Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 09.03.2010 - 3 U 55/09   

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https://dejure.org/2010,9129
OLG Schleswig, 09.03.2010 - 3 U 55/09 (https://dejure.org/2010,9129)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09.03.2010 - 3 U 55/09 (https://dejure.org/2010,9129)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09. März 2010 - 3 U 55/09 (https://dejure.org/2010,9129)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung eines Bauvertrages aus wichtigem Grund wegen beharrlicher Verstöße gegen anerkannte Regeln der Technik

  • rabüro.de

    Kündigung eines Bauvertrages aus wichtigem Grund und Kündigungsabrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 649 S. 2
    Kündigung eines Bauvertrages aus wichtigem Grund wegen beharrlicher Verstöße gegen anerkannte Regeln der Technik

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigung aus wichtigem Grund und Kündigungsabrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung des Bauvertrages wegen Vertrauensverlust

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann Auftraggeber wegen "Mängeln" vor Abnahme den Bauvertrag berechtigt kündigen? (IBR 2011, 12)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    "Klassiker": Abrechnung des gekündigten Pauschalpreisvertrags! (IBR 2011, 9)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 690
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 91/98

    Berechnung des Vergütungsanspruchs; Abgrenzung zwischen erbrachten und nicht

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.03.2010 - 3 U 55/09
    Bei fehlender Prüfbarkeit ist die Werklohnklage als "zur Zeit" unbegründet" abzuweisen (BGH NJW 1999, 2036).

    Ihr Wert ist dann auf der Grundlage der dem Vertrag zugrunde liegenden Kalkulation zu bewerten (BGH NZBau 2002, 507, 507 f.; BGH NJW 1999, 2036; BGH NJW 1999, 960; Werner/Pastor Rn. 1206).

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt darauf hingewiesen, dass die Frage, ob die Voraussetzungen an die Prüfbarkeit einer Abrechnung erfüllt sind, streng von der Frage nach ihrer Richtigkeit zu unterscheiden ist (BGH NJW 2003, 581, 582; NZBau 2002, 507, 508; NJW 1999, 2036, 2037).

    54 Welche Anforderungen für die Prüfbarkeit im Einzelfall gelten, hängt davon ab, welche Angaben der Auftraggeber benötigt, um sich sachgerecht verteidigen zu können (BGH NZBau 2002, 507; BGH NJW 1999, 2036).

    Vielmehr kann sich die Abgrenzung zwischen erbrachten und nicht erbrachten Leistungen auch aus Umständen ergeben, die anderweitig ermittelt oder den Parteien bereits bekannt sind (BGH NJW 1999, 2036).

  • BGH, 18.04.2002 - VII ZR 164/01

    Prüfbarkeit der Schlußrechnung bei vorzeitiger Beendigung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.03.2010 - 3 U 55/09
    Ihr Wert ist dann auf der Grundlage der dem Vertrag zugrunde liegenden Kalkulation zu bewerten (BGH NZBau 2002, 507, 507 f.; BGH NJW 1999, 2036; BGH NJW 1999, 960; Werner/Pastor Rn. 1206).

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt darauf hingewiesen, dass die Frage, ob die Voraussetzungen an die Prüfbarkeit einer Abrechnung erfüllt sind, streng von der Frage nach ihrer Richtigkeit zu unterscheiden ist (BGH NJW 2003, 581, 582; NZBau 2002, 507, 508; NJW 1999, 2036, 2037).

    54 Welche Anforderungen für die Prüfbarkeit im Einzelfall gelten, hängt davon ab, welche Angaben der Auftraggeber benötigt, um sich sachgerecht verteidigen zu können (BGH NZBau 2002, 507; BGH NJW 1999, 2036).

  • BGH, 14.11.2002 - VII ZR 224/01

    Prüfung der Abrechnung eines gekündigten Bauvertrages

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.03.2010 - 3 U 55/09
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt darauf hingewiesen, dass die Frage, ob die Voraussetzungen an die Prüfbarkeit einer Abrechnung erfüllt sind, streng von der Frage nach ihrer Richtigkeit zu unterscheiden ist (BGH NJW 2003, 581, 582; NZBau 2002, 507, 508; NJW 1999, 2036, 2037).

    Die entsprechenden, vorgelegten Unterlagen sind zum Verständnis der Abrechnungen heranzuziehen (BGH NJW 2003, 581, 582).

  • BGH, 11.03.1999 - VII ZR 371/97

    Abrechnung eines vorzeitig durch Kündigung beendeten Pauschalpreisvertrages

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.03.2010 - 3 U 55/09
    Hierfür hat der Auftragnehmer die Grundlagen seiner Kalkulation offenzulegen (BGH NJW-RR 1999, 960; Werner/Pastor Rn. 1206).

    Deshalb kann der Wert des erreichten Bautenstandes nicht ohne weiteres mit dem Betrag der dafür geschuldeten Raten gleichgesetzt werden (BGH NJW-RR 1999, 960; Werner/Pastor Rn. 1206).

  • BGH, 26.07.2001 - X ZR 162/99

    Anspruch auf Vergütung nach Kündigung des Werkvertrages durch den Auftraggeber

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.03.2010 - 3 U 55/09
    Dagegen kann er seinen Vergütungsanspruch nicht nach Maßgabe des § 649 S. 2 BGB aus der Gesamtvergütung unter Abzug der ersparten Aufwendungen berechnen (BGH NZBau 2001, 621, 622; Werner/Pastor Rn. 1316; Palandt/Sprau, 69. Aufl. 2010, § 649 Rn. 15).
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2015 - 21 U 220/13

    Auslegung der Erklärung der Minderung durch den Auftraggeber im Werklohnprozess

    aa )Aus der Systematik der gesetzlichen Regelungen zum allgemeinen Leistungsstörungsrechts hinsichtlich des Erfüllungsanspruches des Auftraggebers nach § 631 Abs. 1 BGB auf der einen Seite und der speziellen Nacherfüllungsrechte, wie sie im § 634 BGB ihren Niederschlag gefunden haben, wird von der herrschenden Literaturmeinung (Kniffka in Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl. 2014, Teil 6, Rn. 36; grundlegend auch die Joussen, BauR 2009, 319ff; derselbe in Vygen/Joussen, Bauvertragsrecht nach VOB und BGB, 5. Aufl. 2013, Rn. 1030ff; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Auflage 2013, Rn. 2069; Krause-Allenstein, IBR-online-Kommentar, Bauvertragsrecht, Rn. 8 zu § 634) und der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 12.11.2012, 11 U 146/12, NZBau 2013, 306 = IBR 2013, 75 mit Anmerkung Fuchs; OLG Hamburg, Urteil vom 16.8.2013, 9 U 41/11, IBR 2014, 144 mit Anmerkung Bergmann-Streyl; OLG Schleswig, Urteil vom 9.3.2010, 3 U 55/09, IBR 2011, 12 mit Anmerkung Schmitz) der Grundsatz hergeleitet, dass vor der Abnahme grundsätzlich keine spezifischen Mängelrechte dem Auftraggeber zur Seite stehen.
  • OLG Düsseldorf, 26.03.2013 - 23 U 102/12

    Fristlose Kündigung des Architektenvertrages durch den Auftraggeber

    Als wichtige Gründe zur Kündigung wurden von der Rechtsprechung die Abweichung von vertraglichen Vorgaben (vgl. OLG Celle, Urteil vom 16.12.2004, 5 U 71/04, BauR 2005, 1336), die Verursachung besonders grober Mängel (vgl. OLG Bremen, Urteil vom 24.02.2000, 2 U 90/95, OLGR 2000, 153; OLG Schleswig Holstein, Urteil vom 09.03.2010, 3 U 55/09, IBR 2011, 9/12) und die begründete Annahme, der Auftragnehmer werde sich in Zukunft nicht vertragstreu verhalten (vgl. BGH, Urteil vom 23.05.1996, VII ZR 140/95, BauR 1996, 704; OLG Brandenburg, Urteil vom 15.01.2008, 11 U 98/07, IBR 2008, 207 mit Anm. Bolz; OLG Schleswig, a.a.O.), die Verletzung von Kooperationspflichten (vgl. BGH, Urteil vom 23.05.1996, VII ZR 245/94, BauR 1996, 542; BGH, Urteil vom 28.10.1999, VII ZR 393/98, BauR 2000, 409) sowie die schuldhafte, erhebliche Überschreitung von Vertragsfristen (vgl. BGH, Urteil vom 12.02.2003, X ZR 62/01, BauR 2003, 880) und ähnlich schwere Verletzungen von Vertragspflichten anerkannt (vgl. auch Zusammenstellung bei Werner/Pastor, a.a.O., Rn 1757 mwN sowie bei Kniffka/Koeble, a.a.O., 7. Teil, Rn 21 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2012 - 23 U 132/11

    Ansprüche des Auftragnehmers nach außerordentlicher Kündigung des Werkvertrages

    Als wichtige Gründe zur Kündigung wurden von der Rechtsprechung die Abweichung von vertraglichen Vorgaben (vgl. OLG Celle, Urteil vom 16.12.2004, 5 U 71/04, BauR 2005, 1336), die Verursachung besonders grober Mängel (vgl. OLG Bremen, Urteil vom 24.02.2000, 2 U 90/95, OLGR 2000, 153; OLG Schleswig Holstein, Urteil vom 09.03.2010, 3 U 55/09, IBR 2011, 9/12) und die begründete Annahme, der Auftragnehmer werde sich in Zukunft nicht vertragstreu verhalten (vgl. BGH, Urteil vom 23.05.1996, VII ZR 140/95, BauR 1996, 704; OLG Brandenburg, Urteil vom 15.01.2008, 11 U 98/07, IBR 2008, 207 mit Anm. Bolz; OLG Schleswig, a.a.O.) sowie die Verletzung von Kooperationspflichten (vgl. BGH, Urteil vom 23.05.1996, VII ZR 245/94, BauR 1996, 542; BGH, Urteil vom 28.10.1999, VII ZR 393/98, BauR 2000, 409) sowie die schuldhafte, erhebliche Überschreitung von Vertragsfristen (vgl. BGH, Urteil vom 12.02.2003, X ZR 62/01, BauR 2003, 880) anerkannt (vgl. auch Zusammenstellung bei Werner/Pastor, a.a.O., Rn 1757 mwN sowie bei Kniffka/Koeble, a.a.O., 7. Teil, Rn 21 mwN).
  • OLG Köln, 12.11.2012 - 11 U 146/12

    Zulässigkeit eines Mängelbeseitigungsverlangens vor Abnahme des Werks

    Eine solche Ausnahme ist gegeben, wenn der Unternehmer das aus seiner Sicht fertiggestellte und mangelfreie Werk abliefert, der Besteller jedoch wegen Mängeln des Werks die Abnahme verweigert (so Voit a.a.O. Rdn. 23 und BauR 2011, 1063, 1072), der Unternehmer seinerseits weitere Mängelbeseitigung endgütlig ablehnt (Krause-Allenstein in: Kniffka, Bauvertragsrecht, § 634 Rdn. 10 f.), der Besteller das Vertragsverhältnis wirksam gekündigt hat, weil er berechtigterweise sein Vertauen in eine mangelfreie Erstellung des Werkes als zerstört ansehen durfte (OLG Schleswig IBR 2011, 12 m. Anm. Schmitz) oder ein sonstiger die Abnahme ersetzender Tatbestand vorliegt.
  • KG, 03.03.2023 - 7 U 158/21

    Architektenvertrag: Rückzahlungspflicht bei überzahlten Abschlagszahlungen;

    Als wichtige Gründe zur Kündigung wurden von der Rechtsprechung unter anderem die Abweichung von vertraglichen Vorgaben (vgl. OLG Celle, Urteil vom 16.12.2004 - 5 U 71/04, BauR 2005, 1336), die Verursachung besonders grober Mängel (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 09.03.2010 - 3 U 55/09, IBR 2011, 9) und die begründete Annahme, der Auftragnehmer werde sich auch in Zukunft nicht vertragstreu verhalten (vgl. BGH, Urteil vom 23.05.1996 - VII ZR 140/95, BauR 1996, 704), die Verletzung von Kooperationspflichten (vgl. BGH, a.a.O.) sowie die schuldhafte, erhebliche Überschreitung von Vertragsfristen (vgl. BGH, Urteil vom 12.02.2003 - X ZR 62/01, BauR 2003, 880) und ähnlich schwere Verletzungen von Vertragspflichten anerkannt (vgl. auch Zusammenstellung bei Werner/Pastor, a. a. O., Rn. 1073 ff., 1708 ff. m. w. N.).
  • OLG Schleswig, 25.07.2014 - 1 U 38/12
    Der Bauherr kann einen Werkvertrag kündigen, wenn der Werkunternehmer seine Pflichten aus dem Vertrag schuldhaft schwer verletzt oder es sonst zu einer Zerstörung des vertraglichen Vertrauensverhältnisses kommt, die eine Fortsetzung des Vertrages für den Auftraggeber unzumutbar macht (OLG Schleswig BauR 2011, 690; Werner /Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl., Rn. 1752).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 17.12.2009 - 3 U 55/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11084
OLG Hamburg, 17.12.2009 - 3 U 55/09 (https://dejure.org/2009,11084)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.12.2009 - 3 U 55/09 (https://dejure.org/2009,11084)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - 3 U 55/09 (https://dejure.org/2009,11084)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 3, 4 Nr. 11, 8 UWG; 312 c Abs. 1 BGB; 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV; 2 Abs. 1 S. 1, 3 Abs. 1 Nr. 1 UKlaG
    Auf nicht vorhandenes Widerrufsrecht bei Zeitschriften-Abonnements muss hingewiesen werden

  • openjur.de

    § 312b Abs. 3 Nr. 5 BGB; §§ 8, 3, 4 Nr. 11 UWG; §§ 2 Abs. 1 Satz 1, 3 Abs. 1 Nr. 1 UKlaG; § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV; Art. 240 EGBGB

  • webshoprecht.de

    Zur Pflicht, bei der Werbung für Zeitungsabonnements auf den Ausschluss des Widerrufsrechts hinzuweisen

  • JurPC

    Pflicht zum Hinweis auf Unwiderruflichkeit eines Zeitschriften-Abonnements

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Ausnahme von der Belehrungspflicht nach der Fernabsatzrichtlinie

  • info-it-recht.de

    Zur Frage des Widerrufsrechts bei Zeitschriften-Abonnement; Hinweispflicht auf Unwiderruflichkeit

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit einer Ausnahme von der Belehrungspflicht nach der Fernabsatzrichtlinie

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Hinweispflicht auf nicht bestehendes Widerrufsrecht

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Händler müssen auf Nichtbestehen des Widerrufsrechtes hinweisen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fehlender Hinweis auf Ausschluss des Widerrufsrechts wettbewerbswidrig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verbraucher muss eventuell auch über ein nicht bestehendes Widerrufsrecht aufgeklärt werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2010, 582
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Hamburg, 31.03.2009 - 315 O 455/08
    Auszug aus OLG Hamburg, 17.12.2009 - 3 U 55/09
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 31. März 2009, in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 12. Mai 2009, Az. 315 O 455/08, teilweise abgeändert:.

    Das Landgericht Hamburg hat der Klage mit Urteil vom 31. März 2009, Az. 315 O 455/08, stattgegeben.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 31. März 2009 (Az. 315 O 455/08) aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 348/06

    Zur datenschutzrechtliche Einwilligung - Payback

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.12.2009 - 3 U 55/09
    Die -wie hiervon einem Verbraucherschutzverband geltend gemachte Kostenpauschale ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn die Abmahnung nur teilweise berechtigt ist (BGH GRUR 2009, 1064, 1069 - Geld-zurück-Garantie II; BGH GRUR 2008, 1010 - Payback), denn die Pauschale fällt unabhängig vom Streitwert der beanstandeten Wettbewerbshandlung an.
  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 194/06

    Geld-zurück-Garantie II

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.12.2009 - 3 U 55/09
    Die -wie hiervon einem Verbraucherschutzverband geltend gemachte Kostenpauschale ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn die Abmahnung nur teilweise berechtigt ist (BGH GRUR 2009, 1064, 1069 - Geld-zurück-Garantie II; BGH GRUR 2008, 1010 - Payback), denn die Pauschale fällt unabhängig vom Streitwert der beanstandeten Wettbewerbshandlung an.
  • BGH, 09.06.2011 - I ZR 17/10
    Auszug aus OLG Hamburg, 17.12.2009 - 3 U 55/09
    Die vom Senat zugelassene Revision wird beim BGH unter dem Az. I ZR 17/10 geführt.
  • BGH, 09.06.2011 - I ZR 17/10

    Computer-Bild

    Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht (OLG Hamburg, AfP 2010, 582) das Urteil des Landgerichts unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt,.
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - L 3 U 55/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,6975
LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - L 3 U 55/09 (https://dejure.org/2012,6975)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.03.2012 - L 3 U 55/09 (https://dejure.org/2012,6975)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. März 2012 - L 3 U 55/09 (https://dejure.org/2012,6975)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 9 Abs 1 SGB 7, Anl 1 Nr 5101 BKV
    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 5101 - schwere Hauterkrankung - klinisches Krankheitsbild - wiederholte Rückfälligkeit - Unterlassungszwang - Vollbeweis - allergisches Kontaktekzem - Bamberger Merkblatt - Reaktion auf Thiurame in ...

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - L 3 U 58/09

    Berufskrankheit - Asthma bronchiale - Unterlassungszwang - Allergie - Latex -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - L 3 U 55/09
    Die Klägerin hat ihr auf Anerkennung der BK 4301 gerichtetes Begehren mit der zum Sozialgericht Cottbus (SG) zum gerichtlichen Aktenzeichen S 7 U 129/05 (L 3 U 58/09) erhobenen Klage weiterverfolgt.

    Das SG hat u.a. - wie im Verfahren S 7 U 129/05 (L 3 U 58/09) - nach ambulanten Untersuchungen der Klägerin erstellte sozialmedizinische Gutachten des Medizinischen Diensts der Krankenversicherung Berlin-Brandenburg e.V. (MDK) vom 21. Dezember 2000, 22. Juli 2002 und 07. Januar 2003 beigezogen, ferner Befundberichte der die Klägerin behandelnden Ärzte Dr. V und Dr. G und einen Reha-Entlassungsbericht der B-Klinik über eine vom 12. September 2002 bis zum 10. Oktober 2002 durchgeführte stationäre Rehabilitationsmaßnahme nebst einem psychiatrischen Befund der Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie und Psychotherapie Dr. P vom 25. August und einem Bericht der Abteilung Psychosomatik/ Psychotherapie der B-Klinik vom 25. Oktober 2002.

    Ferner hat das SG die medizinischen Unterlagen des Verfahrens S 7 U 129/05 (L 3 U 58/09) beigezogen.

    Der Senat hat zusammen mit der Verfahrensakte L 3 U 58/09 die Patientenakte des CTK beigezogen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten, die beigezogenen Gerichtsakten zum Verfahren L 3 U 58/09, die Verwaltungsakten der Beklagten und Patientenakten des CTK verwiesen und inhaltlich Bezug genommen, welche vorgelegen haben und Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 5/03 R

    Berufskrankheit - Unterlassungszwang - Schutzmaßnahme des Arbeitgebers -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - L 3 U 55/09
    Sinn und Zweck des Unterlassungszwangs gebieten eine Einschränkung des geforderten Unterlassungszwangs dahin, dass die durch Schutzmaßnahmen des Arbeitgebers ermöglichte Fortsetzung der bisherigen Berufstätigkeit der Anerkennung und Entschädigung einer beruflich bedingten Erkrankung als BK nicht entgegensteht, wenn die Erwerbsfähigkeit des Versicherten durch diese Erkrankung zuvor bereits in einem entschädigungspflichtigen Ausmaß gemindert war (BSG, Urteil vom 09. Dezember 2003 - B 2 U 5/03 R - zur BK 5101, zitiert nach juris Rn. 21).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - L 3 U 55/09
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (etwa BSG, Urt. v. 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R -, zitiert nach Juris Rdnr. 15).
  • OLG Köln, 17.01.2006 - 3 U 58/05
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - L 3 U 55/09
    Vielmehr erbrachten selbst die Testungen von Dr. Ss und Dr. Sch im Rahmen des Rechtsstreits S 7 U 129/05 (L 3 U 58/05) keine bzw. eine nur eine schwache kutane Reaktion gegenüber Latexantigen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - L 3 U 58/09

    Anscheinsbeweis über den Inhalt eines in Verlust geratenen Paketes

    Der Senat hat Aktenauszüge aus dem Verfahren L 3 U 55/09 zu den Gerichtsakten genommen, insbesondere eine Arbeitgeberauskunft des CTK vom 01. Februar 2010 nebst Anlagen, wonach unter Bezugnahme auf die der Beklagten unter dem 29. August 2002 erteilte Auskunft nach Angaben langjähriger Mitarbeiterinnen zur fraglichen Zeit die Umstellung auf puderfreie Latexhandschuhe im Klinikum abgeschlossen gewesen sei.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten, die beigezogenen Gerichtsakten zum Verfahren L 3 U 55/09, die Verwaltungsakten der Beklagten und Patientenakten des CTK verwiesen und inhaltlich Bezug genommen, welche vorgelegen haben und Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.09.2013 - L 14 U 96/13
    Entgegen der Auffassung des Klägers bildet die Grundlage für die Beurteilung der "Schwere und der Rückfälligkeit" der Hauterkrankung ausschließlich der dokumentierte Behandlungsverlauf (vgl. Bamberger Merkblatt - Begutachtungsempfehlungen für die Begutachtung von Haut- und Hautkrebserkrankungen, herausgegeben von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung - DGUV, Stand März 2009 -Bamberger Merkblatt-, Teil I Kap. 4.5 - siehe auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. März 2012 - Az.: L 3 U 55/09 - zitiert nach juris; siehe auch Schönberger/ Mehrtens/ Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8. Auflage 2010, Seite 872, Kap. 11.3.5.5.1 und Seite 874, Kap. 11.3.5.5.2).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 03.03.2010 - 3 U 55/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,18046
OLG Brandenburg, 03.03.2010 - 3 U 55/09 (https://dejure.org/2010,18046)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.03.2010 - 3 U 55/09 (https://dejure.org/2010,18046)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. März 2010 - 3 U 55/09 (https://dejure.org/2010,18046)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamburg, 28.08.2018 - 7 U 208/16

    Negative Feststellungsklage: Feststellungsinteresse bei Forderungsberühmung aus

    Positionen, die bereits aus sich heraus auch bei oberflächlicher Prüfung jede Nachvollziehbarkeit vermissen lassen, rechtfertigen bei redlicher Einordnung der widerstreitenden Standpunkte ein Bedürfnis nach gerichtlicher Klärung der Rechtsverhältnisse noch nicht (vgl. OLG Brandenburg Urt. v. 3.3.2010 - 3 U 55/09, BeckRS 2010, 08959, beck-online).
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Rechtsprechung
   SG Aurich, 29.06.2011 - S 3 U 55/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,130382
SG Aurich, 29.06.2011 - S 3 U 55/09 (https://dejure.org/2011,130382)
SG Aurich, Entscheidung vom 29.06.2011 - S 3 U 55/09 (https://dejure.org/2011,130382)
SG Aurich, Entscheidung vom 29. Juni 2011 - S 3 U 55/09 (https://dejure.org/2011,130382)
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Verfahrensgang

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