Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 12.08.2004 - 3 U 55/04   

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https://dejure.org/2004,6950
OLG Hamburg, 12.08.2004 - 3 U 55/04 (https://dejure.org/2004,6950)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.08.2004 - 3 U 55/04 (https://dejure.org/2004,6950)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. August 2004 - 3 U 55/04 (https://dejure.org/2004,6950)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Komplementär-GmbH von Spielbank-Betreibergesellschaften als Mitbewerber zu einem Online-Spielcasino; Bestehen eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses bei nur passiver finanzieller Beteiligung an aktiven Unternehmen; Abgrenzung von aktiver Geschäftstätigkeit und reiner ...

  • Judicialis

    UWG n.F. § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; UWG n.F. § 8 Abs. 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG (n.F.) § 2 Abs. 1 Nr. 1 § 8 Abs. 3 Nr. 1
    Keine Klagebefugnis einer bloßen Komplementärin ohne aktive eigene Geschäftstätigkeit mangels Bestehens eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2005, 524 (Ls.)
  • GRUR-RR 2005, 167
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.07.1995 - I ZR 85/93

    FUNNY PAPER - Rufausbeutung

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.08.2004 - 3 U 55/04
    Es ist eine eigene aktive Geschäftstätigkeit erforderlich (BGH GRUR 1995, 697 - Funny Paper).
  • OLG Hamburg, 31.08.2000 - 3 U 272/99

    Rechtsfolgen einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.08.2004 - 3 U 55/04
    Soweit in diesen die Klagebefugnis z. B. einer Holding-GmbH ohne weiteres bejaht worden ist, ergab sich das aus dem unstreitigen Umstand, dass jene Holding-GmbH eigene Geschäftstätigkeiten nach außen verfolgte und z. B. Tonträger herstellte und vertrieb (OLG Hamburg, 3. Zivilsenat, Urteil vom 10. April 2003, 3 U 175/02) oder im Aktienhandel aktiv war (OLG Hamburg, 3. Zivilsenat, Urteil vom 31. August 2000, 3 U 272/99).
  • OLG Hamburg, 01.07.2004 - 3 U 5/04

    Unterlassungsanspruch gegen DENIC aus wettbewerbsrechtlicher Störerhaftung wegen

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.08.2004 - 3 U 55/04
    Der Senat hat in einem anderen Verfahren (OLG Hamburg, 3. Zivilsenat, Beschluss vom 1. Juli 2004, 3 U 5/04) den Unterlassungsanspruch aus materiellrechtlichen Gründen verneint und zu der - dort nicht bestrittenen - Klagebefugnis der Antragstellerin nicht Stellung genommen.
  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 82/01

    kurt-biedenkopf.de

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.08.2004 - 3 U 55/04
    Auf eine unzureichende, insbesondere nicht rechtzeitige Reaktion der Antragsgegnerin zu 1) etwa nach Kenntnis einer bestimmten Dritt-Werbung für ein strafbares Glücksspiel stellen der Hauptantrag und der Hilfsantrag nicht ab (vgl. dazu BGH NJW 2004, 1793 - kurt-biedenkopf.de).
  • OLG Hamburg, 06.11.2014 - 3 U 86/13

    Unlauterer Vertrieb von Automatisierungssoftware bei World of Warcraft -

    Dazu ist eine eigene aktive Geschäftstätigkeit im nämlichen Waren- und Dienstleistungsbereich erforderlich (BGH, GRUR 1995, 697, 699 - FUNNY PAPER; OLG Hamburg, GRUR-RR 2005, 167).

    Eine rein finanzielle Beteiligung an einem seinerseits aktiv tätigen Unternehmen genügt nicht, denn eine solche passive Beteiligung ist nicht der eigentlichen Geschäftstätigkeit, z. B. dem Anbieten von Waren oder Dienstleistungen, gleichzusetzen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2005, 167).

  • OLG Stuttgart, 07.02.2013 - 2 U 123/12

    Wettbewerbsrecht: Anforderungen an die Annahme eines Wettbewerbsverhältnisses;

    Auch das Urteil des OLG Hamburg GRUR-RR 2005, 167 ist den Beklagten nicht behilflich, es spricht vielmehr für die vorliegende Wertung.
  • LG Frankenthal, 04.07.2011 - 2 HKO 69/11

    Zu den Grenzen der Informationspflichten nach § 5 TMG in wettbewerbsrechtlicher

    Erforderlich ist ledig­lich eine auf Dauer angelegte, selbständige wirtschaftliche Betätigung (OLG Ham­urg GRUR-RR 2005, 167), und nach eigener Darstellung der Verfügungsbeklagten hatte der Verfügungskläger in gewerblichem Umfange Kleidung über das Internet angeboten.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.08.2005 - 3 U 55/04   

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https://dejure.org/2005,15033
OLG Köln, 30.08.2005 - 3 U 55/04 (https://dejure.org/2005,15033)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.08.2005 - 3 U 55/04 (https://dejure.org/2005,15033)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. August 2005 - 3 U 55/04 (https://dejure.org/2005,15033)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • tis-gdv.de

    Organisationsverschulden, Beschädigung

  • Judicialis

    HGB § 425 Abs. 1; ; HGB § 429; ; HGB § 429 Abs. 2; ; HGB § 429 Abs. 3; ; HGB § 429 Abs. 3 Satz 2; ; HGB § 435; ; ZPO § 407 a Abs. 1; ; BRAGO § 118 Abs. 2

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 429; HGB § 435
    Missverhältnis zwischen behauptetem Kaufpreis und tatsächlichem Wert des beschädigten Frachtguts L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Maschinenbeschädigung bei Abtransport mit Hilfe eines Gabelstaplers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 1710
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 205/01

    Begriff der Leichtfertigkeit; Anforderungen an die Betriebsorganisation eines

    Auszug aus OLG Köln, 30.08.2005 - 3 U 55/04
    Dabei sind in erster Linie Erfahrungssätze heranzuziehen, zudem kann der Schluss auf das Bewusstsein der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts auch im Rahmen typischer Geschehensabläufe nahe liegen (BGHZ 158, 322).
  • LG Bonn, 15.05.2020 - 1 O 50/19

    Sendungsverlust - Unzureichende Kennzeichnung - Quote

    Darüber hinaus streitet der Rechtsgedanke der - hier indes nicht unmittelbar anwendbaren (vgl. OLG Köln, Urteil vom 30.08.2005 - 3 U 55/04 = juris Rd.27; OLG München, Urteil vom 22.01.2020 - 7 U 3950/19 = juris Rd.18) - Vermutungsregel des § 429 Abs. 3 Satz 2 HGB für die zutreffende Bezifferung des Wertersatzes durch den Kläger.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 25.08.2004 - 3 U 55/04   

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https://dejure.org/2004,33389
OLG Stuttgart, 25.08.2004 - 3 U 55/04 (https://dejure.org/2004,33389)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.08.2004 - 3 U 55/04 (https://dejure.org/2004,33389)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. August 2004 - 3 U 55/04 (https://dejure.org/2004,33389)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.12.1974 - VII ZR 182/73

    Zahnprothetische Behandlung als Dienstvertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.08.2004 - 3 U 55/04
    Grundsätzlich ist auf den jeweiligen Vertragsteil das entsprechende Recht anzuwenden ( BGHZ 63, 306, 312; NJW 1972, 46 [BGH 06.10.1971 - VIII ZR 14/70] ; OLG Hamburg VersR 1977, 567; Palandt/Heinrichs, 61. Aufl., Einführung zu § 305 Rn. 25).

    Insbesondere die Tatsache, dass unterschiedliche Verjährungsvorschriften anzuwenden sind, hindert die Anwendung von Werkvertragsrecht neben Frachtvertragsrecht nicht (vgl. BGHZ 63, 306, 312; OLG Hamburg VersR 1977, 567).

  • BGH, 03.02.1998 - X ZR 27/96

    Beiordnung eines Notanwalts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.08.2004 - 3 U 55/04
    Der Berufung ist darin Recht zu geben, dass eine Verjährung von deliktischen Ansprüchen gemäß § 852 BGB zu beurteilen wäre, die nicht aufgrund der werkvertraglich kurzen Verjährungsfrist abgekürzt wird ( BGHZ 55, 392, NJW 1998, 2282 [BGH 03.02.1998 - X ZR 27/96] ; Staud-Peters (2000), § 635 Rn. 73 m.w.N.; Pal.-Thomas, 61. Aufl., § 852 Rn. 1a; Pal.-Sprau, § 638 Rn. 4).
  • BGH, 04.03.1971 - VII ZR 40/70

    Verjährung von Delikts- und vertraglichen Schadensersatzansprüchen im Rahmen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.08.2004 - 3 U 55/04
    Der Berufung ist darin Recht zu geben, dass eine Verjährung von deliktischen Ansprüchen gemäß § 852 BGB zu beurteilen wäre, die nicht aufgrund der werkvertraglich kurzen Verjährungsfrist abgekürzt wird ( BGHZ 55, 392, NJW 1998, 2282 [BGH 03.02.1998 - X ZR 27/96] ; Staud-Peters (2000), § 635 Rn. 73 m.w.N.; Pal.-Thomas, 61. Aufl., § 852 Rn. 1a; Pal.-Sprau, § 638 Rn. 4).
  • BGH, 07.11.1994 - II ZR 270/93

    Umqualifizierung einer Kredithilfe in Eigenkapitalersatz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.08.2004 - 3 U 55/04
    In Fällen, in denen verschiedene Vorschriften kollidieren und insbesondere der Schutzzweck einer Norm durch die Anwendung der anderen vereitelt werden könnte, kann sich die Rechtsanwendung nach dem Teil richten, der das wirtschaftliche oder rechtliche Schwergewicht hat ( BGH NJW 1991, 342; 1995, 326) .
  • BGH, 06.10.1971 - VIII ZR 14/70

    Finanzierter Abzahlungskauf; Rückabwicklung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.08.2004 - 3 U 55/04
    Grundsätzlich ist auf den jeweiligen Vertragsteil das entsprechende Recht anzuwenden ( BGHZ 63, 306, 312; NJW 1972, 46 [BGH 06.10.1971 - VIII ZR 14/70] ; OLG Hamburg VersR 1977, 567; Palandt/Heinrichs, 61. Aufl., Einführung zu § 305 Rn. 25).
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   OLG Frankfurt, 28.10.2004 - 3 U 55/04   

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https://dejure.org/2004,50577
OLG Frankfurt, 28.10.2004 - 3 U 55/04 (https://dejure.org/2004,50577)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.10.2004 - 3 U 55/04 (https://dejure.org/2004,50577)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Oktober 2004 - 3 U 55/04 (https://dejure.org/2004,50577)
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2005 - L 3 U 55/04   

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https://dejure.org/2005,45033
LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2005 - L 3 U 55/04 (https://dejure.org/2005,45033)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.08.2005 - L 3 U 55/04 (https://dejure.org/2005,45033)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. August 2005 - L 3 U 55/04 (https://dejure.org/2005,45033)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 27.07.1972 - 2 RU 193/68

    Gemeindeunfallversicherungsverband - Beitragsbescheid - Anderer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2005 - L 3 U 55/04
    Ebenso wie bei einer Formalversicherung (zum Begriff vgl. u. a. BSGE 34, 230, 232) bleibt ein durch gesetzliche Zuständigkeitsregelung begründetes Versicherungsverhältnis so lange bestehen, bis durch eine neue gesetzliche Regelung eine andere originäre Zuständigkeit begründet wurde, was nicht der Fall ist, oder bis das Versicherungsverhältnis durch eine ausdrückliche Erklärung des betroffenen Unfallversicherungsträgers in Form eines hoheitlichen Aktes beendet worden ist.

    Sollen nicht bestimmte (Gruppen von) Personen von dem bestehenden Versicherungsschutz ausgenommen werden, sondern soll - wie hier - die Zuständigkeit des aufgrund gesetzlicher Zuständigkeitsregelung verpflichteten Unfallversicherungsträgers für ein bestimmtes Unternehmen oder für eine bestimmte Einrichtung eines Unternehmens beendet werden, ist hierfür ebenso wie in den Fällen, in denen die Zuständigkeit durch einen schriftlichen Bescheid gemäß § 136 Abs. 1 S. 1 SGB VII festgestellt worden war, sowie in den Fällen, in denen durch die Entrichtung von Beiträgen ein formalrechtliches Versicherungsverhältnis entstanden war (BSGE 34, 230 ff.) bzw. der Unfallversicherungsträger seit Langem seine Zuständigkeit anerkannt und den bei dem Unternehmen beschäftigten Personen Versicherungsschutz tatsächlich gewährt hatte (BSG SozR 2200 § 653 Nr. 4), eine Überweisungsentscheidung des (bisher zuständigen) Unfallversicherungsträgers an den für zuständig gehaltenen Unfallversicherungsträger notwendig.

  • BSG, 30.04.1991 - 2 RU 36/90

    Berufsgenossenschaftliche Zuordnung eines von einer anerkannten Werkstatt für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2005 - L 3 U 55/04
    Dem könnte die Regelung des § 131 Abs. 1 SGB VII entgegenstehen, die auf dem Gedanken beruht, dass auch ungleichartig gestalteten Unternehmen, solchen, die verschiedenartige Bestandteile haben, möglichst nur ein einziger Unfallversicherungsträger gegenüberstehen sollte, sofern sie zu einem Gesamtunternehmen verbunden sind (vgl. BSG SozR 3-2200 § 647 Nr. 1 zu der bis 31. Dezember 1996 geltenden Vorschrift des § 647 Abs. 1 RVO).

    Eine unfallrechtliche Sonderzuständigkeit für die Kindertageseinrichtung L. wäre nur dann zu bejahen, wenn sie nicht in die organisatorische Einheit des Hauptunternehmens eingebunden wäre und nicht dessen Zwecke, sondern vom Hauptunternehmen unabhängig eigene wirtschaftliche Zwecke verfolgte und auch ohne dieses existieren könnte (vgl. BSG SozR 3-2200 § 647 Nr. 1).

  • BGH, 17.06.1997 - VI ZR 288/96

    Regreß eines Sozialversicherungsträgers wegen übergegangener

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2005 - L 3 U 55/04
    Es liegt auf der Hand, dass die Beschäftigten der Einrichtungen des Klägers ebenso wie der Kläger selbst, dessen Haftung nach § 104 SGB VII nur ausgeschlossen ist, wenn die Versicherteneigenschaft im Unfallzeitpunkt (noch) bestanden hat (vgl. BGH Urteil vom 17. Juni 1997 - VI ZR 288/96 - in SGb 1999, 530 ff.), auf eine versicherungsrechtliche Absicherung im Schadensfall vertrauen können müssen.
  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 58/90

    Anforderungen an Zweck und Gegenstand eines landwirtschaftlichen Lohnunternehmens

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2005 - L 3 U 55/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist die Aufnahme eines bereits bei einem anderen Unfallversicherungsträger formell als Mitglied aufgenommenen Unternehmens unzulässig und ein trotzdem erteilter Aufnahmebescheid wegen der auszuschließenden Doppelmitgliedschaft nichtig (BSGE 68, 217, 218 = SozR 3-2200 § 776 Nr. 1; SozR 3-2200 § 664 Nr. 2 mwN.; vgl. auch LSG Berlin, Urteil vom 07. November 2002 - L 3 U 46/02 -).
  • BSG, 04.05.1999 - B 2 U 11/98 R

    Berufsgenossenschaft - sachliche Zuständigkeit - Ausgliederung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2005 - L 3 U 55/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist die Aufnahme eines bereits bei einem anderen Unfallversicherungsträger formell als Mitglied aufgenommenen Unternehmens unzulässig und ein trotzdem erteilter Aufnahmebescheid wegen der auszuschließenden Doppelmitgliedschaft nichtig (BSGE 68, 217, 218 = SozR 3-2200 § 776 Nr. 1; SozR 3-2200 § 664 Nr. 2 mwN.; vgl. auch LSG Berlin, Urteil vom 07. November 2002 - L 3 U 46/02 -).
  • BSG, 30.01.1975 - 2 RU 119/74

    Berufsgenossenschaft - Zuständigkeit - Steinbruchs-Berufsgenossenschaft -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2005 - L 3 U 55/04
    Ein Gesamtunternehmen, für das gemäß § 131 Abs. 1 SGB VII die Zuständigkeit nur eines Unfallversicherungsträgers bestehen kann, liegt vor, wenn die einzelnen Betriebsteile der einheitlichen Leitung und Verfügungsgewalt eines Unternehmers unterstehen, wenn zwischen den einzelnen Unternehmensteilen ein betriebstechnischer und wirtschaftlicher sowie ein räumlicher Zusammenhang gegeben ist und zwischen den Betriebsteilen ein gewisser Austausch von Arbeitskräften stattfindet (vgl. BSGE 39, 112, 118; Waterman in Lauterbach, Unfallversicherung-SGB VII-Band 3, 4. Auflage März 2000, § 131 SGB VII Rz. 4 mwN.).
  • LSG Berlin, 07.11.2002 - L 3 U 46/02

    Trägerschaft der gesetzlichen Unfallversicherung hinsichtlich der örtlichen und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2005 - L 3 U 55/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist die Aufnahme eines bereits bei einem anderen Unfallversicherungsträger formell als Mitglied aufgenommenen Unternehmens unzulässig und ein trotzdem erteilter Aufnahmebescheid wegen der auszuschließenden Doppelmitgliedschaft nichtig (BSGE 68, 217, 218 = SozR 3-2200 § 776 Nr. 1; SozR 3-2200 § 664 Nr. 2 mwN.; vgl. auch LSG Berlin, Urteil vom 07. November 2002 - L 3 U 46/02 -).
  • BSG, 27.02.1985 - 2 RU 10/84
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2005 - L 3 U 55/04
    Dieser war nicht nur bei Tätigkeiten im Kernbereich der Aufgaben dieser Organisationen gegeben, sondern weitgehend bei allen Tätigkeiten, die mit der Hilfstätigkeit organisatorisch, administrativ oder wegen vereinsrechtlicher Belange zusammenhängen (BSG Urteil vom 27. Februar 1985 - 2 RU 10/84 - in HV-Info 1985 S. 24 ff.; Schlegel in Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Band 2 Unfallversicherungsrecht, § 17 Rz. 36).
  • BSG, 18.12.1979 - 2 RU 67/77

    Blutspendedienst - Bundesausführungsbehörde - Unfallversicherung - Verwandtes

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2005 - L 3 U 55/04
    Solange dieser Zweck nicht von wirtschaftlichen Erwägungen eines auf Gewinnerzielung gerichteten Gewerbebetriebes überlagert wird, handelt es sich (weiterhin) um ein Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen im Sinne der § 655 Abs. 2 Nr. 1 RVO, § 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts führt selbst eine wirtschaftliche Betätigung des Unternehmens, sofern sie letztlich der Finanzierung der darüber hinausreichenden Bereitschaft zur Unglückshilfe dient, nicht zum Verlust der Eigenschaft als Unglückshilfe-Unternehmen (SozR 2200 § 653 Nr. 3: zum Blutspendedienst des Deutschen Roten Kreuzes).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - L 21 U 217/16

    Bestimmung des zuständigen Unfallversicherungsträgers bei Verschmelzung von

    Die Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand - hier der Beigeladenen -, die keinen Zuständigkeitsbescheid erteilen müssen, aber können (§ 136 Abs. 4 SGB VII, vgl. Göttisch in Lauterbach, UV SGB VII, § 136 Rn 46 m.w.N.) ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz (BSG, Urteil vom 18. Dezember 1979 - 2 RU 67/77 -, BSGE 49, 222ff; BSG, Urteil vom 23. Juni 1983 - 2 RU 21/82 -, BSGE 55, 163 ff. zur Zuständigkeit des Bundes für DRK-Unternehmen; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. August 2005 - L 3 U 55/04 -, juris, zur Johanniter Unfallhilfe; Ricke SGb 2003, 566 [569]).
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