Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 08.11.1985

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 10.05.1984 - 3 U 28/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2333
OLG Hamburg, 10.05.1984 - 3 U 28/84 (https://dejure.org/1984,2333)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.05.1984 - 3 U 28/84 (https://dejure.org/1984,2333)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. Mai 1984 - 3 U 28/84 (https://dejure.org/1984,2333)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pornofilme; Video-Cassetten; Urheberrechtsschutz; Leistungsschutzrechte; Laufbilder; Beschränkung auf Abwehrrechte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    UrhG §§ 2, 95

Papierfundstellen

  • GRUR 1984, 663
  • ZUM 1984, 661
  • afp 1984, 253
  • afp 1985, 164
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 28.05.2013 - 6 W 51/13

    Zulässigkeit der Mitteilung von Verkehrsdaten

    Das OLG Hamburg hat in dem Urteil vom 10.5.1984 (3 U 28/94 - GRUR 1984, 663 - Video Intim) ausdrücklich darauf abgestellt, dass die Vorführung der dort streitgegenständlichen Filme grundsätzlich zulässig war, da sie gerade nicht § 184 Abs. 3 StGB a. F. - der Vorgängervorschrift des § 184a StGB - unterfielen (a. a. O. S. 664).
  • LG Köln, 05.05.2010 - 28 O 826/09

    Der Rechteinhaber eines Werkes hat nur zum Teil einen Auskunftsanspruch gegen den

    Bei den Erotikfilmen handelt es sich mangels "Werkqualität" um Laufbilder (OLG Hamburg, GRUR 1984, 663 - Video Intim), die Laufbildschutz nach §§ 95 i.V.m. 94 UrhG genießen.
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 08.11.1985 - 3 U 28/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2804
OLG Saarbrücken, 08.11.1985 - 3 U 28/84 (https://dejure.org/1985,2804)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 08.11.1985 - 3 U 28/84 (https://dejure.org/1985,2804)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 08. November 1985 - 3 U 28/84 (https://dejure.org/1985,2804)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch wegen Rückstufung in der Kasko-Versicherung; Erstattungspflicht bei Schadensregulierungsbereitschaft der gegnerischen Haftpflichtversicherung; Schadensminderungspflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 194
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 02.01.1984 - 12 U 604/83

    Schmerzensgeld; Knie; Beugung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.11.1985 - 3 U 28/84
    Dies gilt aber unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht nach § 254 BGB nur, wenn der Geschädigte ohne eigenes Verschulden wegen verzögerlicher Ersatzleistung durch den Schädiger auf die eigene Kasko-Versicherung zurückgreifen muß (vgl. Jagusch, a.a.O.; LG Trier VersR 1983, 791; LG Essen ZfS 1983, 168; OLG Koblenz ZfS 1984, 73).

    Dies kann aber nicht dem Schädiger angelastet werden (ebenso OLG Koblenz ZfS 1984, 73; AG Tübingen ZfS 1983, 329; AG Wiesbaden VersR 1983, 629; LG Trier VersR 1983, 791; LG Essen ZfS 1983, 168).

  • LG Wiesbaden, 13.05.1998 - 1 S 414/97

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Erstattungsfähigkeit des Rückstufungsschadens in

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den von den Beklagten herangezogenen Entscheidungen des OLG Saarbrücken und des LG Schweinfurt (abgedruckt ZfS 1986, S. 70/71).
  • LG Arnsberg, 30.05.1988 - 5 S 47/88

    Anspruch auf Nutzungsausfall nach Verkehrsunfall

    Zum einen steht diesem Schaden bereits ein ganz erheblicher Vorteil gegenüber, der die Rabattverluste bei weitem übersteigt, zum anderen ist aufgrund der völlig freien Entscheidung des Klägers zur Inanspruchnahme der Kaskoversicherung der Zusammenhang von dem ursprünglichen Schadensereignis jedenfalls so weit gelöst, dass eine Schadensregulierung nicht mehr in Betracht kommt (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 1986 S. 194 f sowie Landgericht Osnabrück in NJW-RR 87, S. 18).
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