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   OLG München, 20.02.2013 - 3 U 4364/11   

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OLG München, 20.02.2013 - 3 U 4364/11 (https://dejure.org/2013,40670)
OLG München, Entscheidung vom 20.02.2013 - 3 U 4364/11 (https://dejure.org/2013,40670)
OLG München, Entscheidung vom 20. Februar 2013 - 3 U 4364/11 (https://dejure.org/2013,40670)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 249 Abs. 1
    Prospekthaftung der Initiatoren eines geschlossenen Immobilienfonds

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 31.05.2010 - II ZR 30/09

    Verschulden bei Vertragsschluss: Haftung für Fehler des Emissionsprospekts;

    Auszug aus OLG München, 20.02.2013 - 3 U 4364/11
    Der Kläger ist daher so zu stellen, als hätte er sich an der Fonds-KG-nicht beteiligt (BGH, Urteil vom 31.05.2010 - II ZR 30/09, WM 2010, 1310 = NJW 2010, 2506 , Rn. 19).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 01.03.2011 - XI ZR 96/09, WM 2011, 740, Rn. 8 ff; Urteil vom 15.07.2010 - III ZR 336/08, BGHZ 186, 205, Rn. 36 ff) sind Steuervorteile (von dem hier, vgl. nachstehend cc), nicht vorliegenden Ausnahmefall außergewöhnlich hoher Steuervorteile abgesehen; die Darlegungs- und Beweislast hierfür trifft die Beklagten, BGH, Urteil vom 31.05.2010 - II ZR 30/09, WM 2010, 1310 = NJW 2010, 2506 , Rn. 26) nicht anzurechnen, wenn die Rückabwicklung des Kapitalanlageerwerbs (hier: die Verurteilung der Beklagten zum Ersatz des negativen Schadens) zu einem Zufluss beim Anleger und damit verbunden zu einer Besteuerung führt, die dem geschädigten Anleger die erzielten Steuervorteile wieder nimmt.

    Dies ergibt sich daraus, dass er in dem Urteil vom 31.05.2010 ( II ZR 30/09, WM 2010, 1310 = NJW 2010, 2506 ), dem gleichfalls eine Beteiligung an einer Immobilienfonds-KG zugrunde lag (Rn. 1), ohne weiteres von der Steuerpflichtigkeit des zufließenden Schadensersatzbetrages ausgeht (Rn. 24) und im Folgenden lediglich die Voraussetzungen der Anrechenbarkeit erörtert (Rn. 25 f).

    Wie mit Urteil des BGH (Az.: II ZR 30/09) vom 31.05.2010 entschieden, wäre auch ein auf die zwischenzeitliche Senkung des Spitzensteuersatzes zurückzuführender Steuervorteil kein außergewöhnlicher Steuervorteil.

  • BGH, 01.03.2011 - XI ZR 96/09

    Rückabwicklung des darlehensfinanzierten Erwerbs einer Eigentumswohnung:

    Auszug aus OLG München, 20.02.2013 - 3 U 4364/11
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 01.03.2011 - XI ZR 96/09, WM 2011, 740, Rn. 8 ff; Urteil vom 15.07.2010 - III ZR 336/08, BGHZ 186, 205, Rn. 36 ff) sind Steuervorteile (von dem hier, vgl. nachstehend cc), nicht vorliegenden Ausnahmefall außergewöhnlich hoher Steuervorteile abgesehen; die Darlegungs- und Beweislast hierfür trifft die Beklagten, BGH, Urteil vom 31.05.2010 - II ZR 30/09, WM 2010, 1310 = NJW 2010, 2506 , Rn. 26) nicht anzurechnen, wenn die Rückabwicklung des Kapitalanlageerwerbs (hier: die Verurteilung der Beklagten zum Ersatz des negativen Schadens) zu einem Zufluss beim Anleger und damit verbunden zu einer Besteuerung führt, die dem geschädigten Anleger die erzielten Steuervorteile wieder nimmt.

    Steuervorteile, die sich wie hier zunächst aus Werbungskosten ergeben haben, werden jedoch bei einer Rückabwicklung im Wege des Schadensersatzes (wie hier) im Veranlagungszeitraum ihres Zuflusses (§ 11 Abs. 1 EStG ) als Einkünfte in derjenigen Einkommensart qualifiziert, also der Steuer unterworfen, in der sie zuvor geltend gemacht wurden (BGH vom 01.03.2011, a.a.O., Rn. 13).

    Daher sind die vom BGH entwickelten Grundsätze über die Besteuerung der Schadensersatzleistung bei Rückabwicklung eines Immobilienerwerbs (Urteil vom 01.03.2011, a.a.O.) auch bei Rückabwicklung des Erwerbs einer treuhänderischen Beteiligung an einem Immobilienfonds anzuwenden (OLG Hamm, Urteil vom 14.10.2009 - 8 U 12/09, DStR 2010, 182 , Rn. 34 f).

  • BGH, 22.03.2010 - II ZR 66/08

    Zur Prospekthaftung bei geschlossenen Immobilienfonds der GEHAG in Berlin

    Auszug aus OLG München, 20.02.2013 - 3 U 4364/11
    Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Prospekthaftungsgrundsätzen hat der Prospekt über ein Beteiligungsangebot, der für einen Beitrittsinteressenten im Allgemeinen die einzige Unterrichtungsmöglichkeit darstellt, den Anleger über alle Umstände, die für seine Entschließung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, sachlich richtig und vollständig zu unterrichten (BGH, Urteil vom 28.02.2008 - III ZR 149/07, Rn. 8; Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 66/08, WM 2010, 972 , Rn. 9).

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 66/08, WM 2010, 972 , Rn. 17) wird bei einem Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds die Kausalität eines Prospektfehlers für die Anlageentscheidung aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung grundsätzlich vermutet.

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kommt allenfalls bei hochspekulativen Geschäften in Betracht, zu denen die Investition in einen Immobilienfonds jedoch nicht gehört (BGH, Urteil vom 22.03.2010, a.a.O., Rn. 19.).

  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 336/08

    Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers: Anrechnung von sich aus der

    Auszug aus OLG München, 20.02.2013 - 3 U 4364/11
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 01.03.2011 - XI ZR 96/09, WM 2011, 740, Rn. 8 ff; Urteil vom 15.07.2010 - III ZR 336/08, BGHZ 186, 205, Rn. 36 ff) sind Steuervorteile (von dem hier, vgl. nachstehend cc), nicht vorliegenden Ausnahmefall außergewöhnlich hoher Steuervorteile abgesehen; die Darlegungs- und Beweislast hierfür trifft die Beklagten, BGH, Urteil vom 31.05.2010 - II ZR 30/09, WM 2010, 1310 = NJW 2010, 2506 , Rn. 26) nicht anzurechnen, wenn die Rückabwicklung des Kapitalanlageerwerbs (hier: die Verurteilung der Beklagten zum Ersatz des negativen Schadens) zu einem Zufluss beim Anleger und damit verbunden zu einer Besteuerung führt, die dem geschädigten Anleger die erzielten Steuervorteile wieder nimmt.

    Auch ist vom BGH festgestellt (Urteil vom 15.07.2011, Az.: III ZR 336/08), dass auch ein Progressionsvorteil aufgrund einer Verschlechterung der Einkommensverhältnisse des Klägers unberücksichtigt bleiben muss.

  • BGH, 18.12.2012 - II ZR 259/11

    Rückabwicklung der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds:

    Auszug aus OLG München, 20.02.2013 - 3 U 4364/11
    b) Nach Auffassung des erkennenden Senats - der der durch Urteil des Bundesgerichtshofs (II ZR 259/11) vom 18.12.2012 bestätigten Rechtsprechung des 5. Zivilsenats des OLG München folgt (womit dem entgegenstehende Rechtsauffassungen des 15., 21. und 23. Senate des Oberlandesgerichts München überholt sein dürften) - sind dem Kläger zugeflossene Steuervorteile nicht schadensmindernd anzurechnen, weil der hier ausgeurteilte Rückfluss der Beteiligungssumme als steuerpflichtige Rückerstattung von Werbungskosten zu qualifizieren ist.

    Soweit der 15. und 23. Zivilsenat des OLG München in ihren Urteilen vom 14.07.2011 (23 U 560/10) und 09.01.2013 (15 U 1076/12) in Parallelverfahren Steuervorteile angerechnet haben, konnte offenbar die vom Senat zitierte neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 18.12.2012, II ZR 259/11) nicht berücksichtigt werden, weswegen sich daraus - jedenfalls für den erkennenden Senat - keine Divergenz im Rechtssinne ergeben kann.

  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

    Auszug aus OLG München, 20.02.2013 - 3 U 4364/11
    (3) Unerheblich ist somit in diesem Zusammenhang, dass der Kläger nicht - als unmittelbarer Eigentümer - Immobilieneigentum erworben hat, sondern einem in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft organisierten Immobilienfonds beigetreten ist (zur Bejahung der Qualifikation der Einkünfte einer Fonds-KG als solche aus Vermietung und Verpachtung siehe BGH, Urteil vom 7.11.2005 - III ZR 350/04, WM 2006, 174 , Rn. 10).
  • BGH, 22.07.2010 - III ZR 99/09

    Haftung des Anlageberaters: Beginn der Verjährungsfrist bei unterlassener

    Auszug aus OLG München, 20.02.2013 - 3 U 4364/11
    Sie liegt vor, wenn dem Gläubiger die Kenntnis von dem Anspruch oder dem Schuldner deshalb fehlt, weil er ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt oder das nicht beachtet hat, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BGH, Urteil vom 22.07.2010 - III ZR 99/09 Rn. 16 m. w. N. - zitiert nach [...] -).
  • OLG Hamm, 14.10.2009 - 8 U 12/09

    Höhe des Schadensersatzes wegen des Beitritts zu einem geschlossenen

    Auszug aus OLG München, 20.02.2013 - 3 U 4364/11
    Daher sind die vom BGH entwickelten Grundsätze über die Besteuerung der Schadensersatzleistung bei Rückabwicklung eines Immobilienerwerbs (Urteil vom 01.03.2011, a.a.O.) auch bei Rückabwicklung des Erwerbs einer treuhänderischen Beteiligung an einem Immobilienfonds anzuwenden (OLG Hamm, Urteil vom 14.10.2009 - 8 U 12/09, DStR 2010, 182 , Rn. 34 f).
  • BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04

    Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog.

    Auszug aus OLG München, 20.02.2013 - 3 U 4364/11
    Zwar hat der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs früher die Auffassung vertreten, Beträge, die der Anleger für den Erwerb einer Beteiligung (dort wie hier: an einer Immobilienfonds-KG) aufgewendet hat, seien in steuerlicher Hinsicht als Anschaffungskosten, nicht als Werbungskosten anzusehen (BGH, Versäumnisurteil vom 06.02.2006 - II ZR 329/04, WM 2006, 905 = NJW 2006, 2042 , Rn. 19); hiernach wären diese Kosten nicht abzugsfähig und ihr Rückfluss deshalb steuerlich unschädlich.
  • BFH, 17.07.2007 - IX R 5/07

    Keine Sonderabschreibungen für vermögensverwaltende Personengesellschaft

    Auszug aus OLG München, 20.02.2013 - 3 U 4364/11
    Der Gesetzgeber hat zwar damit abweichend von § 7a Abs. 7 EStG die investierende Gesellschaft selbst zur Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen nach dem Fördergebietsgesetz berechtigt (BFH, Urteil vom 17.07.2007 - IX R 5/07, Tz. 13).
  • BGH, 16.09.2003 - XI ZR 238/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff

  • BGH, 04.07.1994 - II ZR 126/93

    Umfang des Schadensersatzes wegen rechtswidrigem Ausschluß aus der

  • BGH, 17.12.2009 - III ZR 47/08

    Verschleierung der tatsächlichen Höhe einer Provision für die Einwerbung eines

  • BGH, 09.03.2011 - XI ZR 191/10

    Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen in Abgrenzung zu

  • BGH, 20.03.2006 - II ZR 326/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater als

  • BGH, 28.02.2008 - III ZR 149/07

    Anforderungen an die Darstellung des Risikos einer Kapitalanlage im Prospekt

  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 321/08

    Kapitalanlagebetrug im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Medienfonds:

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 125/06

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 300/05

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

  • BGH, 30.03.1987 - II ZR 163/86

    Haftung des Gründergesellschafters einer Publikums-KG gegenüber Kapitalanlegern;

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   OLG München, 20.03.2013 - 3 U 4364/11   

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OLG München, Entscheidung vom 20.03.2013 - 3 U 4364/11 (https://dejure.org/2013,4721)
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Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gründungsgesellschafter des Fonds müssen Schadensersatz leisten!

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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 30.01.2014 - 9 U 159/11

    Haftung des Kapitalanlageberaters bei fehlerhaftem Prospekt für einen

    Die Rückabwicklung dieser Werbungskosten führt in der Regel zu einer Besteuerung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 EStG (vgl. BGH, NJW-RR 2013, 611; OLG München, Urteil vom 20.03.2013 - 3 U 4364/11 -, zitiert nach Juris; Weber-Grellet, Der Betrieb, 2007, 2740, 2742 f.).
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