Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 23.03.2004 - 3 U 552/03 - 50 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Erstattung von Rechtsanwaltskosten bei der außergerichtlichen Schadensregulierung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung eines Haftpflichtversicherers gegenüber einem Unfalllopfer für unfallbedingt erforderliche Anschaffungen; Vornahme eines Vorteilsausgleichs; Adäquater Kausalzusammenhang zwischen schädigendem Ereignis und Vorteil, Zurechenbarkeit des schädigenden Ereignisses ...
- Judicialis
GKG § 17 Abs. 2 Satz 1; ; EGZPO § 26 Nr. 5; ; ZPO § 511; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2; ; ZPO § 546
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ermittlung des sachlich-rechtlichen Gebührenanspruchs des Geschädigten gegen den Schädiger bei außergerichtlicher Schadensregulierung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- advogarant.de (Kurzinformation)
Beim Vorteilsausgleich muss alt gegen neu berücksichtigt werden
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 12.08.2003 - 5 C 397/02
- OLG Saarbrücken, 23.03.2004 - 3 U 552/03 - 50
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 30.04.1986 - VIII ZR 112/85
Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten - Schadensersatzhaftung für die …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.03.2004 - 3 U 552/03
Insoweit ist zwar in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit langem anerkannt, dass dem Geschädigten grundsätzlich auch die bei der Verfolgung seiner Schadenersatzansprüche entstehenden Rechtsanwaltskosten als adäquater und dem Schädiger zurechenbarer Folgeschaden zu ersetzen sind (BGH, NJW 1986, 2243 [2244 re. Sp. m.w.N.]). - BGH, 31.01.1963 - III ZR 117/62
Rechtsnatur einer Vereinbarung über den Ersatz von Stationierungsschäden; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.03.2004 - 3 U 552/03
Danach ist der sachlich-rechtliche Gebührenanspruch des Geschädigten gegen den Schädiger allein aus den begründeten Ersatzbeträgen zu berechnen (BGH, VersR 1970, 573 [575 li. Sp.]; BGH, VersR 1977, 1036 [re. Sp.]; ebenso hat der BGH bei der Geltendmachung von Stationierungsschäden entschieden, vgl. BGHZ 39, 60 [72] und BGHZ 39, 73 [74]; in diesem Sinne auch OLG München, VersR 1977, 1036 [re. Sp. m.w.N.];… Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, Großkommentar, 3. Auflage 1997, Anhang I, Rdnr. 158). - BGH, 31.01.1963 - III ZR 183/61
Rechtsanwaltsgebühren bei Stationierungsschäden
Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.03.2004 - 3 U 552/03
Danach ist der sachlich-rechtliche Gebührenanspruch des Geschädigten gegen den Schädiger allein aus den begründeten Ersatzbeträgen zu berechnen (BGH, VersR 1970, 573 [575 li. Sp.]; BGH, VersR 1977, 1036 [re. Sp.]; ebenso hat der BGH bei der Geltendmachung von Stationierungsschäden entschieden, vgl. BGHZ 39, 60 [72] und BGHZ 39, 73 [74]; in diesem Sinne auch OLG München, VersR 1977, 1036 [re. Sp. m.w.N.];… Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, Großkommentar, 3. Auflage 1997, Anhang I, Rdnr. 158).
- BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82
Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.03.2004 - 3 U 552/03
Ein Vorteilsausgleich ist nach der Rechtsprechung immer dann vorzunehmen, wenn zwischen dem schädigenden Ereignis und dem Vorteil ein adäquater Kausalzusammenhang besteht (BGHZ 48, 56 [61 f]), die Anrechnung des Vorteils dem Geschädigten zumutbar ist (BGHZ 10, 107 [108]) und der Geschädigte nicht unbillig entlastet wird (BGHZ 91, 206 [209 f];… zu allem vgl. Palandt/Heinrichs, Kommentar zum BGB, 63. Aufl., Vorbemerkung vor § 249 Rdnr. 120 m.w.N.). - BGH, 17.06.1953 - VI ZR 113/52
Vorteilsausgleichung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.03.2004 - 3 U 552/03
Ein Vorteilsausgleich ist nach der Rechtsprechung immer dann vorzunehmen, wenn zwischen dem schädigenden Ereignis und dem Vorteil ein adäquater Kausalzusammenhang besteht (BGHZ 48, 56 [61 f]), die Anrechnung des Vorteils dem Geschädigten zumutbar ist (BGHZ 10, 107 [108]) und der Geschädigte nicht unbillig entlastet wird (BGHZ 91, 206 [209 f];… zu allem vgl. Palandt/Heinrichs, Kommentar zum BGB, 63. Aufl., Vorbemerkung vor § 249 Rdnr. 120 m.w.N.). - OLG München, 28.04.1971 - 1 U 4171/76
Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.03.2004 - 3 U 552/03
Danach ist der sachlich-rechtliche Gebührenanspruch des Geschädigten gegen den Schädiger allein aus den begründeten Ersatzbeträgen zu berechnen (BGH, VersR 1970, 573 [575 li. Sp.]; BGH, VersR 1977, 1036 [re. Sp.]; ebenso hat der BGH bei der Geltendmachung von Stationierungsschäden entschieden, vgl. BGHZ 39, 60 [72] und BGHZ 39, 73 [74]; in diesem Sinne auch OLG München, VersR 1977, 1036 [re. Sp. m.w.N.];… Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, Großkommentar, 3. Auflage 1997, Anhang I, Rdnr. 158).
- OLG Saarbrücken, 18.10.2011 - 4 U 400/10
Verkehrssicherungspflichtverletzung: Glatteisunfall eines potentiellen Kunden auf …
Sie kann daher nur Erstattung der aus dem begründeten Betrag zu berechnenden Kosten verlangen, also aus 9.025,-- EUR, mögen auch im Innenverhältnis zu ihrem Rechtsanwalt höherer Kosten entstanden sein (vgl. SaarlOLG, Urt. v. 23.03.2004 - 3 U 552/03 - 50, 3 U 552/03, OLGR Saarbrücken 2004, 530 - 532, juris Rdn. 25). - OLG Saarbrücken, 13.09.2006 - 1 U 624/05
Ansprüche des Abgebildeten bei unberechtigter Verwendung des Bildnisses auf einem …
Für ihren Erstattungsanspruch ist indes darüber hinaus maßgeblich, inwieweit sich die Tätigkeit ihrer Anwälte auf die Geltendmachung und Durchsetzung tatsächlich bestehender Forderungen bezog; denn dem Schädiger sind die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Geschädigte seine Rechtsanwälte mit der Durchsetzung eines unbegründeten Anspruchs beauftragt, nicht zuzurechnen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 2005, VI ZR 73/04, NJW 2005, 1112, unter II. 2.; OLG Saarbrücken, Urteil vom 23. März 2004, 3 U 552/03, OLGR 2004, 530, unter B. II. 2., jew. m. Nachw.). - LG Bayreuth, 21.09.2016 - 13 S 39/16
Ersatzfähige vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nach Verkehrsunfall
Es kommt allein darauf an, inwieweit die Forderungen des Geschädigten gegenüber dem Schädiger objektiv berechtigt sind (BGH VI ZR 73/04, Juris Rn 8; OLG Saarbrücken 3 U 552/03 juris Rn 20).