Rechtsprechung
   OLG Bremen, 01.02.2012 - 3 U 53/11   

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https://dejure.org/2012,20924
OLG Bremen, 01.02.2012 - 3 U 53/11 (https://dejure.org/2012,20924)
OLG Bremen, Entscheidung vom 01.02.2012 - 3 U 53/11 (https://dejure.org/2012,20924)
OLG Bremen, Entscheidung vom 01. Februar 2012 - 3 U 53/11 (https://dejure.org/2012,20924)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    VVG § 86 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1 und Abs. 2; StGB §§ 306a, 306d
    Versicherungsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchsübergangs auf den Hausratversicherer; Begriff der groben Fahrlässigkeit i.S. von § 86 Abs. 1 VVG

  • rabüro.de

    Grob fahrlässig handelt, wer sich mit einer brennenden Zigarette zum Schlafen ins Bett begibt und während des Rauchens einschläft.

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Wohnungsbrand nach Rauchen im Bett - Ersatzanspruch Hausrat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen des Anspruchsübergangs auf den Hausratversicherer; Begriff der groben Fahrlässigkeit i.S. von § 86 Abs. 1 VVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Im Bett geraucht und eingeschlafen - Versicherung reguliert den Brandschaden und fordert Schadenersatz von der Raucherin

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rauchen im Bett ist brandgefährlich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zigarette im Bett: Nichtvergewissern einer Brandlöschung ist grob fahrlässig - Verletzung der Sorgfaltspflicht in hohem Maße

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 996
  • MDR 2012, 846
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 18.05.1999 - 24 U 77/98

    Verursachung eines Brandes durch den Wohnungsmieter

    Auszug aus OLG Bremen, 01.02.2012 - 3 U 53/11
    Der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit beruht in einem solchen Fall darauf, dass jemand, der sich rauchend zu Bett begibt, um zu schlafen, damit rechnen muss, mit brennender Zigarette einzuschlafen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 22.08.2000, 9 U 117/99; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.05.1999, 24 U 77/98; OLG Hamm, Beschluss vom 20.06.1989, 20 W 31/89, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 20.06.1989 - 20 W 31/89
    Auszug aus OLG Bremen, 01.02.2012 - 3 U 53/11
    Der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit beruht in einem solchen Fall darauf, dass jemand, der sich rauchend zu Bett begibt, um zu schlafen, damit rechnen muss, mit brennender Zigarette einzuschlafen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 22.08.2000, 9 U 117/99; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.05.1999, 24 U 77/98; OLG Hamm, Beschluss vom 20.06.1989, 20 W 31/89, jeweils m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 13.03.2007 - 8 U 13/06

    Gebäudefeuerversicherung: Berufung eines Untermieters im Regressprozess des

    Auszug aus OLG Bremen, 01.02.2012 - 3 U 53/11
    Zwar ist nach der Rechtsprechung in bestimmten Konstellationen im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung von einem konkludenten Regressverzicht des Sachversicherers auszugehen, z.B. wenn der Versicherungsnehmer eine Wohnung nicht selbst bewohnt und der Brandverursacher der Mieter oder eine ihm nahestehende Person ist (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.03.2007, 8 U 13/06).
  • OLG Köln, 22.08.2000 - 9 U 117/99

    Rauchen im Bett - Mitverschulden bei Wohnungsbrand

    Auszug aus OLG Bremen, 01.02.2012 - 3 U 53/11
    Der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit beruht in einem solchen Fall darauf, dass jemand, der sich rauchend zu Bett begibt, um zu schlafen, damit rechnen muss, mit brennender Zigarette einzuschlafen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 22.08.2000, 9 U 117/99; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.05.1999, 24 U 77/98; OLG Hamm, Beschluss vom 20.06.1989, 20 W 31/89, jeweils m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 30.12.2003 - 7 U 165/03

    Konkludenter Regressverzicht des Hausrats- und Gebäudeversicherers eines

    Auszug aus OLG Bremen, 01.02.2012 - 3 U 53/11
    Dieser konkludente Regressverzicht ist aber nur dann anzunehmen, wenn der Brandschaden vom Mieter durch leichte Fahrlässigkeit verursacht worden ist (ausführlich zur Begründung: OLG Stuttgart, Urteil vom 30.12.2003, 7 U 165/03; vgl. auch OLG Karlsruhe, a.a.O., OLG Düsseldorf, a.a.O., jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 20.09.2012 - 3 U 53/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,32962
OLG Hamburg, 20.09.2012 - 3 U 53/11 (https://dejure.org/2012,32962)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.09.2012 - 3 U 53/11 (https://dejure.org/2012,32962)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. September 2012 - 3 U 53/11 (https://dejure.org/2012,32962)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die in der Werbung behauptete Überlegenheit eines Produkts (Arzneimittel) muss nachgewiesen sein

  • Justiz Hamburg

    Überlegen wirksam, Proteaseinhibitor

    § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 5 UWG, § 8 UWG, § 12 Abs 2 UWG
    Heilmittelwerbung: Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast für die Richtigkeit einer Überlegenheitsbehauptung

  • Wolters Kluwer

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 271
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamburg, 21.12.2006 - 3 U 77/06

    Irreführende Arzneimittelwerbung: Gesundheitsbezogene Werbung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.09.2012 - 3 U 53/11
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass ein Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (Senat, Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204).

    Die Werbung für Arzneimittel unterliegt den strengen Voraussetzungen der gesundheitsbezogenen Werbung, wonach wegen des hohen Schutzgutes der Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen besonders strenge Anforderungen zu stellen sind (BGH GRUR 1980, 797 - Topfit Boonekamp; Senat, Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204).

  • BGH, 23.10.1970 - I ZR 86/69

    Zulässigkeit einer Werbebehauptung durch Tragen eines Tampons während der

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.09.2012 - 3 U 53/11
    Daher sind werbende Anpreisungen auf diesem Gebiet nur zulässig, wenn sie gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen (BGH GRUR 1971, 153 - Tampax).
  • BGH, 27.02.1980 - I ZR 8/78

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Vertreibens eines Magenbitters unter einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.09.2012 - 3 U 53/11
    Die Werbung für Arzneimittel unterliegt den strengen Voraussetzungen der gesundheitsbezogenen Werbung, wonach wegen des hohen Schutzgutes der Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen besonders strenge Anforderungen zu stellen sind (BGH GRUR 1980, 797 - Topfit Boonekamp; Senat, Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204).
  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89

    Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.09.2012 - 3 U 53/11
    Denn hat der Werbende mit einer fachlich umstrittenen Meinung geworben und diese in der Werbung als objektiv richtig hingestellt, ohne auf die Bedenken hinzuweisen und die Gegenmeinung zu erwähnen, so übernimmt er dadurch, dass er sich für eine bestimmte Auffassung entscheidet und eine bestimmte Aussage trifft, die Verantwortung für deren Richtigkeit, die er - abweichend von den allgemeinen Regeln - nach höchstrichterlicher Rechtsprechung im Streitfall darzulegen und zu beweisen hat (BGH GRUR 91, 848, 849 - Rheumalind II m.w.N.; Senat GRUR-RR 2002, 173).
  • BGH, 23.06.2005 - I ZR 194/02

    Atemtest

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.09.2012 - 3 U 53/11
    Eine Legalisierungswirkung der Zulassungsentscheidung (hierzu vgl. BGH GRUR 2005, 778 - Atemtest) kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil diese aufgrund der Feststellung von Nichtunterlegenheit - nicht: Überlegenheit - ergangen ist, zumal - auf der Basis der Ergebnisse nach 48 Wochen - zu einem Zeitpunkt, in dem die 96-Wochen-Ergebnisse noch nicht vorlagen (s. Anlage AS 11, EPAR, dort S. 10).
  • BGH, 13.03.2008 - I ZR 95/05

    Amlodipin

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.09.2012 - 3 U 53/11
    Es muss vorliegend nicht entschieden werden, ob und ggf. in welcher Weise der gem. Art. 16 Abs. 2 und 3 VO (EG) 726/2004 ergehenden Entscheidung der EMA über die inhaltliche Änderung oder Ergänzung der Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels im Sinne des Art. 11 RL 2001/83/EG heilmittelwerberechtliche Relevanz zukommt (vgl. zu § 22 Abs. 7 S. 1 AMG - dort betroffen: die mit dem Zulassungsantrag eingereichte Produktverpackung - BGH GRUR 2008, 1014 - Amlodipin).
  • OLG Hamburg, 17.05.2001 - 3 U 282/00

    Arzneimittel; Werbung; Unlauterer Wettbewerb; Inhaltsstoffe; Pur; Zusatz;

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.09.2012 - 3 U 53/11
    Denn hat der Werbende mit einer fachlich umstrittenen Meinung geworben und diese in der Werbung als objektiv richtig hingestellt, ohne auf die Bedenken hinzuweisen und die Gegenmeinung zu erwähnen, so übernimmt er dadurch, dass er sich für eine bestimmte Auffassung entscheidet und eine bestimmte Aussage trifft, die Verantwortung für deren Richtigkeit, die er - abweichend von den allgemeinen Regeln - nach höchstrichterlicher Rechtsprechung im Streitfall darzulegen und zu beweisen hat (BGH GRUR 91, 848, 849 - Rheumalind II m.w.N.; Senat GRUR-RR 2002, 173).
  • OLG Hamburg, 03.07.2003 - 3 U 218/02

    Gleiche Verträglichkeit

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.09.2012 - 3 U 53/11
    Eine auf einer Studie basierende Aussage ist in diesem Sinne "umstritten", wenn zumindest eine wissenschaftlich ernstzunehmende Gegenstimme das Ergebnis der Studie selbst in Frage stellt (OLG Hamburg NJOZ 2003, 2783; Urt. v. 12.10.2006, Az. 3 U 18/06).
  • OVG Saarland, 04.04.2007 - 3 W 26/06
    Auszug aus OLG Hamburg, 20.09.2012 - 3 U 53/11
    Bei Berücksichtigung des erheblichen Schwierigkeitsgrades der vorliegend zu beurteilenden inhaltlichen Fragen und des hier im Interesse der ordentlichen Vorbereitung des Verfügungsverfahrens sachgerechten tendenziell großzügigen Maßstabs (vgl. Senat, Beschluss v. 7.3.2006, Az. 3 W 26/06; Urteil v. 30.6.2011, Az. 3 U 150/10) kann vorliegend von einer verzögerlichen Behandlung nicht gesprochen werden.
  • LSG Hessen, 14.10.2013 - L 3 U 150/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.09.2012 - 3 U 53/11
    Bei Berücksichtigung des erheblichen Schwierigkeitsgrades der vorliegend zu beurteilenden inhaltlichen Fragen und des hier im Interesse der ordentlichen Vorbereitung des Verfügungsverfahrens sachgerechten tendenziell großzügigen Maßstabs (vgl. Senat, Beschluss v. 7.3.2006, Az. 3 W 26/06; Urteil v. 30.6.2011, Az. 3 U 150/10) kann vorliegend von einer verzögerlichen Behandlung nicht gesprochen werden.
  • OLG München, 22.04.2008 - 29 W 1211/08

    Unlauterer Wettbewerb: Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag durch

  • KG, 02.06.2017 - 5 U 196/16

    Coolsculpting - Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen eines

    Im Ausgangspunkt mag die FDA durchaus als fachliche Autorität angesehen werden, deren Einschätzung im wissenschaftlichen Diskurs von erheblichem Gewicht sein kann (vgl. OLG Celle v. 27.03.2017 - 13 U 199/16 - II 2b bb (2) (b) (bb); OLG Hamburg WRP 2013, 196, 200).
  • OLG Celle, 17.09.2015 - 13 U 72/15

    Einstweilige Verfügung: Selbstwiderlegung der Dringlichkeit

    Nach einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung verbreitet vertretenen Auffassung gibt der erstinstanzlich unterlegene Antragsteller, der sich die Frist zur Berufungsbegründung nicht unerheblich verlängern lässt und diese verlängerte Frist nicht unerheblich ausnutzt, im Allgemeinen zu erkennen, dass es ihm mit der Verfolgung seines Anspruchs im einstweiligen Rechtsschutz nicht (mehr) dringlich ist (KG, Beschluss vom 16. April 2009 - 8 U 249/08, juris Tz. 4 m. w. N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Juli 2002 - 20 U 74/02, juris Tz. 5 f. m. w. N.; vergleichbar betreffend einen Antrag auf der Terminsverlegung: OLG Hamm, Urteil vom 15. März 2011 - 4 U 200/10, juris Tz. 15 ff.; a. A.: OLG Hamburg, Urteil vom 3. Dezember 2003 - 5 U 36/03, juris Tz. 15; Urteil vom 20. September 2012 - 3 U 53/11, juris Tz. 33; ablehnend betreffend kürzere Fristüberschreitung: OLG Naumburg, Urteil vom 20. September 2012 - 9 U 59/12, juris Tz. 5; OLG Frankfurt, Urteil vom 9. August 2012 - 6 U 91/12, juris Tz. 12).
  • OLG Hamburg, 21.03.2019 - 3 U 105/18

    Dringlichkeit im Eilverfahren, neutropenisches Fieber - Wettbewerbsverstoß:

    Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Partei das Verfahren mit dem nötigen Nachdruck verfolgt und damit ihr Interesse an einer dringlichen Rechtsdurchsetzung in einem Eilverfahren dokumentiert hat, ist eine Gesamtbetrachtung ihres prozessualen und vorprozessualen Verhaltens geboten (OLG Hamburg, WRP 2013, 196, 198, juris Rn. 28).

    Liegt dann zwischen der Abmahnung und der Einreichung des Verfügungsantrags ein weiterer Zeitraum von ca. 2 Wochen ist dies jedoch im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung noch nicht als dringlichkeitsunschädlich angesehen worden (OLG Hamburg, WRP 2013, 196, 199, juris Rn. 32).

  • OLG Hamburg, 17.04.2014 - 3 U 73/13

    ROCKET-AF-Studie - Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Grundsatz der

    Ein wissenschaftlich valider Nachweis der Nichtunterlegenheit ist nicht deshalb fachlich umstritten, weil die US-amerikanischen Zulassungsbehörde FDA eine Überlegenheitsbehauptung für nicht hinreichend nachgewiesen hält (Abgrenzung zu Senat, PharmR 2013, 77).

    Ohne Erfolg beruft sich die Antragstellerin in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Senats vom 20.9.2012 (PharmR 2013, 77).

  • OLG Hamburg, 16.04.2020 - 15 U 124/19

    Affiliate-Link - Irreführende Werbung: Nichtkenntlichmachen eines

    Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Partei das Verfahren mit dem nötigen Nachdruck verfolgt und damit ihr Interesse an einer dringlichen Rechtsdurchsetzung in einem Eilverfahren dokumentiert hat, ist eine Gesamtbetrachtung ihres prozessualen und vorprozessualen Verhaltens geboten (OLG Hamburg, WRP 2013, 196 ff. Rn. 28; WRP 2019, 917 ff. Rn. 24).
  • LG Arnsberg, 29.04.2021 - 8 O 21/21
    Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Partei das Verfahren mit dem nötigen Nachdruck verfolgt und damit ihr Interesse an einer dringlichen Rechtsdurchsetzung in einem Eilverfahren dokumentiert hat, ist eine Gesamtbetrachtung ihres prozessualen und vorprozessualen Verhaltens geboten (OLG Hamburg, WRP 2013, 196, 198).
  • LG Hamburg, 14.06.2016 - 312 O 84/16

    Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Irreführende Aussagen zum Wirkeintritt

    Die Darlegung und Glaubhaftmachung der für die Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG erforderlichen Umstände obliegt dem Antragsgegner (vgl. zum Vorstehenden OLG Hamburg, Urteil vom 20.9.2012, Az.: 3 U 53/11, WRP 2013, 32, zitiert nach juris, Rn. 28, m.w.N.).Da der Antragsgegnerin der Regel keine Kenntnis von der (möglichen) Kenntniserlangung des Antragstellers hat, genügt es jedoch, dass er Tatsachen vorträgt, die den Schluss auf eine Kenntniserlangung zu einem bestimmten Zeitpunkt zulassen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2021 - L 11 KR 772/20

    Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung im sozialgerichtlichen Verfahren zur

    Abzustellen ist dabei auf die Zeitspanne zwischen der Erlangung der Kenntnis der Person des Verletzers und den maßgeblichen Umständen der Verletzungshandlung bis zur Einreichung des Antrags auf einstweilige Anordnung (OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. April 1998 - 20 U 155/97 - juris-Rn. 5; OLG Hamburg, Urteil vom 20. September 2012 - 3 U 53/11 - WRP 2013, 196 - juris-Rn. 28; jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 22.03.2012 - 3 U 53/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,14166
OLG Bremen, 22.03.2012 - 3 U 53/11 (https://dejure.org/2012,14166)
OLG Bremen, Entscheidung vom 22.03.2012 - 3 U 53/11 (https://dejure.org/2012,14166)
OLG Bremen, Entscheidung vom 22. März 2012 - 3 U 53/11 (https://dejure.org/2012,14166)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Anspruchsübergangs auf den Hausratversicherer; Begriff der groben Fahrlässigkeit i.S. von § 86 Abs. 1 VVG

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen des Anspruchsübergangs auf den Hausratversicherer; Begriff der groben Fahrlässigkeit i.S. von § 86 Abs. 1 VVG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 19.10.2011 - 3 U 53/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,20536
OLG Bamberg, 19.10.2011 - 3 U 53/11 (https://dejure.org/2011,20536)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19.10.2011 - 3 U 53/11 (https://dejure.org/2011,20536)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - 3 U 53/11 (https://dejure.org/2011,20536)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Geldinstitutes: Inhaltskontrolle der Entgeltregelung für die Unterrichtung des Kunden über eine berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Benachrichtigung bei Lastschriftrückgabe

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    5,55 Euro für ein Anschreiben? - Sparkasse darf für Information über nicht-ausgeführte Überweisung kein so hohes Entgelt verlangen

  • openpr.de (Kurzinformation)

    Überhöhtes Benachrichtigungsentgelt von Sparkasse unwirksam

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 630
  • WM 2011, 2318
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.02.2001 - XI ZR 197/00

    BGH beanstandet Entgeltklausel einer Bank

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.10.2011 - 3 U 53/11
    Die Klägerin hält die Klausel für unwirksam und beruft sich dabei auf die Entscheidung des BGH vom 13.02.2001 (XI ZR 197/00, abgedruckt u.a. in NJW 2001, 1419-1421 und BGHZ 146, 377-385).
  • BGH, 12.09.2017 - XI ZR 590/15

    Unwirksamkeit mehrerer Entgeltklauseln einer Sparkasse

    Bei der Kalkulation des Entgelts dürfen demgemäß nur Kosten für die Unterrichtung als solche und damit für die Erfüllung der konkreten Nebenpflicht berücksichtigt werden (vgl. Senatsurteil vom 17. Dezember 2013 - XI ZR 66/13, BGHZ 199, 281 Rn. 19 [zu § 675d Abs. 3 BGB]; OLG Bamberg, WM 2011, 2318, 2319; BT-Drucks. 16/11643, S. 103 li.

    Gemeinkosten des Zahlungsdienstleisters, die nicht mit der Erfüllung der Unterrichtungspflicht in einem ursächlichen Zusammenhang stehen, sondern unabhängig hiervon, etwa im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Ablehnung anfallen, müssen außer Betracht bleiben (vgl. OLG Bamberg, WM 2011, 2318, 2319; Graf v. Westphalen in Festschrift Kaissis, 2012, S. 1057, 1062; Schürmann in Bankrechtstag 2009, S. 11, 31; Schwintowski in Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl., Stand 18. Januar 2017, § 675f Rn. 22; Korff/Martens, EWiR 2013, 239, 240 [zu § 675d Abs. 3 BGB]), auch wenn die Gründe für die Ablehnung des Zahlungsauftrags der Sphäre des Zahlungsdienstnutzers entstammen (aA Grundmann, WM 2009, 1157, 1159).

    (b) Bei der Entgeltberechnung zu berücksichtigen sind demgemäß die der Unterrichtung unmittelbar auf Grund eines ursächlichen Zusammenhangs zuzuordnenden Einzelkosten, zu denen nicht nur beim Postversand die Papier- und Portokosten gehören, sondern auch Personalkosten, soweit sie unmittelbar der Unterrichtung zugewiesen werden können, nicht hingegen allgemeine Personalkosten (vgl. Senatsurteil vom 17. Dezember 2013 - XI ZR 66/13, BGHZ 199, 281 Rn. 21 [zu § 675d Abs. 3 BGB]; OLG Bamberg, WM 2011, 2318, 2319; Palandt/Sprau, BGB, 76. Aufl., § 675f Rn. 19; Graf v. Westphalen in Festschrift Kaissis, 2012, S. 1057, 1062; Koch, Umsetzung des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie, 2. Aufl., S. 63; Kropf/Habl, BKR 2013, S. 103, 104 f. [zu § 675d Abs. 3 BGB]).

  • LG Hamburg, 29.03.2016 - 312 O 211/15

    Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Internetbank: Entgeltregelung für die

    Die Kammer folgt den überzeugenden Ausführungen des OLG Bamberg im Urteil vom 19. Oktober 2011 (Az.: 3 U 53/11) Rz. 38ff. In den Rz. 51ff führt das Gericht überzeugend weiter aus, was folgt:.
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 21.03.2012 - 3 U 53/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,35484
OLG Oldenburg, 21.03.2012 - 3 U 53/11 (https://dejure.org/2012,35484)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21.03.2012 - 3 U 53/11 (https://dejure.org/2012,35484)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21. März 2012 - 3 U 53/11 (https://dejure.org/2012,35484)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.03.2012 - 3 U 53/11
    Für die Erstattungsfähigkeit vorgerichtlicher Gutachterkosten ist maßgeblich, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei eine derartige, Kosten auslösende, Maßnahme aus der damaligen Sicht als sachdienlich ansehen durfte (vergleiche BGHZ 153, 235).
  • BGH, 22.02.2011 - VI ZR 353/09

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten anhand von Listen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.03.2012 - 3 U 53/11
    Dabei ist anerkannt, dass im Rahmen der Bemessung der Höhe des Schadensersatzanspruchs nach § 287 ZPO erhebliches Vorbringen der Parteien zu berücksichtigen, Rechtsgrundsätze der Schadensbemessung und wesentliche Bemessungsfaktoren zu beachten, und zutreffende Maßstäbe zugrunde zu legen sind (vgl. BHG, VersR 2011, 643 Rn. 6).
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