Weitere Entscheidung unten: LSG Hamburg, 09.02.2010

Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.07.2003 - 3 U 49/03   

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https://dejure.org/2003,3287
OLG Köln, 29.07.2003 - 3 U 49/03 (https://dejure.org/2003,3287)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.07.2003 - 3 U 49/03 (https://dejure.org/2003,3287)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Juli 2003 - 3 U 49/03 (https://dejure.org/2003,3287)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Beschädigung eines Pkw beim Abladen nach einem Abschleppvorgang; Bestehen eines Frachtvertrages; Haftungsausschluss des Frachtführers; Unvermeidbarkeit und Unabwendbarkeit des Schadens; Leistung von Wertersatz und Sachverständigenkosten; Ausschluss ...

  • Judicialis

    HGB § 347; ; HGB § ... 407; ; HGB § 418 Abs. 2 Satz 2; ; HGB § 421; ; HGB § 425 Abs. 1; ; HGB § 426; ; HGB § 429 Abs. 2; ; HGB § 430; ; HGB § 432 Satz 2; ; HGB § 439 Abs. 1 Satz 1; ; StVG § 7; ; BGB § 276; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 823; ; BGB § 831

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 407; HGB § 421; HGB § 425; HGB § 426; HGB § 429
    Frachtrechtliche Haftung des im Auftrag des ADAC tätigen Abschleppunternehmens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB §§ 407 421 425 Abs. 1 § § 426, 429 Abs. 2
    Haftung des im Auftrag des ADAC tätigen Abschleppunternehmens aus Frachtvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 209
  • VersR 2004, 1438
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90

    Haftung einer öffentlichen Körperschaft für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Köln, 29.07.2003 - 3 U 49/03
    Die Unvermeidbarkeit und Unabwendbarkeit des Schadens sind anhand des Maßstabes eines "idealen" Frachtführers zu bestimmen, der eine über den gewöhnlichen Durchschnitt erheblich hinausgehende Aufmerksamkeit, Geschicklichkeit und Umsicht sowie ein geistesgegenwärtiges und sachgemäßes Handeln im Rahmen des Menschenmöglichen an den Tag legt (vgl. BGH NJW 1991, 1171 für § 7 StVG).
  • OLG Hamm, 21.04.2016 - 18 U 17/14

    Haftung des Frachtführers für die Beschädigung von Transportgut aufgrund eines

    Wird hingegen das geschleppte Fahrzeug in die Obhut des Schleppers genommen, vor allem wenn es unbemannt ist, ist ein solcher Vertrag als Frachtvertrag zu qualifizieren (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil v. 24.02.2010 - 5 U 345/09 -, juris Rn.18; OLG Köln VersR 2004, 1438; Koller, Transportrecht, 8. Aufl., § 407 Rdnr. 19; Merkt, in: Baumbach/Hopt, HGB, 36. Aufl. 2014, § 407 Rdnr. 14).

    Der anzuwendende Sorgfaltsmaßstab orientiert sich, wie das Landgericht zu Recht angenommen hat, in Anlehnung an § 7 Abs. 2 StVG a.F. an einem "idealen" Frachtführer , der eine über den gewöhnlichen Durchschnitt erheblich hinausgehende Aufmerksamkeit, Geschicklichkeit und Umsicht sowie ein geistesgegenwärtiges und sachgemäßes Handeln im Rahmen des Menschenmöglichen an den Tag legt (vgl. BGHZ 113, 164, 165 zu § 7 StVG a.F. ; OLG Köln, Urteil v. 29.07.2003 - 3 U 49/03 -, juris Rn. 7; Schaffert, in: Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl. 2009, § 426 Rdnr. 5; Koller, aaO, § 426 Rdnr. 4).

  • OLG Saarbrücken, 24.02.2010 - 5 U 345/09

    Frachtgeschäft: Abgrenzung von Fracht-, Lohnfuhr- und Schleppvertrag;

    Sobald der Schlepper ein Fahrzeug zur Beförderung übernommen und während des Schleppvorgangs die alleinige Verantwortung für die Sicherheit hat, während der Auftraggeber keine Möglichkeit zur Einflussnahme hat, ist im Regelfall der Transporterfolg geschuldet und ein Frachtvertrag anzunehmen (OLG Köln, VersR 2004, 1438; Merkt in: Baumbach/Hopt, HGB, 34.Aufl., § 407 Rdn. 13; Koller, Transportrecht, 6.Aufl., § 407 Rdn. 19).
  • OLG Stuttgart, 05.08.2004 - 19 U 30/04

    Haftung für unvollständige und fehlerhafte Angaben im Emissionsprospekt einer

    Für einen Anleger, dem das Wahlrecht noch eingeräumt war, vertritt das Oberlandesgericht Braunschweig im Urteil vom 26.11.2003, Az. 3 U 49/03 (Anl. K 83 d.A.), ohne seine Entscheidung darauf zu stützen, die Auffassung, seit dem Bekanntwerden der konkreten Beanstandungen durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen im Schreiben vom 29.03.1999 hätten die Prospektverantwortlichen darauf hinweisen müssen.
  • OLG Stuttgart, 05.08.2004 - 19 U 31/04

    Prospekthaftung: Prospektpflichtige Umstände; Hinweispflicht auf Bedenken von

    Derartiges ist - wie dargelegt - ausgeschlossen (so auch OLG Braunschweig, Urteil v. 26.11.2003 - Az.: 3 U 49/03 [Anl. K 41 d.A.]).
  • OLG Koblenz, 23.02.2006 - 12 U 230/05
    Bei einem Abschleppvertrag, der darauf gerichtet ist, einen defekten Pkw zur Reparaturwerkstatt zu bringen, handelt es sich zwar regelmäßig um einen Frachtvertrag im Sinne von § 407 HGB (vgl. OLG Köln VersR 2004, 1438 [OLG Köln 29.07.2003 - 3 U 49/03] ; LG Frankfurt VersR 2002, 1260 f.).
  • LG Bonn, 03.03.2022 - 8 S 193/21
    29.7.2003 - 3 U 49/03, BeckRS 2010, 4473).
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Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 09.02.2010 - L 3 U 49/03   

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LSG Hamburg, 09.02.2010 - L 3 U 49/03 (https://dejure.org/2010,15998)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 09.02.2010 - L 3 U 49/03 (https://dejure.org/2010,15998)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 09. Februar 2010 - L 3 U 49/03 (https://dejure.org/2010,15998)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Hamburg, 09.02.2010 - L 3 U 49/03
    Für die Berücksichtigung einer Folge eines Arbeitsunfalls ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheits(-erst-)schaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheits(-erst-)schadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196).
  • SG Lüneburg, 03.12.2010 - S 2 U 73/10
    Dies beruht zum einen auf dem Umstand, dass bei einem direkten Anpralltrauma, wie es der Kläger in der Klagebegründung geschildert hat, die beteiligten Muskeln und Sehnen nicht unter Spannung geraten und zum anderen darauf, dass die Rotatorenmanschette durch den knöchernen Schutz des Acromions und den Deltamuskel gut geschützt ist (vgl. auch Schönberger/Mehrtens/Valentin, a. a. O., S. 413; LSG Hamburg, Urt. v. 9. Februar 2010 - L 3 U 49/03; Hansis/Mehrhoff, Rupturen der Rotatorenmanschette - traumatische und nicht traumatische Zusammenhangstrennun-gen, Die BG 2000, 98, 99).
  • SG Lüneburg, 05.09.2010 - S 2 U 106/07
    Dies beruht zum einen auf dem Umstand, dass bei einem direkten Anpralltrauma die beteiligten Muskeln und Sehnen nicht unter Spannung geraten und zum anderen die Rotatorenmanschette durch den knöchernen Schutz des Acromions und den Deltamuskel gut geschützt sind (vgl. auch Schönber-ger/Mehrtens/Valentin, a. a. O., S. 413; LSG Hamburg, Urt. v. 9. Februar 2010 - L 3 U 49/03; Hansis/Mehrhoff, Rupturen der Rotatorenmanschette - traumatische und nicht traumatische Zusammenhangstrennungen, Die BG 2000, 98, 99).
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