzliche Unfallversicherung

    Erforderlich sind die Leistungen dann, wenn die Erwerbsfähigkeit oder die Wettbewerbschancen auf dem Arbeitsmarkt behinderungsbedingt nicht unerheblich beeinträchtigt sind bzw. dann, wenn die Gefahr besteht, dass eine nicht unerhebliche behinderungsbedingte Erwerbsminderung oder Beeinträchtigung der Wettbewerbschancen einzutreten drohen unter der weiteren Voraussetzung, dass das Rehabilitationsziel mittels der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erreichbar erscheint (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. März 2009 - L 3 U 239/07 - juris Rdnr. 19 m. w. N.).
  • LSG Hessen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15

    Erstattungsanspruch des zweitangegangenen Rehabilitationsträgers für erbrachte

    Erforderlich sind die Leistungen dann, wenn die Erwerbsfähigkeit oder die Wettbewerbschancen auf dem Arbeitsmarkt behinderungsbedingt nicht unerheblich beeinträchtigt sind bzw. dann, wenn die Gefahr besteht, dass eine nicht unerhebliche behinderungsbedingte Erwerbsminderung oder Beeinträchtigung der Wettbewerbschancen einzutreten drohen unter der weiteren Voraussetzung, dass das Rehabilitationsziel mittels der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erreichbar erscheint ( vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. März 2009 - L 3 U 239/07 - juris Rdnr. 19 m . w. N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.08.2020 - L 14 U 87/18
    Erforderlich sind die Leistungen dann, wenn die Erwerbsfähigkeit oder die Wettbewerbschancen auf dem Arbeitsmarkt nicht unerheblich beeinträchtigt sind bzw. eine entsprechende Beeinträchtigung droht und, wenn das Rehabilitationsziel mittels der Leistung zur Teilhabe erreichbar erscheint [Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. März 2009, L 3 U 239/07, juris].
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2011 - L 3 U 179/11
    Insbesondere hat der Antragsteller bereits nicht glaubhaft gemacht, welche konkreten mit Wahrscheinlichkeit durch den Arbeitsunfall vom 20. Januar 2011 verursachten Gesundheitsschäden bei ihm noch vorliegen und dass aufgrund dieser unfallbedingten Gesundheitsschäden seine Erwerbsfähigkeit oder die Wettbewerbschancen auf dem Arbeitsmarkt behinderungsbedingt nicht unerheblich beeinträchtigt sind, bzw. dass die Gefahr besteht, dass eine nicht unerhebliche behinderungsbedingte Erwerbsminderung oder nicht unerhebliche behinderungsbedingte Beeinträchtigung der Wettbewerbschancen einzutreten drohen (§§ 26 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, 35 Abs. 1 Sieb-tes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) i. V. m. § 33 Abs. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX); vgl. z. B. das Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 25. März 2009 - L 3 U 239/07 -, in UV-Recht Aktuell 2009 S. 796 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.12.2009 - L 6 U 400/05
    Dabei ist ein Rehabilitationsfall bei Unfällen von Schülern dann anzunehmen, wenn eine berufliche Ausbildung nach Art oder Schwere der Unfallfolgen ohne Hilfe des Unfallversicherungsträgers beeinträchtigt oder unmöglich wäre (vgl hierzu den Rechtsgedanken des § 567 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung (RVO), Lauterbach Gesetzliche Unfallversicherung Stand Januar 1996, § 567 Rnr 24, so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. März 2009, L 3 U 239/07).
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2010 - L 3 U 239/07   

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https://dejure.org/2010,24422
LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2010 - L 3 U 239/07 (https://dejure.org/2010,24422)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.06.2010 - L 3 U 239/07 (https://dejure.org/2010,24422)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Juni 2010 - L 3 U 239/07 (https://dejure.org/2010,24422)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 8 SGB 7
    Äußeres Ereignis; Gesundheitserstschaden; Vollbeweis; Insertionstendopathie der distalen Bizepssehne

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung eines Ereignissen bei der Abnahme von Abdeckungen eines Innenpools als Arbeitsunfalls bei Meldung dieses Ereignisses mehr als ein Jahr danach; Nachweis eines Gesundheitserstschadens durch ein halbes Jahr nach dem Unfall erstellte Erstbefunde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2010 - L 3 U 239/07
    Ist eine innere Ursache nicht feststellbar, liegt ein Arbeitsunfall vor (vgl. Urteil des BSG von 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R -, in SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 m. w. N.) Das BSG (vgl. BSGE 62, 220 = SozR 2200 § 589 Nr. 10) hat eine äußere Einwirkung auch angenommen bei einer als außergewöhnliche Anstrengung in einer betriebsbezogenen Stresssituation zu bewertenden Arbeit (Hausschlachtung) durch den Versicherten, wenn dies zu erheblicher Atemnot führt, der Versicherte zusammenbricht und innerhalb einer Stunde verstirbt.

    Hiervon zu unterscheiden sind jedoch die Fälle eines gewollten Handelns mit einer ungewollten Einwirkung, bei dieser liegt eine äußere Einwirkung vor (vgl. Urteil des BSG von 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R -, a. a. O.).

    Dementsprechend kann das beabsichtigte Anheben eines oder mehrerer schwerer Gegenstände und die damit einhergehende Kraftanstrengung aufgrund der mit ihr verbundenen Gegenkräfte grundsätzlich zu einer zeitlich begrenzten, äußeren Einwirkung auf bestimmte Teile bzw. Organe des Körpers des Klägers geführt haben (vgl. Urteil des BSG von 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R -, a. a. O.).

  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 35/87

    Ursächlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall - Tod des Versicherten -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2010 - L 3 U 239/07
    Ist eine innere Ursache nicht feststellbar, liegt ein Arbeitsunfall vor (vgl. Urteil des BSG von 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R -, in SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 m. w. N.) Das BSG (vgl. BSGE 62, 220 = SozR 2200 § 589 Nr. 10) hat eine äußere Einwirkung auch angenommen bei einer als außergewöhnliche Anstrengung in einer betriebsbezogenen Stresssituation zu bewertenden Arbeit (Hausschlachtung) durch den Versicherten, wenn dies zu erheblicher Atemnot führt, der Versicherte zusammenbricht und innerhalb einer Stunde verstirbt.
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2010 - L 3 U 239/07
    Hinreichende Wahrscheinlichkeit liegt vor, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden; die reine Möglichkeit genügt nicht (BSG vom 02. April 2009 - B 2 U 29/07 R -, in Juris m. w. N.).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2010 - L 3 U 239/07
    Das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern erst für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG vom 04. September 2007, - B 2 U 28/06 R -, in SozR 4-2700 § 8 Nr. 24 m. w. N.).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2010 - L 3 U 239/07
    Das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern erst für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG vom 04. September 2007, - B 2 U 28/06 R -, in SozR 4-2700 § 8 Nr. 24 m. w. N.).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 18/00 R

    Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - wesentliche Mitursache -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2010 - L 3 U 239/07
    In der Entscheidung vom 02. Mai 2001 (- B 2 U 18/00 R - in HVBG-Info 2001, 1713) hat der Senat bei einem körperlich anstrengenden Heben einer Bohrsonde, während dessen der Versicherte auf einmal einen Schmerz im Halsbereich verspürte, eine Einwirkung angenommen, aber den Ursachenzusammenhang mit der anschließenden auftretenden Subarachnoidalblutung verneint, weil diese durch eine angeborene Gefäßmissbildung und nicht eine traumatische Einwirkung verursacht worden sei.
  • BSG, 18.12.1986 - 4a RJ 9/86

    Versuchte Selbsttötung - Folge eines Unfalls - Psychischer Schock

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2010 - L 3 U 239/07
    Die Unfreiwilligkeit der Einwirkung bei dem, den das Geschehen betrifft, ist dem Begriff des Unfalls immanent, weil ein geplantes, willentliches Herbeiführen einer Einwirkung dem Begriff des Unfalls widerspricht (vgl. BSGE 61, 113, 115 = SozR 2200 § 1252 Nr. 6 S 20).
  • VG Ansbach, 21.11.2017 - AN 1 K 17.02215

    Anerkennung eines Verhebetraumas als Dienstunfall - Gelegenheitsursache

    Denn nach der sozialgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, U.v. 4.6.2010 - L 3 U 239/07; BSG, U.v. 12.4.2005 - B 2 U 27/04) und der entsprechenden Regelung in Ziffer 46.1.3.1 BayVV-Versorgung kann eine äußere Einwirkung auch bei Eintritt eines Körperschadens infolge einer außergewöhnlichen Kraftaufwendung vorliegen, da die Unfreiwilligkeit der Einwirkung bei dem, den das Geschehen betrifft, dem Begriff des Unfalls immanent ist, auch wenn die Folgen der Einwirkung äußerlich nicht sichtbar sind (vgl. BSG, U.v. 12.4.2005 - a.a.O.).
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