Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 13.12.2005 - 3 U 42/05   

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https://dejure.org/2005,14769
OLG Schleswig, 13.12.2005 - 3 U 42/05 (https://dejure.org/2005,14769)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.12.2005 - 3 U 42/05 (https://dejure.org/2005,14769)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - 3 U 42/05 (https://dejure.org/2005,14769)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung bereits verwendeter Nutztiere als neu hergestellte Sachen; Verjährungsfrist bei einem Verbrauchsgüterkauf; Anwendbarkeit des Verbrauchsgüterkaufrechts bei Tieren; 6 Monaten altes Fohlen als objektiv neue Sache; Zulässigkeit der Beschaffenheitsvereinbarung mit ...

  • Judicialis

    BGB §§ 474 f

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Aschaffenburg, 14.12.1989 - S 210/89
    Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2005 - 3 U 42/05
    Dementsprechend hat das Landgericht Aschaffenburg (in NJW 1990, 915 f.) auch 9 Wochen alte Hundewelpen als neu hergestellte Sachen angesehen.

    So werden auch künftig und im Zusammenhang mit § 475 Abs. 2 RE etwa junge Haustiere oder lebende Fische als "neu" angesehen werden müssen (vgl. BGH, NJW-RR 1986, 52: Forellen; LG Aschaffenburg, NJW 1990, 915: 9 Wochen alte Hundewelpen).

  • BGH, 03.07.1985 - VIII ZR 152/84

    Kaufpreiszahlung oder Schadensersatz bei gelieferten verseuchten Forellen -

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2005 - 3 U 42/05
    So werden auch künftig und im Zusammenhang mit § 475 Abs. 2 RE etwa junge Haustiere oder lebende Fische als "neu" angesehen werden müssen (vgl. BGH, NJW-RR 1986, 52: Forellen; LG Aschaffenburg, NJW 1990, 915: 9 Wochen alte Hundewelpen).

    Angesichts der Abgrenzung des Bundesgerichtshofs (in BGH NJW-RR 1986, 52), die die Entwurfsbegründung wieder aufgreift, reicht dies aber nicht aus, um bereits von einer gebrauchten Sache zu sprechen.

  • OLG Düsseldorf, 02.04.2004 - 14 U 213/03

    Zur Frage der Rückabwicklung des Kaufvertrages über eine Zuchtstute wegen Fehlens

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2005 - 3 U 42/05
    Es sei nämlich neben dem gebrauchsbedingten stets auch das altersabhängige Sachmängelrisiko zu berücksichtigen (MüKo zum BGB/Lorenz, 4. Aufl. 2004, § 474 Rn. 14, 16 a; vgl. auch OLG Düsseldorf ZGS 2004, 271 ff. zur Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein im Verkaufszeitpunkt bereits 4 Jahre altes Pferd).
  • BGH, 09.07.1985 - VI ZR 71/84

    Verkehrssicherungspflicht beim Abbrennen von Feuerwerk

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2005 - 3 U 42/05
    Dies hat er bejaht (BGH NJW 1986, 52 f.).
  • BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 3/06

    Abgrenzung zwischen "neuen" und "gebrauchten" Tieren (hier: sechs Monate altes

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in OLG-Report Schleswig 2006, 193 veröffentlicht ist, hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: .
  • BGH, 09.10.2019 - VIII ZR 240/18

    Verjährung der Gewährleistungsansprüche des Käufers eines im Rahmen einer

    Ein solch erhöhtes Gefahrenpotential besteht aber aufgrund der weitgehend biologisch gesteuerten Interaktionen eines Pferdes mit seinen Artgenossen und der bei Lebewesen nie auszuschließenden nachteiligen Veränderungen durch falsche Nahrung oder durch Krankheiten, durch tiermedizinische Behandlungen (etwa Impfungen) oder unsachgemäße Pflege auch dann, wenn das Pferd noch nicht seinem Bestimmungszweck als Reit-, Fahr- oder Zuchttier zugeführt worden ist, aber bereits eine längere Zeit gelebt hat (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 27. August 2013 - 15 U 7/12, juris Rn. 49 f.; OLG Schleswig, OLGR Schleswig 2006, 193, 194 [Vorinstanz zu BGHZ 170, 31]; vgl. ferner MünchKommBGB/Lorenz, aaO Rn. 20 und Reuter, ZGS 2005, 88, 90 f., die Tiere sogar schon ab der ersten Fütterung oder Unterbringung als "gebraucht" einstufen).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.01.2020 - 3 U 42/05   

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https://dejure.org/2020,55531
OLG Köln, 30.01.2020 - 3 U 42/05 (https://dejure.org/2020,55531)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.01.2020 - 3 U 42/05 (https://dejure.org/2020,55531)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Januar 2020 - 3 U 42/05 (https://dejure.org/2020,55531)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Werklohn aus einem Bauvorhaben; Minderung und Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen wegen Mängeln des Gewerks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sind mit einem Pauschalfestpreis sämtliche Bau- und Nebenleistungen abgegolten?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sind mit einem Pauschalfestpreis sämtliche Bau- und Nebenleistungen abgegolten? (IBR 2021, 452)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - L 3 U 130/13
    Auszug aus OLG Köln, 30.01.2020 - 3 U 42/05
    Zugleich hat er vor dem Landgericht Köln (18 O 436/11 = 3 U 130/13 OLG Köln) gegen die Klägerinnen Klage auf Schadensersatz in Höhe von 12.300.000,- EUR sowie Feststellung einer weiteren Schadensersatzpflicht erhoben, Bl. 1695 der Akten.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen, auch in den beigezogenen Verfahren 18 O 436/11 LG Köln = 3 U 130/13 OLG Köln und 7 O 294/13 LG Bonn verwiesen.

    Auch im Verfahren 3 U 130/13 OLG Köln hat der Beklagte (=dortige Kläger) in seinem Klageantrag zu 2) b) und c) zwischen den beiden Mängelkomplexen differenziert und zudem in der dortigen Berufungsbegründung ausgeführt, die Zwischenfeststellungsklage im hiesigen Verfahren beziehe sich nur auf Mängel bezüglich der 450 Stellplätze und der Verunreinigung des Stahlskeletts.

  • OLG Hamm, 08.10.1991 - 24 U 153/90

    Kann man Gewährleistungsfristen verlängern?

    Auszug aus OLG Köln, 30.01.2020 - 3 U 42/05
    Dies ist hier der Fall, weil die Regelung in § 5 Abs. 3 des Werkvertrages zur Folge hat, dass die Verjährung bei rechtzeitiger Mängelrüge auf unbestimmte Zeit unterbrochen wäre und der Unternehmer einer unzumutbaren "Endloshaftung" ausgesetzt wäre (so auch OLG Hamm, Urteil vom 8.10.1991, 24 U 153/90).
  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

    Auszug aus OLG Köln, 30.01.2020 - 3 U 42/05
    Ein solches Ergebnis widerspräche dem Gesetzeszweck der Gewährleistung im Werkvertragsrecht ( BGH, Urteil vom 17.05.1984 - VII ZR 169/82 -, BGHZ 91, 206 - 217, Rn. 34 ; OLG Köln, Urteil vom 03.06.2014, 22 U 185/11, juris Rz. 106 ff.; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 16. Aufl. 2018, Rn. 2948 f.; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage 2014, 6.
  • BGH, 10.10.2002 - VII ZR 315/01

    Fälligkeit des Werklohns nach Übergang zum Schadensersatz durch den Auftraggeber

    Auszug aus OLG Köln, 30.01.2020 - 3 U 42/05
    Er geht insofern selbst zutreffend in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 10.10.2002, VII ZR 315/01, juris) davon aus, dass ein Abrechnungsverhältnis eingetreten ist, da Nachbesserung nicht mehr geltend gemacht wird, sondern sich nur noch auf Geld gerichtete Ansprüche gegenüberstehen.
  • OLG Köln, 03.06.2014 - 22 U 185/11

    Unbespielbarer Sportplatz ist mangelhaft!

    Auszug aus OLG Köln, 30.01.2020 - 3 U 42/05
    Ein solches Ergebnis widerspräche dem Gesetzeszweck der Gewährleistung im Werkvertragsrecht ( BGH, Urteil vom 17.05.1984 - VII ZR 169/82 -, BGHZ 91, 206 - 217, Rn. 34 ; OLG Köln, Urteil vom 03.06.2014, 22 U 185/11, juris Rz. 106 ff.; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 16. Aufl. 2018, Rn. 2948 f.; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage 2014, 6.
  • BGH, 22.02.2018 - VII ZR 46/17

    Abkehr von fiktiver Schadensberechnung im Werkvertragsrecht - Besteller kann nur

    Auszug aus OLG Köln, 30.01.2020 - 3 U 42/05
    (4) Ein Betrag im Bereich der Kosten für die Erneuerung der Beschichtung erscheint auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 22.02.2018, VII ZR 46/17, als Schadensersatz gerechtfertigt und führt hier nicht zu einer Überkompensation.
  • BGH, 30.04.2015 - IX ZR 196/13

    Insolvenzanfechtung der Rückgewähr eines GmbH-Gesellschafterdarlehens bzw. die

    Auszug aus OLG Köln, 30.01.2020 - 3 U 42/05
    Das Berufungsgericht hat nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO seiner Entscheidung die vom Gericht des ersten Rechtszugs festgestellten Tatsachen zu Grunde zu legen, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten (vgl. BGH, Urteil vom 24.02.2015 - X ZR 31/13, GRUR 2015, 768 Rn. 25; BGH, Urteil vom 05.05.2015 - XI ZR 326/14, NJW-RR 2015, 1200; BGH, Beschluss vom 11.06.2015 - I ZR 217/14, NJW-RR 2015, 944, jeweils mwN).
  • BGH, 24.02.2015 - X ZR 31/13

    Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent: Bindung des

    Auszug aus OLG Köln, 30.01.2020 - 3 U 42/05
    Das Berufungsgericht hat nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO seiner Entscheidung die vom Gericht des ersten Rechtszugs festgestellten Tatsachen zu Grunde zu legen, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten (vgl. BGH, Urteil vom 24.02.2015 - X ZR 31/13, GRUR 2015, 768 Rn. 25; BGH, Urteil vom 05.05.2015 - XI ZR 326/14, NJW-RR 2015, 1200; BGH, Beschluss vom 11.06.2015 - I ZR 217/14, NJW-RR 2015, 944, jeweils mwN).
  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 217/14

    Berufung im Maklerlohnprozess: Vorliegen eines qualifizierten

    Auszug aus OLG Köln, 30.01.2020 - 3 U 42/05
    Das Berufungsgericht hat nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO seiner Entscheidung die vom Gericht des ersten Rechtszugs festgestellten Tatsachen zu Grunde zu legen, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten (vgl. BGH, Urteil vom 24.02.2015 - X ZR 31/13, GRUR 2015, 768 Rn. 25; BGH, Urteil vom 05.05.2015 - XI ZR 326/14, NJW-RR 2015, 1200; BGH, Beschluss vom 11.06.2015 - I ZR 217/14, NJW-RR 2015, 944, jeweils mwN).
  • BGH, 05.05.2015 - XI ZR 326/14

    Berufungsverfahren: Gehörsverstoß durch unterlassene erneute Vernehmung eines

    Auszug aus OLG Köln, 30.01.2020 - 3 U 42/05
    Das Berufungsgericht hat nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO seiner Entscheidung die vom Gericht des ersten Rechtszugs festgestellten Tatsachen zu Grunde zu legen, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten (vgl. BGH, Urteil vom 24.02.2015 - X ZR 31/13, GRUR 2015, 768 Rn. 25; BGH, Urteil vom 05.05.2015 - XI ZR 326/14, NJW-RR 2015, 1200; BGH, Beschluss vom 11.06.2015 - I ZR 217/14, NJW-RR 2015, 944, jeweils mwN).
  • BGH, 29.09.1983 - VII ZR 225/82

    Umfang der Leistungspflicht des Unternehmers bei schlüsselfertiger Erstellung

  • BGH, 03.06.2014 - VI ZR 394/13

    Schadensersatzprozess wegen Kapitalanlagebetrugs: Voraussetzungen einer

  • BGH, 27.03.2013 - III ZR 367/12

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Insolvenzverfahren: Wirksamkeit der

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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 20.02.2006 - 3 U 42/05   

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https://dejure.org/2006,19172
OLG Braunschweig, 20.02.2006 - 3 U 42/05 (https://dejure.org/2006,19172)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 20.02.2006 - 3 U 42/05 (https://dejure.org/2006,19172)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 20. Februar 2006 - 3 U 42/05 (https://dejure.org/2006,19172)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 839; GG Art. 34
    Streupflicht des Trägers der Straßenbaulast für öffentliche Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Auto rutschte auf glattem Schnee weg - Bundesland haftet nicht für Unfall: Streupflicht besteht nur an "gefährlichen Stellen"

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Streupflicht: Außerorts darf Straße glatt sein

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Verkehrssicherungspflicht - Alleinunfall auf glatter Straße: Haftung wegen Verletzung der Streupflicht?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2006, 586
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.03.1987 - III ZR 14/86

    Verkehrssicherungs- und Räumpflicht des Trägers der Straßenbaulast bei

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.02.2006 - 3 U 42/05
    Die Tatsachen, die die besondere Gefährlichkeit des bestimmten Straßenabschnitts begründen sollen, muss der Geschädigte darlegen und im Bestreitensfall beweisen (BGH VersR 1987, 934, 835 m. N.).
  • OLG Hamm, 18.11.2016 - 11 U 17/16

    Fragen des Winterdienstes auf öffentlichen Straßen

    Auf wenig befahrenen Straßen besteht grundsätzlich keine Räum- und Streupflicht, sofern nicht besonders gefährliche Stellen bekannt sind, auf die sich der Straßennutzer nicht einstellen kann (vgl. OLG München, OLGR 2005, S. 754; OLG Braunschweig, NZV 2006, S. 586; Stein/Itzel/Schwall, Praxishandbuch des Amts- und Staatshaftungsrechts, 2. Aufl., Rdn. 552).

    Eine besonders gefährliche Stelle liegt vor, wenn der Straßenbenutzer bei der für Fahrten auf winterlichen Straßen zu fordernden schärferen Beobachtung des Straßenzustandes und damit zu fordernder erhöhter Sorgfalt den die Gefahr bedingenden Zustand der Straße nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und deshalb die Gefahr nicht meistern kann (BGH, Beschluss v. 20.10.1994 - III ZR 60/94 -, veröffentlicht bei juris; BGH, Beschluss v. 26.03.1987 - III ZR 14/86, BeckRS 1987, 30390074, beck-online; BGH, Urteil v. 13.12.1965 - III ZR 99/64 -, juris; OLG Braunschweig, NZV 2006, S. 586; OLGR München 2005, S. 754; OLG Brandenburg, Urteil v. 22.06.2004 - 2 U 36/03 -, juris; OLG Hamm NVwZ-RR 2001, S. 798; OLG Karlsruhe, Urteil v. 11.07.1997 - 10 U 71/97, BeckRS 1997, 15938, beck-online; s. auch: OVG Münster NVwZ-RR 2014, 816; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., StVO § 45 Rn. 57, 62; Hager in: Staudinger, BGB Neubearbeitung 2009, BGB § 823 E, Rn. E 136).

  • OLG Hamm, 12.08.2016 - 11 U 121/15

    Glatteis auf Kreisstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften muss grundsätzlich

    Eine solche besonders gefährliche Stelle liegt dann vor, wenn der Straßenbenutzer bei der für Fahrten auf winterlichen Straßen zu fordernden schärferen Beobachtung des Straßenzustandes und damit zu fordernder erhöhter Sorgfalt den die Gefahr bedingenden Zustand der Straße nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und deshalb die Gefahr nicht meistern kann (BGH, Beschluss v. 20.10.1994 - III ZR 60/94 -, Rn. 5, juris; BGH, Beschluss v. 26.03.1987 - III ZR 14/86, BeckRS 1987, 30390074, beck-online; BGH, Urteil v. 13.12.1965 - III ZR 99/64 -,Rn. 10, juris; OLG Braunschweig, NZV 2006, 586; OLGR München 2005, 754; OLG Brandenburg, Urteil v. 22.06.2004 - 2 U 36/03 -, Rn. 14, juris; OLG Hamm NVwZ-RR 2001, 798; OLG Karlsruhe, Urteil v. 11.07.1997 - 10 U 71/97, BeckRS 1997, 15938, beck-online; s. auch: OVG Münster NVwZ-RR 2014, 816; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., StVO § 45 Rn. 57, 62; Hager in: Staudinger, BGB Neubearbeitung 2009 BGB § 823 E, Rn. E 136).
  • OLG Köln, 24.11.2016 - 7 U 96/16

    Umfang der Räum- und Streupflicht hinsichtlich öffentlicher Straßen außerhalb

    Eine besonders gefährliche Stelle liegt erst dann vor, wenn der Verkehrsteilnehmer bei der für Fahrten auf winterlichen Straßen zu fordernden schärferen Beobachtung des Straßenzustands und der damit zu fordernden erhöhten Sorgfalt den die Gefahr bedingenden Zustand der Straße nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und deshalb die Gefahr nicht meistern kann (BGHZ 31, 73; BGH VersR 1987, 934; VersR 1995, 721; Senat NJW-RR 1986, 1223; OLG Braunschweig NZV 2006, 586; Münchener Kommentar/Wagner, BGB, 6. Aufl., § 823 Rn. 464 und ebendort Papier § 839 Rdn. 202; Staudinger/Hager, BGB, Neubearbeitung 2009, § 823 E Rdn. 136; Palandt/Sprau, BGB, 75. Aufl., § 823 Rdn. 226; Stein/Itzel/Schwall, Praxishandbuch des Amts- und Staatshaftungsrecht, 2. Aufl., Rdn. 552; Schmid NJW 1988, 3177, 3179).
  • VG Würzburg, 13.01.2009 - W 4 K 08.1706

    Gemeindeverbindungsstraße; Straßenbaulast; Räum- und Streupflicht;

    Eine besonders gefährliche Stelle liegt erst dann vor, wenn der Verkehrsteilnehmer bei der für Fahrten auf winterlichen Straßen zu fordernden schärferen Beobachtung des Straßenzustandes und der damit zu fordernden erhöhten Sorgfalt den Gefahr bedingenden Zustand der Straße nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und deshalb die Gefahr nicht meistern kann (BGH, U. vom 26.03.1987, VersR 1987, 934; OLG Braunschweig, U. vom 20.02.2006, 3 U 42/05 ).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 25.11.2005 - 3 U 42/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,29426
OLG Stuttgart, 25.11.2005 - 3 U 42/05 (https://dejure.org/2005,29426)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.11.2005 - 3 U 42/05 (https://dejure.org/2005,29426)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. November 2005 - 3 U 42/05 (https://dejure.org/2005,29426)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,29426) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kostenentscheidung: Anspruch eines Streithelfers auf Erstattung außergerichtlicher Kosten

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Streithelfers auf Erstattung außergerichtlicher Kosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.04.2003 - V ZB 44/02

    Kosten des Nebenintervenienten bei Aufhebung der Kosten gegeneinander

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.11.2005 - 3 U 42/05
    Der Gegner der Hauptpartei hat im Falle der vergleichsweisen Erledigung des Rechtsstreits ohne Beteiligung des Streithelfers dessen außgerichtliche Kosten nur insoweit zu tragen, als die Kostenquote des Gegners die der Hauptpartei übersteigt (Anschluss an BGH NJW 2003, 1948 und BGH NJW-RR 2005, 1159).

    Von diesem Grundsatz ist der Bundesgerichtshof in jüngster Zeit in mehreren Entscheidungen für den Fall der Kostenaufhebung abgewichen und hat die Beteiligung des Gegners an den außergerichtlichen Kosten des Streithelfers ausgeschlossen (BGH NJW 2003, 1948; FamRZ 2005, 1080).

    Die Vereinbarung der Kostenaufhebung, welche den angesprochenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zugrunde lag, bedeutet - mit Verschiebungen durch besondere Gegebenheiten wie zum Beispiel die Mehrfachvertretung oder besondere Fahrtkosten - von der Ausgangslage her die hälftige Kostenteilung (BGH NJW 2003, 1948; Entscheidungsgründe unter II.2.b.).

  • BGH, 10.03.2005 - VII ZB 32/04

    Kostenerstattungsansprüche des Streithelfers nach Abschluss eines Vergleichs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.11.2005 - 3 U 42/05
    Der Gegner der Hauptpartei hat im Falle der vergleichsweisen Erledigung des Rechtsstreits ohne Beteiligung des Streithelfers dessen außgerichtliche Kosten nur insoweit zu tragen, als die Kostenquote des Gegners die der Hauptpartei übersteigt (Anschluss an BGH NJW 2003, 1948 und BGH NJW-RR 2005, 1159).

    Von diesem Grundsatz ist der Bundesgerichtshof in jüngster Zeit in mehreren Entscheidungen für den Fall der Kostenaufhebung abgewichen und hat die Beteiligung des Gegners an den außergerichtlichen Kosten des Streithelfers ausgeschlossen (BGH NJW 2003, 1948; FamRZ 2005, 1080).

  • BGH, 11.11.1960 - V ZR 47/55
    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.11.2005 - 3 U 42/05
    Die gesetzliche Anordnung wird im Allgemeinen so interpretiert, dass die im Vergleich vereinbarte Kostenquote unmittelbar den Anteil der außergerichtlichen Kosten des Streithelfers der Hauptpartei bestimmt, deren Ersatz dem Gegner der Hauptpartei aufzuerlegen ist (so bereits BGH MDR 1961, 219).
  • BGH, 08.09.2011 - VII ZB 24/09

    Kostenverteilung bei einem ohne Beteiligung des Nebenintervenienten geschlossenen

    Der Grundsatz der Kostenparallelität gebiete es entgegen anderer Auffassung (OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. November 2005 - 3 U 42/05, juris) nicht, dem Streithelfer bei von einer Kostenaufhebung abweichenden Kostenregelung die Erstattung seiner Kosten nur mit einer Quote zuzubilligen, welche die Verpflichtung der von ihm unterstützten Partei berücksichtige, dem Prozessgegner seine außergerichtlichen Kosten erstatten zu müssen.

    b) Ohne Erfolg bringt der Beklagte unter Heranziehung einer Entscheidung des OLG Stuttgart (Beschluss vom 25. November 2005 - 3 U 42/05, juris) hiergegen vor, dass der Nebenintervenient nach den Maßstäben des § 92 ZPO seine Kosten nur mit der Quote erstattet erhalten dürfe, um die er nach der Kostenregelung im Vergleich unter Berücksichtigung der sich danach für die Hauptpartei ergebenden Pflicht zur (anteiligen) Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Gegners besser stehe, weil er sich an diesen Kosten nicht beteiligen müsse.

  • LG Berlin, 19.05.2009 - 5 O 340/07

    Kostenentscheidung: Anspruch eines Streithelfers auf Erstattung

    3 Die sich hieraus ergebenen Grundsätze sind auch auf den vorliegenden Fall einer von der Kostenaufhebung abweichenden Kostenregelung anzuwenden (vgl.: OLG Stuttgart Beschluss vom 25.11.2005 - 3 U 42/05 -).

    Danach heben sich von der Ausgangslage her 40 % der eigenen Kosten und die entsprechenden Kosten des Gegners auf, so dass im Ergebnis ein Rest von 20 % verbleibt, den die Klägerin zu ersetzen hat (vgl.: OLG Stuttgart Beschluss vom 25.11.2005 - 3 U 42/05 - ).

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