Weitere Entscheidung unten: LSG Hamburg, 08.03.2005

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 04.10.2001 - 3 U 29/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3613
OLG Hamburg, 04.10.2001 - 3 U 29/00 (https://dejure.org/2001,3613)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.10.2001 - 3 U 29/00 (https://dejure.org/2001,3613)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. Oktober 2001 - 3 U 29/00 (https://dejure.org/2001,3613)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Europas größter Onlinedienst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 73
  • GRUR-RR 2004, 280 (Ls.)
  • MMR 2002, 391
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 23.11.2000 - 3 U 13/00

    Irreführung durch Werbung mit der Größe eines Onlinedienstes

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.10.2001 - 3 U 29/00
    c) Der Senat hat sich bereits in seinem Urteil vom 23.11.2000 (3 U 13/00, AfP 2001, 234; Kommunikation & Recht 2001, 107 f.) zur Werbeaussage "T-Online ist der zweitgrößte Onlinedienst der Welt" geäußert.
  • BGH, 17.06.2004 - I ZR 284/01

    Größter Online-Dienst

    Das Berufungsgericht hat das Rechtsmittel der Beklagten zurückgewiesen und auf die Berufung der Klägerin der Klage - auch hinsichtlich der Klageerweiterung - im vollen Umfang stattgegeben (OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 73).
  • OLG München, 08.11.2018 - 6 U 454/18

    Irreführende Bewerbung eines Online-Dating-Portals ("Deutschlands größte

    Denn der angesprochene Verkehr pflegt von der Größe eines Unternehmens auch Rückschlüsse auf die Qualität der angebotenen Leistungen, den Umfang des Leistungsangebots und das Vorhandensein besonderer Preisvorteile zu schließen (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 73 - Europas größter Onlinedienst; Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 36. Aufl. 2018, § 5 Rn. 4.75).
  • OLG Frankfurt, 07.11.2002 - 6 U 12/00

    Spitzenstellungswerbung eines Onlinedienstes im Inland: "Weltweit die Nr. 1"

    Immerhin mag bei einem nicht unerheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise der Eindruck hervorgerufen werden, dass ein mit einer weltweiten Spitzenstellung beworbenes Unternehmen auch über eine internationale Bedeutung verfügen und auf den wichtigsten Märkten der Welt vertreten sein müsse (vgl. hierzu OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, 73; OLG Hamburg v. 23.11.2000 - 3 U 13/00, OLGReport Hamburg 2001, 211).

    Dies mag die weitere Erwartung begründen, dass der beworbene Onlinedienst nicht nur weltweit die meisten Kunden habe, sondern auch den größten Nutzungsumfang, da die Zufriedenheit der Kunden hierin ihren Ausdruck findet (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, 73 [74]).

    Ferner ergibt sich aus der bereits erwähnten Entscheidung des OLG Hamburg (GRUR-RR 2002, 73 [74]), dass nach einem Zeitungsartikel in der FAZ vom 4.1.2001 im November 2000 der einzelne Nutzer in Deutschland im Schnitt bei AOL siebenmal so lange im Internet war wie bei der hiesigen Klägerin.

  • OLG Hamburg, 23.11.2005 - 5 U 68/05

    "Europas größtes People-Magazin"

    Soweit sich das Landgericht zur Begründung seiner Entscheidung auf das Urteil des 3. Zivilsenates des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 4.10.2001 (3 U 29/00) (GRUR-RR 2002, 73 ff. -Europas größter Onlinedienst, vgl. auch BGH NJW-RR 2004, 1487 ff. -Größter Online-Dienst)) stützt, kann dem nicht gefolgt werden.

    Der 3. Zivilsenat hat damals bezüglich der Werbeaussage "Europas größter Online-Dienst" zu Recht festgestellt, dass wesentliche Teile des Verkehrs annehmen würden, dass die dortige Beklagte überall in Europa oder jedenfalls in seinen wesentlichen Teilen einen auf das Land bezogenen Online-Dienst unterhalte (OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, 73, 74 -Europas gößter Onlinedienst ).

  • LG Köln, 08.05.2018 - 31 O 178/17

    Unzulässige Spitzenstellungswerbung eines Fahrradgeschäfts

    Hierauf wird jedoch vielfach auf Grund der Größe des Unternehmens geschlossen (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, 73 zur Angabe "Europas größter Onlinedienst", vgl. dazu auch (BGH, GRUR 2004, 786 (788) - Größter Online-Dienst).
  • OLG Hamburg, 31.10.2002 - 3 U 12/02

    Wettbewerbsrecht: Irreführende Werbeaussage

    Der Senat hat sich bereits im Verfügungsverfahren in seinem Urteil vom 23. November 2000 ( 3 U 13/00, AfP 2001, 234; Kommunikation & Recht 2001, 107 f. ) zur umstrittenen Werbe aussage "T-Online ist der zweitgrößte Onlinedienst der Welt überhaupt" geäußert, ferner in seinem Urteil vom 4. Oktober 2001 ( Az. 3 U 29/00 - Anlage K 81 - ) zur Werbeaussage "T-Online ist Europas größter Onlinedienst".
  • OLG Hamburg, 11.11.2009 - 5 U 57/09

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung eines Telefon- und

    Auch der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamburg hat bezüglich der Äußerung "T-O ist Europas größter Onlinedienst" ein ähnliches Verkehrsverständnis festgestellt (Urteil vom 3.10.2001, 3 U 29/00, GRUR-RR 2002, 73 ff.): "Muss der Verkehr die Angabe "T-O ist Europas größter Onlinedienst" als Aussage zur Bedeutung der Beklagten verstehen, dann ordnet er auch den Bezug auf "Europa" entsprechend ein und wird glauben, es gehe um die Bedeutung der Beklagten für Europa.
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Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 08.03.2005 - L 3 U 29/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,25549
LSG Hamburg, 08.03.2005 - L 3 U 29/00 (https://dejure.org/2005,25549)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 08.03.2005 - L 3 U 29/00 (https://dejure.org/2005,25549)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 08. März 2005 - L 3 U 29/00 (https://dejure.org/2005,25549)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung für bestimmte Unternehmensbereiche; Überweisung eines Unternehmens an den zuständigen Unfallversicherer; Anforderungen an die Zulässigkeit der Berichtigung der Eintragung eines Unternehmens in das ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Zuständigkeit - Gesamtunternehmen - Produktion/Vertrieb - Keine Überweisung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 28.11.1961 - 2 RU 36/58

    Aufnahme eines Milchfuhrbetriebs in die gesetzlichen Unfallversicherung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.03.2005 - L 3 U 29/00
    Danach war die Berichtigung der Eintragung eines Unternehmens in das Unternehmerverzeichnis einer Berufsgenossenschaft nur dann zulässig, wenn diese aufgrund eines so gröblichen Irrtums erfolgt war, dass die weitere Belassung des Betriebes bei der formal zuständig gewordenen Berufsgenossenschaft der gesetzlichen Zuständigkeitsregelung eindeutig zuwiderlaufen würde, oder wenn schwerwiegende Unzuträglichkeiten nachweisbar waren, welche die Belassung des Betriebes bei der formal zuständig gewordenen Berufsgenossenschaft als unbillige Härte erscheinen ließe, wobei jeweils auf den Zeitpunkt des Erlasses des Aufnahmebescheides abzustellen war (grundlegend Urteil vom 28. November 1961, BSGE 15, 282, 288 f; Urteil vom 28. Oktober 1974, BSGE 38, 187, 191).

    Sie liegen nicht schon bei einer unterschiedlichen Beitragshöhe vor (BSG, Urteil vom 28. November 1961, BSGE 15, 282), sondern ohnehin nur dann, wenn die Versicherung bei unterschiedlichen Berufsgenossenschaften sich auf den Aufbau oder die Durchführung der Unfallversicherung, insbesondere der Unfallverhütung auswirkt.

  • BSG, 30.01.1975 - 2 RU 119/74

    Berufsgenossenschaft - Zuständigkeit - Steinbruchs-Berufsgenossenschaft -

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.03.2005 - L 3 U 29/00
    Denn die nunmehr in § 122 Abs. 1 SGB VII (ebenso wie nach dem Recht der RVO, vgl. dort § 646 Abs. 2) vorgesehene, die Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften im Einzelnen regelnde Rechtsverordnung ist bis zum heutigen Tage nicht erlassen worden (st. Rspr. des BSG, vgl. etwa Urteil vom 30. Januar 1975, BSGE 39, 112 f., 116 sowie Urteil vom 4. August 1992, BSGE 71, 85, 86).

    Letzteres ist damit maßgeblich für die sozialversicherungsrechtliche Stellung des Gesamtunternehmens (BSG, Urteil vom 30. Januar 1975, BSGE 39, 112, 117).

  • BSG, 11.08.1998 - B 2 U 31/97 R

    Zuständige Berufsgenossenschaft - Unternehmerwechsel - nachträgliche Änderung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.03.2005 - L 3 U 29/00
    Eine hiervon abweichende Regelung des Übergangsrechts (§§ 212 ff SGB VII) fehlt (vgl. BSG, Urteil vom 11. August 1998 - B 2 U 31/97 R - ).

    Da sich die sachliche Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft nach Art und Gegenstand des Unternehmens richtet (§ 122 Abs. 1 SGB VII; § 646 Abs. 2 RVO), muss sich die wesentliche Änderung im Unternehmen nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auf die Herstellungsweise der Erzeugnisse, die in Betracht kommenden Arbeitsvorgänge sowie die dabei benutzten Betriebseinrichtungen beziehen (hierzu grundlegend BSG, Urteil vom 11. August 1998, B 2 U 31/97 R).

  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 33/90

    Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit bei der Fusion zweier Unternehmen

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.03.2005 - L 3 U 29/00
    Die in § 136 Abs. 2 Satz 2 SGB VII enthaltene Definition der für eine Zuständigkeitsänderung erforderlichen wesentlichen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse entspricht den von der Rechtsprechung zum bisherigen § 667 Abs. 1 RVO entwickelten Kriterien (vgl. etwa BSG Urteile vom 19. März 1991, BSGE 68, 205, 207; vom 13. Oktober 1993 - 2 RU 23/92 - HV-INFO 1993, 2677; vom 14. Dezember 1995, BSGE 77, 162 ff.).
  • BSG, 04.08.1992 - 2 RU 5/91

    Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit - Selbständiger Grafik-Designer

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.03.2005 - L 3 U 29/00
    Denn die nunmehr in § 122 Abs. 1 SGB VII (ebenso wie nach dem Recht der RVO, vgl. dort § 646 Abs. 2) vorgesehene, die Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften im Einzelnen regelnde Rechtsverordnung ist bis zum heutigen Tage nicht erlassen worden (st. Rspr. des BSG, vgl. etwa Urteil vom 30. Januar 1975, BSGE 39, 112 f., 116 sowie Urteil vom 4. August 1992, BSGE 71, 85, 86).
  • BSG, 14.07.1993 - 6 RKa 71/91

    Krankenhausarzt - Vertragsarzt - Funktionsnachfolge

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.03.2005 - L 3 U 29/00
    Gesetzesänderungen, die während der Rechtshängigkeit einer Verpflichtungsklage (hier der Anfechtungs- und Verpflichtungsklage) eintreten, sind grundsätzlich vom Gericht zu beachten, sofern das neue Recht nach seinem zeitlichen Geltungswillen das streitige Rechtsverhältnis erfassen will (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 14. Juli 1993, BSGE 73, 25, 27 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 4; BSG, Urteil vom 28. Januar 1998 - B 6 KA 44/96 R - m.w.N.).
  • BSG, 13.10.1993 - 2 RU 23/92

    Anforderungen an die berufsgenossenschaftliche Zuordnung - Auswirkung einer

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.03.2005 - L 3 U 29/00
    Die in § 136 Abs. 2 Satz 2 SGB VII enthaltene Definition der für eine Zuständigkeitsänderung erforderlichen wesentlichen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse entspricht den von der Rechtsprechung zum bisherigen § 667 Abs. 1 RVO entwickelten Kriterien (vgl. etwa BSG Urteile vom 19. März 1991, BSGE 68, 205, 207; vom 13. Oktober 1993 - 2 RU 23/92 - HV-INFO 1993, 2677; vom 14. Dezember 1995, BSGE 77, 162 ff.).
  • BSG, 14.12.1995 - 2 RU 37/94

    Berufsgenossenschaftliche Zuordnung - Kiesgewinnung - Sandgewinnung

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.03.2005 - L 3 U 29/00
    Die in § 136 Abs. 2 Satz 2 SGB VII enthaltene Definition der für eine Zuständigkeitsänderung erforderlichen wesentlichen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse entspricht den von der Rechtsprechung zum bisherigen § 667 Abs. 1 RVO entwickelten Kriterien (vgl. etwa BSG Urteile vom 19. März 1991, BSGE 68, 205, 207; vom 13. Oktober 1993 - 2 RU 23/92 - HV-INFO 1993, 2677; vom 14. Dezember 1995, BSGE 77, 162 ff.).
  • BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 44/96 R

    Für die Verpflichtungsklage maßgebender Zeitpunkt,

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.03.2005 - L 3 U 29/00
    Gesetzesänderungen, die während der Rechtshängigkeit einer Verpflichtungsklage (hier der Anfechtungs- und Verpflichtungsklage) eintreten, sind grundsätzlich vom Gericht zu beachten, sofern das neue Recht nach seinem zeitlichen Geltungswillen das streitige Rechtsverhältnis erfassen will (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 14. Juli 1993, BSGE 73, 25, 27 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 4; BSG, Urteil vom 28. Januar 1998 - B 6 KA 44/96 R - m.w.N.).
  • BSG, 30.10.1974 - 2 RU 42/73

    Unternehmerverzeichnis - Eintragung - Unrichtigkeit von Anfang an - Unrichtigkeit

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.03.2005 - L 3 U 29/00
    Danach war die Berichtigung der Eintragung eines Unternehmens in das Unternehmerverzeichnis einer Berufsgenossenschaft nur dann zulässig, wenn diese aufgrund eines so gröblichen Irrtums erfolgt war, dass die weitere Belassung des Betriebes bei der formal zuständig gewordenen Berufsgenossenschaft der gesetzlichen Zuständigkeitsregelung eindeutig zuwiderlaufen würde, oder wenn schwerwiegende Unzuträglichkeiten nachweisbar waren, welche die Belassung des Betriebes bei der formal zuständig gewordenen Berufsgenossenschaft als unbillige Härte erscheinen ließe, wobei jeweils auf den Zeitpunkt des Erlasses des Aufnahmebescheides abzustellen war (grundlegend Urteil vom 28. November 1961, BSGE 15, 282, 288 f; Urteil vom 28. Oktober 1974, BSGE 38, 187, 191).
  • BSG, 09.08.1973 - 2 RU 5/72

    Unfallversicherung - Träger - Aufgaben des Bundes - Deutsche Bundespost -

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