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   OLG Hamburg, 29.03.2007 - 3 U 279/06   

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https://dejure.org/2007,5529
OLG Hamburg, 29.03.2007 - 3 U 279/06 (https://dejure.org/2007,5529)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.03.2007 - 3 U 279/06 (https://dejure.org/2007,5529)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. März 2007 - 3 U 279/06 (https://dejure.org/2007,5529)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassen einer Wettbewerbshandlung im Bereich des Vertriebs von Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln; Begriff der "Lebensmittel-Zusatzstoffe"

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8 Abs. 1; ; LFBG § 2 Abs. 2; ; LFBG § 2 Abs. 3 S. 2 Nr. 1; ; LFBG § 3 Abs. 2 S. 2; ; LFBG § 4 Abs. 1 Nr. 2; ; LFBG § 6 Abs. 1 Nr. 1 a; ; LFBG § 6 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Produkt mit den Zusatzstoffen Glucosaminsulfat und Chondroitinsulfat als Nahrungsergänzungsmittel - Lebensmittelrechtliche Vertriebsverbote als Marktverhaltensregeln im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Hamburg, 31.10.2006 - 312 O 775/06

    Wettbewerbsverstoß durch Inverkehrbringen eines Produkts mit den Inhaltsstoffen

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.03.2007 - 3 U 279/06
    Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 31. Oktober 2006, Az. 312 O 775/06, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburgs vom 2. Oktober 2006 mit der Maßgabe bestätigt wird, dass der Antragsgegnerin mit der einstweiligen Verfügung vom 2. Oktober 2006 verboten wird,.

    Nachfolgend erwirkte die Antragstellerin die vorliegende einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg, vom 2. Oktober 2006, Aktenzeichen 312 O 775/06, mit welcher der Antragsgegnerin bei Vermeidung der gesetzlichen Ordnungsmittel verboten wurde, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken ein als Nahrungsergänzungsmittel aufgemachtes Produkt unter Verwendung der Zutat "Glucosaminsulfat" und/oder "Chondroitinsulfat" in den Verkehr zu bringen.

    Auf den Widerspruch der Antragsgegnerin hat das Landgericht diese einstweilige Verfügung mit Urteil vom 31. Oktober 2006, Aktenzeichen 312 O 775/06, bestätigt.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 31. Oktober 2006 (Geschäftszeichen: 312 O 775/06) aufzuheben und den zugrunde liegenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen.

  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 288/01

    "Johanniskraut"; Begriff des unerlaubten Zusatzstoffs

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.03.2007 - 3 U 279/06
    Die bloße Bezugnahme auf die Entscheidungen des OLG Köln vom 31. März 2004 (LMRR 2004, 53) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Mai 1997 (ZLR 1997, 468) ersetzt - auch bei Berücksichtigung der "Johanniskraut"-Entscheidung des BGH (WRP 2004, 1481 ff.) - nicht den substantiierten Sachvortrag im vorliegenden Rechtsstreit.
  • OLG Köln, 15.07.2005 - 6 U 103/03

    Funktionsarzneimittel bei wissenschaftlichen Rätseln

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.03.2007 - 3 U 279/06
    Entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin, welche sich insoweit auf Entscheidungen des OLG Köln (OLG Köln LMRR 2004, 53 ff./Anlage ASt 7 und OLG Köln GRUR-RR 2006, 293 ff.) beruft, steht der Bewertung der beiden Stoffe als den Zusatzstoffen gleichgestellte Stoffe nicht entgegen, dass das streitgegenständliche Nahrungsergänzungsmittel überwiegend aus den beiden Stoffen D-Glucosaminsulfat und Chondroitinsulfat besteht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2008 - 13 A 3308/03

    Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Kieselerde und Calcium;

    Ob und in welchem Umfang angesichts der weiten Definition der charakteristischen Zutat zur Vermeidung einer uferlosen Ausdehnung des Ausschlusstatbestandes, bezogen auf die Üblichkeit zumindest eine seit gewisser Zeit bestehende Marktpräsenz und die Entwicklung entsprechender Ernährungs- und Herstellungsgewohnheiten zu fordern ist, vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 29. März 2007 - 3 U 279/06 -, ZLR 2007, 413 (417) zu Glucosaminsulfat und Chondroitinsulfat; Eggers, ZLR 2007, 419 (420), bedarf vorliegend keiner Klärung, weil Kieselerdeprodukte seit Jahren in großen Umfang auf dem Markt sind.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 12. Februar 1987 - 13 A 830/86 - sowie dazu BVerwG, Beschluss vom 30. November 1987 - 3 B 26.87 -, Buchholz 418.711 LMBG Nr. 21; OLG Hamburg, Urteil vom 29. März 2007, a.a.O., 413 (417); Zipfel/Rathke, C 102, § 2 LFGB, Rdnr. 57; BLL, Leitfaden, S. 30.

  • OLG Hamburg, 29.01.2009 - 3 U 54/08

    Einstweiliges Verfügungsverfahren auf Untersagung des Inverkehrbringens von

    Der Senat hat dazu schon in seinem Urteil vom 29.3.2007 in der Sache 3 U 279/06 für das dort zu beurteilende Kombinationspräparat den Standpunkt vertreten, dass es für die Subsumtion unter den Begriff des "Lebensmittels" auf die formulierte Spezialität, so wie sie dem Publikum vom Hersteller angeboten wird, ankommt und dem Gesetz eine quantitative Beschränkung nicht entnommen werden kann.

    Ebenso wie der Senat in seinem Urteil vom 29.03.07 in der Sache 3 U 279/06 darauf abgestellt hat, dass entsprechende Produkte bereits seit einiger Zeit am Markt präsent sein müssen, um die Feststellung treffen zu können, dass sich entsprechende Herstellungs- und Ernährungsgewohnheiten entwickelt hätten (Senat a.a.O., Urteilsumdruck S. 7), scheint auch das OVG NRW, für dessen Entscheidung es angesichts des seit langer Zeit üblichen Angebots von Produkten mit Kieselerde als Lebensmittel aber nicht darauf ankam, dem Erfordernis solcher tatsächlichen Feststellungen angesichts der weiten Definition der charakteristischen Zutat zur Verwendung einer uferlosen Ausdehnung des Ausschlusstatbestandes das Wort reden zu wollen (OVG NRW, a.a.O., Urteilsumdruck S. 23/24).

  • OLG Hamburg, 11.06.2009 - 3 U 125/08

    Wettbewerbswidriges Inverkehrbringen eines Lebensmittels mit einem in Deutschland

    Der Senat hat schon in seinem Urteil vom 29.3.2007 in der Sache 3 U 279/06 (vgl. etwa: Pharma Recht 2008, 392) für das dort zu beurteilende Kombinationspräparat den Standpunkt vertreten, dass es für die Subsumtion unter den Begriff des "Lebensmittels" auf die formulierte Spezialität, so wie sie dem Publikum vom Hersteller angeboten wird, ankommt und dem Gesetz eine quantitative Beschränkung nicht entnommen werden kann.
  • OLG Hamburg, 11.06.2009 - 3 U 161/08

    Wettbewerbswidrige Lebensmittelwerbung: Zulässigkeit des Inverkehrbringens von

    Der Senat hat schon in seinem Urteil vom 29.3.2007 in der Sache 3 U 279/06 (vgl. etwa: Pharma Recht 2008, 392) für das dort zu beurteilende Kombinationspräparat den Standpunkt vertreten, dass es für die Subsumtion unter den Begriff des "Lebensmittels" auf die formulierte Spezialität, so wie sie dem Publikum vom Hersteller angeboten wird, ankommt und dem Gesetz eine quantitative Beschränkung nicht entnommen werden kann.
  • VG Hamburg, 19.01.2010 - 4 K 2003/08

    Alle Lebensmittelzutaten, einschließlich derjenigen von Nahrungsergänzungsmitteln

    Eine entsprechende Verkehrsanschauung kann vor diesem Hintergrund - im Ergebnis nicht anders als bei den vorgenannten Ausschlusstatbeständen des § 2 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 LFGB - nur dann bestehen, wenn die überwiegende Verwendung wegen des Nähr-, Geruchs- oder Geschmackswertes oder als Genussmittel allgemein üblich ist (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 29.3.2007, 3 U 279/06, juris; Rathke, in: Zipfel, Lebensmittelrecht, C 102, § 2 LFGB, Rn. 66 ).
  • LG Essen, 17.09.2007 - 41 O 45/05

    Anspruch auf Unterlassung des Vertriebes von pflanzlichen Arzneimittelpräparaten

    Die Stoffe sind als solche nämlich nicht verbreitet, weder Hersteller, noch Händler, noch Verbraucher nutzen sie allgemein in diesem Sinne (vgl. hierzu: Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 29.03.2007, Aktenzeichen: 3 U 279/06).
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