Rechtsprechung
OLG Schleswig, 27.06.2000 - 3 U 5/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vermachte Forderung; Abtretung; Schuldentilgung; Verschaffungsvermächtnis; Erbrecht
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2165 § 2169 § 2170
Verschaffungsvermächtnis - Sicherheitsabtretung vermachter Forderung - Schuldentilgung erfüllungshalber - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Lebensversicherung - Erblasser ist nicht an sein Testament gebunden
Verfahrensgang
- LG Flensburg - 2 O 403/98
- OLG Schleswig, 27.06.2000 - 3 U 5/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.05.1996 - IV ZR 112/95
Rechtsfolgen der Sicherungsabtretung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung …
Auszug aus OLG Schleswig, 27.06.2000 - 3 U 5/99
Er meint, daß sich das Landgericht unter Bezugnahme auf das Urteil des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 8. Mai 1996 (NJW 1996, 2230) über die Gesetzesbestimmungen des § 2169 Abs. 1 und Abs. 4 BGB hinweggesetzt habe.Deshalb wird in einem solchen Falle angenommen, daß der Widerruf die früher ausgesprochene Bezugsberechtigung nur insoweit außer Kraft setzen sollte, wie es für den Sicherungszweck erforderlich war (BGH NJW 1996, 2230 m. w. N.).
- BGH, 09.03.1989 - III ZR 269/87
Aufklärungspflicht einer Bank beim Abschluß eines mit einer …
Auszug aus OLG Schleswig, 27.06.2000 - 3 U 5/99
Die Klägerin hält diese im Termin vor dem Senat angesprochenen rechtlichen Erwägungen für zweifelhaft, da die Bank eine besondere Aufklärungspflicht bei Abschluß eines mit einer Kapitallebensversicherung verbundenen Kreditvertrags treffe (BGH NJW 1989, 1667; NJW 1998, 2898). - BGH, 09.07.1998 - III ZR 158/97
Haftung einer Lebensversicherungsgesellschaft wegen unzureichender …
Auszug aus OLG Schleswig, 27.06.2000 - 3 U 5/99
Die Klägerin hält diese im Termin vor dem Senat angesprochenen rechtlichen Erwägungen für zweifelhaft, da die Bank eine besondere Aufklärungspflicht bei Abschluß eines mit einer Kapitallebensversicherung verbundenen Kreditvertrags treffe (BGH NJW 1989, 1667; NJW 1998, 2898).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 24.01.2000 - 3 U 5/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Fehlende Anfertigung einer sogenannten Nativ-Röntgenaufnahme des Schädels als Behandlungsfehler
- rewis.io
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 14.10.1998 - 17 O 7/97
- OLG Hamm, 24.01.2000 - 3 U 5/99
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 26.10.1999 - 3 U 5/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Anlagevermittlerhaftung, Haftung, Anlagevermittler, Aufklärungs- und Informationspflicht des Anlagevermittlers
Wird zitiert von ...
- OLG Saarbrücken, 14.01.2003 - 7 U 278/02
Verletzung der Beratungspflicht des Anlagevermittlers bei fehlendem Hinweis auf …
Unerheblich ist, ob sich gerade das Risiko verwirklicht hat, über welches der Kunde nicht aufgeklärt worden ist (…vgl. BGH, Urt. v. 31.5.1990 - VII ZR 340/88, MDR 1991, 140 = WM 1990, 1276 [1280]; OLG Karlsruhe, Urt. v. 26.10.1999 - 3 U 5/99, OLGR Karlsruhe 2000, 17 [18]).
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 21.10.1999 - 3 U 5/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- verkehrslexikon.de
Frühstart bei Rotlicht ist grobfahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91
Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.1999 - 3 U 5/99
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, welcher der Senat folgt, ist ein Augenblicksversagen für sich allein ohne Hinzutreten weiterer besonderer Umstände kein Grund, eine grobe Fahrlässigkeit zu verneinen (vgl. BGH VersR 1992, 1085, OLG Oldenburg OLG-Report 1997, 112 f.). - OLG Hamm, 30.04.1993 - 20 U 362/92
Grobe Fahrlässigkeit bei einem Rotlichtverstoß
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.1999 - 3 U 5/99
Der Senat vermag sich auch nicht der Auffassung des OLG Hamm in NZV 1993, 438 anzuschließen, wonach grobe Fahrlässigkeit zu verneinen ist, wenn der Verkehrsteilnehmer vor der Lichtzeichenanlage bei für seiner Fahrspur geltendem Rotlicht ordnungsgemäß abgebremst hatte und erst nach Aufleuchten des Grünlichts der für ihn nicht maßgeblichen Abbiegerspur wieder beschleunigt hat. - OLG München, 28.07.1995 - 10 U 2249/95
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.1999 - 3 U 5/99
Auch kann der Senat sich nicht der Auffassung des OLG München in NJW-RR 1996, 407 f., auf die sich die Klägerin stützt, anschließen.