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   OLG München, 12.03.2008 - 3 U 3739/07   

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https://dejure.org/2008,53130
OLG München, 12.03.2008 - 3 U 3739/07 (https://dejure.org/2008,53130)
OLG München, Entscheidung vom 12.03.2008 - 3 U 3739/07 (https://dejure.org/2008,53130)
OLG München, Entscheidung vom 12. März 2008 - 3 U 3739/07 (https://dejure.org/2008,53130)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anspruch auf Zustimmung zur Verlegung eines als Grunddienstbarkeit gesicherten Geh- und Fahrtrechts; Zeitpunkt des Auftretens der Beschwerlichkeit als Anspruchsvoraussetzung; Anspruch des Berechtigten auf einen bestimmten Umfang der baulichen Anlage zur Ausübung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 02.05.2014 - 12 U 156/13

    Grunddienstbarkeit: Anspruch eines Eigentümers auf Verlegung der Ausübung eines

    Erforderlich ist hiernach, die beiden in Betracht kommenden Ausübungsmöglichkeiten miteinander zu vergleichen und die Interessen der Beteiligten gegeneinander abzuwägen (OLG Düsseldorf, Urteil v. 17.04.2000 - 9 U 176/99, juris, Tz. 4 ff.; OLG München, Urteil v. 12.03.2008 - 3 U 3739/07, juris, Tz. 28 ff.; RGRK, a.a.O., § 1023 BGB, Rn. 2).
  • LG Heidelberg, 31.05.2013 - 2 O 417/12

    Inhaltsänderung für eine Grunddienstbarkeit: Verlegung der Ausübungsstelle zwecks

    Im Rahmen von § 1023 BGB zu berücksichtigten ist, was dem Berechtigten zuzumuten ist (OLG München, Urteil vom 12.3.2008 - 3 U 3739/07; Rothe, in: RGRK, 12. Auflage, § 1023 Rn. 2).

    Denn dass ein neuer Weg DIN-Vorschriften widerspricht, ist im Rahmen von § 1023 BGB irrelevant, wenn bereits der alte den DIN-Anforderungen widersprach (OLG München, Urteil vom 12.03.2008 - 3 U 3739/07).

  • LG Hamburg, 12.05.2017 - 313 O 193/15

    Gemeinschaft: Anspruch eines Grundstücksnachbarn auf Entflechtung von zur

    Ohne Belang ist insoweit, dass die die besondere Beschwerlichkeit begründenden Umstände bereits bei Erwerb des Grundstücks und der Planung der Bebauung vorhersehbar waren (OLG Karlsruhe, a.a.O; OLG München, Urteil vom 12.03.2008, Az. 3 U 3739/07); Staudinger/Weber, a.a.O. Rn. 12).
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