Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.02.2006 - 3 U 26/00   

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https://dejure.org/2006,10741
OLG Hamm, 06.02.2006 - 3 U 26/00 (https://dejure.org/2006,10741)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.02.2006 - 3 U 26/00 (https://dejure.org/2006,10741)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Februar 2006 - 3 U 26/00 (https://dejure.org/2006,10741)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Honorarvereinbarung oberhalb des gesetzlich vorgesehenen Gebührenrahmens in Form einer vor der Leistungserbringung des Zahnarztes getroffenen schriftlichen Individualabrede ; Angemessenheit von Kosten für private zahntechnische Leistungen; Überschreitung des ...

  • Judicialis

    GOZ § 2; ; GOZ § 2 Abs. 2; ; GOZ § ... 2 Abs. 2 S. 1; ; GOZ § 2 Abs. 2 S. 3; ; GOZ § 5; ; GOZ § 5 Abs. 1; ; GOZ § 5 Abs. 2; ; GOZ § 9; ; AGBG § 1; ; AGBG § 1 Abs. 2; ; AGBG §§ 9 ff.; ; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1; ; AGBG § 9 Abs. 2 S. 1; ; ZPO § 141; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 125; ; BGB § 126; ; BGB § 138; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 139; ; BGB § 387; ; BGB § 611 Abs. 1; ; BGB § 612 Abs. 2; ; BGB § 669; ; BGB § 670; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1; ; SGB V § 12 Abs. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer Honorarvereinbarung für zahnärztliche Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.03.2000 - III ZR 356/98

    Zur Wirksamkeit einer Vergütungsvereinbarung eines Zahnarztes

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2006 - 3 U 26/00
    Für ein Aushandeln in diesem Sinne ist erforderlich, dass der Kläger den in der Vereinbarung enthaltenen gesetzesfremden Kerngehalt - das Überschreiten des in § 5 GOZ enthaltenen Gebührenrahmens - ernsthaft zur Disposition gestellt und der Beklagten eine Gestaltungsfreiheit zur Wahrung ihrer eigenen Interessen mit der realen Möglichkeit eingeräumt hat, die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingungen beeinflussen zu können (vgl. zu den Voraussetzungen BGH NJW 2000, 1794).

    Andererseits ist es nicht untersagt, Hinweise zu geben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Regelung der Vergütungshöhe stehen oder in angemessener Weise über den Inhalt und die Folgen der Absprache aufklären sollen (vgl. dazu BGH NJW 2000, 1794; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 123).

  • BGH, 19.02.1998 - III ZR 106/97

    Wirksamkeit zahnärztlicher Honorarvereinbarungen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2006 - 3 U 26/00
    Eine Überschreitung des Gebührenrahmens des § 5 GOZ in AGB's wird nach ständiger Rechtsprechung des BGH aber grundsätzlich als ein Verstoß gegen § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG gesehen (BGH NJW 1992, 746; 1998, 1786).

    Insoweit ist der Begriff der Leistung nicht mit dem der Behandlung gleichzusetzen, so dass eine Gebührenvereinbarung auch noch während einer bereits laufenden Behandlung für zukünftige Leistungen getroffen werden kann (vgl. BGH NJW 1998, 1786 mwN).

  • BGH, 30.10.1991 - VIII ZR 51/91

    Formularmäßige Vereinbarung des Arzthonorars

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2006 - 3 U 26/00
    Eine Überschreitung des Gebührenrahmens des § 5 GOZ in AGB's wird nach ständiger Rechtsprechung des BGH aber grundsätzlich als ein Verstoß gegen § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG gesehen (BGH NJW 1992, 746; 1998, 1786).
  • OLG Karlsruhe, 11.01.2000 - 17 U 176/98

    Leistungen nach der Gebühren-Nr. 905 erst in der rekonstruktiven Phase einer

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2006 - 3 U 26/00
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von der Streithelferin u.a. in Bezug genommenen Urteil des OLG Karlsruhe vom 11.01.2000 - 17 U 176/98 -, denn in dem dort behandelten Fall ging es um das erstmalige Einfügen von Sekundärteilen, das nach der Position 904 abzurechnen ist.
  • OLG Karlsruhe, 08.02.2002 - 10 U 232/00

    Zahnarztgebühr für Auswechseln eines Sekundärteils beim zusammengesetzten

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2006 - 3 U 26/00
    Dementsprechend sind Leistungen nach der Gebühr 905 bei einem zusammengesetzten Implantat erst in der rekonstruktiven Phase berechnungsfähig (so OLG Karlsruhe, VersR 2002, 743), denn es soll durch diese Position nicht ein bloßer Teilakt des Einbringens eines Implantats zusätzlich vergütet werden.
  • LG Stuttgart, 02.03.2018 - 22 O 171/16

    Unangemessene Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen

    Bei der Beurteilung der von Privatpatienten zu zahlenden angemessenen Vergütung im Sinne des § 9 GOZ finden allgemeine wirtschaftliche Erwägungen hingegen keine Berücksichtigung, sondern es kommt allein auf die konkreten in Auftrag gegebenen Arbeiten und die hierfür angemessene Vergütung an (OLG Hamm, Urteil vom 06.02.2006 - 3 U 26/00, juris-Rn. 63).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2019 - 4 U 70/17

    Leistungen aus einer Krankheitskostenversicherung; Abschluss von

    Für ein Aushandeln in diesem Sinne ist es grundsätzlich erforderlich, dass der Zahnarzt den in der Vereinbarung enthaltenen gesetzesfremden Kerngehalt - das Überschreiten des in § 5 GOZ enthaltenen Gebührenrahmens - ernsthaft zur Disposition stellt und dem Patienten eine Gestaltungsfreiheit zur Wahrung seiner eigenen Interessen mit der realen Möglichkeit einräumt, die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingungen beeinflussen zu können (OLG Hamm, Urteil vom 06. Februar 2006 - 3 U 26/00 -, Rn. 72, juris).

    Dies schließt aber die Anwendung der §§ 305 ff. BGB aus (OLG Hamm, Urteil vom 06. Februar 2006 - 3 U 26/00 -, Rn. 74, juris).

  • AG Karlsruhe, 04.09.2015 - 6 C 1670/15
    Ein Zahnarzt kann deshalb eine Honorarvereinbarung oberhalb des gesetzlich vorgesehenen Gebührenrahmens nur in Form einer vor der Leistungserbringung des Zahnarztes getroffenen schriftlichen Individualabrede gem. 88 2 Abs. 1, Abs. 2 GOZ treffen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 06. Februar 2006 - 3 U 26/00 -, Rn. 71, juris).
  • AG München, 23.10.2007 - 155 C 3717/05

    Abweichende Honorarvereinbarung: Erhöhte Steigerungssätze nicht begründen

    Dementsprechend entfällt die Pflicht, für einzelnen gemäß Gebührenvereinbarung erhöhten Gebührensätze zu begründen (vgl. auch OLG Hamm NJOZ 2007, 1375).
  • AG Düsseldorf, 13.01.2009 - 58 C 13729/08

    Bedeutung des Begriffs Auswechseln i.R.d. Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ);

    905 GOZ zu fassen sei (vgl. z.B. OLG Hamm U. v. 06.02.06 3 U 26/00; OLG Karlsruhe VersR 2002, 743; LG Dortmund BeckRS 2007, 12837 = U.v. 18.10.01 4 S 15/01; VG Düsseldorf v. 22.10.04 26 K 2900/03; so auch GOZ-Beschlusskatalog der BZÄK, weitere Nachweise der Empfehlungen der Verbände bei BZB Oktober 2007 S. 34).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.05.2002 - 3 U 26/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,25919
OLG Hamm, 29.05.2002 - 3 U 26/00 (https://dejure.org/2002,25919)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.05.2002 - 3 U 26/00 (https://dejure.org/2002,25919)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Mai 2002 - 3 U 26/00 (https://dejure.org/2002,25919)
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Kurzfassungen/Presse

  • Zahnärztekammer Nordrhein PDF, S. 24 (Leitsatz / Kurzmitteilung)

    § 2 GOZ - Abweichende Vereinbarung

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Honorarvereinbarung mit Faktoren bis zum 8,2fachen Satz war rechtens

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 25.10.2004 - 1 BvR 1437/02

    Verfassungsrechtliche Anforderungen im Feld von zahnärztlichen

    Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 29. Mai 2002 - 3 U 26/00 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes; das Urteil wird aufgehoben.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 28.11.2000 - 3 U 26/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9904
OLG Koblenz, 28.11.2000 - 3 U 26/00 (https://dejure.org/2000,9904)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.11.2000 - 3 U 26/00 (https://dejure.org/2000,9904)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. November 2000 - 3 U 26/00 (https://dejure.org/2000,9904)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Honorarzahlung für Architektenleistungen im Rahmen der Sanierung und des Umbaus eines Wohnhauses; Mangelnde Prüffähigkeit der Rechnung (Schlussrechnung)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    HOAI § 10; BGB § 242
    Bindung des Architekten an eine erstellte Schlußrechnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 825
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Saarbrücken, 09.12.2003 - 4 U 53/03

    Architektenvertrag: Unwirksamkeit einer Pauschalpreisvereinbarung

    Diese Rechtsfolge ist jedoch nach der Rechtsprechung des BGH, der sich auch der Senat anschließt, von weiteren Voraussetzungen abhängig (vgl. BGH, NJW 1993, 659 (660); BauR 1997, 677 (680); ebenso: OLG Koblenz, BauR 2001, 825; OLG Frankfurt, NJW-RR 1998, 374; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 454; OLG Köln, BauR 2002, 1136; Hesse/Korbion/Mantscheff/Vygen-Vygen, aaO., § 4 HOAI, Rdnr. 94a; Werner/Pastor, aaO., Rdnr. 797 m. w. N.; Jacob/Ring/Wolf-Kessel, aaO., § 3, Rdnr. 311).

    Dies ist zu verneinen, wenn von Anfang an Streit über die Zahlungsverpflichtung aus der zunächst erteilten Schlussrechnung bestanden hat (vgl. OLG Koblenz, BauR 2001, 825; Werner/Pastor, aaO., Rdnr. 798).

  • OLG Köln, 17.11.2004 - 11 U 53/04

    Vergütung des Architekten bei erkennbarer Verpflichtung zur Einhaltung eines

    Die Schutzwürdigkeit des Auftraggebers ist zu verneinen, wenn von Anfang an Streit über die Zahlungsverpflichtung bestanden und der Auftraggeber die Schlussrechnung zurückgewiesen hat (vgl. OLG Koblenz BauR 2001, 825; OLG Saarbrücken a.a.O.; Werner/Pastor Rdnr. 798 und 810).
  • OLG Naumburg, 23.03.2005 - 6 U 155/00

    Fehlende Architekteneigenschaft des Bauingenieurs

    Vielmehr müssen in jedem Einzelfall die Interessen des Architekten und die des Auftraggebers umfassend geprüft und gegeneinander abgewogen werden (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 1992 - VII ZR 52/91, BauR 1993, 236, 238; OLG Koblenz, Urteil vom 28. November 2000 - 3 U 26/00, BauR 2001, 825, 827; Vygen, aaO, § 4 Rn. 94 mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 24.08.2000 - 3 U 26/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11990
OLG Hamburg, 24.08.2000 - 3 U 26/00 (https://dejure.org/2000,11990)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.08.2000 - 3 U 26/00 (https://dejure.org/2000,11990)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. August 2000 - 3 U 26/00 (https://dejure.org/2000,11990)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    UWG § 1 § 3
    Anforderungen an die Bestimmtheit eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantrages; Werbung mit einem Diagramm über Verkaufszahlen; Zulässigkeit eines Werbevergleichs hinsichtlich der Einzelverkaufsauflagen zweier TV-Programmzeitschriften

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 406 O 81/99
  • OLG Hamburg, 24.08.2000 - 3 U 26/00

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2001, 33
  • afp 2001, 126
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.04.1998 - I ZR 2/96

    Preisvergleichsliste II - Vergleichende Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.2000 - 3 U 26/00
    Vergleichende Werbung ist nach der gebotenen richtlinienkonformen Auslegung des § 1 UWG grundsätzlich als zulässig anzusehen, sofern die unter Art. 3 a Abs. 1 lit. a) bis lit. h) der Richtlinie 97/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 1997 zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG vom 10. September 1984 über irreführende Werbung zwecks Einbeziehung der vergleichenden Werbung (GRUR 1998, 117) genannten Voraussetzungen erfüllt sind (BGH WRP 1998, 718 - Testpreis-Angebot, GRUR 1999, 69 - Preisvergleichsliste II, GRUR 1999, 501 - Vergleichen Sie).
  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 211/95

    Testpreis-Angebot - Vergleichende Werbung; Sonderpreis

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.2000 - 3 U 26/00
    Vergleichende Werbung ist nach der gebotenen richtlinienkonformen Auslegung des § 1 UWG grundsätzlich als zulässig anzusehen, sofern die unter Art. 3 a Abs. 1 lit. a) bis lit. h) der Richtlinie 97/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 1997 zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG vom 10. September 1984 über irreführende Werbung zwecks Einbeziehung der vergleichenden Werbung (GRUR 1998, 117) genannten Voraussetzungen erfüllt sind (BGH WRP 1998, 718 - Testpreis-Angebot, GRUR 1999, 69 - Preisvergleichsliste II, GRUR 1999, 501 - Vergleichen Sie).
  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 62/95

    Der M.-Markt packt aus - Regelmäßiger Geschäftsbetrieb; Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.2000 - 3 U 26/00
    Vom Verbot soll damit auch ein Verhalten erfasst sein, in dem sich - auch wenn nicht alle Einzelmerkmale übereinstimmen - das Charakteristische der konkreten Verletzungsform wiederfindet (BGH GRUR 1998, 483, 484 - Der M.-Markt packt aus).
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 69/98

    Zulassung eines Arzneimittels; Wettbewerbswidrigkeit eines von der zuständigen

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.2000 - 3 U 26/00
    Vergleichende Werbung ist nach der gebotenen richtlinienkonformen Auslegung des § 1 UWG grundsätzlich als zulässig anzusehen, sofern die unter Art. 3 a Abs. 1 lit. a) bis lit. h) der Richtlinie 97/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 1997 zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG vom 10. September 1984 über irreführende Werbung zwecks Einbeziehung der vergleichenden Werbung (GRUR 1998, 117) genannten Voraussetzungen erfüllt sind (BGH WRP 1998, 718 - Testpreis-Angebot, GRUR 1999, 69 - Preisvergleichsliste II, GRUR 1999, 501 - Vergleichen Sie).
  • OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 211/08

    Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: Irreführende Werbung außerhalb der

    So begegnet es etwa unter dem Aspekt des § 6 Abs. 2 Nr. 2 UWG keinen Bedenken, wenn eine Vergleichsstudie zwei Produkte nur unter einem Gesichtspunkt untersucht, ohne andere Eigenschaften aufzuführen (BGH GRUR 2002, 633, 635 - Hormonersatztherapie; Senat, GRUR-RR 2001, 33).
  • LG Hamburg, 12.05.2009 - 312 O 99/09

    Wettbewerbsrecht: Rechtmäßigkeit eines Anzeigenpreisvergleichs durch Offenlegung

    Zu diesen Eigenschaften einer Ware zählen auch die Reichweitenzahlen oder Auflagenzahlen von Zeitschriften, soweit es um die Werbung von Anzeigenkunden geht (Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 26. Aufl. 2008, § 6 Rz. 51; OLG München, GRUR-RR 2003, 189, 190; OLG Hamburg, GRUR-RR 2001, 33, 35).

    Denn von den angesprochenen Verkehrskreisen kann erwartet werden, dass sie die im Anzeigenpreisbereich üblichen Begrifflichkeiten verstehen und bei Unsicherheiten weiteren Rat oder Auskunft einholen (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation: OLG Hamburg, GRUR-RR 2001, 33, 35).

  • OLG Schleswig, 27.02.2012 - 15 WF 78/12

    Verfahrenswert des Trennungsunterhaltsantrags: Eintritt der Rechtskraft der

    Das ist nicht schon deshalb so, weil die Ehe letztlich doch binnen eines Jahres rechtskräftig geschieden wurde (KG Berlin, FamRZ 2011, 755; OLG Frankfurt, FamRZ 2007 je mit zahlreichen w. N. zum Streitstand, 749; OLG Hamm FamRZ 1996, 502; Hartmann, Kostengesetze, 42. Auflage 2012 § 51 FamGKG Rn 12; aA OLG Schleswig, Beschluss des 4. Senats für Familiensachen vom 3.07.2006 - 13 WF 106/06 - FamRZ 2006, 1560; OLG Hamburg, OLGR 2001, 27).
  • OLG Frankfurt, 13.10.2005 - 6 U 243/04

    Wettbewerbswidrige Werbung: Anzeigenkunden und Werbefachleute ansprechende

    Diese Verkehrskreise werden die Werbebotschaft der Beklagten den mitgeteilten Zahlen entnehmen und aus einer begleitenden Spitzenstellungsbehauptung keine anderweitigen Schlüsse ziehen (vgl. auch OLG Hamburg, GRUR-RR 2001, 33, 35 - Verkaufszahlen; OLG München, GRUR-RR 2003, 189, 190 - Dogge).
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