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   OLG Hamburg, 13.07.1995 - 3 U 257/94   

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https://dejure.org/1995,14060
OLG Hamburg, 13.07.1995 - 3 U 257/94 (https://dejure.org/1995,14060)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13.07.1995 - 3 U 257/94 (https://dejure.org/1995,14060)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13. Juli 1995 - 3 U 257/94 (https://dejure.org/1995,14060)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 1996, 792
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 11.12.2007 - VI ZR 14/07

    Anspruch eines nicht am Prozess beteiligten Dritten auf Unterlassung

    Auch in Rechtsprechung und Literatur wird überwiegend die Auffassung vertreten, dass das Äußerungsprivileg bei solchen Fallgestaltungen nur unter besonderen Umständen nicht in Betracht komme insbesondere dann, wenn ein Bezug der den Dritten betreffenden Äußerungen zum Ausgangsrechtsstreit nicht erkennbar ist, diese auf der Hand liegend falsch sind oder eine unzulässige Schmähung darstellen (vgl. OLG Bamberg, NJW-RR 1999, 322, 323; OLG Düsseldorf, NJW 1987, 2522; OLG Hamburg, MDR 1972, 1033; 1984, 940; ZUM 1996, 792, 797; OLG Hamm, NJW 1992, 1329, 1330; Helle, GRUR 1982, 207, 214; ders., NJW 1987, 233; Kiethe, MDR 2007, 625, 629 f.; Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 10 Rn. 30).
  • BVerfG, 01.12.1999 - 1 BvR 1462/96

    Keine Verletzung von GG Art 5 Abs 1 durch Untersagung einer unwahren

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde 1. der RTL plus Deutschland Fernsehen GmbH & Co. Betriebs-KG, vertreten durch die RTL plus Deutschland Fernsehen Beteiligungs-GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer, 2. des Herrn Dr. T ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Prof. Dr. Konrad Redeker und Partner, Büschstraße 12, Hamburg - gegen a) den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 20. Juni 1996 - I ZR 177/95 -, b) das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 13. Juli 1995 - 3 U 257/94 -, c) das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 7. Oktober 1994 - 416 O 136/94 - hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Papier und die Richter Grimm, Hömig gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 1. Dezember 1999 einstimmig beschlossen:.
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