Rechtsprechung
OLG Bamberg, 27.09.2006 - 3 U 363/05 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- MIR - Medien Internet und Recht
Ungewollte E-Mail-Werbung gegenüber Gewerbetreibenden
Die Annahme einer mutmaßlichen Einwilligung allein aufgrund einer gewerblichen Tätigkeit des Empfängers kommt nicht in Betracht.
- openjur.de
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Werbe-E-Mails an Unternehmen gelten nur unter engen Voraussetzungen nicht als Spam
- aufrecht.de
E-Mail SPAM bei Gewerbetreibenden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen unaufgeforderter E-Mail-Werbung ; Unzumutbare Belästigung bei einer Werbung unter Verwendung von elektronischer Post
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- czarnetzki.eu
Werbe-E-Mail an Gewerbebetrieb
- online-und-recht.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbswidrigkeit unaufgeforderter Werbung durch E-Mail; Verjährung des Unterlassungsanspruchs bei Geltendmachung durch einen rechtsfähigen Verband
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
E-Mail Werbung und Verjährung des Unterlassungsanspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation)
Unzumutbare Belästigung bei einer Werbung unter Verwendung von elektronischer Post
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation)
Unzumutbare Belästigung bei einer Werbung unter Verwendung von elektronischer Post
- heise.de (Pressebericht, 22.01.2007)
Keine mutmaßliche Einwilligung bei E-Mail-Werbung
- heise.de (Pressebericht, 22.01.2007)
Keine mutmaßliche Einwilligung bei E-Mail-Werbung
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Unlautere E-Mail-Werbung
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Spam-Mails auch gegenüber Gewerbetreibenden rechtswidrig
- arztrecht-aktuell.de (Kurzinformation)
Wettbewerbswidrigkeit unaufgeforderter Email-Werbung
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Verjährungsbeginn bei Verbandsklage wegen unerlaubter Werbe-E-Mails
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
E-Mail-Werbung auch gegenüber Gewerbetreibenden unzulässig
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
Auch B2B E-Mail-Werbung ist unzulässig
- beck.de (Leitsatz)
E-Mail-Werbung gegenüber Gewerbetreibenden
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Spam-Mails auch gegenüber Gewerbetreibenden rechtswidrig
Verfahrensgang
- LG Würzburg, 24.11.2005 - 1 IHO 2152/05
- OLG Bamberg, 27.09.2006 - 3 U 363/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 394
- GRUR 2007, 167
- MMR 2007, 392
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 22.09.2004 - 15 U 41/04
Wiederholungsgefahr bei Zusendung unerwünschter E-Mail-Werbung
Auszug aus OLG Bamberg, 27.09.2006 - 3 U 363/05
Nach jetzt geltender Rechtslage ist E?Mail?Werbung nur noch zulässig, wenn entweder eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt oder sich diese aus konkreten Umständen ergibt (ebenso OLG Düsseldorf vom 22.9.2004 ? I?15 U 41/04 = MMR 2004, 820). - BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01
E-Mail-Werbung
Auszug aus OLG Bamberg, 27.09.2006 - 3 U 363/05
Die von der Beklagten herangezogene Entscheidung des BGH vom 11.3.2004 (NJW 2004, 1655 = GRUR 2004, 517) betraf zwar ebenfalls E?Mail?Werbung, erging aber noch unter der bis zum 7.7.2004 geltenden Fassung des UWG.
- BGH, 17.07.2008 - I ZR 75/06
Faxanfrage im Autohandel
Es kommt aber wie nach früherem Recht (…vgl. BGH, Urt. v. 8.12.1994 - I ZR 189/92, GRUR 1995, 220 - Telefonwerbung V;… Urt. v. 25.10.1995 - I ZR 255/93, GRUR 1996, 208, 209 = WRP 1996, 100 - Telefax-Werbung) weiterhin auch eine konkludente Einwilligung in Betracht (OLG Bamberg GRUR 2007, 167; OLG Düsseldorf MMR 2004, 820;… MünchKomm.UWG/Leible, § 7 Rdn. 161;… Koch in Ullmann jurisPK-UWG, § 7 Rdn. 221). - OLG Naumburg, 22.12.2006 - 10 U 60/06
Rechtswidriger Eingriff in eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bereits …
(aa) Bereits systematische Erwägungen sprechen gegen eine Anknüpfung an eine mutmaßliche Einwilligung des Gewerbetreibenden im Rahmen des Tatbestandes des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 27. September 2006, 3 U 363/05).Aus der Tatsache, dass in dem hier entsprechend heranzuziehenden Tatbestand des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG eine entsprechende Differenzierung fehlt, kann aber gefolgert werden, dass sie der Gesetzgeber bei den dort genannten Werbemethoden auch nicht gewollt hat (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 27. September 2006, 3 U 363/05 zitiert nach juris).
In der Begründung des Regierungsentwurfes ist nämlich ausgeführt, dass die genannten Werbeformen gerade im geschäftlichen Bereich einen stark belästigenden Charakter aufweisen und daher von der in der Richtlinie 2002/58/EG eröffneten Möglichkeit der Differenzierung bewusst kein Gebrauch gemacht wird (vgl. BT-Drucksache 15/1487 vom 22. August 2003; OLG Bamberg, Urteil vom 27. September 2006, 3 U 363/05 zitiert nach juris).
Hinzu kommt, dass gerade Gewerbetreibende häufig Internetseiten zur Darstellung ihrer Tätigkeit unterhalten und wegen der dort veröffentlichten E-Mail-Adressen einem verstärkten Aufkommen unerwünschter Werbemails ausgesetzt sind (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 27. September 2006, 3 U 363/05 zitiert nach juris).
- OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 U 167/16
Umfang der Verpflichtung zur Preisauszeichnung bei Ausstellungsstücken in einem …
Die Kenntnis ihrer Mitglieder kann ihr grundsätzlich nicht zugerechnet werden (vgl. KG, WRP 1992, 564, 566; OLG Bamberg, GRUR 2007, 167; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2007, 51;… Harte/Henning/ Schulz , UWG, 4. Aufl., § 11 Rn. 94 unter Hinweis auf BGH, GRUR 2011, 633 Rn. 38f.;… jurisPK- Ernst , UWG, 4. Aufl., § 11 UWG, Rn. 26;… Köhler/Bornkamm/ Köhler , 35. Aufl. 2017, UWG § 11 Rn. 1.27), auch wenn diese - wie vorliegend - auf dem gezielten Einsatz Dritter zur Ermittlung von Wettbewerbsverstößen beruhen mag. - LG Hamburg, 23.12.2008 - 312 O 362/08
Speicherung einer Einwilligung zu Telefonwerbung
Gläubiger des streitgegenständlichen Unterlassungsanspruchs ist auch ein klagebefugter Verein oder Verband, weil dieser nicht als Vertreter agiert, sondern einen eigenen Anspruch geltend macht (OLG Bamberg Urteil vom 06.09.2006, Az. 3 U 363/05).