Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.04.2013 - I-3 U 31/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,7730
OLG Düsseldorf, 11.04.2013 - I-3 U 31/12 (https://dejure.org/2013,7730)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.04.2013 - I-3 U 31/12 (https://dejure.org/2013,7730)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. April 2013 - I-3 U 31/12 (https://dejure.org/2013,7730)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Gewährleistung beim Oldtimer-Verkauf als "fahrbereit" trotz erheblicher Mängel

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein als "Oldtimer mit Macken" angebotenes Fahrzeug; Nachweis der grob fahrlässigen Unkenntnis des Käufers von Mängeln bei Vorhandensein eines Sachverständigengutachtens

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Oldtimerkauf - Fahrzeug fahrbereit und Verschleißmängel

  • Betriebs-Berater

    Gewährleistung beim Oldtimer-Kauf - Verkauf als "fahrbereit" trotz erheblicher Mängel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein als "Oldtimer mit Macken" angebotenes Fahrzeug; grob fahrlässige Unkenntnis des Käufers von Mängeln bei Vorhandensein eines Sachverständigengutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Der fahrbereite Oldtimer und die Gewährleistung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Oldtimer mit Macken" - Wird ein Porsche Targa so beschrieben, muss der Käufer mit Verschleißerscheinungen rechnen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Oldtimer mit "Macken"

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gewährleistung beim Oldtimer-Kauf - Verkauf als "fahrbereit" trotz erheblicher Mängel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Oldtimer mit Macken - Verschleißerscheinungen erwartbar

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2763
  • MDR 2013, 709
  • NZV 2013, 506
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.04.1993 - VIII ZR 113/92

    Zusicherung der Fahrbereitschaft beim Autokauf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2013 - 3 U 31/12
    Denn ein Fahrzeug ist nur dann nicht fahrbereit, wenn es bei einer Hauptuntersuchung als "verkehrsunsicher" eingestuft wird (BGH NJW 1993, 1854), was der Kläger in Bezug auf den ihm verkauften Porsche Targa nicht behauptet.
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2000 - 22 U 204/99

    Haftung des Anlagevermittlers - GmbH-Geschäftsführer - Optionsgeschäfte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2013 - 3 U 31/12
    Ist aber die Prüfplakette wegen einer weniger schlechten Note als "verkehrsunsicher" zu verweigern, steht dies der Eigenschaft des Fahrzeugs als "fahrbereit" nicht entgegen, so auch bei der Benotung "erhebliche Mängel" (OLG Düsseldorf, a.a.O.; LG Aachen, NJW-RR 2001, 1207, 1208; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 11. Auflage 2012 Rdz. 2712).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2008 - 18 U 1/08

    Anforderungen an die Beschaffenheit eines gebrauchten Pkw; Auslegung der Angabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2013 - 3 U 31/12
    Durch die Erklärung, ein verkauftes Fahrzeug sei "fahrbereit", übernimmt der Verkäufer die Gewähr dafür, dass das Fahrzeug nicht mit Mängeln behaftet ist, aufgrund derer es bei einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO als "verkehrsunsicher" eingestuft werden müsste, weil es mit gravierenden Mängeln behaftet ist, die zu einer unmittelbaren Verkehrsgefährdung führen können (BGH NJW 2007, 759, 761; OLG Düsseldorf, I-18 U 1/08 vom 01.10.2008 BeckRS 2009, 86560; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 11. Auflage 2012, Rdz. 2709 ff.).
  • BGH, 22.11.2006 - VIII ZR 72/06

    Auslegung der Bezeichnung "fahrbereit" in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2013 - 3 U 31/12
    Durch die Erklärung, ein verkauftes Fahrzeug sei "fahrbereit", übernimmt der Verkäufer die Gewähr dafür, dass das Fahrzeug nicht mit Mängeln behaftet ist, aufgrund derer es bei einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO als "verkehrsunsicher" eingestuft werden müsste, weil es mit gravierenden Mängeln behaftet ist, die zu einer unmittelbaren Verkehrsgefährdung führen können (BGH NJW 2007, 759, 761; OLG Düsseldorf, I-18 U 1/08 vom 01.10.2008 BeckRS 2009, 86560; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 11. Auflage 2012, Rdz. 2709 ff.).
  • BGH, 23.02.2005 - VIII ZR 100/04

    Zum Kostenerstattungsanspruch des Autokäufers gegen den Verkäufer im Falle der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2013 - 3 U 31/12
    Denn abgesehen davon, dass der Kläger das Fahrzeug inzwischen verkauft hat und deshalb insoweit eine für den Rücktritt erforderliche (vgl. BGH NJW 2005, 1348) Nacherfüllung nicht mehr stattfinden kann, war das Fahrzeug nach der dem Kläger vor Kaufvertragsabschluss vorliegenden Fahrzeugkurzbewertung zwar mit der Note 3- benotet, allerdings ausdrücklich mit dem zusätzlichen Hinweis, bei der Besichtigung sei nur der äußere Zustand ohne genaue Prüfung und Probefahrt berücksichtigt worden; bei sorgfältiger Prüfung könnten sich Differenzen der Zustandsnote bis +/- 0, 5 ergeben.
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Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 17.02.2015 - L 3 U 31/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,11816
LSG Hamburg, 17.02.2015 - L 3 U 31/12 (https://dejure.org/2015,11816)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 17.02.2015 - L 3 U 31/12 (https://dejure.org/2015,11816)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 17. Februar 2015 - L 3 U 31/12 (https://dejure.org/2015,11816)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Unfall bei der Teilnahme an einem Fußballturnier als Arbeitsunfall; Sachlicher Zurechnungszusammenhang zwischen Unfall und versicherter Tätigkeit; Versicherungsschutz bei der Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 02.07.1996 - 2 RU 32/95

    Unfallversicherungsschutz beim Betriebssport

    Auszug aus LSG Hamburg, 17.02.2015 - L 3 U 31/12
    Zur Abgrenzung des unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehenden Betriebssports von anderen sportlichen Aktivitäten hat das BSG folgende Kriterien aufgestellt: Der Sport muss Ausgleichs- und nicht Wettkampfcharakter haben; er muss regelmäßig stattfinden; der Teilnehmerkreis muss im Wesentlichen auf Angehörige des Unternehmens bzw. der Unternehmen, die sich zu einer Betriebssportgemeinschaft zusammengeschlossen haben, beschränkt sein; Übungszeit und Übungsdauer müssen in einem dem Ausgleichszweck entsprechenden Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen; die Übungen müssen im Rahmen einer unternehmensbezogenen Organisation stattfinden (BSG, Urteil vom 2. Juli 1996 - 2 RU 32/95 -, und vom 26. Oktober 2004 - B 2 U 38/03 R -).
  • BSG, 13.12.2005 - B 2 U 29/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hamburg, 17.02.2015 - L 3 U 31/12
    Ungeachtet dessen scheidet aber mit Blick auf den reinen Wettkampfcharakter der auch nur sporadisch stattfindenden Veranstaltung ein Versicherungsschutz nach der erwähnten Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 13.12.2005 - B 2 U 29/04 R) ohnehin aus.
  • BSG, 07.12.2004 - B 2 U 47/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hamburg, 17.02.2015 - L 3 U 31/12
    Dieser innere bzw. sachliche Zurechnungszusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der zum Unfall führenden Verrichtung ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSG, Urteil vom 07.12.2004 - B 2 U 47/03 R mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 38/03 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Betriebssport - Teilnehmerkreis -

    Auszug aus LSG Hamburg, 17.02.2015 - L 3 U 31/12
    Zur Abgrenzung des unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehenden Betriebssports von anderen sportlichen Aktivitäten hat das BSG folgende Kriterien aufgestellt: Der Sport muss Ausgleichs- und nicht Wettkampfcharakter haben; er muss regelmäßig stattfinden; der Teilnehmerkreis muss im Wesentlichen auf Angehörige des Unternehmens bzw. der Unternehmen, die sich zu einer Betriebssportgemeinschaft zusammengeschlossen haben, beschränkt sein; Übungszeit und Übungsdauer müssen in einem dem Ausgleichszweck entsprechenden Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen; die Übungen müssen im Rahmen einer unternehmensbezogenen Organisation stattfinden (BSG, Urteil vom 2. Juli 1996 - 2 RU 32/95 -, und vom 26. Oktober 2004 - B 2 U 38/03 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2021 - L 15 U 311/20

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung

    Das BSG verlangt in ständiger Rechtsprechung (vgl. BSG Urteil vom 15.11.2016 - B 2 U 12/15 R - juris Rn. 20 ff m.w.N.; vergl. auch Bayerisches LSG vom 24.05.2016 - L 3 U 170/13 - juris Rn. 40 ff; LSG Hamburg vom 17.02.2015 - L 3 U 31/12 - juris Rn. 24 ff), dass der Arbeitgeber die Veranstaltung als eigene betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung durchführt oder durchführen lässt.
  • LSG Hessen, 23.04.2018 - L 9 U 226/16
    Da der Gesetzgeber ausdrücklich Lernende nur während der beruflichen Aus- und Fortbildung in den genannten Einrichtungen schützt, umfasst der Versicherungsschutz nur solche Tätigkeiten, die im organisatorischen Verantwortungsbereich der Bildungseinrichtung liegen (LSG Hamburg, Urteil vom 17. Februar 2015 - L 3 U 31/12 -, juris, Rn.16).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2023 - L 15 U 440/20
    Das BSG verlangt in ständiger Rechtsprechung (vgl. BSG Urteil vom 15.11.2016 - B 2 U 12/15 R - juris Rn. 20 ff m.w.N.; vergl. auch Bayerisches LSG vom 24.05.2016 - L 3 U 170/13 - juris Rn. 40 ff; LSG Hamburg vom 17.02.2015 - L 3 U 31/12 - juris Rn. 24 ff), dass der Arbeitgeber die Veranstaltung als eigene betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung durchführt oder durchführen lässt.
  • SG Aachen, 07.05.2021 - S 6 U 136/20

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls im Rahmen des betrieblichen

    Denn sportliche Betätigungen des Beschäftigten können nicht nur dessen persönlichen Interessen dienen, sondern wesentlich auch denen des Unternehmens, weil sie die Gesunderhaltung der Beschäftigten und die Wiederherstellung ihrer Arbeitskraft unterstützen und deshalb den Unternehmen und der ihnen dienenden versicherten Tätigkeit zuzurechnen sind (siehe statt vieler etwa LSG Hamburg, Urteil vom 17.02.2015 - L 3 U 31/12 = juris, Rdnr. 19).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.12.2016 - L 6 U 5230/15
    Für Unfälle in geförderten Maßnahmen vor 2012 ist die neue Vorschrift nicht anwendbar (LSG Hamburg, Urteil vom 17. Februar 2015 - L 3 U 31/12 -, juris, Rz. 16).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 03.05.2012 - L 3 U 31/12 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,124248
LSG Niedersachsen-Bremen, 03.05.2012 - L 3 U 31/12 B (https://dejure.org/2012,124248)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03.05.2012 - L 3 U 31/12 B (https://dejure.org/2012,124248)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03. Mai 2012 - L 3 U 31/12 B (https://dejure.org/2012,124248)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 11.08.1998 - B 2 U 29/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Unterbrechung - Handlungstendenz -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.05.2012 - L 3 U 31/12
    Nach st Rspr des Bundessozialgerichts (BSG; SozR 3-2200 § 550 Nr. 19; SozR 4-2700 § 8 Nr. 24) ist das Auftanken eines zur Fahrt nach oder von dem Ort der Tätigkeit benutzten Kraftfahrzeugs aber grundsätzlich dem unversicherten persönlichen Lebensbereich des Versicherten zuzurechnen.

    Es handelt sich dabei um eine Verrichtung, die zwar üblicherweise der Aufnahme der Betriebstätigkeit vorangeht, der Betriebsarbeit aber zu fern steht, als dass sie schon dem persönlichen Lebensbereich des Beschäftigten entzogen und der unter Versicherungsschutz stehenden betrieblichen Sphäre zuzurechnen wäre (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 19 mwN).

  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.05.2012 - L 3 U 31/12
    Nach st Rspr des Bundessozialgerichts (BSG; SozR 3-2200 § 550 Nr. 19; SozR 4-2700 § 8 Nr. 24) ist das Auftanken eines zur Fahrt nach oder von dem Ort der Tätigkeit benutzten Kraftfahrzeugs aber grundsätzlich dem unversicherten persönlichen Lebensbereich des Versicherten zuzurechnen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2012 - L 9 U 193/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.05.2012 - L 3 U 31/12
    Soweit sich die Klägerin zur Begründung auf die Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 3. Februar 2012 (L 9 U 193/11) beruft, ist dies nicht nachvollziehbar, weil dort um eine (medizinische) Kausalitätsfrage gestritten wurde, nicht aber um den Versicherungsschutz beim Tanken.
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