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   OLG Celle, 21.05.2008 - 3 U 26/08   

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https://dejure.org/2008,3659
OLG Celle, 21.05.2008 - 3 U 26/08 (https://dejure.org/2008,3659)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.05.2008 - 3 U 26/08 (https://dejure.org/2008,3659)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Mai 2008 - 3 U 26/08 (https://dejure.org/2008,3659)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Steuerberaterhaftung: Doppelter Ausweis von Umsatzsteuer in der Rechnungslegung; Mitverschulden des Mandanten wegen Nichtbefolgung eines Hinweises seines Steuerberaters

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 14 Abs. 5 S. 2 UStG; § 102 S. 1 FGO; § 254 Abs. 2 BGB
    Voraussetzung für das Vorliegen eines Mitverschuldens eines Mandanten aufgrund der Nichtbefolgung eines Rats gegenüber seinem Steuerberater; Anforderungen an eine ordnungsgemäße umfassende steuerrechtliche Beratung; Anforderung an das Vorliegen eines zum Schadensersatz ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für das Vorliegen eines Mitverschuldens eines Mandanten aufgrund der Nichtbefolgung eines Rats gegenüber seinem Steuerberater; Anforderungen an eine ordnungsgemäße umfassende steuerrechtliche Beratung; Anforderung an das Vorliegen eines zum Schadensersatz ...

  • Judicialis

    BGB § 254

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bau- /Architektenverträge - Umsatzsteuer aus Abschlags- und(!) Schlussrechnung!

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung des Steuerberaters bei fehlender Umsetzung eines Beratungshinweises durch den Mandanten ? Mitverschulden des Mandanten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsprüfung - Umsatzsteuerausweis in Abschlags- und Schlussrechnungen: Vorsicht Zinsfalle

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Mitverschulden des Mandanten - Hinweis des Steuerberaters entlastet nicht in jedem Fall von der Haftung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bau-/Architektenverträge - Umsatzsteuer aus Abschlags- und(!) Schlussrechnung! (IBR 2008, 458)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2008, 1673
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 167/02

    Belehrungs- und Aufklärungspflicht des Steuerberaters bei Inanspruchnahme

    Auszug aus OLG Celle, 21.05.2008 - 3 U 26/08
    Zu diesem Zweck hat er den sichersten Weg zu dem erstrebten steuerlichen Ziel aufzuzeigen und sachgerechte Vorschläge zu dessen Verwirklichung zu unterbreiten (vgl. BGH, WM 2005, 896. WM 2004, 472).

    Die Beratung soll den Mandanten in die Lage versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen zu wahren und eine Fehlentscheidung vermeiden zu können (vgl. BGH, WM 2004, 472).

  • BGH, 04.05.2000 - IX ZR 142/99

    Risikoaufklärung des Steuerberaters

    Auszug aus OLG Celle, 21.05.2008 - 3 U 26/08
    Geht es - wie hier - jedenfalls im wesentlichen um rechtliche Fragen, nämlich um die Umsetzung des § 14 Abs. 5 Satz 2 UStG bei der Rechnungsstellung, hat zu gelten, dass derjenige, der sich auf die Beratung durch einen Fachmann verlässt, sich ein Mitverschulden grundsätzlich nicht anrechnen lassen muss (vgl. nur BGH, NJW 2002, 1048, 1049), und zwar nicht einmal dann, wenn ihm die Unzulänglichkeit der Beratung bei gehöriger Sorgfalt erkennbar war (vgl. BGH, WM 2000, 1591, 1595).
  • BGH, 23.11.2006 - IX ZR 21/03

    "Anwaltshaftung"; Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts durch Erteilung eines

    Auszug aus OLG Celle, 21.05.2008 - 3 U 26/08
    Ein Anscheinsbeweis scheidet aus, wenn es nicht nur eine einzige verständige Entschlussmöglichkeit gab, sondern - zwei oder mehr - verschiedene Handlungsweisen des Mandanten mit unterschiedlichen Vor und Nachteilen ernsthaft in Betracht gekommen wären (vgl. BGH, IX ZR 21/03, Urteil vom 23. November 2006).
  • BGH, 11.07.1991 - IX ZR 180/90

    Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung bei Übername einer Verpflichtung im Wege

    Auszug aus OLG Celle, 21.05.2008 - 3 U 26/08
    Die Mitteilung des Sachverhalts ist in diesem Sinne die Sache des Mandanten (vgl. BGH, WM 1991, 1812, 1814).
  • BGH, 17.01.2002 - IX ZR 182/00

    Unterhalt - Anwaltsregress nach Mitwirkung am Unterhaltsvergleich

    Auszug aus OLG Celle, 21.05.2008 - 3 U 26/08
    Geht es - wie hier - jedenfalls im wesentlichen um rechtliche Fragen, nämlich um die Umsetzung des § 14 Abs. 5 Satz 2 UStG bei der Rechnungsstellung, hat zu gelten, dass derjenige, der sich auf die Beratung durch einen Fachmann verlässt, sich ein Mitverschulden grundsätzlich nicht anrechnen lassen muss (vgl. nur BGH, NJW 2002, 1048, 1049), und zwar nicht einmal dann, wenn ihm die Unzulänglichkeit der Beratung bei gehöriger Sorgfalt erkennbar war (vgl. BGH, WM 2000, 1591, 1595).
  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 249/02

    Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung

    Auszug aus OLG Celle, 21.05.2008 - 3 U 26/08
    Insoweit ist zu fragen, wie sich der Sachverhalt im Falle eines unterstellten pflichtgemäßen Verhaltens des Steuerberaters im Sinne eines Gesamtvermögensvergleichs entwickelt hätte (vgl. nur BGH, WM 2004, 475, 476).
  • BGH, 13.03.1997 - IX ZR 81/96

    Inhalt eines Anwaltsvertrages; Mitverschulden durch falsche Angaben gegenüber dem

    Auszug aus OLG Celle, 21.05.2008 - 3 U 26/08
    Diese Informationspflicht ist echte Vertragspflicht, die den Pflichten des Steuerberaters vorgeht (BGH, NJW 1997, 2168, 2170. NJW 1996, 2929, 2932).
  • BGH, 15.07.2004 - IX ZR 472/00

    Pflichten des Steuerberaters bei bevorstehender Änderung des Steuerrechts

    Auszug aus OLG Celle, 21.05.2008 - 3 U 26/08
    Zu diesem Zweck hat er den sichersten Weg zu dem erstrebten steuerlichen Ziel aufzuzeigen und sachgerechte Vorschläge zu dessen Verwirklichung zu unterbreiten (vgl. BGH, WM 2005, 896. WM 2004, 472).
  • BFH, 17.08.2007 - XI B 22/07

    Erlass von Nachforderungszinsen; Rechtmäßigkeit der Festsetzung von

    Auszug aus OLG Celle, 21.05.2008 - 3 U 26/08
    Und ein finanzgerichtliches Verfahren wäre ohne Aussicht auf Erfolg gewesen, weil im Hinblick auf die nach § 102 Satz 1 FGO eingeschränkte Überprüfbarkeit von Ermessensentscheidungen der Finanzämter eine Verpflichtung zum Erlass von Nachforderungszinsen nach § 227 AO nur hätte ausgesprochen werden können, wenn eine Ermessensreduktion auf Null vorgelegen hätte (vgl. nur BFH, XI B 22/07, Beschluss vom 17. August 2007, zitiert nach juris), was gleichfalls weder ersichtlich noch dargelegt ist.
  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

    Auszug aus OLG Celle, 21.05.2008 - 3 U 26/08
    a) Bei Prüfung der Kausalität kann dem Mandanten ein Anscheinsbeweis (vgl. BGHZ 123, 311) zugute kommen.
  • BGH, 20.06.1996 - IX ZR 106/95

    Entstehung des Schadens bei Haftung des Rechtsanwalts; Mitverschulden des

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