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   OLG Hamburg, 18.05.2017 - 3 U 253/16   

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https://dejure.org/2017,35044
OLG Hamburg, 18.05.2017 - 3 U 253/16 (https://dejure.org/2017,35044)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.05.2017 - 3 U 253/16 (https://dejure.org/2017,35044)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. Mai 2017 - 3 U 253/16 (https://dejure.org/2017,35044)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Das beste Netz, Homeserver

    § 2 Abs 1 Nr 1 UWG, § 3 Abs 1 UWG, § 5 Abs 1 S 2 Nr 1 UWG
    Wettbewerbsverstoß eines Telekommunikationsdienstleisters durch irreführende Werbung: Bewerbung eines Festnetztarifs mit dem Testsieg in einer Fachzeitschrift; gerichtliches Verbot der Werbung aufgrund eines nicht vorgetragenen Irreführungsaspekts; Beanstandung der ...

  • damm-legal.de

    Irreführende Werbung eines Telefonanbieters mit "Das beste Netz"

  • JurPC

    "Das beste Netz"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführung der Bewerbung von Telekommunikationsleistungen mit der Werbeaussage "Das beste Netz"

  • Betriebs-Berater

    Die Bewerbung eines konkreten Festnetztarifs für Telekommunikationsdienstleistungen - Das beste Netz

  • online-und-recht.de

    Connect-Testsieger-Werbung von 1&1 irreführend

  • kanzlei.biz

    1&1 und das beste Netz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Das beste Netz

  • rechtsportal.de

    UWG § 8 Abs. 1
    Irreführung der Bewerbung von Telekommunikationsleistungen mit der Werbeaussage "Das beste Netz"

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Das beste Netz

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung eines Telefonanbieters mit "Das beste Netz"

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung von 1&1 mit "das beste Netz" unter Hinweis auf Connect-Test da Testergebnis nur mit Zusatzpaket erreicht wurde

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Die Bewerbung eines konkreten Festnetztarifs für Telekommunikationsdienstleistungen - Das beste Netz

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bewerbung einer Telekommunikationsdienstleistung ohne Hinweis auf nicht in Dienstleistung enthaltene Bestandteile wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Connect-Testsieger-Werbung von 1&1 irreführend

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1514
  • GRUR-RR 2018, 24
  • BB 2017, 2242
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Hamburg, 27.09.2016 - 416 HKO 23/16

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung eines Telekommunikationsdienstleisters

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.05.2017 - 3 U 253/16
    Auf die Berufung der Antragstellerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 27.9.2016, Kammer 16 für Handelssachen, Az. 416 HKO 23/16, abgeändert und die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung über die bisherige Verurteilung hinaus verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft, zu vollstrecken an ihren Geschäftsführern, zu unterlassen,.

    das am 27.9.2016 verkündete und am 2.11.2016 zugestellte Urteil des Landgerichts Hamburg in der Sache 416 HKO 23/16 teilweise, nämlich soweit der Beschluss - einstweilige Verfügung - vom 18.2.2016 aufgehoben und der auf einen Erlass gerichtete Antrag abgewiesen wurde, also in Bezug auf I. 2.) des dortigen Unterlassungsanspruches abzuändern und der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Verfügung bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes, ersatzweise einer Ordnungshaft für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000 EUR, Ordnungshaft - zu vollstrecken an den Geschäftsführern - insgesamt höchstens 2 Jahre) zu verbieten,.

    unter teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 27.9.2016, Az. 416 HKO 23/16, die am 18.2.2016 ergangene Beschlussverfügung des Landgerichts Hamburg gleichen Aktenzeichens auch in Bezug auf I. 1. a) des Unterlassungsausspruchs aufzuheben und den auf ihren Erlass gerichteten Antrag auch insoweit zurückzuweisen.

  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 23/15

    Geo-Targeting - Werbung im Internet für Telekommunikationsdienstleistungen:

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.05.2017 - 3 U 253/16
    Die Frage, ob eine Angabe irreführend ist, richtet sich nach dem Verständnis des situationsadäquat aufmerksamen, durchschnittlich informierten und verständigen Mitglied des angesprochenen Verkehrskreises (vgl. BGH GRUR 2016, 1073, Rn. 27 - Geo-Targeting; GRUR 2004, 244, Rn. 14 - Marktführerschaft).

    Erforderlich ist, dass die Werbung geeignet ist, bei einem erheblichen Teil der umworbenen Verkehrskreise irrige Vorstellungen über marktrelevante Umstände hervorzurufen und die zu treffende Marktentschließung in wettbewerblich relevanter Weise zu beeinflussen (vgl. BGH GRUR 2016, 1073, Rn. 27 - Geo-Targeting).

  • BGH, 05.02.2015 - I ZR 136/13

    TIP der Woche - Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung:

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.05.2017 - 3 U 253/16
    Sie ist irreführend, wenn das Verständnis, das sie bei den angesprochenen Verkehrskreisen erweckt, mit den tatsächlichen Verhältnissen nicht übereinstimmt (vgl. BGH GRUR 2015, 906, Rn. 18 - TIP der Woche).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.05.2017 - 3 U 253/16
    Die Frage, ob eine Angabe irreführend ist, richtet sich nach dem Verständnis des situationsadäquat aufmerksamen, durchschnittlich informierten und verständigen Mitglied des angesprochenen Verkehrskreises (vgl. BGH GRUR 2016, 1073, Rn. 27 - Geo-Targeting; GRUR 2004, 244, Rn. 14 - Marktführerschaft).
  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.05.2017 - 3 U 253/16
    Da sich die Werbung der Antragsgegnerin an das allgemeine Publikum richtet, zu dem auch die Mitglieder des Senats zählen, kann der Senat die Verkehrsauffassung selbst beurteilen (vgl. BGH GRUR 2012, 1053, Rn. 22 - Marktführer Sport; BGH GRUR 2002, 182, Rn. 33 - Das Beste jeden Morgen).
  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 202/10

    Marktführer Sport

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.05.2017 - 3 U 253/16
    Da sich die Werbung der Antragsgegnerin an das allgemeine Publikum richtet, zu dem auch die Mitglieder des Senats zählen, kann der Senat die Verkehrsauffassung selbst beurteilen (vgl. BGH GRUR 2012, 1053, Rn. 22 - Marktführer Sport; BGH GRUR 2002, 182, Rn. 33 - Das Beste jeden Morgen).
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