Rechtsprechung
   OLG Bremen, 30.01.2014 - 3 U 52/13   

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https://dejure.org/2014,923
OLG Bremen, 30.01.2014 - 3 U 52/13 (https://dejure.org/2014,923)
OLG Bremen, Entscheidung vom 30.01.2014 - 3 U 52/13 (https://dejure.org/2014,923)
OLG Bremen, Entscheidung vom 30. Januar 2014 - 3 U 52/13 (https://dejure.org/2014,923)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    InsO §§ 9, 82
    Sonstiges Zivilrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Insolvenzanfechtung von Zahlungen eines Versicherungsunternehmens an die Insolvenzschuldnerin; Kenntnis der Versicherung von der Insolvenz eines Kunden

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Berufung eines Versicherungsunternehmens als Drittschuldner auf Unkenntnis einer im Internet öffentlich bekannt gemachten Insolvenzeröffnung

  • zvi-online.de

    InsO §§ 9, 82; BGB § 362
    Berufung eines an den Schuldner leistenden Versicherungsunternehmens auf Unkenntnis der im Internet veröffentlichten Insolvenzeröffnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 9; InsO § 82
    Insolvenzanfechtung von Zahlungen eines Versicherungsunternehmens an die Insolvenzschuldnerin

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Unternehmen kann sich auch bei Möglichkeit eines Datenabgleichs im Internet auf Unkenntnis über Eröffnung des Insolvenzverfahrens berufen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zahlung an Insolvenzschuldner in Unkenntnis der Insolvenzeröffnung

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Berufung eines Unternehmens auf die Unkenntnis der Insolvenzeröffnung trotz Möglichkeit der Kenntnis durch Internetrecherche

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 430
  • NZI 2014, 403
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.04.2010 - IX ZR 62/09

    Insolvenzrecht: Berufung eines Unternehmens auf die Unkenntnis von der

    Auszug aus OLG Bremen, 30.01.2014 - 3 U 52/13
    a) Zwar ist nach gefestigter Rechtsprechung des BGH jede am Rechtsverkehr teilnehmende Organisation, insbesondere auch ein Versicherungsunternehmen, zu einer verkehrsgerechten Informationsverwaltung verpflichtet, jedenfalls soweit es um die Weitergabe ordnungsgemäß zugegangener Informationen innerhalb der betreffenden Organisationen geht (vgl. BGH, Urteil vom 15.12.2005, IX ZR 227/04, Rn. 13; BGH, Urteil vom 15.04.2010, IX ZR 62/09, Rn. 10).

    § 82 Satz 1 InsO schließt eine Befreiung des Leistenden nur aus, wenn er positive Kenntnis von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an den Schuldner hatte; selbst grob fahrlässige Unkenntnis reicht insoweit nicht aus (BGH, Urteil vom 15.04.2010, IX ZR 62/09, Rn. 10; BGH, Urteil vom 07.10.2010, IX ZR 209/09, Rn. 25; K. Schmidt/Strenal, InsO, 18. Aufl., § 82 Rn. 12; Münch./Komm./Ott/Vuia, InsO, 3. Aufl., § 82 Rn. 13; Braun/Kroth, InsO, 5. Aufl., § 82 Rn. 9; Kübler/Prütting/Bork/Lüke, InsO, Stand: Nov. 2013, § 82 Rn. 8; Nerlich/Römermann/Wittkowski/Kruth, InsO, Stand: Juli 2013, § 82 Rn. 19).

    Nach der Rechtsprechung des BGH lässt sich eine solche Obliegenheit zur Abgleichung der Kundendaten mit Internetseiten, auf denen Insolvenzverfahren öffentlich bekannt gemachten werden, auch für Lebensversicherungen nicht im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung herleiten (BGH, Urteil vom 15.04.2010, IX ZR 62/09, Rn. 13; BGH, Urteil vom 07.10.2010, IX ZR 209/09, Rn. 25; K. Schmidt/Strenal, a.a.O., Rn. 14; Münch./Komm./Ott/Vuia, a.a.O.; Braun/Kroth, a.a.O.; Rn. 9; Kübler/Prütting/Bork/Lüke, a.a.O.; Nerlich/Römermann/Wittkowski/Kruth, a.a.O.).

    Für die Verfolgung eines solchen Zwecks ergibt selbst die erneute Änderung von § 9 InsO durch das Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens vom 13.04.2007, wie bereits der BGH festgestellt hat (BGH, Urteil vom 15.04.2010, IX ZR 62/09, Rn. 14), nach den Gesetzesmaterialien keinen Beleg.

    b) Auch kann das Vorhandensein eines Internetanschlusses mit der Möglichkeit durch eine Einzelabfrage oder einen implementierten Datenabgleich aus dem Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de Informationen über etwaig eröffnete Insolvenzverfahren nicht mit dem Halten von entsprechenden Mitteilungsblättern gleichgesetzt werden, denn der Internetanschluss ist kein Ausdruck des Willens, von einem bestimmten Informationsangebot Gebrauch zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 15.04.2010, IX ZR 62/09, Rn. 13).

    c) Der Senat ist - anders als vom BGH in seinem Urteil vom 15.04.2010, IX ZR 62/09, Rn. 13 angedeutet - auch nicht der Auffassung, dass eine etwaige zukünftige Änderung der technischen Möglichkeiten zum Abgleich der Unternehmensdaten mit den öffentlichen Bekanntmachungen über Insolvenzeröffnungen im Internet zur Folge hat, dass die Berufung institutioneller Gläubiger auf Unkenntnis im Sinne von § 82 Satz 1 InsO rechtsmissbräuchlich wäre.

    Der BGH hat in seinem Urteil vom 15.04.2010, IX ZR 62/09, Rn. 13 ausgeführt, dass sich Lebensversicherungen oder andere finanzdienstleistende Unternehmen als Leistende im Sinne von § 82 InsO möglicherweise nicht auf die Befreiungswirkung des § 82 InsO berufen können, wenn "die Möglichkeit bestand, mit verhältnismäßig geringem Aufwand Insolvenzbekanntmachungen im Internet programmgesteuert mit eigenen Kundendaten abzugleichen und wesentliche Informationen fortlaufend zu übernehmen." Nach der oben unter II. 2. c) dargelegten Auffassung des Senats führt jedoch auch eine derartige Möglichkeit des Datenabgleichs mit verhältnismäßig geringem Aufwand nicht dazu, von einer Kenntnis des Leistenden im Sinne von § 82 InsO auszugehen oder diese zu fingieren.

  • BGH, 07.10.2010 - IX ZR 209/09

    Insolvenzanfechtung: Bereicherungsanspruch des Insolvenzverwalters bei

    Auszug aus OLG Bremen, 30.01.2014 - 3 U 52/13
    § 82 Satz 1 InsO schließt eine Befreiung des Leistenden nur aus, wenn er positive Kenntnis von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an den Schuldner hatte; selbst grob fahrlässige Unkenntnis reicht insoweit nicht aus (BGH, Urteil vom 15.04.2010, IX ZR 62/09, Rn. 10; BGH, Urteil vom 07.10.2010, IX ZR 209/09, Rn. 25; K. Schmidt/Strenal, InsO, 18. Aufl., § 82 Rn. 12; Münch./Komm./Ott/Vuia, InsO, 3. Aufl., § 82 Rn. 13; Braun/Kroth, InsO, 5. Aufl., § 82 Rn. 9; Kübler/Prütting/Bork/Lüke, InsO, Stand: Nov. 2013, § 82 Rn. 8; Nerlich/Römermann/Wittkowski/Kruth, InsO, Stand: Juli 2013, § 82 Rn. 19).

    Nach der Rechtsprechung des BGH lässt sich eine solche Obliegenheit zur Abgleichung der Kundendaten mit Internetseiten, auf denen Insolvenzverfahren öffentlich bekannt gemachten werden, auch für Lebensversicherungen nicht im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung herleiten (BGH, Urteil vom 15.04.2010, IX ZR 62/09, Rn. 13; BGH, Urteil vom 07.10.2010, IX ZR 209/09, Rn. 25; K. Schmidt/Strenal, a.a.O., Rn. 14; Münch./Komm./Ott/Vuia, a.a.O.; Braun/Kroth, a.a.O.; Rn. 9; Kübler/Prütting/Bork/Lüke, a.a.O.; Nerlich/Römermann/Wittkowski/Kruth, a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des BGH beschränkt sich die Publizitätswirkung des § 9 InsO aber auf das Insolvenzverfahren und stellt für eine nach materiellem Recht verlangte Kenntnis lediglich ein Indiz dar (BGH, Urteil vom 07.10.2010, IX ZR 209/09).

  • BGH, 15.12.2005 - IX ZR 227/04

    Wirksamkeit einer Verfügung über ein Bankguthaben bei Anordnung der vorläufigen

    Auszug aus OLG Bremen, 30.01.2014 - 3 U 52/13
    a) Zwar ist nach gefestigter Rechtsprechung des BGH jede am Rechtsverkehr teilnehmende Organisation, insbesondere auch ein Versicherungsunternehmen, zu einer verkehrsgerechten Informationsverwaltung verpflichtet, jedenfalls soweit es um die Weitergabe ordnungsgemäß zugegangener Informationen innerhalb der betreffenden Organisationen geht (vgl. BGH, Urteil vom 15.12.2005, IX ZR 227/04, Rn. 13; BGH, Urteil vom 15.04.2010, IX ZR 62/09, Rn. 10).

    Auch der BGH geht ausdrücklich nicht vom Bestehen einer Informationsbeschaffungspflicht, sondern lediglich von einer innerorganisatorischen Weiterleitungspflicht aus: Nur wenn die Insolvenzeröffnung innerhalb der Organisation des Unternehmens positiv bekannt ist, muss dieses Wissen schnellstmöglich an alle mit diesem Kunden befassten Stellen weitergegeben werden (vgl. BGH, Urteil vom 15.12.2005, IX ZR 227/04, Rn. 13).

  • BGH, 20.09.1994 - VI ZR 336/93

    Kenntnis durch Vernehmung des Geschädigten als Zeuge im Strafprozeß;

    Auszug aus OLG Bremen, 30.01.2014 - 3 U 52/13
    Zwar kann sich auf Unkenntnis nicht berufen, wer sich der Kenntniserlangung missbräuchlich verschließt (BGH, Urteil vom 20.09.1994, VI ZR 336/93, Rn. 14; BGH, Urteil vom 16.05.1989, VI ZR 251/88, Rn. 15, jeweils zu § 852 BGB a.F.; Bork, a.a.O).
  • BGH, 16.05.1989 - VI ZR 251/88

    Unterlassen der Prüfung von Krankenhausunterlagen auf ärztliche Behandlungsfehler

    Auszug aus OLG Bremen, 30.01.2014 - 3 U 52/13
    Zwar kann sich auf Unkenntnis nicht berufen, wer sich der Kenntniserlangung missbräuchlich verschließt (BGH, Urteil vom 20.09.1994, VI ZR 336/93, Rn. 14; BGH, Urteil vom 16.05.1989, VI ZR 251/88, Rn. 15, jeweils zu § 852 BGB a.F.; Bork, a.a.O).
  • LG Potsdam, 07.04.2009 - 6 O 171/08

    Internationaler Warenkauf: Ersatzfähigkeit der vorgerichtlichen Anwaltskosten

    Auszug aus OLG Bremen, 30.01.2014 - 3 U 52/13
    Demgemäß sind auch die Ausführungen in dem vom Kläger herangezogenen Urteil des LG Essen vom 31.11.2011, 6 O 171/08, in dem eine Informationsbeschaffungspflicht eines Finanzinstituts bejaht wird, unzutreffend, denn darin wird der Masseschutz und die Reichweite des § 82 InsO in unzulässiger Rechtsfortbildung erweitert.
  • OLG Schleswig, 11.08.2021 - 9 U 14/21

    Anspruch eines Insolvenzverwalters gegen ein in Großbritannien niedergelassenes

    Sogar eine grob fahrlässige Unkenntnis von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das schuldnerische Vermögen schadet im Rahmen von § 82 Satz 1 InsO nicht (BGH, Urteil vom 15. April 2010 - IX ZR 62/09, WM 2010, 940-942, juris Rn. 14; so bereits BGH, Urteil vom 16. Juli 2009 - IX ZR 118/08 -, BGHZ 182, 85-92, juris Rn. 7; BGH, Urteil vom 19. April 2018 - IX ZR 230/15 -, BGHZ 218, 261-290, juris Rn. 61; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 30. Januar 2014 - 3 U 52/13 -, juris Rn. 26; MüKoInsO/Vuia, 4. Aufl. 2019, § 82 Rn. 13; Uhlenbruck/Mock, 15. Aufl. 2019, InsO, § 82 Rn. 13; Lüke in: Kübler/Prütting/Bork, InsO, 87. Lieferung März 2021, § 82 Rn. 9).

    Eine Zunahme an technischen Möglichkeiten insgesamt zum Abgleich der Unternehmensdaten mit den öffentlichen Bekanntmachungen über Insolvenzeröffnungen im Internet führt auch nicht dazu, dass der Berufung auf § 82 Satz 1 InsO der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegenstünde (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 30. Januar 2014 - 3 U 52/13 -, NZI 2014, 403 ff., juris Rn. 31; OLG Rostock, Urteil vom 19. Juni 2006 - 3 U 6/06, juris Rn. 22).

  • LG Kiel, 30.07.2020 - 12 O 76/19

    Leistung mit schuldbefreiender Wirkung an den Insolvenzschuldner

    Entsprechend der Regelung in § 82 InsO trägt der Drittschuldner des Insolvenzschuldners nach der öffentlichen Bekanntmachung der Insolvenzeröffnung die Darlegungs- und Beweislast für seine Unkenntnis (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 30. Januar 2014 - 3 U 52/13, Rn. 25, zit. nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 14.11.2013 - 3 U 52/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,41837
OLG Hamburg, 14.11.2013 - 3 U 52/13 (https://dejure.org/2013,41837)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.11.2013 - 3 U 52/13 (https://dejure.org/2013,41837)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. November 2013 - 3 U 52/13 (https://dejure.org/2013,41837)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    GUT (1,9)

    Unlauterer Wettbewerb: Irreführungsgefahr durch Werbung für ein Blutzuckermessgerät mit dem Testergebnis "Gut (1,9)" der Stiftung Warentest; Mitteilungspflicht über den Rang des Qualitätsurteils

  • webshoprecht.de

    Werbung für ein Blutzuckermessgerät mit dem Testergebnis "Gut (1,9)"

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bei der Werbung mit einem Testurteil ist die Nichtangabe des Ranges zulässig, wenn kein Produkt mit einer besseren Note bewertet wurde

  • JurPC

    Keine Irreführung bei gleicher Endnote im Rahmen des Warentests

  • Wolters Kluwer

    Irreführung über den Rang eines Qualitätsurteils i.R.e. Warentests (hier: Werbung für ein Blutzuckermessgerät) ; Anforderungen an die Darlegung des Ergebnisses eines Warentests i.R.e. Werbung

  • kanzlei.biz

    Bewerbung eines Produkts mit Testurteil ohne Rangangabe zulässig, wenn keine anderen Produkte mit besserer Gesamtnote bewertet wurden

  • rechtsportal.de

    UWG § 5; UWG § 5a
    Irreführung durch Werbung mit einem Testergebnis der Stiftung Warentest

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • heise.de (Pressebericht, 23.04.2014)

    Werbung mit Testergebnissen ohne Rangfolge erlaubt

  • Jurion (Kurzinformation)

    Für Irreführung über den Rang eines Qualitätsurteils im Rahmen eines Warentests ist zwischen Punktwert und Note zu unterscheiden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Irreführung bei Werbung mit Testergebnis bei marginalen Bewertungsunterschieden

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Testergebnisse: Angabe der Rangfolge nicht immer erforderlich

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Werbung mit Testergebnissen der "Stiftung Warentest" ohne Rangfolge bei Spitzenbenotung zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 4786
  • MDR 2014, 486
  • GRUR-RR 2014, 160
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.08.2013 - I ZR 212/12
    Auszug aus OLG Hamburg, 14.11.2013 - 3 U 52/13
    Der Senat hat durchaus zur Kenntnis genommen, dass das OLG Frankfurt in der genannten Entscheidung (abgedruckt in K&R 2013, 129) bei der Bewertung von Werbung mit Testergebnissen eine tendenziell strengere Sichtweise einnimmt als der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Test Gut" aus dem Jahre 1982 (GRUR 1982, 437) und dass der BGH die Nichtzulassungsbeschwerde gegen dieses Urteil mit Beschluss vom 15.8.2013 zurückgewiesen, diese Sichtweise also gebilligt hat (Az. I ZR 212/12).
  • BGH, 11.03.1982 - I ZR 71/80

    Test Gut

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.11.2013 - 3 U 52/13
    Der Senat hat durchaus zur Kenntnis genommen, dass das OLG Frankfurt in der genannten Entscheidung (abgedruckt in K&R 2013, 129) bei der Bewertung von Werbung mit Testergebnissen eine tendenziell strengere Sichtweise einnimmt als der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Test Gut" aus dem Jahre 1982 (GRUR 1982, 437) und dass der BGH die Nichtzulassungsbeschwerde gegen dieses Urteil mit Beschluss vom 15.8.2013 zurückgewiesen, diese Sichtweise also gebilligt hat (Az. I ZR 212/12).
  • OLG Frankfurt, 25.10.2012 - 6 U 186/11

    Verbraucherinformationspflicht bei Werbung mit einem Testergebnis

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.11.2013 - 3 U 52/13
    Das Landgericht habe auch die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 25.10.2012 (Az. 6 U 186/11) falsch bewertet.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.07.2013 - 3 U 52/13   

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https://dejure.org/2013,62078
OLG Celle, 18.07.2013 - 3 U 52/13 (https://dejure.org/2013,62078)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.07.2013 - 3 U 52/13 (https://dejure.org/2013,62078)
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   OLG Celle, 13.06.2013 - 3 U 52/13   

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https://dejure.org/2013,63613
OLG Celle, 13.06.2013 - 3 U 52/13 (https://dejure.org/2013,63613)
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