Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 12.06.2012 - 3 U 5/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,36240
OLG Stuttgart, 12.06.2012 - 3 U 5/12 (https://dejure.org/2012,36240)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.06.2012 - 3 U 5/12 (https://dejure.org/2012,36240)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Juni 2012 - 3 U 5/12 (https://dejure.org/2012,36240)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233; ZPO § 520 Abs. 2 S. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Anforderungen an die Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze bei Übermittlung per Telefax

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.10.2012 - III ZB 51/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliche Sorgfaltspflichten bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.06.2012 - 3 U 5/12
    III ZB 51/12 Beschluss vom 31.10.12 Neues AZ: beim OLG Stgt: 3 U 190/12.
  • BGH, 14.05.2008 - XII ZB 34/07

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts hinsichtlich der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.06.2012 - 3 U 5/12
    Erst danach darf die Frist im Fristenkalender gestrichen werden (BGH NJW 2008, 2508, Juris Rn. 11).
  • OLG Hamm, 13.05.2013 - 3 U 190/12

    Prostatakrebs übersehen: 25.000 Euro

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.06.2012 - 3 U 5/12
    III ZB 51/12 Beschluss vom 31.10.12 Neues AZ: beim OLG Stgt: 3 U 190/12.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.03.2013 - 3 U 5/12   

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https://dejure.org/2013,18521
OLG Köln, 12.03.2013 - 3 U 5/12 (https://dejure.org/2013,18521)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.03.2013 - 3 U 5/12 (https://dejure.org/2013,18521)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. März 2013 - 3 U 5/12 (https://dejure.org/2013,18521)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB § 641; BGB § 631
    Berechtigung von Abschlagsforderungen nach Abnahme der Bauleistung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mängelbeseitigungsverlangen zu unbestimmt: Kein Kostenersatz!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Aufforderung zur Mängelbeseitigung zu unbestimmt: Falle für Auftraggeber

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf Abschlagszahlung nach Abnahme der Bauleistung nur bei entsprechender Vereinbarung im Abnahmeprotokoll

Besprechungen u.ä. (2)

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Aufforderung zur Mängelbeseitigung zu unbestimmt: Falle für Auftraggeber

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mängel nicht konkret genug bezeichnet: Besteller kann keinen Kostenersatz verlangen! (IBR 2013, 615)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.08.2009 - VII ZR 205/07

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Abschlagszahlung nach Abnahme einer

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.2013 - 3 U 5/12
    Eine Abschlagsforderung verliert ihre Durchsetzbarkeit (vgl. BGH NJW 2010, 227, 229).
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 03.04.2014 - L 3 U 5/12   

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https://dejure.org/2014,104006
LSG Berlin-Brandenburg, 03.04.2014 - L 3 U 5/12 (https://dejure.org/2014,104006)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.04.2014 - L 3 U 5/12 (https://dejure.org/2014,104006)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. April 2014 - L 3 U 5/12 (https://dejure.org/2014,104006)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.04.2014 - L 3 U 5/12
    Ob der Gesundheitsschaden eines Versicherten durch einen Arbeitsunfall (wesentlich) verursacht wurde, entscheidet sich - bei Vorliegen einer Kausalität im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne - danach, ob das Unfallereignis selbst - und nicht eine andere, unfallunabhängige Ursache - die wesentliche Bedingung für den Eintritt des Gesundheitsschadens war (BSG, Urteil vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, zitiert nach juris).

    Es muss eine kausale Verknüpfung des Versicherungsfalls bzw. seiner Folgen mit der betrieblichen Sphäre bestehen, mithin eine rechtliche Zurechnung für besonders bezeichnete Risiken der Arbeitswelt beziehungsweise gleichgestellter Tätigkeiten, für deren Entschädigung die gesetzliche Unfallversicherung als spezieller Zweig der Sozialversicherung einzustehen hat, und zwar nicht nur im Sinne einer Kausalität im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne, sondern auch im Sinne der Zurechnung des eingetretenen Erfolges zum Schutzbereich der unfallversicherungsrechtlichen Norm als eines rechtlich wesentlichen Kausalzusammenhangs (Zurechnungslehre der wesentlichen Bedingung, ständige Rechtsprechung, etwa BSG, Urteil vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, zitiert nach juris Rn. 13 ff.).

    Die andere Ursache, die zwar naturwissenschaftlich ursächlich ist, aber (im zweiten Prüfungsschritt) nicht als "wesentlich" anzusehen ist und damit als Ursache nach der Theorie der wesentlichen Bedingung und im Sinne des Sozialrechts ausscheidet, kann in bestimmten Fallgestaltungen als "Gelegenheitsursache" oder Auslöser bezeichnet werden (vgl. BSG, Urteil vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, zitiert nach juris Rn. 15).

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.04.2014 - L 3 U 5/12
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitsschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitsschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls (etwa Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 02. April 2009 - B 2 U 29/07 R -, zitiert nach juris).
  • BSG, 04.11.1981 - 2 RU 39/80

    Arbeitsunfall - Mittelbare Unfallfolge - Feststellung weiterer Unfallfolgen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.04.2014 - L 3 U 5/12
    Zur Heilbehandlung gehören auch die Maßnahmen zur Feststellung von Art, Umfang und Ausmaß der unfallbedingten Gesundheitsschäden, da dies wesentlich auch für die Behandlung sein kann (BSG, SozR 2200 § 548 Nr. 59).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.04.2014 - L 3 U 5/12
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (etwa BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R -, zitiert nach juris Rn. 15).
  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.04.2014 - L 3 U 5/12
    Vielmehr kommt es für die Frage, ob eine derartige Durchführung einer gegenüber dem Versicherten angeordneten Maßnahme vorliegt, an der er grundsätzlich pflichtig teilnehmen muss, entscheidend darauf an, ob der Träger (durch seine Organe) oder seine Leistungserbringer dem Versicherten den Eindruck vermittelt haben, es solle eine solche Maßnahme des Unfallversicherungsträgers durchgeführt werden, an der er teilnehmen solle (vgl. BSG, Urteil vom 05. Juli 2011 - B 2 U 17/10 R -, in juris Rn. 42, 43).
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