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   LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - L 3 U 35/09   

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https://dejure.org/2012,24683
LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - L 3 U 35/09 (https://dejure.org/2012,24683)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.04.2012 - L 3 U 35/09 (https://dejure.org/2012,24683)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. April 2012 - L 3 U 35/09 (https://dejure.org/2012,24683)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • LSG Sachsen, 10.02.2011 - L 2 U 68/09

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung als Wie-Beschäftigter;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - L 3 U 35/09
    Arbeitnehmer handeln im Allgemeinen jedoch nur nach Aufforderung und nur gegen Entgelt oder sonstige materielle Vorteile (vgl. Sächsisches LSG, Urteil vom 10.02.2011, L 2 U 68/09, in Juris).
  • BSG, 20.12.1961 - 3 RK 65/57

    Beiträge zur Sozialversicherung für Fußballspieler einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - L 3 U 35/09
    Der Kläger war nicht in die Geschäfts- und Arbeitsorganisation der Schule oder des künstlerischen Unternehmens der Frau N eingegliedert, hat von dort auch keine Weisungen empfangen und dort auch nicht seinen Lebensunterhalt verdient (vgl. zum Beschäftigungsverhältnis BSG, Urteile vom 01. Juni 1978, 12 RK 23/77; vom 20. Dezember 1961, 3 RK 65/57, beide in Juris).
  • BSG, 19.08.1975 - 8 RU 234/74

    Unfallversicherungsschutz - Ehrenamtliche Tätigkeit - Kirchenchor

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - L 3 U 35/09
    Die fragliche Tätigkeit braucht nicht auf Dauer angelegt zu sein; sie kann auf einzelne Veranstaltungen begrenzt sein, nur vorübergehend oder sogar nur einmal und nur für wenige Stunden ausgeübt werden (vgl. BSG, Urteil vom 19. August 1975, 8 RU 234/74, beide in Juris; vgl. auch die Begründung in BT-Drucks IV/120, Seite 52).
  • BSG, 01.06.1978 - 12 RK 23/77

    Beitragsfreiheit eines in einer Werkstatt für Behinderte Beschäftigten in der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - L 3 U 35/09
    Der Kläger war nicht in die Geschäfts- und Arbeitsorganisation der Schule oder des künstlerischen Unternehmens der Frau N eingegliedert, hat von dort auch keine Weisungen empfangen und dort auch nicht seinen Lebensunterhalt verdient (vgl. zum Beschäftigungsverhältnis BSG, Urteile vom 01. Juni 1978, 12 RK 23/77; vom 20. Dezember 1961, 3 RK 65/57, beide in Juris).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - L 3 U 35/09
    Alle rechtserheblichen Tatsachen bedürfen des vollen Beweises mit Ausnahme derjenigen, die einen Ursachenzusammenhang (Unfallkausalität, haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität) ergeben; für diese genügt angesichts der hier typischen Beweisschwierigkeiten die hinreichende Wahrscheinlichkeit (vgl. BSG, Urteil vom 30. April 1985, 2 RU 24/84, in Juris).
  • BSG, 26.04.1990 - 2 RU 39/89

    Erstattung der Kosten für eine Heilbehandlung; Ansprüche einer Allgemeinen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - L 3 U 35/09
    Bei Gefälligkeitsleistungen unter Verwandten/Freunden ist darauf abzustellen, ob das Familienmitglied/der Freund eine Gefälligkeit erweist, die durch die Stärke des Verwandtschafts-/Freundschaftsverhältnisses ihr Gepräge erhält, oder ob es sich um eine ernstliche Tätigkeit handelt, die über das hinausgeht, was allgemein in Verwandtschafts- bzw. Freundschaftsbeziehungen gefordert und normalerweise von abhängig Beschäftigten erbracht wird (vgl. BSG, Urteil vom 26. Oktober 1978, 8 RU 14/78; Urteil vom 26. April 1990, 2 RU 39/89, beide in Juris).
  • BSG, 27.06.1991 - 2 RU 26/90

    Unfallversicherungsschutz bei einer nur einmalig und für wenige Stunden

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - L 3 U 35/09
    Daraus, dass die Versicherung an die Ausübung eines Amtes anknüpft, ist zu folgern, dass dem Tätigen von dem Rechtsträger ein bestimmter, abgegrenzter Aufgabenkreis übertragen worden sein muss, der sich seinerseits wiederum innerhalb des der öffentlich-rechtlichen Körperschaft oder Anstalt zugewiesenen qualifizierten Aufgaben- und organisatorischen Verantwortungsbereichs halten muss (BSG, Urteile vom 27.06.1991, 2 RU 26/90; vom 18. Oktober 1994, 2 RU 15/94, beide in Juris).
  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 22/91

    Abgrenzung arbeitnehmerähnlicher Tätigkeiten von unternehmerähnlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - L 3 U 35/09
    Insoweit besteht keine feste Stundengrenze, entscheidend sind vielmehr die Stärke der tatsächlichen Beziehungen sowie Art, Umfang und Zeitdauer der vorgesehenen Tätigkeit (vgl. BSG, Urteile vom 17. März 1992, 2 RU 22/91; vom 29. September 1992, 2 RU 46/91; vom 13. August 2001, B 2 U 29/01 R und B 2 U 33/01 R; vom 31. Mai 2005, B 2 U 35/04 R, jeweils in Juris).
  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 6/91

    Unfallversicherungsschutz bei nachbarschaftlicher Hilfe in einem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - L 3 U 35/09
    Denn angesichts der langjährigen Dauer ihrer Freundschaft, der bestehenden Wohngemeinschaft und der vom Kläger und der Zeugin N bestätigten gegenseitigen Hilfeleistungen - etwa Beratung, welche Stücke in Ausstellungen gehängt werden sollten oder die Vertretung der Zeugin N durch den Kläger im Rahmen eines deutsch-polnischen Kunstprojektes - liegen die erbrachten und geplanten Hilfeleistungen des Klägers durchaus im Rahmen dessen, was unter guten Freunden üblich ist (vgl. zu lang andauernden Hilfeleistungen BSG, Urteil vom 17. März 1992, 2 RU 6/91, in Juris).
  • BSG, 29.09.1992 - 2 RU 46/91

    Beitragspflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung bei einer unter Mithilfe von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - L 3 U 35/09
    Insoweit besteht keine feste Stundengrenze, entscheidend sind vielmehr die Stärke der tatsächlichen Beziehungen sowie Art, Umfang und Zeitdauer der vorgesehenen Tätigkeit (vgl. BSG, Urteile vom 17. März 1992, 2 RU 22/91; vom 29. September 1992, 2 RU 46/91; vom 13. August 2001, B 2 U 29/01 R und B 2 U 33/01 R; vom 31. Mai 2005, B 2 U 35/04 R, jeweils in Juris).
  • BSG, 18.10.1994 - 2 RU 15/94

    Unfallversicherung - Kirchenchormitglied - Ehrenamtliche Tätigkeit

  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 64/98 R

    Sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung durch die Kassenärztliche

  • BSG, 13.08.2002 - B 2 U 29/01 R

    Unfallversicherungsschutz - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - Vereinspflicht -

  • BSG, 13.08.2002 - B 2 U 33/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Revision - fehlende Beschwer - keine

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 45/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - ehrenamtliche

  • BSG, 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung -

  • BSG, 26.10.1978 - 8 RU 14/78
  • LG Hamburg, 23.01.2015 - 302 O 220/14

    Verkehrsunfall zwischen überholendem Fahrzeug mit Linksabbieger

    Bei Zusammenstößen zwischen einem links in eine Grundstückseinfahrt abbiegenden Kfz und einem in gleicher Richtung fahrenden, den Linksabbieger überholenden Pkw spricht der Beweis des ersten Anscheins wegen der dem Linksabbieger abverlangten äußersten Sorgfalt für ein Verschulden des Linksabbiegers (OLG Bremen, Beschl. v. 01.09.2009, 3 U 35/09, Hentschel/König/Dauer, a.a.O.§ 9 StVO Rn. 44, jeweils m. w. N.).
  • LG Braunschweig, 05.04.2018 - 1 O 3734/16

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem links in eine

    Bei Zusammenstößen zwischen einem links in eine Grundstückseinfahrt abbiegenden Kfz und einem in gleicher Richtung fahrenden, den Linksabbieger überholenden Pkw spricht der Beweis des ersten Anscheins wegen der dem Linksabbieger abverlangten äußersten Sorgfalt für ein Verschulden des Linksabbiegers (OLG München, Urteil vom 23. Januar 2015 - 10 U 299/14 -, juris; LG Hamburg, Urteil vom 23. Januar 2015 - 302 O 220/14 -, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 20. März 2012 - 15 U 15/12 -, juris; KG Berlin, Urteil vom 16. August 2010 - 22 U 15/10 -, juris; OLG Bremen, Beschl. v. 01.09.2009, 3 U 35/09, Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 9 StVO Rn. 44, jeweils m. w. N.).

    Bei Zusammenstößen zwischen einem links in eine Grundstückseinfahrt abbiegenden Kfz und einem in gleicher Richtung fahrenden, den Linksabbieger überholenden Pkw spricht der Beweis des ersten Anscheins wegen der dem Linksabbieger abverlangten äußersten Sorgfalt für ein Verschulden des Linksabbiegers (OLG München, Urteil vom 23. Januar 2015 - 10 U 299/14 -, juris; LG Hamburg, Urteil vom 23. Januar 2015 - 302 O 220/14 -, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 20. März 2012 - 15 U 15/12 -, juris; KG Berlin, Urteil vom 16. August 2010 - 22 U 15/10 -, juris; OLG Bremen, Beschl. v. 01.09.2009, 3 U 35/09, Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 9 StVO Rn. 44, jeweils m. w. N.).

  • LSG Thüringen, 30.04.2021 - L 1 U 682/20

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 10

    Daraus, dass die Versicherung an die Ausübung eines Amtes anknüpft, ist zu folgern, dass dem Tätigen von dem Rechtsträger ein bestimmter, abgegrenzter Aufgabenkreis übertragen worden sein muss, der sich seinerseits wiederum innerhalb des der öffentlich-rechtlichen Körperschaft oder Anstalt zugewiesenen qualifizierten Aufgaben- und organisatorischen Verantwortungsbereichs halten muss (BSG, Urteile vom 27. Juni 1991, 2 RU 26/90; vom 18. Oktober 1994, 2 RU 15/94; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10. November 2009, L 8 U 71/08; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. April 2012 - L 3 U 35/09, jeweils nach Juris).
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