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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 28.11.2002 - 3 U 33/02   

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OLG Hamburg, 28.11.2002 - 3 U 33/02 (https://dejure.org/2002,9771)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.11.2002 - 3 U 33/02 (https://dejure.org/2002,9771)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. November 2002 - 3 U 33/02 (https://dejure.org/2002,9771)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Markenrechte des Herstellers von Pflasterspendern; Markenrechtliche Einheitlichkeit der Ware; Betriebe zur Ersten Hilfe ; Passende Pflaster-Nachfüllpackungen ; Unautorisiertes Anbieten der Nachfüllpackungen; Entfernung der Bezeichnungen des Herstellers; Markenrechtliche ...

  • Judicialis

    MarkenG § 14; ; MarkenG § 19 Abs. 3; ; MarkenG § 23 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 § 19 Abs. 3 § 23 Nr. 3
    Pflasterspender und Pflasternachfüllpackungen als markenrechtlich einheitliche Ware

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 101
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.05.1992 - I ZR 163/90

    Klemmbausteine II - Ausbeutung fremder Leistung

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.11.2002 - 3 U 33/02
    (e) Die Rechtsprechung zum "geschaffenen Ergänzungsbedarf" bzw. "Einschieben in fremde Serie" (BGH GRUR 1992, 619- Klemmbausteine II m.w. Nw.) betrifft, wie schon das Landgericht ausgeführt hat, andere Sachverhalte als den vorliegenden.
  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 50/88

    Rollen-Clips - Nachahmen

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.11.2002 - 3 U 33/02
    Aus eben diesen Gründen ergibt sich aus der von der Antragsgegnerin noch herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH GRUR 1990, 528 - Rollenclips) nichts anderes.
  • BGH, 10.02.1987 - KZR 43/85

    Handtuchspender; Wettbewerbswidrigkeit der Behinderung durch rechtmäßige Ausübung

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.11.2002 - 3 U 33/02
    (a) Die markenrechtliche Beurteilung ergibt sich aus der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH GRUR 1987, 438 - Handtuchspender), an dieser ist festzuhalten.
  • OLG Frankfurt, 31.10.2019 - 6 U 89/19

    Markenverletzungsprozess: Darlegungs- und Beweislast für Plagiatsvorwurf;

    Dies ist anzunehmen, wenn sowohl unter dem Aspekt der rechtlichen, als auch der tatsächlichen Beurteilung des Streitstoffs eine Fehlbeurteilung kaum möglich ist (OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 101 (103)) nicht aber schon dann, wenn nach Abwägung sich widersprechender eidesstattlicher Versicherungen eine Rechtsverletzung nur glaubhaft gemacht wurde und damit nur wahrscheinlich ist (OLG Frankfurt BeckRS 2002, 30247035; OLG Frankfurt, MMR 2010, 681).
  • OLG Frankfurt, 12.09.2018 - 6 W 81/18

    Unionsmarkenverletzung: Internationale Zuständigkeit im Eilverfahren;

    Gemeint sind Fälle, in denen eine andere Beurteilung der Rechtsverletzung im Rahmen des richterlichen Ermessens kaum möglich ist (OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 101).
  • OLG Stuttgart, 28.10.2011 - 2 W 49/11

    Einstweilige Verfügung bei Markenrechtsverletzungen: Dringlichkeitsvermutung und

    Eine offensichtliche Rechtsverletzung liegt vor, wenn sie so eindeutig ist, dass eine Fehlentscheidung oder eine andere Beurteilung im Rahmen richterlichen Ermessens kaum möglich erscheint (HansOLG Hamburg GRUR-RR 2003, 101 [juris Tz. 57]; Fezer a.a.O. § 19, 72; Ingerl/Rohnke a.a.O. § 19, 52; Hacker a.a.O. § 19, 46; Wüst/Jansen a.a.O. § 19, 43; v. Schultz a.a.O. § 19, 22).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.06.2006 - L 3 U 90/05

    Rechtmäßigkeit der Veranlagung eines Unternehmens für die Tarifzeit nach dem

    Die Voraussetzungen für eine Herabsetzung lägen im Übrigen bereits deshalb nicht vor, weil kein Einzelfall gegeben sei (betroffen seien 93 Unternehmen der Neptun-Gruppe) und eine abweichende Betriebsweise in Anwendung von Arbeitsschutzmaßnahmen nicht zu erkennen sei (unter Hinweis auf LSG Rheinland-Pfalz - L 3 U 33/02 - vom 1. April 2003 und BSG - B 2 U 31/03 R - vom 24. Februar 2004).
  • LG Düsseldorf, 25.08.2021 - 2a O 187/20
    Darunter sind Fälle zu verstehen, in denen die Rechtsverletzung so eindeutig ist, dass eine Fehlentscheidung oder eine andere Beurteilung im Rahmen des richterlichen Ermessens kaum möglich ist (OLG Hamburg, Urteil vom 28.11.2002 - 3 U 33/02 - Pflasterspender ).
  • LG Hamburg, 08.10.2013 - 312 O 143/13

    Markenrechtliches einstweiliges Verfügungsverfahren: Vollziehung einer

    Die amtliche Begründung des § 19 VII MarkenG verstand unter der offensichtlichen Rechtsverletzung Fälle, "in denen die Rechtsverletzung so eindeutig ist, dass eine Fehlentscheidung (oder eine andere Beurteilung im Rahmen des richterlichen Ermessen) ... kaum möglich ist" (OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 101, 103 - Pflasterspender ).
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   OLG Hamm, 03.12.2002 - 3 U 33/02   

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https://dejure.org/2002,58436
OLG Hamm, 03.12.2002 - 3 U 33/02 (https://dejure.org/2002,58436)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.12.2002 - 3 U 33/02 (https://dejure.org/2002,58436)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Dezember 2002 - 3 U 33/02 (https://dejure.org/2002,58436)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 13.02.1997 - 6 U 49/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer Preiserhöhungsklausel für die Lieferung von

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2002 - 3 U 33/02
    Der Patient hat es dem Zahnarzt bei einer prothetisch noch nicht beendeten Behandlung zu gestatten, durch geeignete Korrekturmaßnahmen einen funktionstüchtigen und beschwerdefrei zu tragenden Zahnersatz herzustellen (OLG Düsseldorf, OLGR 1993, 284; OLG Oldenburg, OLGR 1997, 153; Ries/ Schnieder/ Großbölting, Zahnarztrecht, 2002, S. 140f).
  • LG Münster, 18.12.2014 - 111 O 26/12

    Schmerzensgeldbegehren und Feststellung der weiteren Ersatzpflicht eines

    Weigert sich ein Patient nach der Eingliederung von Zahnersatz, zumutbare Korrekturmaßnahmen des Arztes hinzunehmen, kommen insofern Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche nicht in Betracht, wobei selbst die Neuanfertigung einer Prothese zumutbar sein kann (vgl. nur: OLG Hamm, Urteil vom 03.12.2002, Az. 3 U 33/02, Rn. 7; Urteil vom 06.06.2014, Az.: 26 U 14/13, Rn. 19 - möglicher Verstoß gegen Schadensminderungspflicht - beide zitiert nach juris; OLG Köln, Beschluss vom 17.12.2012, Az. 5 U 126/12, Rn. 3, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 01.06.2010, Az.: 8 U 126/09, Rn. 21, zitiert nach juris; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.12.2007, Az. 1 U 10/07, Rn. 22 f., zitiert nach juris; OLG Dresden, NJW-RR 2009, 30; OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.02.2007, Az.: 7 U 224/06, Rn. 6 m.w.Nachw., zitiert nach juris).
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   OLG Bremen, 17.09.2002 - 3 U 33/02   

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https://dejure.org/2002,21627
OLG Bremen, 17.09.2002 - 3 U 33/02 (https://dejure.org/2002,21627)
OLG Bremen, Entscheidung vom 17.09.2002 - 3 U 33/02 (https://dejure.org/2002,21627)
OLG Bremen, Entscheidung vom 17. September 2002 - 3 U 33/02 (https://dejure.org/2002,21627)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 12 Nr. 1 I d; VVG § 62 § 63
    "Gebotene" Rettungshandlung als Voraussetzung für den Rettungskostenersatz in der Kfz-Teilkaskoversicherung; Grenzen des Versicherungsschutzes bei Ausweichen vor Tieren auf der Fahrbahn

 
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Wird zitiert von ...

  • AG Brandenburg, 02.02.2017 - 31 C 404/15

    Zur Haftung des Jagdpächters für Verursachung von Wildschäden durch Dachse und

    Zwar sind Dachse (Meles meles L.) "Haarwild" im Sinne von § 2 BJagdG ( OLG Bremen , Urteil vom 17.09.2002, Az.: 3 U 33/02, u.a. in: OLG-Report 2003, Seite 106 OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 05.05.1994, Az.: 15 U 256/92, u.a. in: ZfSch 1995, Seite 342 ), jedoch sind Dachse nicht dem " Schalenwild" (d.h. Paarhufer, wie z.B. Hornträger, Geweihträger und das Schwarzwild) im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 1 BJagdG zuzuordnen ( AG Siegburg , Urteil vom 16.02.2011, Az.: 118 C 486/10, u.a. in: Jagdrechtliche Entscheidungen IX, Nr. 190; AG Daun , Urteil vom 28.02.2007, Az.: 3 C 624/06, u.a. in: Jagdrechtliche Entscheidungen IX, Nr. 160; Konrad , in: "Wildschäden", Grundlage der Entschädigung und Schadensabwicklung, herausgegeben von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz; Thies , in: top agrar 1/2001, Seiten 44 ff. ), so dass grundsätzlicher ein Jagdpächter für Schäden durch Dachse auch nicht einzustehen hätte.
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