Rechtsprechung
OLG Bamberg, 21.06.2006 - 3 U 253/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- autokaufrecht.info
Anfechtung eines Kfz-Kaufvertrags wegen eines Unfallschadens
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückabwicklung eines Kaufvertrages nach einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung; Anforderungen an die Auslegung eines Kaufvertrages über ein Kraftfahrzeug; Arglistiges Verschweigen eines Unfalls bei Verkauf eines Kraftfahrzeugs; Vorliegen eines die Bagatellgrenze ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Autokaufvertrag - Anfechtung wegen Unfallschaden
- Judicialis
BGB § 142 Abs. 1; ; BGB § 247; ; EGBGB Art. 229 § 5; ; AKB § 12
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 123
Anfechtung eines Kaufvertrags über ein Kraftfahrzeug wegen arglistiger Täuschung über die Unfallfreiheit des Fahrzeugs
Verfahrensgang
- LG Schweinfurt, 11.08.2005 - 12 O 695/03
- OLG Bamberg, 21.06.2006 - 3 U 253/05
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.11.1995 - V ZR 40/94
Makler als Erfüllungsgehilfe
Auszug aus OLG Bamberg, 21.06.2006 - 3 U 253/05
Das bedeutet, dass einerseits - durch positives Tun - gegenüber dem Käufer keine unrichtigen Angaben gemacht werden dürfen und andererseits der Verkäufer auch nur ihm bekannte wesentliche Umstände offenbaren muss, "die den Vertragszweck (des anderen) vereiteln können und daher für seinen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten durfte" (BGH NJW 1996, 451, 452). - OLG München, 20.06.2002 - 19 U 5820/01
Voraussetzungen für Haftung wegen Zusicherung "unfallfrei" und "fahrbereit"
Auszug aus OLG Bamberg, 21.06.2006 - 3 U 253/05
Der Käufer kann aufgrund einer solchen Zusicherung nicht ernsthaft erwarten, dass der Verkäufer eine Einstandspflicht für jeden Kratzer oder jede Schramme übernehmen will, die das Fahrzeug irgendwann im Laufe der Zeit einmal erlitten hat (vgl. OLG Hamm OLGR 1995, 55 - 56; OLG München DAR 2002, 454, 455; OLG Karlsruhe OLGR 2001, 301 - 302). - OLG Karlsruhe, 27.03.2001 - 3A U 2/01
Zum Umfang der Pflicht zur Offenbarung von Fahrzeugvorschäden
Auszug aus OLG Bamberg, 21.06.2006 - 3 U 253/05
Der Käufer kann aufgrund einer solchen Zusicherung nicht ernsthaft erwarten, dass der Verkäufer eine Einstandspflicht für jeden Kratzer oder jede Schramme übernehmen will, die das Fahrzeug irgendwann im Laufe der Zeit einmal erlitten hat (vgl. OLG Hamm OLGR 1995, 55 - 56; OLG München DAR 2002, 454, 455; OLG Karlsruhe OLGR 2001, 301 - 302).
- LG Hamburg, 29.06.2006 - 315 O 343/06
UsedSoft
Das Ausnutzen fremden Vertragsbruchs ist grundsätzlich zulässig, sofern es nicht auf der Initiative des Ausnutzenden beruht - sog. Verleiten zum Vertragsbruch, wofür hier nichts dargetan ist - oder, sofern nicht besondere Umstande bei der Missachtung der vertraglichen Regelung hinzukommen (vgl. HansOLG , Beschluss vom 31. März 2006 zum Az. 3 U 253/05, S. 4-5). - LSG Hessen, 18.08.2009 - L 3 U 202/04
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 - …
Eine vorzeitige Osteochondrose tritt bevorzugt in den unteren LWS-Segmenten und eine vorzeitige Spondylose in den oberen LWS-Segmenten unter eventueller Einbeziehung der unteren BWS-Etagen auf (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats - beispielsweise Urteile vom 24. Oktober 2001 - L 3 U 408/98 - und vom 25. April 2006 - L 3 U 253/05). - LSG Hessen, 01.12.2009 - L 3 U 145/05
Ablehnung der Anerkennung und Entschädigung einer LWS-BK nach SGB 7 § 9 Abs 1 …
Eine vorzeitige Osteochondrose tritt bevorzugt in den unteren LWS-Segmenten und eine vorzeitige Spondylose in den oberen LWS-Segmenten unter eventueller Einbeziehung der unteren BWS-Etagen auf (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats - beispielsweise Urteile vom 24. Oktober 2001 - L 3 U 408/98 - und vom 25. April 2006 - L 3 U 253/05). - LSG Baden-Württemberg, 28.01.2011 - L 8 U 5055/08 Das betreffende Klageverfahren (S 3 U 253/05) endete beim SG mit dem Urteil vom 28.06.2006, wonach die Beklagte verurteilt wurde, dem Kläger Verletztenrente nach einer MdE um 20 v. H. wegen der BK 2301 zu gewähren.