Rechtsprechung
OLG Schleswig, 13.12.2005 - 3 U 42/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einordnung bereits verwendeter Nutztiere als neu hergestellte Sachen; Verjährungsfrist bei einem Verbrauchsgüterkauf; Anwendbarkeit des Verbrauchsgüterkaufrechts bei Tieren; 6 Monaten altes Fohlen als objektiv neue Sache; Zulässigkeit der Beschaffenheitsvereinbarung mit ...
- Judicialis
BGB §§ 474 f
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kiel, 06.04.2005 - 4 O 279/04
- OLG Schleswig, 13.12.2005 - 3 U 42/05
- BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 3/06
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 3/06
Abgrenzung zwischen "neuen" und "gebrauchten" Tieren (hier: sechs Monate altes …
Das Berufungsgericht, dessen Urteil in OLG-Report Schleswig 2006, 193 veröffentlicht ist, hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: . - BGH, 09.10.2019 - VIII ZR 240/18
Der gebrauchte Hengst
Ein solch erhöhtes Gefahrenpotential besteht aber aufgrund der weitgehend biologisch gesteuerten Interaktionen eines Pferdes mit seinen Artgenossen und der bei Lebewesen nie auszuschließenden nachteiligen Veränderungen durch falsche Nahrung oder durch Krankheiten, durch tiermedizinische Behandlungen (etwa Impfungen) oder unsachgemäße Pflege auch dann, wenn das Pferd noch nicht seinem Bestimmungszweck als Reit-, Fahr- oder Zuchttier zugeführt worden ist, aber bereits eine längere Zeit gelebt hat (vgl. OLG Frankfurt am Main…, Urteil vom 27. August 2013 - 15 U 7/12, juris Rn. 49 f.; OLG Schleswig, OLGR Schleswig 2006, 193, 194 [Vorinstanz zu BGHZ 170, 31];… vgl. ferner MünchKommBGB/Lorenz, aaO Rn. 20 und Reuter, ZGS 2005, 88, 90 f., die Tiere sogar schon ab der ersten Fütterung oder Unterbringung als "gebraucht" einstufen).
Rechtsprechung
OLG Braunschweig, 20.02.2006 - 3 U 42/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 839; GG Art. 34
Streupflicht des Trägers der Straßenbaulast für öffentliche Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Auto rutschte auf glattem Schnee weg - Bundesland haftet nicht für Unfall: Streupflicht besteht nur an "gefährlichen Stellen"
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Streupflicht: Außerorts darf Straße glatt sein
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Verkehrssicherungspflicht - Alleinunfall auf glatter Straße: Haftung wegen Verletzung der Streupflicht?
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 23.02.2005 - 9 O 3342/04
- OLG Braunschweig, 20.02.2006 - 3 U 42/05
Papierfundstellen
- NZV 2006, 586
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamm, 18.11.2016 - 11 U 17/16
Fragen des Winterdienstes auf öffentlichen Straßen
Auf wenig befahrenen Straßen besteht grundsätzlich keine Räum- und Streupflicht, sofern nicht besonders gefährliche Stellen bekannt sind, auf die sich der Straßennutzer nicht einstellen kann (…vgl. OLG München, OLGR 2005, S. 754; OLG Braunschweig, NZV 2006, S. 586;… Stein/Itzel/Schwall, Praxishandbuch des Amts- und Staatshaftungsrechts, 2. Aufl., Rdn. 552).Eine besonders gefährliche Stelle liegt vor, wenn der Straßenbenutzer bei der für Fahrten auf winterlichen Straßen zu fordernden schärferen Beobachtung des Straßenzustandes und damit zu fordernder erhöhter Sorgfalt den die Gefahr bedingenden Zustand der Straße nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und deshalb die Gefahr nicht meistern kann (BGH, Beschluss v. 20.10.1994 - III ZR 60/94 -, veröffentlicht bei juris; BGH, Beschluss v. 26.03.1987 - III ZR 14/86, BeckRS 1987, 30390074, beck-online; BGH, Urteil v. 13.12.1965 - III ZR 99/64 -, juris; OLG Braunschweig, NZV 2006, S. 586;… OLGR München 2005, S. 754; OLG Brandenburg, Urteil v. 22.06.2004 - 2 U 36/03 -, juris;… OLG Hamm NVwZ-RR 2001, S. 798; OLG Karlsruhe, Urteil v. 11.07.1997 - 10 U 71/97, BeckRS 1997, 15938, beck-online; s. auch: OVG Münster NVwZ-RR 2014, 816;… König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., StVO § 45 Rn. 57, 62;… Hager in: Staudinger, BGB Neubearbeitung 2009, BGB § 823 E, Rn. E 136).
- OLG Hamm, 12.08.2016 - 11 U 121/15
Glatteis auf Kreisstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften muss grundsätzlich …
Eine solche besonders gefährliche Stelle liegt dann vor, wenn der Straßenbenutzer bei der für Fahrten auf winterlichen Straßen zu fordernden schärferen Beobachtung des Straßenzustandes und damit zu fordernder erhöhter Sorgfalt den die Gefahr bedingenden Zustand der Straße nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und deshalb die Gefahr nicht meistern kann (…BGH, Beschluss v. 20.10.1994 - III ZR 60/94 -, Rn. 5, juris; BGH, Beschluss v. 26.03.1987 - III ZR 14/86, BeckRS 1987, 30390074, beck-online;… BGH, Urteil v. 13.12.1965 - III ZR 99/64 -,Rn. 10, juris; OLG Braunschweig, NZV 2006, 586; OLGR München 2005, 754;… OLG Brandenburg, Urteil v. 22.06.2004 - 2 U 36/03 -, Rn. 14, juris; OLG Hamm NVwZ-RR 2001, 798; OLG Karlsruhe, Urteil v. 11.07.1997 - 10 U 71/97, BeckRS 1997, 15938, beck-online; s. auch: OVG Münster NVwZ-RR 2014, 816;… König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., StVO § 45 Rn. 57, 62;… Hager in: Staudinger, BGB Neubearbeitung 2009 BGB § 823 E, Rn. E 136). - OLG Köln, 24.11.2016 - 7 U 96/16
Umfang der Räum- und Streupflicht hinsichtlich öffentlicher Straßen außerhalb …
Eine besonders gefährliche Stelle liegt erst dann vor, wenn der Verkehrsteilnehmer bei der für Fahrten auf winterlichen Straßen zu fordernden schärferen Beobachtung des Straßenzustands und der damit zu fordernden erhöhten Sorgfalt den die Gefahr bedingenden Zustand der Straße nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und deshalb die Gefahr nicht meistern kann (BGHZ 31, 73; BGH VersR 1987, 934; VersR 1995, 721; Senat NJW-RR 1986, 1223; OLG Braunschweig NZV 2006, 586;… Münchener Kommentar/Wagner, BGB, 6. Aufl., § 823 Rn. 464 und ebendort Papier § 839 Rdn. 202;… Staudinger/Hager, BGB, Neubearbeitung 2009, § 823 E Rdn. 136;… Palandt/Sprau, BGB, 75. Aufl., § 823 Rdn. 226;… Stein/Itzel/Schwall, Praxishandbuch des Amts- und Staatshaftungsrecht, 2. Aufl., Rdn. 552; Schmid NJW 1988, 3177, 3179). - VG Würzburg, 13.01.2009 - W 4 K 08.1706
Gemeindeverbindungsstraße; Straßenbaulast; Räum- und Streupflicht; …
Eine besonders gefährliche Stelle liegt erst dann vor, wenn der Verkehrsteilnehmer bei der für Fahrten auf winterlichen Straßen zu fordernden schärferen Beobachtung des Straßenzustandes und der damit zu fordernden erhöhten Sorgfalt den Gefahr bedingenden Zustand der Straße nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und deshalb die Gefahr nicht meistern kann (BGH, U. vom 26.03.1987, VersR 1987, 934; OLG Braunschweig, U. vom 20.02.2006, 3 U 42/05 ).
Rechtsprechung
OLG Köln, 30.01.2020 - 3 U 42/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sind mit einem Pauschalfestpreis sämtliche Bau- und Nebenleistungen abgegolten?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Sind mit einem Pauschalfestpreis sämtliche Bau- und Nebenleistungen abgegolten? (IBR 2021, 452)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 24.02.2005 - 12 O 115/03
- OLG Köln, 30.01.2020 - 3 U 42/05
- BGH, 24.03.2021 - VII ZR 28/20
Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 25.11.2005 - 3 U 42/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Kostenentscheidung: Anspruch eines Streithelfers auf Erstattung außergerichtlicher Kosten
- Justiz Baden-Württemberg
Kostenentscheidung: Anspruch eines Streithelfers auf Erstattung außergerichtlicher Kosten
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Streithelfers auf Erstattung außergerichtlicher Kosten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 08.09.2011 - VII ZB 24/09
Kostenverteilung bei einem ohne Beteiligung des Nebenintervenienten geschlossenen …
Der Grundsatz der Kostenparallelität gebiete es entgegen anderer Auffassung (OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. November 2005 - 3 U 42/05, juris) nicht, dem Streithelfer bei von einer Kostenaufhebung abweichenden Kostenregelung die Erstattung seiner Kosten nur mit einer Quote zuzubilligen, welche die Verpflichtung der von ihm unterstützten Partei berücksichtige, dem Prozessgegner seine außergerichtlichen Kosten erstatten zu müssen.b) Ohne Erfolg bringt der Beklagte unter Heranziehung einer Entscheidung des OLG Stuttgart (Beschluss vom 25. November 2005 - 3 U 42/05, juris) hiergegen vor, dass der Nebenintervenient nach den Maßstäben des § 92 ZPO seine Kosten nur mit der Quote erstattet erhalten dürfe, um die er nach der Kostenregelung im Vergleich unter Berücksichtigung der sich danach für die Hauptpartei ergebenden Pflicht zur (anteiligen) Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Gegners besser stehe, weil er sich an diesen Kosten nicht beteiligen müsse.
- LG Berlin, 19.05.2009 - 5 O 340/07
Kostenentscheidung: Anspruch eines Streithelfers auf Erstattung …
3 Die sich hieraus ergebenen Grundsätze sind auch auf den vorliegenden Fall einer von der Kostenaufhebung abweichenden Kostenregelung anzuwenden (vgl.: OLG Stuttgart Beschluss vom 25.11.2005 - 3 U 42/05 -).Danach heben sich von der Ausgangslage her 40 % der eigenen Kosten und die entsprechenden Kosten des Gegners auf, so dass im Ergebnis ein Rest von 20 % verbleibt, den die Klägerin zu ersetzen hat (vgl.: OLG Stuttgart Beschluss vom 25.11.2005 - 3 U 42/05 - ).