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   OLG Celle, 12.10.2011 - 3 U 264/08   

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https://dejure.org/2011,776
OLG Celle, 12.10.2011 - 3 U 264/08 (https://dejure.org/2011,776)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.10.2011 - 3 U 264/08 (https://dejure.org/2011,776)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Oktober 2011 - 3 U 264/08 (https://dejure.org/2011,776)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 Abs. 1 BGB; Art. 1 GG; Art. 2 GG; analog ; § 1004 BGB
    Entschädigungsanspruch des Mandanten gegen seinen Verteidiger wegen Abgabe einer nicht autorisierten Erklärung im Strafprozess richtet sich nach allgemeinen Voraussetzungen; Ansprüche des Mandanten gegen den Verteidiger wegen Abgabe einer nicht autorisierten Erklärung im ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigungsanspruch des Mandanten gegen seinen Verteidiger wegen Abgabe einer nicht autorisierten Erklärung im Strafprozess richtet sich nach allgemeinen Voraussetzungen; Ansprüche des Mandanten gegen den Verteidiger wegen Abgabe einer nicht autorisierten Erklärung im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche des Mandanten gegen den Verteidiger wegen Abgabe einer nicht autorisierten Erklärung im Strafprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Teilerfolg für Prinz Ernst August von Hannover im Streit gegen seinen früheren Verteidiger

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Teilerfolg für Prinz Ernst August von Hannover vor dem OLG Celle

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entschädigungsanspruch gegen Verteidiger

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Fall Prinz Ernst August - Erklärung des Strafverteidigers verletzte nicht Persönlichkeitsrecht des Mandanten

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Geldentschädigung für Mandanten wegen nicht genehmigter Erklärung nur im Einzelfall

  • spiegel.de (Pressemeldung, 12.10.2011)

    Ernst August erringt Teilerfolg

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 08.09.2011)

    Neuer Ernst-August-Prozess: Prügeljahre eines Prinzen

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1227
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.09.1961 - VI ZR 259/60

    Ginseng - Geldentschädigung für Persönlichkeitsrechtsverletzung

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2011 - 3 U 264/08
    a) Ein solcher Anspruch auf Geldentschädigung ist dann anzunehmen, wenn der Anspruchsteller durch eine rechtswidrige und schuldhafte Verletzung in seinem Persönlichkeitsrecht betroffen worden ist und die Umstände, insbesondere die Schwere der Verletzung oder des Verschuldens, eine solche Genugtuung erfordern (BGHZ 35, 363 ff. und ständig).

    Demgegenüber ist ein wie auch immer geartetes kommerzielles Interesse des Beklagten, das insbesondere ein Grund für die Zuerkennung einer Geldentschädigung sein kann (vgl. BGH, Urteil vom 19. September 1961 - VI ZR 259/60, "Ginsengwurzel"), nicht erkennbar.

  • BGH, 13.11.1991 - VIII ZB 33/91

    Zulässige Berufung gegen klageabweisendes Urteil trotz fehlenden Antrags

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2011 - 3 U 264/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann sich auch ohne förmlichen Antrag aus der Begründungsschrift ergeben, inwieweit das Urteil angefochten werden soll (BGH NJW 1992, 698; NJW-RR 1999, 211; Gummer/Heßler in: Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 520 Rn. 28).
  • OLG Celle, 31.05.1988 - 1 Ss 117/88

    Erfolgsaussichten eines Revisionsverfahrens gegen eine strafrechtliche

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2011 - 3 U 264/08
    Anderes folgt auch nicht aus dem Urteil des ersten Strafsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 31. Mai 1988 (NJW 1989, 992 f.), das für die Beurteilung des vorliegenden Falls nicht einschlägig ist.
  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07

    Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2011 - 3 U 264/08
    Die Beweisregel des § 186 StGB findet keine Anwendung (vgl. Kamps, in: Götting u. a., Handbuch des Persönlichkeitsrechts, § 49 Rn. 81; BGH, Urteil vom 22. April 2008 - Az. VI ZR 83/07, zitiert nach Juris Rn. 21).
  • OLG Hamburg, 03.02.1994 - 3 U 111/93
    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2011 - 3 U 264/08
    Zwar kann sich eine besondere Schwere eines Eingriffs aus dem Vorwurf anrüchigen oder kriminellen Verhaltens ergeben (Müller, a. a. O., Rn. 14; OLG Hg. NJW-RR 1994, 1176; OLG M. NJW-RR 2000, 472).
  • BGH, 13.05.1998 - VIII ZB 9/98

    Umfang der Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2011 - 3 U 264/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann sich auch ohne förmlichen Antrag aus der Begründungsschrift ergeben, inwieweit das Urteil angefochten werden soll (BGH NJW 1992, 698; NJW-RR 1999, 211; Gummer/Heßler in: Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 520 Rn. 28).
  • BGH, 05.12.1995 - VI ZR 332/94

    Bemessung einer Geldentschädigung für eine schwere Verletzung des

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2011 - 3 U 264/08
    Außerdem soll sie der Prävention dienen (BGH, Urteil vom 5. Dezember 1995 - Az. VI ZR 332/94, NJW 1996, 984 f., zitiert nach Juris Rn. 13).
  • OLG München, 20.08.1999 - 21 U 2876/99

    Geldentschädigung für Bericht in einer Zeitung, ein Anwalt habe "Verträge wie im

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2011 - 3 U 264/08
    Zwar kann sich eine besondere Schwere eines Eingriffs aus dem Vorwurf anrüchigen oder kriminellen Verhaltens ergeben (Müller, a. a. O., Rn. 14; OLG Hg. NJW-RR 1994, 1176; OLG M. NJW-RR 2000, 472).
  • BGH, 17.03.1970 - VI ZR 151/68

    Klage auf Schmerzensgeld infolge Verletzung des Persönlichkeitsrechts -

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2011 - 3 U 264/08
    Zwar ist ein schweres Verschulden nicht notwendige Voraussetzung für eine Geldentschädigung, sein Fehlen kann aber dennoch zu einer Versagung führen (BGH NJW 1970, 1077, Müller, a. a. O., Rn. 20).
  • OLG Köln, 16.10.2014 - 19 U 45/14

    Haftung des Umgangs- und Ergänzungspflegers

    Ob eine schwerwiegende Verletzung vorliegt, hängt von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie dem Grad seines Verschuldens ab, wobei zu berücksichtigen ist, in welche geschützten Bereiche eingegriffen wurde (vgl. BGH NJW 2005, 215; OLG Frankfurt NJW-RR 2010, 403; OLG Celle NJW 2012, 1227, 1228).
  • OLG Köln, 18.09.2014 - 19 U 45/14

    Haftung des Umgangs- und Ergänzungspflegers

    Ob eine schwerwiegende Verletzung vorliegt, hängt von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie dem Grad seines Verschuldens ab, wobei zu berücksichtigen ist, in welche geschützten Bereiche eingegriffen wurde (vgl. BGH NJW 2005, 215; OLG Frankfurt NJW-RR 2010, 403; OLG Celle NJW 2012, 1227, 1228).
  • AG Halle/Saale, 10.11.2011 - 93 C 1136/11

    Haftung des Rechtsanwalts: Pflichtverletzung bei Unterlassen widersprüchlichen

    Das OLG Celle hat ganz aktuell im Fall Ernst-August von Hannover entschieden, dass es eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen kann, wenn ein Rechtsanwalt gegenüber dem Gericht eine Erklärung abgibt, die von der Sachverhaltsdarstellung seines Mandanten abweicht, und zwar selbst dann, wenn diese Erklärung prozessual sinnvoll war (Urteil vom 12. Oktober 2011, Az. 3 U 264/08, zitiert nach juris).
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