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LSG Niedersachsen-Bremen, 02.06.2015 - L 3 U 57/15 B ER |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02.06.2015 - L 3 U 57/15 B ER (https://dejure.org/2015,103998)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02. Juni 2015 - L 3 U 57/15 B ER (https://dejure.org/2015,103998)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
Verfahrensgang
- SG Lüneburg, 08.04.2015 - S 3 U 50/15 ER Sozialgericht Lüneburg
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.06.2015 - L 3 U 57/15 B ER
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.02.2015 - L 3 U 160/14
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.06.2015 - L 3 U 57/15
Anders als in dem Bescheid vom 11. April 2014, in dem die Antragsgegnerin neben der (erstmaligen) Festsetzung des Beitrags für das Umlagejahr 2013 auch den früher festgesetzten Beitrag für das Jahr 2012 nochmals säumnisbedingt genannt hat, enthält der hier maßgebende Bescheid vom 6. Januar 2015 im Hinblick auf den Beitrag für das Jahr 2013 nicht lediglich eine sog wiederholende Verfügung (vgl dazu den Beschluss des Senats vom 4. Februar 2015 - L 3 U 160/14 B mwN), sondern eine erneute Entscheidung in der Sache.
- OLG Hamburg, 01.03.2018 - 3 U 214/16
Markenverletzungsstreit um ein unionsweites Verbot der Zeichenbenutzung: …
Dem vorliegenden Rechtsstreit ist ein Verfügungsverfahren vorausgegangen (3 U 57/15). - LSG Niedersachsen-Bremen, 20.08.2015 - L 3 SF 2/15 Der mit Schreiben vom 14. Juni 2015 - bei dem Landessozialgericht (LSG) eingegangen am 25. Juni 2015 -, als "Beschwerde und Einspruch" bezeichnete Rechtsbehelf ist als Erinnerung gegen die Kostenrechnung vom 3. Juni 2015 für das zuvor unter dem Az L 3 U 57/15 B ER geführte Beschwerdeverfahren auszulegen.
a) Nach diesen Vorgaben ist die Kostengrundentscheidung im Beschluss des Senats vom 2. Juni 2015 (Az: L 3 U 57/15 B ER) nicht zu überprüfen.