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   OLG Celle, 18.06.2008 - 3 U 39/08   

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OLG Celle, 18.06.2008 - 3 U 39/08 (https://dejure.org/2008,942)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.06.2008 - 3 U 39/08 (https://dejure.org/2008,942)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Juni 2008 - 3 U 39/08 (https://dejure.org/2008,942)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Beweislast für die Auszahlung eines Sparguthabens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 286 ZPO; § 416 ZPO; § 257 HGB; § 309 Nr. 12a BGB
    Beweis der Auszahlung eines Sparguthabens an den Gläubiger durch die Bank; Beweislastumkehr zugunsten einer Bank durch Vorlage bankinterner Unterlagen sowie des bloßen Zeitablaufs seit Ausgabe eines Sparbuchs oder seit der letzten Eintragung darin; Anforderungen an den ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweis der Auszahlung eines Sparguthabens an den Gläubiger durch die Bank; Beweislastumkehr zugunsten einer Bank durch Vorlage bankinterner Unterlagen sowie des bloßen Zeitablaufs seit Ausgabe eines Sparbuchs oder seit der letzten Eintragung darin; Anforderungen an den ...

  • Judicialis

    BGB § 309 Nr. 12 a; ; BGB § 808; ; HGB § 257; ; ZPO § 286; ; ZPO § 416

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 808; BGB § 309 Nr. 12 a; HGB § 257; ZPO § 286; ZPO § 416
    Bankkunde kann sich grundsätzlich auch nach Jahrzehnten auf den Inhalt seines Sparbuchs berufen

  • RA Kotz

    Sparguthabenauszahlung - Beweislast der Bank

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Bankkunde kann sich auch nach Jahrzehnten auf den Inhalt seines Sparbuchs berufen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Jahrzehnte altes Sparbuch: Bank in der Beweispflicht

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Sparbuch: Bankkunde kann sich auch nach Jahrzehnten noch auf den Inhalt berufen

  • IWW (Kurzinformation)

    Bankverkehr - Der Inhalt des Sparbuchs ist verbindlich

  • IWW (Kurzinformation)

    Beweisrecht - Das gute alte Sparbuch

  • nomos.de PDF, S. 18 (Kurzinformation)

    Bankkunde kann sich auch nach Jahrzehnten auf Sparbuch berufen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Sparbuch auch nach Jahrzehnten noch gültig

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Erbe - Grundlegendes zum geerbten Sparbuch

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Sparbuch ohne Verfallsdatum

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 808, 309 Nr. 12a; HGB § 257; ZPO § 286
    Zur Beweislast hinsichtlich der Auszahlung eines Sparguthabens

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sparguthaben oder Nicht-Guthaben? - Nur was im Sparbuch selbst vermerkt ist, zählt!

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Bank muss Auszahlung von Sparguthaben nachweisen

  • streifler.de (Zusammenfassung)

    Sparbuch: Bankkunde kann sich auch nach Jahrzehnten noch auf den Inhalt berufen

  • eurojuris.de (Kurzinformation)

    Bankkunde kann sich auch nach Jahrzehnten auf den Inhalt seines Sparbuchs berufen

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Jahrzehntelange Gültigkeit

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Bank muss Auszahlung von Sparguthaben nachweisen -

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auch Guthaben auf 30 Jahre altem Sparbuch muss ausgezahlt werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bankkunde kann sich auch nach Jahrzehnten auf den Inhalt seines Sparbuchs berufen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Sparbuch auch nach Jahrzehnten noch gültig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bankkunde kann sich auch nach Jahrzehnten auf den Inhalt seines Sparbuchs berufen - Sparbuch erbringt Beweis für ausgewiesenes Guthaben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 1702
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • AG Hamburg, 13.04.1987 - 22a C 111/87

    AGB; Sparbuch; Einzahlung; Höhe; Zeitpunkt; Eintragung; Beweis

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2008 - 3 U 39/08
    eine solche Bestimmung steht im Widerspruch zu § 309 Nr. 12 a BGB bzw. - nach altem, vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes geltenden Recht - § 11 Nr. 15 a) AGBG und ist folglich unwirksam (vgl. Wolf u. a., AGB-Gesetz, 4. Aufl. 1999, Rn. 17 zu § 11 Nr. 15, AG Hamburg, NJW 1987, 2022, 2023).
  • OLG Frankfurt, 22.12.1988 - 1 U 216/87

    Streit um einen Darlehensrückzahlungsanspruch aus einem geerbten Sparkassenbuch;

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2008 - 3 U 39/08
    Das OLG Frankfurt hat in einem Urteil vom 22. Dezember 1988 (1 U 216/87, NJW-RR 1989, 1517 f.) die Auffassung vertreten, ein Vermerk "aufgelöst" in den Unterlagen der Bank, der zudem noch nicht einmal mit einem Namenszeichen versehen sei, sei nicht geeignet, Beweis für eine Auszahlung zu erbringen, wenn der Forderungsinhaber noch das Sparbuch unverändert in Besitz habe.
  • OLG Köln, 20.04.2000 - 1 U 107/99

    Nachweis der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung der Bank aus dem Sparvertrag

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2008 - 3 U 39/08
    Eine ähnliche Auffassung hat das OLG Köln in einer neueren Entscheidung vertreten (1 U 107/99, Teilurteil vom 20. April 2000, MDR 2000, 961).
  • AG Frankfurt/Main, 17.10.1989 - 30 C 690/89

    Umfang der sich aus dem Postsparverhältnis ergebenden Verpflichtungen der

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2008 - 3 U 39/08
    Der Bundesgerichtshof (III ZR 55/89, Beschluss vom 21. September 1989, NJW-RR 1989, 1518) hat eine Beweislastumkehr ebenfalls abgelehnt, weil der Kläger das unentwertete Sparbuch noch in den Händen hatte und keine Umstände dargetan seien, die darauf schließen ließen, die Beklagte sei aus Gründen, die dem Kläger zuzurechnen seien, an der Entwertung gehindert gewesen.
  • OLG München, 04.10.2000 - 3 U 3574/00

    Beweiskraft eines Sparbuchs

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2008 - 3 U 39/08
    Das OLG München (3 U 3574/00, Urteil vom 4. Oktober 2000, WM 2001, 1761, 1762 f.) hat allein den Zeitablauf als Grundlage von Veränderungen in der Darlegungs- und Beweislast nicht gelten lassen.
  • BGH, 04.06.2002 - XI ZR 361/01

    Verjährung des Rückzahlungsanspruchs nach Kündigung eines Sparkontos

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2008 - 3 U 39/08
    Davon weicht auch eine neuere Entscheidung des Bundesgerichtshofs (XI ZR 361/01, Urteil vom 4. Juni 2002, NJW 2002, 2207) nicht ab.
  • BGH, 21.09.1989 - III ZR 55/89

    Beweislastumkehr bei Besitz eines unentwerteten Sparbuchs - Erfüllung eines

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2008 - 3 U 39/08
    Der Bundesgerichtshof (III ZR 55/89, Beschluss vom 21. September 1989, NJW-RR 1989, 1518) hat eine Beweislastumkehr ebenfalls abgelehnt, weil der Kläger das unentwertete Sparbuch noch in den Händen hatte und keine Umstände dargetan seien, die darauf schließen ließen, die Beklagte sei aus Gründen, die dem Kläger zuzurechnen seien, an der Entwertung gehindert gewesen.
  • OLG Frankfurt, 20.08.1997 - 23 U 166/96
    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2008 - 3 U 39/08
    In gleicher Weise hat das OLG Frankfurt entschieden (23 U 166/96, Urteil vom 20. August 1997, NJW 1998, 997, 998 f.).
  • OLG Hamburg, 31.05.1989 - 5 U 74/89
    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2008 - 3 U 39/08
    Die Möglichkeit einer Beweislastumkehr bei Vorlage eines Sparbuches mehr als 20 Jahre nach der letzten Eintragung hat das OLG Hamburg (5 U 74/89, Urteil vom 31. Mai 1989, WM 1989, 1681 f.) für möglich gehalten "aufgrund der besonderen hier vorliegenden Umstände".
  • OLG Zweibrücken, 25.11.2020 - 7 U 82/18

    Anspruch auf Rückzahlung einer Spareinlage: Beweislastverteilung; Beweiskraft

    a) Hinsichtlich des Anspruchs aus § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB hat der Sparer die - im vorliegenden Falle unstreitige - Höhe des Guthabens, das Kreditinstitut hingegen die Erfüllung gem. § 362 Abs. 1 BGB und damit die Auszahlung zu beweisen (BGH NJW 2002, 2707; OLG Köln, WM 2004, 1475; OLG Celle, BKR 2008, 525, 527; Schürmann/Langner in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 5. Auflage 2017, § 71 Rn. 32).

    Zwar soll sich ein Kreditinstitut nicht auf die Zulässigkeit von Verfügungen über Spareinlagen ohne Vorlage des Sparbuchs, die nach Maßgabe der Mitteilung des BAK vom 03.08.1964 in Ausnahmefällen möglich sind, berufen können (vgl. OLG Celle, BKR 2008, 525, 527; Schürmann/Langner in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 5. Auflage 2017, § 71 Rn. 34).

  • LG Dortmund, 27.10.2017 - 3 S 1/17

    Auszahlungsanspruch aus einem Sparbuch auf Grundlage eines Sparvertrags

    Es gibt auch keinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass ein Sparkonto aufgelöst sei oder kein Guthaben mehr aufweise, wenn der Inhaber des Sparbuchs über Jahrzehnte keine Eintragungen vornehmen lässt (vgl. BGH, Urt. v. 04.06.2002 - XI ZR 361/01 = NJW 2002, 2707; Urt. v. 21.09.1989 - III ZR 55/89 = NJW-RR 1989, 1518; so auch OLG Celle, Urt. v. 18.06.2008 - 3 U 39/08 = BKR 2008, 525; OLG Frankfurt, Urt. vom 22.12.1988 - 1 U 216/87 = NJW-RR 1989, 1517; OLG München, Urt. vom 04.10.2000 - 3 U 3574/00 -, juris; OLG Köln, a.a.O.).
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