Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.10.2014 - 3 U 55/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,36581
OLG Hamm, 29.10.2014 - 3 U 55/14 (https://dejure.org/2014,36581)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.10.2014 - 3 U 55/14 (https://dejure.org/2014,36581)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Oktober 2014 - 3 U 55/14 (https://dejure.org/2014,36581)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,36581) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.12.2010 - VI ZR 284/09

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Ärztliche Sorgfaltspflichten bei

    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2014 - 3 U 55/14
    Auch bei einem Diagnosefehler kommt eine Beweislastumkehr nur dann in Betracht, wenn der Fehler als grob zu bewerten ist (BGH, VersR 2011, 400, zitiert nach juris Rn. 20).

    Auch dass infolge eines solchen (unterstellten) Diagnoseirrtums eine weitere Befunderhebung unterblieben ist, die mit Sicherheit zu einem reaktionspflichtigen Befund geführt hätte, macht aus dem Diagnoseirrtum keinen Befunderhebungsfehler, welcher - weil eine Nichtreaktion auf den reaktionspflichtigen Befund wiederum als grober Behandlungsfehler zu werten gewesen wäre - auf diesem Wege zu einer Beweislastumkehr führen würde (vgl. BGH, VersR 2011, 400, zitiert nach juris Rn. 13).

    aa) Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 21.12.2010 (VersR 2011, 400) zur Abgrenzung zwischen einem Befunderhebungsfehler und einem Diagnoseirrtum ausgeführt, ein Befunderhebungsfehler liege nur vor, wenn die Erhebung medizinisch gebotener Befunde unterlassen werde.

  • OLG Nürnberg, 27.05.2002 - 5 U 4225/00

    Ärztliche Aufklärungspflicht bei seltener tödlich verlaufender Krankheit

    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2014 - 3 U 55/14
    Ähnlich wie bei der Eingriffsaufklärung kann es auch bei der Sicherungsaufklärung im Einzelfall geboten sein, dass der Arzt, der sich für ein konservatives, abwartendes Vorgehen entscheidet, den Patienten auf eine interventionelle Vorgehensweise als bestehende, ernsthafte Behandlungsalternative hinweist, falls beide Methoden sich hinsichtlich der Risiken oder der Heilungschancen erheblich unterscheiden (OLG Nürnberg, VersR 2003, 1444, zitiert nach juris Rn. 63 f.; VersR 2002, 580; Martis/Winkhart, a.a.O., Rn. A 590).

    Dass Schwergewicht des Vorwurfs liegt hier nicht darauf, dass sie entgegen den medizinischen Standards das medizinisch notwendige nicht veranlasst hätte, sondern darauf, dass sie im Rahmen der therapeutischen Aufklärung nicht im gebotenen Umfang Selbstbestimmung und Eigenverantwortlichkeit ihrer Patienten als Richtschnur ärztlichen Verhaltens (OLG Nürnberg, VersR 2003, 1444, zitiert nach juris Rn. 69) beachtet hat.

  • OLG Nürnberg, 06.11.2000 - 5 U 2333/00

    Aufklärungspflicht des Arztes bei konservativer Behandlung - Beweislast

    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2014 - 3 U 55/14
    Ähnlich wie bei der Eingriffsaufklärung kann es auch bei der Sicherungsaufklärung im Einzelfall geboten sein, dass der Arzt, der sich für ein konservatives, abwartendes Vorgehen entscheidet, den Patienten auf eine interventionelle Vorgehensweise als bestehende, ernsthafte Behandlungsalternative hinweist, falls beide Methoden sich hinsichtlich der Risiken oder der Heilungschancen erheblich unterscheiden (OLG Nürnberg, VersR 2003, 1444, zitiert nach juris Rn. 63 f.; VersR 2002, 580; Martis/Winkhart, a.a.O., Rn. A 590).
  • OLG Hamm, 12.08.2013 - 3 U 57/13

    Brustkrebs zu spät erkannt - Frauenarzt haftet

    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2014 - 3 U 55/14
    Offensichtlich nicht relevant für den vorliegenden Fall ist die von der Berufung angeführte Entscheidung des Senats vom 12.8.2013 (GesR 2013, 660) zum Mammographie-Screening.
  • OLG Oldenburg, 01.03.2023 - 5 U 45/22

    Erblindung nach Frühgeburt

    Zwar wird augenscheinlich die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in diesem Sinne rezipiert (explizit in diesem Sinne: OLG Hamm, Urteil vom 29. Oktober 2014 - I-3 U 55/14 -, Rn. 76, juris).

    Die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO liegen aufgrund der divergierenden Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 29.10.2014 (3 U 55/14 , juris) vor.

  • OLG Brandenburg, 13.03.2018 - 6 U 83/15

    Erneuerbare Energien: Anspruch eines Anlagenbetreibers auf die

    Sofern der Anlagenbetreiber auf technische Informationen des Netzbetreibers angewiesen ist, hat er diese anzufordern (BGH, Urteil vom 18.11.2015 - VIII ZR 304/14 Rn. 22 - zit. nach juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 02.06.2015 - 3 U 55/14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht