Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 17.11.2010

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 05.01.2011 - 3 U 55/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13843
OLG Brandenburg, 05.01.2011 - 3 U 55/10 (https://dejure.org/2011,13843)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.01.2011 - 3 U 55/10 (https://dejure.org/2011,13843)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. Januar 2011 - 3 U 55/10 (https://dejure.org/2011,13843)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,13843) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • mietrechtsiegen.de

    Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Gewerberäume

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 546 Abs. 1; BGB § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 3
    Fristlose Kündigung eines Gewerberaummietverhältnisses wegen Zahlungsverzuges

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigung = entgegenstehender Wille i.S.d. § 545 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zahlungsverzug bei Gewerbemietverhältnis: fristlose Kündigung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    § 545 BGB: Widerspruch gegen Vertragsverlängerung durch Herausgabeverlangen in der Kündigung! (IMR 2011, 99)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.10.1995 - XII ZR 41/94

    Pflichtenbindung bei Erwerb eines Hausgrundstücks mit bestehendem Mietverhältnis

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.01.2011 - 3 U 55/10
    bb) Geht man von einem aufschiebend bedingten Mietvertrag zwischen der Firma ... und dem Sohn der Beklagten als Eigentümer der Liegenschaft aus, so ist die Klägerin gem. § 566 BGB, § 57 ZVG mit dem Zuschlag auf Vermieterseite in diesen Vertrag eingetreten: Ist ein Mietvertrag unter einer zur Zeit des Eigentumserwerbs noch nicht eingetretenen aufschiebenden Bedingung geschlossen worden, tritt der Erwerber in das unter der aufschiebenden Bedingung abgeschlossene Rechtsgeschäft ein (so zu § 571 BGB BGH, WM 1995, S. 2115; vgl. zu einer anderen Fallkonstellation auch OLG Brandenburg, Urt. v. 24.3.2010, 3 U 117/09).
  • OLG Brandenburg, 24.03.2010 - 3 U 117/09

    Gewerberaummiete: Formerfordernis bei der rechtsgeschäftlichen Vereinbarung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.01.2011 - 3 U 55/10
    bb) Geht man von einem aufschiebend bedingten Mietvertrag zwischen der Firma ... und dem Sohn der Beklagten als Eigentümer der Liegenschaft aus, so ist die Klägerin gem. § 566 BGB, § 57 ZVG mit dem Zuschlag auf Vermieterseite in diesen Vertrag eingetreten: Ist ein Mietvertrag unter einer zur Zeit des Eigentumserwerbs noch nicht eingetretenen aufschiebenden Bedingung geschlossen worden, tritt der Erwerber in das unter der aufschiebenden Bedingung abgeschlossene Rechtsgeschäft ein (so zu § 571 BGB BGH, WM 1995, S. 2115; vgl. zu einer anderen Fallkonstellation auch OLG Brandenburg, Urt. v. 24.3.2010, 3 U 117/09).
  • OLG Hamburg, 27.07.1981 - 4 U 27/81
    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.01.2011 - 3 U 55/10
    Der entgegenstehende Wille iSd § 545 kann grundsätzlich auch im Kündigungsschreiben erklärt werden (OLG Hamburg, NJW 1981, S. 2258).
  • BGH, 23.09.1987 - VIII ZR 265/86

    Nachträgliche Beseitigung von Kündigungsgründen durch Ausgleich von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.01.2011 - 3 U 55/10
    Einer Klageerhebung bedarf es entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht (Weidenkaff, aaO; s. auch BGH, NJW-RR 1988, S. 77).
  • AG Hamburg, 25.11.2021 - 48 C 113/21

    Widerspruch gegen Verlängerung des Mietvertrages vor Ablauf der Kündigungsfrist

    Die sonstige hierzu ergangene obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. OLG Brandenburg BeckRS 2011, 02106, OLGR München 1994, 63, OLG Hamburg NJW 2010, 2124) ist auf den hier zu entscheidenden Fall nicht oder nur eingeschränkt übertragbar, da es sich um Gewerbemiete bzw. eine fristlose Kündigung handelt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.11.2010 - 3 U 55/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7174
OLG Celle, 17.11.2010 - 3 U 55/10 (https://dejure.org/2010,7174)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.11.2010 - 3 U 55/10 (https://dejure.org/2010,7174)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. November 2010 - 3 U 55/10 (https://dejure.org/2010,7174)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,7174) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht über die Höhe von Rückvergütungen beim Vertrieb von Fondsbeteiligungen; Vermutung für alternative konservative Geldanlage mit Mindestrendite

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 252 BGB; § 280 Abs. 1 BGB; § 675 BGB
    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich der Höhe von Rückvergütungen für den Vertrieb von Fondsbeteiligungen; Berechnung des Schadens

  • Wolters Kluwer

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich der Höhe von Rückvergütungen für den Vertrieb von Fondsbeteiligungen; Berechnung des Schadens

  • rechtsportal.de

    BGB § 252; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 675
    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich der Höhe von Rückvergütungen für den Vertrieb von Fondsbeteiligungen; Berechnung des Schadens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Stuttgart, 06.10.2009 - 6 U 126/09

    Bankenhaftung aus Kapitalanlageberatung: Fahrlässige Verletzung der Pflicht zur

    Auszug aus OLG Celle, 17.11.2010 - 3 U 55/10
    Der Senat vermag sich dem aber in Übereinstimmung mit der vom Oberlandesgericht München (19 U 1906/09) sowie dem Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil vom 6. Oktober 2009 - 6 U 126/09) nicht anzuschließen (vgl. etwa schon Urteile vom 21. Oktober 2009 - 3 U 94/09 und vom 21. April 2010 - 3 U 202/09).

    Diese Voraussetzung ist auch dann erfüllt, wenn sich eine Einschränkung - wie vorliegend - aus der Auslegung von Gesetzen ergibt, solange die Rechtsprechung nicht anstelle des Gesetzgebers Recht setzend tätig wird (OLG Stuttgart, 6 U 126/09, Juris Rn. 46 m. w. N.).

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus OLG Celle, 17.11.2010 - 3 U 55/10
    Insoweit streitet zunächst zugunsten des Anlegers eine Vermutung dafür, dass er, wenn ihm die Höhe der Rückvergütungen mitgeteilt worden wäre, die Beteiligung nicht gezeichnet hätte (vgl. BGHZ 170, 226 - zitiert nach Juris).

    Die Pflicht, über den durch die Zahlung von Rückvergütungen begründeten, dem Wesen des Beratungsvertrages entgegenstehenden Interessenkonflikt aufzuklären, musste die Beklagte auch vor Erlass des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 2006 (BGHZ 170, 226 ff.), in dem sich dieser explizit mit Kickback-Zahlungen im Bankensektor beschäftigt hat, erkennen.

  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 336/08

    Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers: Anrechnung von sich aus der

    Auszug aus OLG Celle, 17.11.2010 - 3 U 55/10
    Zwar kommt eine Anrechnung von Steuervorteilen, die sich aus einer Kapitalanlage ergeben, grundsätzlich nicht in Betracht, wenn - wovon vorliegend auszugehen ist - auch die Schadensersatzleistung der Besteuerung unterliegt (BGH III ZR 336/08 vom 15.07.2010 - Leitsatz 1).
  • BGH, 09.11.2007 - V ZR 25/07

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern;

    Auszug aus OLG Celle, 17.11.2010 - 3 U 55/10
    Die kenntnisabhängige Verjährungsregelung des § 199 BGB ist im Hinblick auf jeden Beratungsfehler gesondert zu beurteilen (BGH V ZR 25/07).
  • BGH, 16.03.2010 - XI ZR 258/09

    Aufhebung eines unterinstanzlichen Urteils

    Auszug aus OLG Celle, 17.11.2010 - 3 U 55/10
    Abgesehen davon, dass die kommissionsrechtlichen Erwägungen nur einen von mehreren, das Verschulden der Beklagten begründenden Aspekt der Argumentation ausmachen, sind, wie der Klägervertreter in der mündlichen Verhandlung unwidersprochen ausgeführt hat und was auch den Informationen des Senats entspricht, in verschiedenen, beim Bundesgerichtshof anhängig gewesenen Verfahren die sich auf die Verschuldensfrage stützenden Nichtzulassungsbeschwerden nach entsprechenden Hinweisen des dort zuständigen XI. Zivilsenats zurückgenommen wurden (vgl. u. a. das Verfahren XI ZR 258/09).
  • BGH, 05.11.2007 - II ZR 262/06

    Zur Ersatzpflicht des GmbH-Geschäftsführeres wegen nach Insolvenzreife

    Auszug aus OLG Celle, 17.11.2010 - 3 U 55/10
    Dies ist auch der neueren Rechtsprechung des - zugleich für das Amtshaftungsrecht zuständigen - III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zu entnehmen (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2009 - III ZR 154/08 - betreffend einen Filmfonds; vgl. auch schon BGH, Urteil vom 31. Oktober 1985 - IX ZR 175/84, WM 1986, 199 ff., zitiert nach Juris Rn. 38; offen gelassen: BGH, Beschluss vom 5. November 2007 - II ZR 262/06, WM 2008, 27 f. ; Teilversäumnisurteil vom 21. Oktober 2003 - IX ZR 453/02, ZIP 2003, 2242 ff).
  • OLG Oldenburg, 11.09.2009 - 11 U 75/08

    Pflicht des Anlageberaters zur Offenbarung einer Vergütung von weniger als 15 %

    Auszug aus OLG Celle, 17.11.2010 - 3 U 55/10
    Zwar vertritt das Oberlandesgericht Dresden mit Urteil vom 24. Juli 2009 (8 U 1240/08, WM 2009, 1689, 1691 ff; dagegen; Nobbe, in: WuB 2010, 124, 125 f.) die Auffassung, die beratende Bank treffe bis zum Bekanntwerden des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 2006 kein Verschulden - auch nicht in Form der Fahrlässigkeit - (ebenso Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 11. September 2009 - 11 U 75/08, BB 2009, 2390 ff).
  • BGH, 21.10.2003 - XI ZR 453/02

    Aufklärung über die Risiken von Börsentermingeschäften

    Auszug aus OLG Celle, 17.11.2010 - 3 U 55/10
    Dies ist auch der neueren Rechtsprechung des - zugleich für das Amtshaftungsrecht zuständigen - III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zu entnehmen (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2009 - III ZR 154/08 - betreffend einen Filmfonds; vgl. auch schon BGH, Urteil vom 31. Oktober 1985 - IX ZR 175/84, WM 1986, 199 ff., zitiert nach Juris Rn. 38; offen gelassen: BGH, Beschluss vom 5. November 2007 - II ZR 262/06, WM 2008, 27 f. ; Teilversäumnisurteil vom 21. Oktober 2003 - IX ZR 453/02, ZIP 2003, 2242 ff).
  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08

    Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier:

    Auszug aus OLG Celle, 17.11.2010 - 3 U 55/10
    Die sich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. Oktober 2009 (XI ZR 338/08) stützende Argumentation der Beklagten, um Rückvergütungen handele es sich nur, soweit diese Zahlungen aus Ausgabeaufschlägen und Verwaltungsgebühren stammten, weshalb hier im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs lediglich eine Rückvergütung von 5 % vorliege, über die hätte aufgeklärt werden müssen, überzeugt den Senat nicht, da sie die in der Aufstellung über die Mittelverwendung enthaltenen Verwaltungsgebühren (vgl. Auflistung Seite 35 des Prospekts), wie sie dort für die Treuhandschaft, die Eigenkapitalbeschaffung und die Finanzbeschaffung ausgewiesen sind, nicht hinreichend berücksichtigt.
  • OLG Celle, 21.10.2009 - 3 U 94/09

    Haftung einer Bank wegen unrichtiger Beratung i.R.e. Kapitalanlage durch

    Auszug aus OLG Celle, 17.11.2010 - 3 U 55/10
    Der Senat vermag sich dem aber in Übereinstimmung mit der vom Oberlandesgericht München (19 U 1906/09) sowie dem Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil vom 6. Oktober 2009 - 6 U 126/09) nicht anzuschließen (vgl. etwa schon Urteile vom 21. Oktober 2009 - 3 U 94/09 und vom 21. April 2010 - 3 U 202/09).
  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum

  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85

    Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem

  • BGH, 19.02.2009 - III ZR 154/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die

  • OLG Dresden, 24.07.2009 - 8 U 1240/08

    Rückvergütung; Innenprovision

  • BGH, 31.10.1985 - IX ZR 175/84

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Vergütung; Einlassung auf die Klage ohne die

  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

  • OLG Celle, 21.04.2010 - 3 U 202/09

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über Rückvergütungen beim

  • BGH, 20.05.1987 - IVa ZR 36/86

    Offenbarungspflicht des Steuerberaters hinsichtlich mit Dritten getroffenen

  • BGH, 19.06.1985 - IVa ZR 196/83

    Maklerprovision für Steuerberater

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 147/89

    Umfang des subjektiven Risikoausschlusses

  • OLG Brandenburg, 09.03.2011 - 4 U 95/10

    Haftung der Bank aus Kapitalanlageberatung: Schadensersatzpflicht bei

    40 Nach der mit den Parteivertretern im Verhandlungstermin vom 19. Januar 2011 umfassend und - soweit es die Beklagte betrifft - kontrovers diskutierten Auffassung des Senats entbehrt indes die Differenzierung zwischen dem Kunden verheimlichten Vertriebsprovisionen, die sich aus Ausgabeaufschlägen oder Verwaltungsgebühren speisen, und solchen, die aus dem Nominalkapital finanziert werden, einer überzeugenden Begründung (im Ergebnis ebenso KG Berlin, Urteil vom 15. Juni 2010 - 4 U 82/09 - OLG München, Urteil vom 20. Dezember 2010 - 19 U 4562/10 - ; OLG Frankfurt Urteil vom 19. November 2010 - 17 U 29/10 - und OLG Celle Urteil vom 17. November 2010 - 3 U 55/10 -).
  • OLG Frankfurt, 02.05.2012 - 23 U 39/09

    Anlageberatung: Notwendige Angaben im Verkaufsprospekt eines Immobilienfonds

    Dass die Frage der Fehlerhaftigkeit Jahre später von Gerichten zunächst unterschiedlich beurteilt wird, bis sich eine einheitliche Linie bildet, ist im Übrigen von der Definition her kein Fall der Kollegialgerichtsrichtlinie (vgl. BGH, Beschluss vom 19.2.2009, III ZR 154/08, bei Juris, OLG Celle, Urteil vom 17.11.2010, 3 U 55/10, bei Juris).
  • OLG Frankfurt, 10.10.2012 - 23 U 52/11

    Stellung des Treuhandkommanditisten einer Publikums-KG; Prospektfehler durch

    Dass die Frage der Fehlerhaftigkeit Jahre später von Gerichten zunächst unterschiedlich beurteilt wird, bis sich eine einheitliche Linie bildet, ist im Übrigen von der Definition her kein Fall der Kollegialgerichtsrichtlinie (vgl. BGH, Beschluss vom 19.2.2009, III ZR 154/08, bei Juris, OLG Celle, Urteil vom 17.11.2010, 3 U 55/10, bei Juris).
  • OLG Frankfurt, 01.08.2012 - 23 U 51/11

    Mängel im Verkaufsprospekt einer Puplikums-KG (DG-Fonds 34)

    Dass die Frage der Fehlerhaftigkeit Jahre später von Gerichten zunächst unterschiedlich beurteilt wird, bis sich eine einheitliche Linie bildet, ist im Übrigen von der Definition her kein Fall der Kollegialgerichtsrichtlinie (vgl. BGH, Beschluss vom 19.2.2009, III ZR 154/08, bei Juris, OLG Celle, Urteil vom 17.11.2010, 3 U 55/10, bei Juris).
  • OLG Frankfurt, 18.07.2012 - 23 U 48/11

    Fehler im Prospekt einer Publikums-KG (DG-Fonds Nr. 34)

    Dass die Frage der Fehlerhaftigkeit Jahre später von Gerichten zunächst unterschiedlich beurteilt wird, bis sich eine einheitliche Linie bildet, ist im Übrigen von der Definition her kein Fall der Kollegialgerichtsrichtlinie (vgl. BGH, Beschluss vom 19.2.2009, III ZR 154/08, bei Juris, OLG Celle, Urteil vom 17.11.2010, 3 U 55/10, bei Juris).
  • OLG Frankfurt, 19.03.2012 - 23 U 5/11

    Prospekthaftungsansprüche gegen Gründungskommanditisten

    Dass die Frage der Fehlerhaftigkeit Jahre später von Gerichten zunächst unterschiedlich beurteilt wird, bis sich eine einheitliche Linie bildet, ist im Übrigen von der Definition her kein Fall der Kollegialgerichtsrichtlinie (vgl. BGH, Beschluss vom 19.2.2009, III ZR 154/08, bei Juris, OLG Celle, Urteil vom 17.11.2010, 3 U 55/10, bei Juris).
  • OLG Frankfurt, 19.03.2012 - 23 U 167/10

    Prospekthaftung im weiteren Sinne (Prospektfehler in Form einer unzureichenden

    Dass die Frage der Fehlerhaftigkeit Jahre später von Gerichten zunächst unterschiedlich beurteilt wird, bis sich eine einheitliche Linie bildet, ist im Übrigen von der Definition her kein Fall der Kollegialgerichtsrichtlinie (vgl. BGH, Beschluss vom 19.2.2009, III ZR 154/08, bei Juris, OLG Celle, Urteil vom 17.11.2010, 3 U 55/10, bei Juris).
  • OLG Stuttgart, 20.04.2011 - 9 U 41/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über verdeckte

    Die Auffassung, ein Berater habe bei einer sich aus echter Rückvergütung und Innenprovision zusammensetzenden Provision unabhängig von der Begrifflichkeit über die Gesamthöhe aufzuklären, wird auch vom Oberlandesgericht Celle geteilt (OLG Celle, Urt. v. 17.11.2010, 3 U 55/10; s.a. Hönn in: jurisPK-BGB, 5. Aufl. 2010, § 675 BGB, Rn. 118.1 - Aktualisierung).
  • OLG Brandenburg, 25.04.2012 - 4 U 63/11

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Verpflichtung zur anleger- und objektgerechten

    Der Senat hat in seinem - ebenfalls den V... betreffenden - Urteil vom 09.03.2011 (4 U 95/10) seine Zweifel an der Tragfähigkeit einer Differenzierung zwischen dem Kunden verheimlichten Vertriebsprovisionen, die sich aus Ausgabeaufschlägen oder Verwaltungsgebühren speisen, und solchen, die aus dem Nominalkapital finanziert werden, geäußert (im Ergebnis ebenso KG Berlin, Urteil vom 15.06.2010 - 4 U 82/09 - OLG München, Urteil vom 20.12.2010 - 19 U 4562/10 - ; OLG Frankfurt Urteil vom 19.11.2010 - 17 U 29/10 - und OLG Celle Urteil vom 17.11.2010 - 3 U 55/10 -).
  • LG Kassel, 04.04.2019 - 5 O 1024/17

    Beratungsfehler bei Verschweigen aufklärungspflichtiger Rückvergütungen

    Erhält eine Bank für den Vertrieb von Fondsbeteiligungen aufklärungspflichtige Rückvergütungen, muss sie dabei auch über deren konkrete Höhe aufklären (OLG Celle, Urteil vom 17. November 2010 - 3 U 55/10 -, juris).
  • LG Hannover, 30.12.2011 - 13 O 308/10

    Rückabwicklung des Anlagevertrages wegen Verletzung der Aufklärungspflicht

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht