Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 09.10.2007

Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.12.2006 - 3 U 48/06   

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https://dejure.org/2006,4050
OLG Köln, 12.12.2006 - 3 U 48/06 (https://dejure.org/2006,4050)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.12.2006 - 3 U 48/06 (https://dejure.org/2006,4050)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Dezember 2006 - 3 U 48/06 (https://dejure.org/2006,4050)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Psychischer Gesundheitsschaden

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 823
    Psychischer Gesundheitsschaden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung für einen psychischen Gesundheitsschaden bei fehlender Vorhersehbarkeit des tätlichen Angriffs eines Schülers auf seine Lehrerin; Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit des Erfolges als Voraussetzungen für das Verschulden eines Schadens; Haftungsrechtliche ...

  • Judicialis

    BGB § 823

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Haftung für psychisch vermittelten Gesundheitsschaden nur bei Vorhersehbarkeit - Dienstunfähigkeit einer Lehrerin infolge Anpassungsstörung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unfallversicherung - Zurechenbarkeit des Gesundheitsschadens nach Angriff auf eine Lehrerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Schadenersatz für posttraumatische Belastungsstörung wegen Schülerangriff

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Lehrerin wird nach Attacke einer Schülerin depressiv - Bundesland als Dienstherr will sich an der Übeltäterin schadlos halten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1757
  • NZV 2008, 36
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2006 - 3 U 48/06
    Geht es wie hier um einen haftungsbegründenden Gesundheitsschaden, so ist ein psychisch vermittelter Gesundheitsschaden haftungsrechtlich nur zurechenbar, wenn er vorhersehbar ist; ein nicht vorhersehbarer Gesundheitsschaden kann hingegen nur zugerechnet werden, wenn er sich als schadensausfüllende Folgewirkung einer anderweitigen, ihrerseits verschuldeten Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung darstellt (BGH, Urt. v. 30.04.1996, BGHZ 132, 341 ff.).

    Nur wenn die Körperverletzung weitere Folge einer verschuldeten Erstschädigung wäre, müsste sich die Vorhersehbarkeit nicht mehr auf die Verletzungsfolge Anpassungsstörung erstrecken (BGH, Urt. v. 30.04.1996, BGHZ 132, 341 ff.; Urt. v. 03.02.1976, VersR 1976, 639 f.).

  • BGH, 03.02.1976 - VI ZR 235/74

    Rechtliche Zurechenbarkeit einer durch Erregung über wörtliche und tätliche

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2006 - 3 U 48/06
    Die Möglichkeit einer entsprechenden Schädigung darf nicht ganz fern liegen (BGH, Urt. v. 13.03.1979, BGHZ 74, 9, 19); beruht hingegen der Eintritt der Folge auf einer ganz außergewöhnlichen, dem Schädiger unbekannten Disposition des Geschädigten, fehlt es an der Zurechenbarkeit (BGH, Urt. v. 03.02.1976, VersR 1976, 639 ff.).

    Nur wenn die Körperverletzung weitere Folge einer verschuldeten Erstschädigung wäre, müsste sich die Vorhersehbarkeit nicht mehr auf die Verletzungsfolge Anpassungsstörung erstrecken (BGH, Urt. v. 30.04.1996, BGHZ 132, 341 ff.; Urt. v. 03.02.1976, VersR 1976, 639 f.).

  • BGH, 13.03.1979 - VI ZR 117/77

    Schadensersatzansprüche des Schuldners bei Weiterbetreibung der

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2006 - 3 U 48/06
    Die Möglichkeit einer entsprechenden Schädigung darf nicht ganz fern liegen (BGH, Urt. v. 13.03.1979, BGHZ 74, 9, 19); beruht hingegen der Eintritt der Folge auf einer ganz außergewöhnlichen, dem Schädiger unbekannten Disposition des Geschädigten, fehlt es an der Zurechenbarkeit (BGH, Urt. v. 03.02.1976, VersR 1976, 639 ff.).
  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 175/04

    Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2006 - 3 U 48/06
    Dies reicht nach Einschätzung des Senats zur Bildung der erforderlichen Überzeugung von der Ursächlichkeit des Angriffs der Beklagten vom 03.12.2002 für die Anpassungsstörung aus, denn diese Überzeugung erfordert lediglich die Beseitigung vernünftiger Zweifel, nicht aber - wovon das Landgericht unter Heranziehung der conditio-sine-qua-non-Formel ausgegangen zu sein scheint - naturwissenschaftlich exakt festgestellte Kausalität (vgl. nur BGH, Urt. v. 19.04.2005, NJW-RR 2005, 897 ff.).
  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 184/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2006 - 3 U 48/06
    Die Problemstellung des vorliegenden Falles liegt auf tatsächlichem Gebiet und betrifft lediglich die Beurteilung der Frage der Vorhersehbarkeit einer Verletzung im Einzelfall; sie kann die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht rechtfertigen (BGH, Beschl. v. 11.02.2003, BGHR ZPO nF § 543 Abs. 2 S.1 Nr. 1 Bedeutung, grundsätzliche 2; Beschl. v. 25.11.2003, FamRZ 2004, 265 f.).
  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2006 - 3 U 48/06
    Dann bestünde eine Haftung auch für psychische Schäden, selbst wenn diese auf einer besonderen Veranlagung des oder einer Fehlverarbeitung durch den Geschädigten beruhen, es sei denn, es handelte sich um einen "Bagatellfall" oder es läge auf Seiten des Geschädigten eine sog. Rentenneurose vor (BGH, Urt. v. 11.11.1997, BGHZ 137, 142 ff.).
  • RG, 16.11.1896 - 3213/96

    Nach welchem Maßstabe ist die Vorhersehbarkeit des Erfolges einer fahrlässigen

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2006 - 3 U 48/06
    Vorhersehbarkeit ist nach einem objektiven Maßstab zu beurteilen (BGH, Urt. v. 23.10.1952, LM Nr. 1 zu § 828 BGB; Urt. v. 23.12.1953, LM Nr. 2 zu § 276 BGB), der sich an der Erfahrung des täglichen Lebens orientiert (RG, Urt. v. 16.11.1896, RGSt 29, 218, 220).
  • BGH, 05.02.1985 - VI ZR 198/83

    Unfallverletzung eines Embryos

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2006 - 3 U 48/06
    Ausreichend ist, dass eine Schädigung überhaupt vorhersehbar ist, während es der Vorhersehbarkeit des konkreten Kausalverlaufs und der konkret eingetretenen Verletzungsfolge nicht bedarf (vgl. schon RG, Urt. v. 11.01.1901, RGSt 34, 91, 92; BGH, Urt. v. 05.02.1985, BGHZ 93, 351, 357).
  • RG, 11.01.1901 - 4225/00

    Unter welcher Voraussetzung kann bei fahrlässigen Erfolgsdelikten das Erfordernis

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2006 - 3 U 48/06
    Ausreichend ist, dass eine Schädigung überhaupt vorhersehbar ist, während es der Vorhersehbarkeit des konkreten Kausalverlaufs und der konkret eingetretenen Verletzungsfolge nicht bedarf (vgl. schon RG, Urt. v. 11.01.1901, RGSt 34, 91, 92; BGH, Urt. v. 05.02.1985, BGHZ 93, 351, 357).
  • OLG Hamm, 24.04.2015 - 7 U 30/14

    Umfang des Schadensersatzes wegen Besitzstörung

    Ausreichend ist, dass eine Schädigung überhaupt vorhersehbar ist, während es der Vorhersehbarkeit des konkreten Kausalverlaufs und der konkret eingetretenen Verletzungsfolge nicht bedarf (BGH, Urteil vom 30.04.1996, VI ZR 55/95, NZV 1996, S. 353; OLG Köln, Urteil vom 12.12.2006, 3 U 48/06, NJW 2007, S. 1757).
  • LG Köln, 25.04.2014 - 7 O 362/11

    Schadensersatz wegen einer psychischen Erkrankung nach Gewaltanwendung

    Bei Primärverletzungen ist im Hinblick auf das Verschulden des Schädigers für die Zurechenbarkeit außerdem erforderlich, dass deren Eintritt vorhersehbar war (BGH, VersR 1976, 639; OLG Köln, NJW 2007, 1757; OLG München, VersR 2004, 124).

    Die vorstehenden Grundsätze zur Zurechenbarkeit, auf die sich die Klägerin beruft, gelten als alleinige Voraussetzung für eine haftungsrechtliche Verantwortlichkeit grundsätzlich nur für den Fall, dass die psychischen Beeinträchtigungen Folgeschäden einer durch den Vorfall erlittenen Primärverletzung darstellen (BGH NJW 1998, 810; OLG Köln, Urteil vom 12. Dezember 2006 - 3 U 48/06 -, juris).

    Für die haftungsrechtliche Zurechenbarkeit einer solchen psychischen Primärverletzung gelten aber zusätzliche Anforderungen (BGH VersR 1976, 639; OLG Köln, NJW 2007, 1757; OLG München, VersR 2004, 124).

    Geht es wie hier um einen haftungsbegründenden Primärschaden, ist demnach ein psychisch vermittelter Gesundheitsschaden haftungsrechtlich nur dann zurechenbar, wenn er vorhersehbar war (OLG Köln, NJW 2007, 1757 m.w.N.; BGH VersR 1976, 639; OLG München, VersR 2004, 124).

    Beruht der Eintritt der Folge auf einer ganz außergewöhnlichen, dem Schädiger unbekannten Disposition des Geschädigten, fehlt es an der Zurechenbarkeit (zum Vorstehenden insgesamt: OLG Köln, NJW 2007, 1757 m.w.N.).

    Zwar kann es ohne Weiteres als bekannt angesehen werden, dass objektiv schwerwiegende Bedrohungen, wie etwa Geiselnahmen oder die Konfrontation mit objektiv und subjektiv schwerwiegenden Unglücksfällen zu psychischen Störungen von Krankheitswert führen können (OLG Köln, NJW 2007, 1757).

    Dass jemand aufgrund einer derartigen Auseinandersetzung eine psychische Störung von Krankheitswert entwickelt, liegt außerhalb der Erfahrungen des täglichen Lebens und kann damit nach Ansicht der Kammer nicht als vorhersehbar für die Beklagte gewertet werden (vgl. zu einem vergleichbaren Fall - tätliche Auseinandersetzung mit Beleidigungen, einem Stoß vor die Brust und am Oberarm erlittene Kratzer und Prellungen - OLG Köln, NJW 2007, 1757).

  • LG Wuppertal, 10.03.2011 - 16 O 151/07

    Polizeibeamte sind vor dem Stürmen einer Wohnung zur Vermeidung eines Irrtums zu

    Ein psychisch vermittelter Gesundheitsschaden sei haftungsrechtlich nur zurechenbar, wenn er vorhersehbar sei (OLG Köln, NJW 2007, 1757).

    Die Entscheidung des OLG Köln (NJW 2007, 1757) ist mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.

  • OLG Hamm, 29.08.2011 - 13 U 123/09

    Haftung des Rechtsanwalts wegen der fehlerhaft unterbliebenen psychischer Schäden

    Anhaltspunkte für eine Simulation seitens des Klägers haben sich nicht ergeben.bb.Der Senat vermag hingegen nicht festzustellen, dass der unfallbedingte Eintritt psychischer Beeinträchtigungen mit Krankheitswert vorliegend für den Schädiger objektiv vorhersehbar gewesen ist.Die Frage der Vorhersehbarkeit für den Schädiger ist nach einem objektiven, sich an der allgemeinen Lebenserfahrung orientierenden Maßstab zu beurteilen (vgl. dazu etwa OLG Köln, NJW 2007, 1757).
  • LG Bielefeld, 04.06.2009 - 2 O 351/08

    Anwaltshaftung wegen unzureichenden Vortrags zu psychischen Schäden in erster

    In seinem Urteil vom 30.04.1996 (Az. VI ZR 55/95) führt der BGH aus: "Handelt es sich bei den psychisch vermittelten Beeinträchtigungen nicht um einen schadensausfüllende Folgewirkung einer Verletzung, sondern treten sie haftungsbegründend erst durch die psychische Reaktion auf ein Unfallgeschehen ein, wie es in den sogenannten Schockschadensfällen regelmäßig und bei Aktual- oder Unfallneurosen häufig der Fall ist, so kommt eine Haftung nur in Betracht, wenn die Beeinträchtigungen selbst Krankheitswert besitzen, also eine Gesundheitsbeschädigung i.S. des § 823 ABs.1 BGB darstellen, und für den Schädiger vorhersehbar waren (vgl. BGH NJW 1976, 847)." Dieser Rechtsprechung schließt sich die Kammer an (ebenso OLG Köln NJW 2007, 1757).
  • LG München I, 27.10.2011 - 29 O 17282/10

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Geldentschädigung wegen psychischer

    Stellt sich ein psychisch vermittelter Gesundheitsschaden - wie hier vorgetragen: Schlaf- und Essstörungen sowie Angstzustände - nicht als Folge einer Primärverletzung, sondern als haftungsbegründender Gesundheitsschaden dar, ist dieser nach der Rechtsprechung (vgl. bspw. OLG Köln , NJW 2007, 1757 m. w. N.) haftungsrechtlich im Rahmen des Verschuldens nur zurechenbar, wenn er vorhersehbar ist.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 09.10.2007 - 3 U 48/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,64691
OLG Schleswig, 09.10.2007 - 3 U 48/06 (https://dejure.org/2007,64691)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09.10.2007 - 3 U 48/06 (https://dejure.org/2007,64691)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09. Oktober 2007 - 3 U 48/06 (https://dejure.org/2007,64691)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Schleswig, 26.03.2013 - 2 U 7/12

    Mobilfunkvertrag - 10 Euro-Pauschale für Rücklastschrift zu hoch

    Für den hier gegebenen Fall der vollständigen Abweisung einer Stufenklage durch das erstinstanzliche Gericht ist anerkannt, dass das Berufungsgericht bei Bejahung des Anspruchs auf Auskunft den Rechtsstreit zur Entscheidung über die Folgestufen an die erste Instanz in entsprechender Anwendung des § 538 Abs. 1 Nr. 4 ZPO zurückverweisen darf, um den Parteien nicht eine Tatsacheninstanz zu nehmen (BGH NJW 1985, 862; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteile vom 9. Oktober 2007 - 3 U 48/06 - 13. April 2004 - 3 U 19/02 - 16. Oktober 2001 - 3 U 144/00 - Zöller/Heßler, ZPO, 29. Aufl., § 538 Rn. 48).
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