Rechtsprechung
OLG Hamburg, 19.07.2007 - 3 U 53/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der Werbung für ein Fertigarzneimittel im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken; Vorliegen einer mittelbaren Bezugnahme auf das Arzneimittel eines anderen Herstellers; Unangemessen unsachliche Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher
- advogarant.de (Kurzinformation)
Arzneimittelwerbung für Medikament zur Behandlung von Inkontinenz
Verfahrensgang
- LG Hamburg - 407 O 281/06
- OLG Hamburg, 19.07.2007 - 3 U 53/07
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamburg, 27.06.2013 - 3 U 26/12
Bei einer fehlenden oder fehlerhaften Datenschutzerklärung liegt ein …
Jedenfalls handelt es sich bei dem Ausfüllen des Fragebogens (Anlage BB 1) nicht um eine adäquate Gegenleistung für Waren im (von der Antragsgegnerin behaupteten) Wert von EUR 100. Insofern liegt dieser Fall anders als die Konstellation in der Senatsentscheidung vom 19.7.2007 (3 U 53/07, Magazindienst 2007, 1044), in der einem Arzt für das Ausfüllen eines Fragebogens zur Patientenzufriedenheit ein Koffergurt und ein Kofferanhänger versprochen worden war. - LG Hamburg, 22.12.2011 - 327 O 564/11
Massagesessel für Apotheken - Wettbewerbsverstoß: Bewerbung von Arzneimitteln …
Eine Gegenleistung ist anzunehmen, wenn gegenüber dem werbenden Unternehmen Handlungen des Adressaten versprochen werden, die dem werbenden Unternehmen zu Gute kommen, wie dies zum Beispiel bei Umfragen zur Kundenzufriedenheit der Fall ist (vgl. OLG Hamburg; Urt. v. 19.07.2007, 3 U 53/07).
Rechtsprechung
LSG Bayern, 27.05.2008 - L 3 U 53/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 08.01.2007 - S 5 U 11/06
- LSG Bayern, 27.05.2008 - L 3 U 53/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61
Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen …
Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2008 - L 3 U 53/07
Es gibt im Bereich des Arbeitsunfalls keine Beweisregel, dass bei fehlender Alternativursache die versicherte naturwissenschaftliche Ursache automatisch auch eine wesentliche Ursache ist, weil dies bei komplexem Krankheitsgeschehen zu einer Beweislastumkehr führen würde (vgl. BSGE 19, 52; BSG Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R). - BSG, 19.09.1974 - 8 RU 236/73
Unfallversicherung - Versicherungsschutz - Unfall - Alkoholgenuß - Einzige …
Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2008 - L 3 U 53/07
Gesichtspunkte für die Beurteilung der besonderen Beziehung einer versicherten Ursache zum Erfolg sind neben der versicherten Ursache bzw. dem Ereignis als solchem, einschließlich der Art und des Ausmaßes der Einwirkung, der zeitliche Ablauf des Geschehens, das Verhalten des Verletzten nach dem Unfall, die Befunde und Diagnosen der erstbehandelnden Ärzte sowie die gesamte Krankengeschichte (vgl. BSGE 38, 127, 129). - BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77
Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache - …
Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2008 - L 3 U 53/07
Die Wahrscheinlichkeit eines Ursachenzusammenhangs zwischen einem Körper- und Gesundheitsschaden und dem Arbeitsunfall ist gegeben, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände die auf dem Unfall beruhenden Faktoren so stark überwiegen, dass darauf die Entscheidung gestützt werden kann und wenn die gegen den ursächlichen Zusammenhang sprechenden Faktoren außer Betracht bleiben können, d. h. nach der geltenden ärztlich-wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen einen Zusammenhang spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (vgl. BSGE 32, 203, 209; 45, 285, 286). - BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …
Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2008 - L 3 U 53/07
Es gibt im Bereich des Arbeitsunfalls keine Beweisregel, dass bei fehlender Alternativursache die versicherte naturwissenschaftliche Ursache automatisch auch eine wesentliche Ursache ist, weil dies bei komplexem Krankheitsgeschehen zu einer Beweislastumkehr führen würde (vgl. BSGE 19, 52; BSG Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R). - BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70
Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang
Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2008 - L 3 U 53/07
Die Wahrscheinlichkeit eines Ursachenzusammenhangs zwischen einem Körper- und Gesundheitsschaden und dem Arbeitsunfall ist gegeben, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände die auf dem Unfall beruhenden Faktoren so stark überwiegen, dass darauf die Entscheidung gestützt werden kann und wenn die gegen den ursächlichen Zusammenhang sprechenden Faktoren außer Betracht bleiben können, d. h. nach der geltenden ärztlich-wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen einen Zusammenhang spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (vgl. BSGE 32, 203, 209; 45, 285, 286).