Rechtsprechung
OLG Bremen, 13.02.2001 - 3 U 28/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Behandlungsfehler; Ärztlicher Kunstfehler; Zahnarzt; Patient; Schadensersatz; Schadensersatzanspruch; Unerlaubte Handlung; Kausalität; Nickel; Allergie; Gutachten; Sachverständiger
- Judicialis
ZPO § 448; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 448 § 97 § 708 Nr. 10 § 711 § 546 Abs. 2
Pflicht des (Zahn-)Arztes zur Abklärung eines Allergieverdachts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Arzthaftung - Behandlungsfehler bei Einsatz von nickelhaltigem Zahnersatz trotz Verdacht auf Nickelallergie
- ra-bisping.de (Kurzinformation)
Zahnarzthaftung: Allergie
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.09.1996 - VI ZR 303/95
Aufklärung von Widersprüchen zwischen zwei Gutachten zur Aufklärung eines groben …
Auszug aus OLG Bremen, 13.02.2001 - 3 U 28/00
Diese Beweiserleichterung greift aber nur dann ein, wenn der grobe ärztliche Kunstfehler den Umständen nach geeignet ist, den konkreten Gesundheitsschaden hervorzurufen (…BGH a.a.O.; BGH NJW 1988, 2950 f.; BGH NJW 1997, 794 f.). - BGH, 01.10.1996 - VI ZR 10/96
Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität eines groben Behandlungsfehlers
Auszug aus OLG Bremen, 13.02.2001 - 3 U 28/00
Zwar kann ein grober Behandlungsfehler zu Beweiserleichterungen bezüglich der Kausalität für einen Kläger bis hin zur Umkehr der Beweislast führen, und zwar auch dann, wenn die grob fehlerhafte Behandlung nur mitursächlich für den Gesundheitsschaden sein kann (BGH NJW 1997, 796 f.).
- LG Hamburg, 27.11.2015 - 315 O 543/08
Schadensersatz nach Erwirkung einer einstweiligen Verfügung
Das Hanseatische OLG entschied unter dem Aktenzeichen 3 U 28/00 am 13. Dezember 2001 über die Berufung und bestätigte das landgerichtliche Urteil (Anlage B 4).In der mündlichen Verhandlung vom 14. Juli 2005 vor dem Hanseatischen OLG Az. 3 U 28/00 über die vom BGH zurückverwiesene Sache gab die Klägerin eine Unterlassungserklärung über den Acht-Noppen-Baustein ab (Anlage B 5).
Mit Schreiben von 13. und 24. Oktober 2005 nach dem Teil-Urteil des Hanseatischen OLG vom 6. Oktober 2005 in der Sache 3 U 28/00 verzichteten die Beklagten auf die Rechte aus den beiden streitgegenständlichen einstweiligen Verfügungen (Anlagen B 9 und B 10).
- OLG Hamburg, 13.10.2005 - 3 U 206/04 In dem Verfahren LG Hamburg, 315 O 33/99 (= OLG Hamburg, 3 U 28/00 = BGH GRUR 2005, 349 - Klemmbausteine III), in dem die Klägerin u.a. Unterlassungsansprüche gegen die Beklagte unter dem Gesichtspunkt des "Einschiebens in eine fremde Serie" (sog. "L.......-Doktrin") geltend gemacht hat, wurde unter dem 21.1.1999 durch den Klägervertreterfolgendes vorgetragen (Seite 20 der Klageschrift, Anlage B 1):.
Bei der Beurteilung der Anzeige sei nicht auf die Verbrauchermeinung abzustellen, da die Verbraucher bis zur rechtskräftigen Entscheidung in dem Verfahren LG Hamburg, 315 O 33/99 (= OLG Hamburg, 3 U 28/00 = BGH GRUR 2005, 349 - Klemmbausteine III) keine Erzeugnisse der Beklagten in Deutschland erwerben könnten.
- AG Düsseldorf, 25.06.2015 - 27 C 9542/13 Deswegen kann dahinstehen, ob die Beklagte ihre Freiheit ausgeübt hat "negativ zu verhandeln, um hierdurch die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingungen nach ihrem Willen zu beeinflussen" (OLG Hamm, Urteil vom 30.11.2005 -3 U 28/00-), indem sie weitere.