Rechtsprechung
OLG München, 15.03.2017 - 3 U 3561/16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 312b Abs. 2, § 312g Abs. 1, § 312g Abs. 2, § 355 Abs. 1
Zum Begriff des beweglichen Geschäftsraums iSd § 312b Abs. 2 S. 1 BGB - webshoprecht.de
Zum Widerrufsrecht bei einem auf einer Messe geschlossenen Kaufvertrag
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Kann ein Verbraucher einen Messekauf widerrufen?
- aufrecht.de
Zum Widerrufsrecht auf Messen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerruflichkeit eines auf einem Messestand abgeschlossenen Kaufvertrages über eine Einbauküche
- RA Kotz
Kaufvertrag über Einbauküche - Widerrufsrecht
- rewis.io
Zum Begriff des beweglichen Geschäftsraums iSd § 312b Abs. 2 S. 1 BGB
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Widerrufsrecht; Geschäftsraum; beweglicher Geschäftsraum; gewöhnliche Tätigkeit; Messe; Verkaufsstand; Verbraucher; Unternehmer
- rechtsportal.de
Widerruflichkeit eines auf einem Messestand abgeschlossenen Kaufvertrages über eine Einbauküche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Keine Sonderrechte für Verbraucher auf Messen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zum Begriff des beweglichen Geschäftsraums
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Die ungeliebte Küche - Ein Vertragsschluss auf einer Verkaufsmesse ist kein Haustürgeschäft, das Verbraucher widerrufen können
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Wann liegt ein beweglicher Geschäftsraum iSv. § 312b BGB vor?
- haerlein.de (Kurzinformation)
Verbraucher sollten wissen, wann ein Messestand als beweglicher Geschäftsraum anzusehen ist und wann nicht
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Auf Messe kein grundsätzliches Widerrufsrecht für Verbraucher
Verfahrensgang
- LG Traunstein, 25.07.2016 - 7 O 2383/15
- OLG München, 15.03.2017 - 3 U 3561/16
- BGH, 10.04.2019 - VIII ZR 82/17
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 13.07.2017 - I ZR 135/16
Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher: …
Dagegen finden auf Dauer angelegte unternehmerische Tätigkeiten, die an wechselnden Orten für jeweils nur kurze Zeiträume außerhalb stationärer Ladengeschäfte - wie etwa auf Markt- und Messeständen - ausgeübt werden, in "beweglichen Gewerberäumen" statt (OLG München, Urteil vom 15. März 2017 - 3 U 3561/16, juris Rn. 23).Dieser Auffassung haben sich das Berufungsgericht und andere deutsche Gerichte angeschlossen (OLG München, Urteil vom 15. März 2017 - 3 U 3561/16, juris Rn. 26; LG Frankfurt [Oder], Urteil vom 26. September 2016 - 16 S 117/15, unveröffentlicht; AG Pinneberg, SchlHA 2016, 136; AG Bad Oeynhausen…, Urteil vom 5. April 2016 - 18 C 415/15, juris Rn. 19 ff.).
- LG Münster, 23.03.2022 - 210 O 59/21
Ausführung von Sanitärarbeiten ist kein Verbraucherbauvertrag!
Wenngleich grundsätzlich maßgeblich für das Bestehen eines Widerrufsrechts sein soll, dass die Gefahr einer Überrumpelung des Verbrauchers besteht (…vgl. Grüneberg/ Grüneberg , BGB § 312b Rn. 2), was nicht der Fall ist, wenn er in der konkreten Situation mit entsprechenden Angeboten rechnen musste (vgl. OLG München, - 3 U 3561/16 -, Rn. 23; insoweit bestätigt durch BGH, 10.04.2019, - VIII ZR 82/17 -), und jegliches Überraschungsmoment fehlt, wenn der Verbraucher die Infrastruktur klar als Geschäftsraum erkennt und sich auch in Erwartung einer Verhandlungssituation dorthin begeben hat (…vgl. MüKo/ Wendehorst , § 312b BGB Rn. 13), hat der Gesetzgeber wohl bewusst insoweit keine Ausnahme vom Bestehen des Widerrufsrechts vorgesehen. - AG Pfaffenhofen/Ilm, 20.09.2019 - 1 C 622/17
Vertragsabschluss an Messestand - Widerrufsrecht Verbraucher
Unternehmerische Tätigkeiten, die an wechselnden Orten für jeweils nur kurze Zeiträume außerhalb stationärer Ladengeschäfte - wie etwa auf Markt und Messeständen - ausgeübt werden, finden nach obergerichtlicher Rechtsprechung in "beweglichen Gewerberäumen" statt, auch wenn es sich um eine Halle auf einer Messe handelt (…vgl. BGH a.a.O.; OLG München, 15.03.2017, 3 U 3561/16); dies betraf die erste Vorlagefrage.