Weitere Entscheidung unten: LSG Bayern, 27.05.2008

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.07.2007 - 3 U 53/07   

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https://dejure.org/2007,15733
OLG Hamburg, 19.07.2007 - 3 U 53/07 (https://dejure.org/2007,15733)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.07.2007 - 3 U 53/07 (https://dejure.org/2007,15733)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. Juli 2007 - 3 U 53/07 (https://dejure.org/2007,15733)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    HWG § 3; ; HWG § 7; ; UWG § 5; ; UWG § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HWG § 3; HWG § 7; UWG § 5; UWG § 6
    Keine vergleichende Werbung bei fehlendem Bezug zu konkretem Konkurrenzprodukt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Werbung für ein Fertigarzneimittel im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken; Vorliegen einer mittelbaren Bezugnahme auf das Arzneimittel eines anderen Herstellers; Unangemessen unsachliche Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Arzneimittelwerbung für Medikament zur Behandlung von Inkontinenz

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 407 O 281/06
  • OLG Hamburg, 19.07.2007 - 3 U 53/07
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamburg, 27.06.2013 - 3 U 26/12

    Bei einer fehlenden oder fehlerhaften Datenschutzerklärung liegt ein

    Jedenfalls handelt es sich bei dem Ausfüllen des Fragebogens (Anlage BB 1) nicht um eine adäquate Gegenleistung für Waren im (von der Antragsgegnerin behaupteten) Wert von EUR 100. Insofern liegt dieser Fall anders als die Konstellation in der Senatsentscheidung vom 19.7.2007 (3 U 53/07, Magazindienst 2007, 1044), in der einem Arzt für das Ausfüllen eines Fragebogens zur Patientenzufriedenheit ein Koffergurt und ein Kofferanhänger versprochen worden war.
  • LG Hamburg, 22.12.2011 - 327 O 564/11

    Massagesessel für Apotheken - Wettbewerbsverstoß: Bewerbung von Arzneimitteln

    Eine Gegenleistung ist anzunehmen, wenn gegenüber dem werbenden Unternehmen Handlungen des Adressaten versprochen werden, die dem werbenden Unternehmen zu Gute kommen, wie dies zum Beispiel bei Umfragen zur Kundenzufriedenheit der Fall ist (vgl. OLG Hamburg; Urt. v. 19.07.2007, 3 U 53/07).
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 27.05.2008 - L 3 U 53/07   

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https://dejure.org/2008,23950
LSG Bayern, 27.05.2008 - L 3 U 53/07 (https://dejure.org/2008,23950)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.05.2008 - L 3 U 53/07 (https://dejure.org/2008,23950)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. Mai 2008 - L 3 U 53/07 (https://dejure.org/2008,23950)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2008 - L 3 U 53/07
    Es gibt im Bereich des Arbeitsunfalls keine Beweisregel, dass bei fehlender Alternativursache die versicherte naturwissenschaftliche Ursache automatisch auch eine wesentliche Ursache ist, weil dies bei komplexem Krankheitsgeschehen zu einer Beweislastumkehr führen würde (vgl. BSGE 19, 52; BSG Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R).
  • BSG, 19.09.1974 - 8 RU 236/73

    Unfallversicherung - Versicherungsschutz - Unfall - Alkoholgenuß - Einzige

    Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2008 - L 3 U 53/07
    Gesichtspunkte für die Beurteilung der besonderen Beziehung einer versicherten Ursache zum Erfolg sind neben der versicherten Ursache bzw. dem Ereignis als solchem, einschließlich der Art und des Ausmaßes der Einwirkung, der zeitliche Ablauf des Geschehens, das Verhalten des Verletzten nach dem Unfall, die Befunde und Diagnosen der erstbehandelnden Ärzte sowie die gesamte Krankengeschichte (vgl. BSGE 38, 127, 129).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2008 - L 3 U 53/07
    Die Wahrscheinlichkeit eines Ursachenzusammenhangs zwischen einem Körper- und Gesundheitsschaden und dem Arbeitsunfall ist gegeben, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände die auf dem Unfall beruhenden Faktoren so stark überwiegen, dass darauf die Entscheidung gestützt werden kann und wenn die gegen den ursächlichen Zusammenhang sprechenden Faktoren außer Betracht bleiben können, d. h. nach der geltenden ärztlich-wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen einen Zusammenhang spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (vgl. BSGE 32, 203, 209; 45, 285, 286).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2008 - L 3 U 53/07
    Es gibt im Bereich des Arbeitsunfalls keine Beweisregel, dass bei fehlender Alternativursache die versicherte naturwissenschaftliche Ursache automatisch auch eine wesentliche Ursache ist, weil dies bei komplexem Krankheitsgeschehen zu einer Beweislastumkehr führen würde (vgl. BSGE 19, 52; BSG Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R).
  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

    Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2008 - L 3 U 53/07
    Die Wahrscheinlichkeit eines Ursachenzusammenhangs zwischen einem Körper- und Gesundheitsschaden und dem Arbeitsunfall ist gegeben, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände die auf dem Unfall beruhenden Faktoren so stark überwiegen, dass darauf die Entscheidung gestützt werden kann und wenn die gegen den ursächlichen Zusammenhang sprechenden Faktoren außer Betracht bleiben können, d. h. nach der geltenden ärztlich-wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen einen Zusammenhang spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (vgl. BSGE 32, 203, 209; 45, 285, 286).
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