Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.06.2009 - 3 U 53/09   

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OLG Celle, 17.06.2009 - 3 U 53/09 (https://dejure.org/2009,2591)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.06.2009 - 3 U 53/09 (https://dejure.org/2009,2591)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. Juni 2009 - 3 U 53/09 (https://dejure.org/2009,2591)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    § 358 BGB

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Begriff des verbundenen Vertrages; Rechtsfolgen des Widerrufs des Darlehensvertrages im Hinblick auf eine Restschuldversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des verbundenen Vertrages; Rechtsfolgen des Widerrufs des Darlehensvertrages im Hinblick auf eine Restschuldversicherung

  • Judicialis

    BGB § 358

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 358
    Begriff des verbundenen Vertrages; Rechtsfolgen des Widerrufs des Darlehensvertrages im Hinblick auf eine Restschuldversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 358
    Darlehensvertrag und Restschuldversicherung keine verbundenen Verträge bei freiwilligem Abschluss des Versicherungsvertrags

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1755
  • NZI 2009, 523
  • WM 2009, 1600
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Schleswig, 26.04.2007 - 5 U 162/06

    Verbraucherkredit: Anspruch auf Rückzahlung nach Kündigung eines Kredits unter

    Auszug aus OLG Celle, 17.06.2009 - 3 U 53/09
    Die gegenteilige, vom Kläger insbesondere unter Hinweis auf eine in der Literatur verbreitet vertretene Meinung (vgl. etwa Palandt/Grüneberg, BGB, 68. Aufl. 2009 § 358 BGB Rn. 7. Münchener KommentarHabersack BGB 5. Aufl. 2007, § 358 BGB Rn. 12. Reifner, WM 2008, 2329, 2337. ebenso OLG Rostock NJW-RR 2005, 1416. OLG Schleswig NJW-RR 2007, 1347) überzeugt den Senat nicht.

    Der Senat hat die Revision zugelassen, da die Frage, ob Darlehensvertrag und Versicherungsvertrag verbundene Geschäfte sind, von den Oberlandesgerichten Rostock (in NJW-RR 2005, 1416) sowie Schleswig (in NJW-RR 2007, 1347) abweichend beurteilt worden ist (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) und der Auslegung der Rückabwicklungsregelung des § 358 Abs. 4 S. 3 BGB in Verbindung mit § 96 InsO grundsätzliche Bedeutung zukommt (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO): dem Senat liegen bereits zwei weitere, dieselbe Fragestellung betreffende Verfahren zur Entscheidung vor.

  • OLG Rostock, 23.03.2005 - 1 W 63/03

    Ratenkreditvertrag mit Restschuldversicherung incl.

    Auszug aus OLG Celle, 17.06.2009 - 3 U 53/09
    Die gegenteilige, vom Kläger insbesondere unter Hinweis auf eine in der Literatur verbreitet vertretene Meinung (vgl. etwa Palandt/Grüneberg, BGB, 68. Aufl. 2009 § 358 BGB Rn. 7. Münchener KommentarHabersack BGB 5. Aufl. 2007, § 358 BGB Rn. 12. Reifner, WM 2008, 2329, 2337. ebenso OLG Rostock NJW-RR 2005, 1416. OLG Schleswig NJW-RR 2007, 1347) überzeugt den Senat nicht.

    Der Senat hat die Revision zugelassen, da die Frage, ob Darlehensvertrag und Versicherungsvertrag verbundene Geschäfte sind, von den Oberlandesgerichten Rostock (in NJW-RR 2005, 1416) sowie Schleswig (in NJW-RR 2007, 1347) abweichend beurteilt worden ist (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) und der Auslegung der Rückabwicklungsregelung des § 358 Abs. 4 S. 3 BGB in Verbindung mit § 96 InsO grundsätzliche Bedeutung zukommt (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO): dem Senat liegen bereits zwei weitere, dieselbe Fragestellung betreffende Verfahren zur Entscheidung vor.

  • OLG Stuttgart, 26.05.2009 - 6 U 21/09

    Widerruf des Verbraucherkreditvertrages: Anspruch auf Rückerstattung des an die

    Auszug aus OLG Celle, 17.06.2009 - 3 U 53/09
    Wie das Oberlandesgericht Stuttgart in seiner Entscheidung vom 26. Mai 2009 (6 U 21/09), auf die vom Prozessbevollmächtigten der Beklagten im Verhandlungstermin des Senats ausdrücklich hingewiesen worden ist, überzeugend ausgeführt hat, folgt dies aus der Abwicklungsregelung des § 358 Abs. 4 Satz 3 BGB.
  • BGH, 18.12.2007 - XI ZR 324/06

    Begriff des verbundenen Geschäfts; Sittenwidrigkeit eines zu Kapitalanlagezwecken

    Auszug aus OLG Celle, 17.06.2009 - 3 U 53/09
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH ZIP 2008, 962 m. w. N.) etwa dann anzunehmen, wenn die fraglichen Verträge über ein MittelZweckVerhältnis hinaus derart miteinander verbunden sind, dass ein Vertrag ohne den anderen nicht abgeschlossen worden wäre.
  • BGH, 15.12.2009 - XI ZR 45/09

    Ein Verbraucherdarlehensvertrag und eine für diesen abgeschlossene

    a) Ob ein Darlehensvertrag und ein Restschuldversicherungsvertrag verbunden im Sinne des § 358 Abs. 3 BGB sein können, ist in der Rechtsprechung der Instanzgerichte und der Literatur umstritten (bejahend: OLG Rostock, NJW-RR 2005, 1416; OLG Schleswig, NJW-RR 2007, 1347, 1348; LG Hamburg, VuR 2008, 111, 112; LG Bonn, BKR 2008, 78, 79 f.; LG Bremen, WM 2009, 2215, 2216; Emmerich in von Westphalen/Emmerich/von Rottenburg, VerbrKrG, 2. Aufl., § 9 Rn. 74; Staudinger/Kessal-Wulf, BGB (2004), § 358 Rn. 40; MünchKommBGB/Habersack, 5. Aufl., § 358 Rn. 12; Palandt/Grüneberg, BGB, 69. Aufl., § 358 Rn. 7; Erman/Saenger, BGB, 12. Aufl., § 358 Rn. 4; Möller in Bamberger/Roth, BGB, 2. Aufl., § 358 Rn. 13; jurisPK-BGB/Wildemann, 4. Aufl., § 358 Rn. 7 und 9; Geßner, VuR 2008, 84 f.; Reifner, WM 2008, 2329, 2337; Fliegner/Fehst, EWiR 2009, 231, 232; Bülow, WuB I E 2. § 358 BGB 1.09; Dawe, NZI 2008, 513, 515; Hackländer, ZInsO 2009, 497; Knops, VersR 2006, 1455, 1457 f.; verneinend: OLG Celle, WM 2009, 1600, 1601 f.; OLG Oldenburg, WM 2009, 796, 797; OLG Karlsruhe, Urteil vom 16. Oktober 2009 - 14 U 32/07; LG Essen, Beschluss vom 3. Mai 2007 - 6 O 108/07; LG Bremen, Beschluss vom 18. Juni 2008 - 2 O 2019/06; LG Kiel, Urteil vom 26. Juni 2008 - 13 O 8/07; LG Münster, Urteil vom 19. Februar 2009 - 14 O 547/08; LG Braunschweig, Urteil vom 27. Oktober 2008 - 4 O 2320/07 (275); Mülbert/Wilhelm, WM 2009, 2241, 2242; Münstermann/Hannes, VerbrKrG, 1991, Rn. 545; Lange/Schmidt, BKR 2007, 493, 495 f.; Godefroid, Verbraucherkreditverträge, 3. Aufl., Teil 2, Rn. 557; Freitag, ZIP 2009, 1297 ff.; offen gelassen: OLG Hamm, VuR 2008, 104; OLG Schleswig, WM 2009, 1606, 1607; OLG Stuttgart, WM 2009, 1361, 1362).
  • BGH, 03.03.2016 - IX ZR 132/15

    Insolvenzverfahren: Zulässigkeit der Aufrechnung bei Abhängigkeit beider

    cc) Diese materiell-rechtlichen Folgen des Eintritts des Darlehensgebers in das Rückabwicklungsverhältnis greifen auch im Fall der Insolvenz des Verbrauchers ein (so auch OLG Stuttgart, WM 2009, 1361, 1362; OLG Celle, WM 2009, 1600, 1602 f; OLG Schleswig, ZInsO 2009, 1449, 1450; OLG Düsseldorf, ZInsO 2010, 393, 395 f; OLG Celle, WM 2011, 456, 457 f; Wolters/Podewils, ZVI 2010, 209, 214 f; Heinig, VersR 2010, 863, 867 f; Schürnbrand, BKR 2011, 309, 310 f; a.A. LG Bremen, WM 2009, 2215, 2219 f; Dawe, NZI 2008, 513, 517 f; Hackländer, ZInsO 2009, 497, 499 ff; Sänger/Wigand, ZInsO 2009, 2043, 2045 ff; Knops, ZIP 2010, 1265, 1268 ff; Gessner, NZI 2011, 385, 387 ff; Goraj, ZInsO 2011, 497, 499 ff; Kleinschmidt/Burchard, ZInsO 2011, 513, 516 ff; Weiß, ZInsO 2011, 903).
  • OLG Schleswig, 17.03.2010 - 5 U 2/10

    Rechtsfolgen der Rückabwicklung eines Verbraucherkreditvertrages hinsichtlich

    Ob ein Darlehensvertrag und ein Restschuldersicherungsvertrag im Sinne von § 358 Abs. 3 BGB verbunden sind, war in der Rechtsprechung der Instanzgerichte bislang umstritten (bejahend OLG Schleswig NJW-RR 2007, 1347, 1348; OLG Rostock NJW-RR 2005, 1416 ; verneinend u.a. OLG Celle WM 2009, 1600, 1601 f.; OLG Oldenburg 2009, 796, 797; offen gelassen u.a. OLG Schleswig WM 2009, 1606, 1607).
  • OLG Düsseldorf, 05.11.2009 - 6 U 27/09

    Anspruch auf Rückzahlung der Prämien für eine Restschuldversicherung bei Widerruf

    Die Rückabwicklung der genannten Leistungen - nämlich die Auszahlung der Darlehensvaluta und die Zahlung des Entgelts an den Unternehmer - erfolgt allein im Verhältnis zwischen Darlehensgeber und Unternehmer (OLG Stuttgart, WM 2009, 1361 = juris Rn 22; OLG Schleswig, WM 2009, 1606 = juris Rn 19 f.; OLG Celle, WM 2009, 1600 = juris Rn 25 f., OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. August 2009, I-17 W 59/09, jeweils m.w.N.; in dem abweichenden Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 12. August 2009, 8 O 70/09, das der Kläger in der mündlichen Verhandlung vom 08. Oktober 2009 zu den Akten gereicht hat, wird dieser Mechanismus verkannt).

    Demgegenüber tritt die Saldierung, Konsumtion oder Konzentration im Falle des § 358 Abs. 4 Satz 3 InsO kraft Gesetzes ein und ist von dem Willen der Parteien des Rückabwicklungsschuldverhältnisses unabhängig (OLG Schleswig, WM 2009, 1606 = juris Rn 23; OLG Stuttgart WM 2009, 1361 = juris Rn 24; OLG Celle WM 2009, 1600 = juris Rn 28).

  • LG Mönchengladbach, 16.07.2014 - 2 S 133/13

    Belehrung für einen Ratenschutz-Lebensversicherungsvertrag richtet sich auch bei

    Die §§ 355 ff. BGB werden für die Beurteilung der Frage, ob ein verbundenes Geschäft vorliegt, entgegen einer früher auch in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. OLG Celle NZI 2009, 523; Lange/Schmidt, BKR 2007.493 f. m. w. Nw) nämlich nicht durch die spezielleren Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes über die Widerruflichkeit einer auf Abschluss eines Versicherungsvertrags gerichteten Willenserklärung verdrängt (vgl. BGH NJW 2010, 531, Rn. 13).
  • OLG München, 12.06.2019 - 5 U 323/19

    Anforderungen an Widerrufsbelehrung

    Insoweit werde auf die Ausführungen des OLG Celle aus dem Urteil vom 17.06.2009 - 3 U 53/09 verwiesen.

    Soweit sich die Kläger in ihrer Stellungnahme auf die Ausführungen des OLG Celle aus dem Urteil vom 17.06.2009 - 3 U 53/09 beziehen, überzeugen diese nicht.

  • OLG München, 02.04.2019 - 5 U 3891/18

    Unwirksamer Widerruf eines Finanzierungsdarlehens für einen Pkw

    Insoweit werde auf die Ausführungen des OLG Celle aus dem Urteil vom 17.06.2009 - 3 U 53/09 verwiesen.

    Soweit sich der Kläger in seiner Stellungnahme auf die Ausführungen des OLG Celle aus dem Urteil vom 17.06.2009 - 3 U 53/09 bezieht, überzeugen diese nicht.

  • OLG München, 02.04.2019 - 5 U 4571/18

    Anforderungen an Widerrufsbelerhung

    Insoweit werde auf die Ausführungen des OLG Celle aus dem Urteil vom 17.06.2009 - 3 U 53/09 verwiesen.

    Soweit sich der Kläger in seiner Stellungnahme auf die Ausführungen des OLG Celle aus dem Urteil vom 17.06.2009 - 3 U 53/09 bezieht, überzeugen diese nicht.

  • OLG Celle, 19.01.2011 - 3 U 140/10

    Rechtsfolgen des Widerrufs der Restschuldversicherung in der Insolvenz des

    Da finanziertes Entgelt vorliegend der Versicherungsbeitrag ist, besteht nach der gesetzlichen Regelung kein gegen die Beklagte gerichteter Anspruch auf dessen Erstattung (vgl. Senatsentscheidung vom 17. Juni 2009 - 3 U 53/09, WM 2009, 1600, 1602).
  • LG Berlin, 02.09.2009 - 4 S 10/08

    Darlehens- und Restschuldversicherungsvertrag: Anspruch eines Treuhänders im

    Angesichts dessen fehlt es an jedem Anhalt für den klägerischen Ansatz, dass der Abschluss der Restschuldversicherung die Insolvenzschuldnerin zur Kreditaufnahme motiviert haben sollte - wo doch ohne die Kreditaufnahme gar kein Versicherungsbedarf bestanden hätte (so auch OLG Celle vom 17.06.2009 -3 U 53/09- WM 2009, 1600; OLG Köln aaO.; aA. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht vom 26.04.2007 -5 U 162/06- NJW-RR 2007, 1347).
  • OLG Schleswig, 23.07.2009 - 5 U 36/09

    Rechtsfolgen des Widerrufs des Darlehensvertrages bei einem verbundenen Geschäft

  • LG Düsseldorf, 12.08.2009 - 8 O 70/09

    Widerruf eines Darlehensvertrages und eines Restschuldversicherungsvertrages;

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 30.07.2009 - 3 U 53/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5609
OLG Hamburg, 30.07.2009 - 3 U 53/09 (https://dejure.org/2009,5609)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.07.2009 - 3 U 53/09 (https://dejure.org/2009,5609)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. Juli 2009 - 3 U 53/09 (https://dejure.org/2009,5609)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 20 Abs. 1, 19 Abs. 4 Nr. 4 GWB; Art. 12 Abs. 1 GG; §§ 4 Abs. 4, 4 Abs. 1 GlueStV; Artt. 43, 82, 49 EG

  • JurPC

    Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrages mit höherrangigem Recht

  • aufrecht.de

    Pflicht einer Landeslotteriegesellschaft zur Weiterleitung im Internet rechtswidrig generierter Lotto-Spielaufträge

  • Wolters Kluwer

    Kündigung eines Geschäftsbesorgungsvertrages zum Betrieb einer virtuellen Schnittstelle zum Zwecke der Weiterleitung im Internet generierter Spielaufträge im Zahlenlotto durch die Lottogesellschaft

  • rechtsportal.de

    Kündigung eines Geschäftsbesorgungsvertrages zum Betrieb einer virtuellen Schnittstelle zum Zwecke der Weiterleitung im Internet generierter Spielaufträge im Zahlenlotto durch die Lottogesellschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)

    Kündigung von Internetangebot von Tipp24 bei nicht angepasster Schnittstelle

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Tipp24-Schnittstelle für Online-Lottoaufträge muss Glücksspielstaatsvertrag entsprechen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2008 - C-42/07

    NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS BOT KANN DIE PORTUGIESISCHE REGELUNG, DIE SANTA

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.07.2009 - 3 U 53/09
    Die besonderen Gefahren, die mit der Glücksspielveranstaltung und -vermittlung im Internet verbunden sind - jederzeitiger Zugang ohne räumliche Schranken, Anonymität und Isolierung des Spielers, fehlende Identitätskontrolle und daraus resultierender mangelhafter Jugendschutz - werden auch auf europäischer Ebene gesehen und als zur Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit geeignet anerkannt (s. Schlussanträge des Generalanwalts Bot v. 14.10.2008 in der Rs. C-42/07, Rz. 268 ff., 276).

    Dass der deutsche Gesetzgeber in Ausübung des ihm - wie ausgeführt - auch gemeinschaftsrechtlich zustehenden Ermessens die Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen im Internet nicht lediglich (wie im Falle der portugiesischen Regelung für Sportwetten, s. EuGH, Rs. C-42/07) in das staatliche Glücksspielmonopol einbezogen, sondern diese Vertriebsformen sogar insgesamt - also auch für staatliche Anbieter - verboten hat, gewährleistet in nicht diskriminierender Weise das insoweit denkbar höchste Maß an Schutz.

  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 399/03

    Außerordentliche Kündigung einer tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmerin

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.07.2009 - 3 U 53/09
    Gründet die außerordentliche Kündigung auf einem fortdauernden Zustand, wirken also wichtige Gründe im Sinne eines Dauertatbestands fort, so ist die Ausschlussfrist für eine außerordentliche Kündigung des Dauerschuldverhältnisses noch gewahrt, wenn der Dauerzustand auch innerhalb der Frist noch angehalten hat (BGH NZA 2005, 1415, 1416; BAG NZA 2004, 1216; Brandburg. OLG, Urt. v. 16.8.2006, Az. 3 U 30/05, juris-Rz. 26; siehe auch Henssler, in: Münchener Kommentar zum BGB, Bd. 4, 5. Aufl. 2009, § 626 Rz. 307).
  • BGH, 19.10.2005 - XII ZR 224/03

    Nachforderung von Mietzins bei widerspruchslos über längere Zeit hingenommener

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.07.2009 - 3 U 53/09
    Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht und der Verpflichtete sich darauf eingerichtet hat und sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten auch darauf einrichten durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (siehe nur BGHZ 43, 292; NJW 2006, 219; Palandt/Heinrichs, § 242 Rz. 87).
  • OLG Brandenburg, 16.08.2006 - 3 U 30/05

    Grundstückspachtvertrag mit einer brandenburgischen Gemeinde: Schaffung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.07.2009 - 3 U 53/09
    Gründet die außerordentliche Kündigung auf einem fortdauernden Zustand, wirken also wichtige Gründe im Sinne eines Dauertatbestands fort, so ist die Ausschlussfrist für eine außerordentliche Kündigung des Dauerschuldverhältnisses noch gewahrt, wenn der Dauerzustand auch innerhalb der Frist noch angehalten hat (BGH NZA 2005, 1415, 1416; BAG NZA 2004, 1216; Brandburg. OLG, Urt. v. 16.8.2006, Az. 3 U 30/05, juris-Rz. 26; siehe auch Henssler, in: Münchener Kommentar zum BGB, Bd. 4, 5. Aufl. 2009, § 626 Rz. 307).
  • BGH, 20.06.2005 - II ZR 18/03

    Nachschieben von Gründen für die außerordentlich Kündigung des Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.07.2009 - 3 U 53/09
    Gründet die außerordentliche Kündigung auf einem fortdauernden Zustand, wirken also wichtige Gründe im Sinne eines Dauertatbestands fort, so ist die Ausschlussfrist für eine außerordentliche Kündigung des Dauerschuldverhältnisses noch gewahrt, wenn der Dauerzustand auch innerhalb der Frist noch angehalten hat (BGH NZA 2005, 1415, 1416; BAG NZA 2004, 1216; Brandburg. OLG, Urt. v. 16.8.2006, Az. 3 U 30/05, juris-Rz. 26; siehe auch Henssler, in: Münchener Kommentar zum BGB, Bd. 4, 5. Aufl. 2009, § 626 Rz. 307).
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.07.2009 - 3 U 53/09
    Der Senat hält die bereits im Rahmen der deutschen Grundrechtsprüfung genannten Argumente für auf die gemeinschaftsrechtliche Prüfungsebene übertragbar, weil sich die gemeinschaftsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Rechtmäßigkeit eines staatlichen Wettmonopols entsprechen (vgl. BVerfG, Urteil vom 28.3.2006, Az. 1 BvR 1054/01, juris Rz. 144), und kommt demgemäß zu keinem anderen Ergebnis.
  • BGH, 08.06.1983 - VIII ZR 77/82

    Wirksamkeit eines nur durch Verletzung von Einfuhrvorschriften erfüllbaren

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.07.2009 - 3 U 53/09
    Denn hierbei dürfte es sich gerade um diejenigen Rechtsgeschäfte handeln, gegen deren Vornahme sich das gesetzliche Verbot richtet (vgl. BGH, Urteil v. 8.6.1983, Az. VIII ZR 77/82, juris-Rz 18).
  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.07.2009 - 3 U 53/09
    bb) Der Senat teilt nach dem Erkenntnisstand des Eilverfahrens die von der Antragstellerin gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 1 und 4 GlüStV, insbesondere ihre Vereinbarkeit mit Art. 12 Abs. 1 GG, gehegten Bedenken nicht, sondern legt die vom BVerfG (Beschluss v. 14.10.2008, Az. 1 BvR 928/08) gefundene Einschätzung zugrunde, dass die vorgenannten Vorschriften zwar in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG eingreifen, jedoch als objektive Berufswahlbeschränkungen durch die mit diesen Regelungen verfolgten überragend wichtigen Gemeinwohlziele - Schutz insbesondere von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren der Glücksspielsucht und der mit Glücksspielen verbundenen Folge- und Begleitkriminalität - verhältnismäßig, nämlich zur Zielerreichung geeignet, erforderlich und nicht übermäßig belastend sind.
  • LG Hamburg, 20.02.2009 - 408 O 4/09

    Tipp24 darf in Hamburg weiter Online-Lottospiele vermitteln

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.07.2009 - 3 U 53/09
    Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Kammer 8 für Handelssachen, vom 20.2.2009 (Geschäfts-Nr. 408 O 4/09) abgeändert, die einstweilige Verfügung aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag zurückgewiesen.
  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.07.2009 - 3 U 53/09
    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist die Unterbindung der Vermittlung von Glücksspielen in andere Mitgliedsstaaten dann mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar, wenn ein Staatsmonopol dem Ziel dient, die Gelegenheiten zum Spiel zu vermindern und die Finanzierung sozialer Aktivitäten mit Hilfe einer Abgabe auf die Einnahmen aus genehmigten Spielen nur eine nützliche Nebenfolge, nicht aber der eigentliche Grund der betriebenen restriktiven Politik ist (EuGH, Urteil v. 6.11.2003, Rs. C-243/01 - Gambelli; Urteil v. 6.3.2007, Rs. C-338/04, C-359/04 und C-360/04 - Placanica u.a.).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

  • OVG Hamburg, 27.02.2009 - 4 Bs 235/08
  • BGH, 18.02.2003 - KVR 24/01

    Gebietsabsprache in Gaslieferungsvertrag kartellrechtswidrig

  • OLG Celle, 04.05.2009 - 13 U 42/09

    Vereinbarbkeit des Glückspielstaatsvertrages mit höherrangigem Recht

  • OVG Hamburg, 25.03.2008 - 4 Bs 5/08

    Ausschluss von gewerblichen Glücksspielen durch private Veranstalter,

  • LG Hannover, 28.01.2009 - 21 O 105/08

    Verbot der Internetvermittlung der Teilnahme an staatlichen Glücksspiellotterien

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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2010 - L 3 U 53/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,121896
LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2010 - L 3 U 53/09 (https://dejure.org/2010,121896)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15.04.2010 - L 3 U 53/09 (https://dejure.org/2010,121896)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15. April 2010 - L 3 U 53/09 (https://dejure.org/2010,121896)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Bayern, 11.05.2005 - L 2 U 298/03

    Anerkennung und Entschädigung einer Berufskrankheit Nr. 3102

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2010 - L 3 U 53/09
    Ein solcher rein serologischer Befund ist aber noch keine Krankheit, wie sie in Nr. 3102 ebenso vorausgesetzt wird wie in § 9 Abs. 1 SGB VII als maßgebliche gesetzliche Grundlage für die Anerkennung von BKen (ebenso: Bayerisches LSG, Urteil vom 11. Mai 2005 - L 2 U 298/03 - juris).
  • BSG, 27.07.1989 - 2 RU 54/88

    Feststellung einer Berufskrankheit vor Eintritt des Leistungsfalls

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2010 - L 3 U 53/09
    Denn ebenso wie bei Arbeitsunfällen (vgl insoweit § 8 Abs. 1 S 1 SGB VII) setzt auch der Versicherungsfall BK einen Gesundheitsschaden voraus (BSG SozR 2200 § 551 Nr. 35).
  • BSG, 11.01.1989 - 8 RKnU 1/88

    Wirksamkeit der von Bediensteten einer Berufsgenossenschaft vorgenommenen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2010 - L 3 U 53/09
    Dieser ist aber noch nicht eingetreten, solange nur eine innerkörperliche Krankheitsanlage besteht, die noch nicht klinisch in Erscheinung getreten ist (vgl BSG SozR 2200 § 551 Nr. 34: bloße silikotische Lungenveränderungen ohne funktionelle Beeinträchtigungen).
  • BSG, 25.10.1989 - 2 BU 82/89
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2010 - L 3 U 53/09
    Voraussetzung für die Anerkennung einer solchen BK ist zunächst, dass der Betroffene bei der nach § 2 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) versicherten Beschäftigung einer besonderen, über das normale Maß hinaus gehenden Infektionsgefahr ausgesetzt gewesen ist (BSG, Beschluss vom 25. Oktober 1989 - 2 BU 82/89 - juris) und es tatsächlich zu einer Infektion gekommen ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2020 - L 3 U 51/18
    Wie das BSG aaO zusammenfassend dargelegt hat, setzt die Feststellung einer Lyme-Borreliose als Berufskrankheit Nr. 3102 deshalb voraus, dass ihre typischen klinischen Symptome und die Borrelieninfektion im Vollbeweis belegt sind und diese Leitsymptome mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf der Borrelieninfektion beruhen (so auch die ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl Urteile vom 15. April 2010 - L 3 U 53/09 - und vom 3. September 2014 - L 3 U 220/12 -).
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