Rechtsprechung
   OLG München, 15.03.2017 - 3 U 3561/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,6823
OLG München, 15.03.2017 - 3 U 3561/16 (https://dejure.org/2017,6823)
OLG München, Entscheidung vom 15.03.2017 - 3 U 3561/16 (https://dejure.org/2017,6823)
OLG München, Entscheidung vom 15. März 2017 - 3 U 3561/16 (https://dejure.org/2017,6823)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kann ein Verbraucher einen Messekauf widerrufen?

  • aufrecht.de

    Zum Widerrufsrecht auf Messen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruflichkeit eines auf einem Messestand abgeschlossenen Kaufvertrages über eine Einbauküche

  • RA Kotz

    Kaufvertrag über Einbauküche - Widerrufsrecht

  • rewis.io

    Zum Begriff des beweglichen Geschäftsraums iSd § 312b Abs. 2 S. 1 BGB

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerrufsrecht; Geschäftsraum; beweglicher Geschäftsraum; gewöhnliche Tätigkeit; Messe; Verkaufsstand; Verbraucher; Unternehmer

  • rechtsportal.de

    Widerruflichkeit eines auf einem Messestand abgeschlossenen Kaufvertrages über eine Einbauküche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Keine Sonderrechte für Verbraucher auf Messen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Begriff des beweglichen Geschäftsraums

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Die ungeliebte Küche - Ein Vertragsschluss auf einer Verkaufsmesse ist kein Haustürgeschäft, das Verbraucher widerrufen können

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Wann liegt ein beweglicher Geschäftsraum iSv. § 312b BGB vor?

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Verbraucher sollten wissen, wann ein Messestand als beweglicher Geschäftsraum anzusehen ist und wann nicht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Auf Messe kein grundsätzliches Widerrufsrecht für Verbraucher

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 13.07.2017 - I ZR 135/16

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher:

    Dagegen finden auf Dauer angelegte unternehmerische Tätigkeiten, die an wechselnden Orten für jeweils nur kurze Zeiträume außerhalb stationärer Ladengeschäfte - wie etwa auf Markt- und Messeständen - ausgeübt werden, in "beweglichen Gewerberäumen" statt (OLG München, Urteil vom 15. März 2017 - 3 U 3561/16, juris Rn. 23).

    Dieser Auffassung haben sich das Berufungsgericht und andere deutsche Gerichte angeschlossen (OLG München, Urteil vom 15. März 2017 - 3 U 3561/16, juris Rn. 26; LG Frankfurt [Oder], Urteil vom 26. September 2016 - 16 S 117/15, unveröffentlicht; AG Pinneberg, SchlHA 2016, 136; AG Bad Oeynhausen, Urteil vom 5. April 2016 - 18 C 415/15, juris Rn. 19 ff.).

  • LG Münster, 23.03.2022 - 210 O 59/21

    Ausführung von Sanitärarbeiten ist kein Verbraucherbauvertrag!

    Wenngleich grundsätzlich maßgeblich für das Bestehen eines Widerrufsrechts sein soll, dass die Gefahr einer Überrumpelung des Verbrauchers besteht (vgl. Grüneberg/ Grüneberg , BGB § 312b Rn. 2), was nicht der Fall ist, wenn er in der konkreten Situation mit entsprechenden Angeboten rechnen musste (vgl. OLG München, - 3 U 3561/16 -, Rn. 23; insoweit bestätigt durch BGH, 10.04.2019, - VIII ZR 82/17 -), und jegliches Überraschungsmoment fehlt, wenn der Verbraucher die Infrastruktur klar als Geschäftsraum erkennt und sich auch in Erwartung einer Verhandlungssituation dorthin begeben hat (vgl. MüKo/ Wendehorst , § 312b BGB Rn. 13), hat der Gesetzgeber wohl bewusst insoweit keine Ausnahme vom Bestehen des Widerrufsrechts vorgesehen.
  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 20.09.2019 - 1 C 622/17

    Vertragsabschluss an Messestand - Widerrufsrecht Verbraucher

    Unternehmerische Tätigkeiten, die an wechselnden Orten für jeweils nur kurze Zeiträume außerhalb stationärer Ladengeschäfte - wie etwa auf Markt und Messeständen - ausgeübt werden, finden nach obergerichtlicher Rechtsprechung in "beweglichen Gewerberäumen" statt, auch wenn es sich um eine Halle auf einer Messe handelt (vgl. BGH a.a.O.; OLG München, 15.03.2017, 3 U 3561/16); dies betraf die erste Vorlagefrage.
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