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   OLG Hamburg, 23.11.2017 - 3 U 28/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,60599
OLG Hamburg, 23.11.2017 - 3 U 28/17 (https://dejure.org/2017,60599)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.11.2017 - 3 U 28/17 (https://dejure.org/2017,60599)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. November 2017 - 3 U 28/17 (https://dejure.org/2017,60599)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hamburg

    § 3 Abs 1 UWG, § 3a UWG, § 5 Abs 1 S 2 Nr 1 UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 3 S 2 Nr 1 HeilMWerbG
    Arzneimittelwerbung: Irreführung des angesprochenen Fachverkehrs durch Aussagen zum Wirkmechanismus eines Medikaments

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführung durch Bewerbung von Eigenschaften eines Arzneimittels in einer an Fachärzte verteilten Handkarte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irreführung durch Bewerbung von Eigenschaften eines Arzneimittels in einer an Fachärzte verteilten Handkarte

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 109 (Kurzinformation)

    Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht | Angaben zu den pharmakodynamischen Eigenschaften

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Frankfurt/Main, 17.08.2018 - 10 O 22/18

    Bewerbung eines Hustensafts mit "antiviral"

    Nach der Rechtsprechung ist grundsätzlich auch davon auszugehen, dass die werbliche Verwendung von Angaben zu den pharmakodynamischen Eigenschaften bzw. zur Wirkweise eines Arzneimittels, die im Einklang mit der jeweils aktuellen Fachinformation stehen, grundsätzlich zulässig ist (vgl. BGH, GRUR 2013, 649 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil, Rn. 34-36; OLG Hamburg, Urteil v. 23.11.2017 - 3 U 28/17, BeckRS 2017, 148095 Rn. 42).
  • OLG Nürnberg, 29.10.2019 - 3 U 559/19

    Irreführende Werbung für ein Arzneimittel mit einem nicht ausreichend

    Der Werbende ist nicht verpflichtet, dazu in seiner Werbung Klarstellungen vorzunehmen, um einem unzutreffenden Schluss des Fachverkehrs aus dem Inhalt der Fachinformation entgegen zu wirken (OLG Hamburg, Urteil vom 23.11.2017 - 3 U 28/17, Rn. 60).
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